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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Somit werden nun auch die Verfahren an den LG und OLG wahrscheinlich ausgesetzt wie auch bei den meisten Casino fällen

Wer weiß vielleicht wurde hier jemand geschmiert. Dieser Mafia ist doch alles zuzutrauen und jeder ist käuflich. Kann doch echt nicht sein, dass man im Hinweisbeschluss erst für den Spieler entscheidet und es nun an den EuGh gibt.

Oder die wissen vorher wie der EuGH entscheiden wird oder wie das die es dahin treiben. Einerseits haben die nur dadurch mehr Zeit.

Die nächsten 1-2 Jahre werden nun vergehen bis der EUGH entscheidet

Mich würde die Begründung mal interessieren =)

Haben die nicht mitbekommen das der EuGH das Verfahren selbst ausgesetzt hat.

Über was für einen Zeitraum reden wir denn hier? Wann wird etwas vom EUGH zur weiteren Bearbeitung des falls bekannt gegeben... die Mühlen in Deutschland mahlen schon langsam aber Europa will ich mir garnicht ausmalen.

@i am lost
Bei allem Frust: du schießt über das Ziel hinaus!!! Und zwar deutlich. Immer sachlich bleiben!
LG Ilona
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Da ist sicherlich im Hintergrund Geld geflossen um einfach an mehr Zeit zu kommen. Sodass die Kläger mürbe werden und die weiter ihre Kohle scheffeln können.


Mein Vertrauen ist endgültig weg in diesen Rechtsstaat. Wozu wird es dem eugh vorgelegt? Der eugh hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass es den Mitgliedstaaten selbst überlassen ist, zu entscheiden wie es mit Glücksspiel umgeht. So ein Verfahren dauert auch 18-24 Monate. Das ist einfach unfassbar.
Ich bin sprachlos.

Am Ende wird bestimmt sogar der eugh entscheiden, dass die Anbieter recht haben und nicht die Spieler. Einfach traurig und Erbärmlich


Ab Morgen regnet es Vergleichsangebote > 1%

Vom EuGH geht's dann nach Den Haag

#1469
Pressemitteilung:

Urteil:
Er hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es die nach dem Unionsrecht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit eines Glücksspielanbieters mit Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ausschließt, einen solchen Sportwettenvertrag als nichtig zu betrachten, wenn der Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis für die Veranstaltung von Sportwetten beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Verfahren zur Konzessionserteilung unionrechtswidrig durchgeführt wurde.



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Entscheidung (Zusammenfassung):
Die nationale Rechtslage sagt, die Verträge sind nichtig.
Jetzt möchte der BGH vom EuGH wissen, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil das Konzessionsverfahren ja unionsrechtswidrig war.

Da die 1.000€ Grenze in den vorherigen Instanzen nicht erwähnt wurde, musste der BGH zu Gunsten der Beklagten entscheiden, dass diese Grenze NICHT überschritten wurde.


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Ergänzender Hinweis:
Der BGH hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des EuGH im vorliegen Verfahren ausgesetzt.
Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgericht neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt. 

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