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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@Norddeutsch

Wo ist dein Problem?
Deine Beträge nerven mittlerweile sehr.
Willst du eine Entschuldigung oder was ist dein Ziel hinter deinem dauerhaften Gejammer?

Deine Beiträge haben aktuell keinen Mehrwert

#1681
Ich finde, es passt alles sehr gut.

Dein Anwalt hätte genau das sagen können oder sollen, was CLLB gesagt hat. Aber Du sprichst genau Dein Verfahren an, das ist nicht kenne...dazu kann ich auch nichts sagen :)

Und was ich mit hoffen meine...ich hoffe, dass die LGs und OLGs nicht pauschal sagen: ausgesetzt. Sondern, dass sie differenzieren...und hier ist die Arbeit der Anwälte gefragt, die sich darum kümmern müssen, dass die Richter verstehen, dass es hier Unterschiede gibt. Und wenn sie es verstehen, dann ist im Grunde das BGH Urteil irrelevant.

Ach...und genau das hätte Dir Dein Anwalt sagen können. Und Dir Hoffnung machen, dass es gar nicht ein sooo schlechtes Urteil ist, wie es erst aussah. Eine Nichtaussage ist klar keine Spekulation, aber wenn mich ein Kunde als Experte angerufen hätte und ich hätte dann gesagt: Ja, was das jetzt bedeutet, weiß ich leider auch nicht. Dann hätte mich mein Kunde als dumm bezeichnet.

Zitat von: Michael12 am 26 Juli 2024, 21:33:44
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Dann können wir ja dankbar sein für deine gehaltvollen Beiträge....


Zumal Norddeutsch nach meinem Empfinden so ziemlich der Einzige ist, der hier nicht 'jammert'. Aber die Sichtweisen sind ja immer subjektiv.

Bin mit Modem groß geworden, Chats und in Foren als Kind unterwegs gewesen. Es ist sehr oft das selbe zu beobachten.
Wenn ich sage, dass dies oder jenes, gibt's Leute, die dies oder jenes teilweise beleidigend ablehnen, wenn ich dann andersrum sage, jenes oder dies, der gleiche Effekt, teilweise von den gleichen Leuten.
Wenn man Ratschläge haben möchte, die einen helfen sollen, ist es oft nicht unbedingt verkehrt, sein Anliegen so zu stellen,als würde man es gar nicht so sehen,wie man es tatsächlich sieht, sondern anders.
Die armen neuen Jugendliche...alles wird aufgenommen, gelikt, oft mit dem Realnamen versehen, jederzeit googlebar und überall diese beknackte Wettwerbung präsent.
Man bräuchte möglicherweise eine Art Internetführerschein,damit man vielen Inhalten weniger Beachtung schenkt oder anders, mit denen besser umzugehen ohne, dass es einen wirklich interessiert oder dergleichen. Aber man sieht ja allein schon im Straßenverkehr, dass der Großteil die besten Autofahrer sind und diese sich sehr oft wegen allem teilweise gestikulierend aufregen und nicht entspannt genug sind. Entspannung ist wichtig.

Wenn Jugendliche einen Internetführerschein brauchen, damit sie sich im Straßenverkehr nicht wild gestikulierend über Websites aufregen, deren Inhalt sie eigentlich gar nicht interessiert, während Wettanbieter diesen Trend schamlos ausnutzen, indem sie kostengünstig Werbung auf Seiten schalten können, die eigentlich gar keiner besucht...

...oder so ähnlich...

...dann bräuchte ich auch Entspannung. Oder anders gesagt: In deiner Welt möchte ich nicht leben.

Aber trotzdem danke für diesen spontanen 'Einblick', auch wenn sich mir der Kontext in Zusammenhang mit diesem Thread nicht so wirklich erschließt.

Erinnert mich die Tage ein bisschen an einen alten Film. Hang him Higher.😁
Ein bisschen haben alle recht. Den Ausgang eines Prozesses kann niemand seriös mit so kommt es zusichern. Das Aufschlüsseln in Kurzform des Gesagten von gestern und die Erklärung warum es nicht allgemein für alles verwendet werden kann von Cllb finde ich auch gut. Da kann der Normalo das ein oder andere besser einordnen und den Puls herunterfahren.
Wann was wie geschieht ist von vielen Faktoren abhängig die wir nicht beeinflussen können.

@Wluchten
Das Problem mit dem laufenden Informationsfluss bzgl der Anwälte haben sicherlich sehr viele. Vor allem die großen Kanzleien. Was ich gehört habe schieben da die meisten Überstunden ohne Ende, vor allem auch die Zuarbeiter. Und es ist auch oft so dass beim einfangen der Kunden sogar die oberen sehr engagiert sind während im weiteren Verlauf die angestellten Anwälte übernehmen.
Da gebe ich auch selbst zu dass ich etwas mehr Infos gerne annehmen würde. Aber zählen wird alles nur in der Vorbereitung und bei Gericht. Mit meinem jetzigen angeeigneten Wissen hätte beim ein oder anderen interveniert bzgl Aufnahme in die Klageschrift.

#1686
Das Verfahren das der BGH ausgesetzt und dem eugh vorgelegt hat, dort soll zugunsten des dortigen Anbieter zu unterstellen sein, dass dieser die materiellen Erlaubnisvoraussetzungen eingehalten hat.
(Hat er in der Realität natürlich nicht eingehalten).
Nur wenn die Klagepartei diese wesentlichen Punkten versäumt vorzutragen, dann ist der BGH an die Vorträge der unterinstanzlichen Entscheidungen gebunden.
Das ist natürlich kein sonderlich gutes Verfahren für den eugh.

Weiterhin sagt der BGH, dass wenn der Anbieter keine Lizenz hatte und/oder die materiellen Erlaubnissvoraussetzung nicht eingehalten hatte, die Wettverträge dann nichtig sind. Diese Verfahren sind allerdings ebenfalls ausgesetzt, jedoch nicht den eugh vorgelegt. So habe ich es verstanden.

Heißt das, dass der BGH diese letztgenannten Verfahren ebenfalls weiterhin aussetzen wird, wenn der bgh Revisionsverfahren hierzu erhält?

#1687
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.

Dachte ich mir auch eben beim lesen ... was ein Wort aus machen kann🙀

Es war einfach ein guter Schachzug der Anbieter Anwälte so einen Bananenfall vor den BGH zu bringen.

Nochmals: Der BGH kann nur nach dem entscheiden was denen vorliegt, und wenn da keine Verstöße vorgetragen wurden und der Kläger nur die fehlende Lizenz bemängelt, dann kommt halt das dabei raus. In diesem Fall hat sich der Anbieter an die "Regeln" gehalten und darauf gewartet so einen Fall vor den BGH zu bringen.




Zitat von: wluchten66 am 27 Juli 2024, 09:28:52
Du meinst, dass die Wettverträge dann nichtig sind und nicht nicht nichtig, richtig?

Und in Summe, einfach mal so gesagt, kommt mir das schon alles sehr inszeniert vor. So ein Bananefall geht jetzt an den EUGH...wtf.

Verzeihung. Meinte natürlich, dass die Verträge dann nichtig sind. Habe es korrigiert.

Deswege ist und sollte dieser Fall auch kein Präzedenzfall für Fälle sein, die korrekt vorgetragen werden. Das ist dann Aufgabe der Anwälte. Daher denke ich auch nicht, dass sich viel ändern wird. Denn niemand hat wirklich alle Punkte eingehalten. Oder anders: Dieser Fall könnte, meiner bescheidenen Meinung nach, irrelevant sein.

Ich glaube, das schreibe ich mal dem Staudt, damit er ein Video macht :)

Jetzt bleibt die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle: Hat mein Anwalt alle wichtigen Punkte vor dem LG vorgetragen? :)

@Wluchten

Da musst du in die Klageschrift gucken  ;D  Wichtig sind u.a: § 134 BGB, § 285 StGB, § 284StGB!!!,§ 812, § 823 Absatz 2 BGB

Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊

Zitat von: CRS 2024 am 27 Juli 2024, 10:15:32
Ja  alles dabei aber vor allen Limit erwähnt , Casino Sportwetten auf einer Seite und Cashout😊

Mit Screenshots am besten. Meine Klageschrift sieht zumindest n Teil wie ein Bilderbuch aus  ;D

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