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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Steht da ernsthaft, es geht um 12 €?😂
Ok, trotzdem ist das Spiel noch nicht live und live kann sich das Angebot ändern. Ich werde das mal interessehalber überprüfen, was später möglich ist.

zumindest habe ich gestern gesehen, daß weiterhin diese Livewetten angeboten werden. Dort heißt es nicht, wie überall, über/unter, sondern mehr oder weniger.

das Urteil finde ich gut begründet, was livewetten betrifft hinsichtlich unter über.
ist auch rechtskräftig (https://akh-h.de/news/aktuelles-urteil-geld-zurueck-nach-livewette-im-wettbuero/)


😂😂😂was ein geiler Konter😂😂😂
Chapeau sag ich da nur. Was die können hat ihnen jetzt eventuell mehr Ärger eingebracht als es deren Nutzen war.

Ich habe über mehrere Ecken gehört, dass die Prozessfinanzierer demnächst wohl erstmal keine Fälle mehr annehmen. Damit hätten die Anbieter wohl erstmal das erreicht, was Sie wollten. Bei mehreren tausend Fällen und mindestens 2 Instanzen ist das aber auch irgendwie logisch.

Sowieso ein merkwürdiges Geschäftsmodell. Je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren, völlig unabhängig davon, wie viel Arbeit mit dem Rechtsstreit verbracht wurde. Da aber viele Politiker Anwälte sind, überrascht es auch nicht wirklich, gesetzliche Vorgaben zu geben, wie viel ein Anwalt kosten muss, wenn man ihn für Streitwert x beauftragt.

Das mit den PKF habe ich auch vernommen ... logisch wenn kein Geld zurück fließt bzw. Kaum

Kann mir einer einfach erklären wieso es für uns gut sein kann wenn die bevollmächtigung fehler aufweist? Werden verlorene urteile somit wieder aufgenommen oder welchen nutzen haben wir davon?

Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.

Moin, bin mir nicht sicher, ob das der richtige threat ist. Nach circa einem Jahr jetzt Verhandlung beziehungsweise Gütetermin terminiert auf November. Teilnahme nicht erforderlich. Danach käme sicher erst zur Aussetzung oder wäre das jetzt auch schon möglich gewesen, weiß das jemand von euch? Handelt sich um einen Landgericht in NRW?

Kein Fragezeichen. LG NRW! Es handelt sich ausnahmslos um Sportwetten.

Wenn der Richter es jetzt terminiert hat dann gibt es keinen Grund danach auszusetzen. Ich denke das wäre jetzt schon passiert.

Danke dir Roy für die schnelle Info, warten wir mal ab

Zitat von: Istvoelligegal am 09 Oktober 2024, 11:37:30
Bevollmächtigung muß gerügt werden. Ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, ist das, was der Anwalt vorträgt, beantragt, gegenstandslos und da er ohne Vollmacht gehandelt hat, können ihn meines Wissens Kosten des Verfahrens auferlegt werden. Kettenbefristung heißt irgendwie, daß die nachweisen Müssen, dass der X für die Firma y Anwälte beauftragen darf.

Im Aktienhandelsgesetz hatte ich Mal irgendwie vor Ewigkeiten gelesen, daß die Vollmacht von einer AG immer von zwei unterschrieben werden muß, um Gültigkeit zu haben.

Klingt schlüssig, jedoch sehe ich noch nicht, wo es für uns gut ist (ok, auch nicht schlecht, aber im text steht ja das es den spielern "in die karten spielt ")

Die Vollmacht muss im Original in den Gerichtsakten vorliegen.
Ansonsten kann der Anwalt nicht beweisen, dass er bevollmächtigt ist und darf nicht verhandeln.

Vor dem Amtsgericht ist das weniger dramatisch, weil keine Anwaltspflicht besteht.
Wenn ein Glücksspielanbieter vom AG verurteilt wurde, legt er beim LG Berufung ein.
Vor dem LG herrscht Anwaltspflicht.
Liegt die original Bevollmächtigung nicht vor, darf der Anwalt nicht verhandeln.
Die Berufung wird dann als unbegründet abgewiesen.


Ist das Landgericht die erste Instanz und der Anwalt hat keine Bevollmächtigung, so ergeht ein Säumnisurteil.
Gegen dieses kann natürlich Einspruch eingelegt. Die Fristen sind aber sehr kurz und nur erfolgreich, wenn in der Zwischenzeit die originale Bevollmächtigung vorliegt.
Andernfalls wird der Einspruch abgewiesen und das Urteil ist rechtskräftig.

Hier ist eine Zusammenfassung des Urteils vom BGH bei dem es um die fehlende Bevollmächtigung ging.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/vollmachtsnachweis-im-zivilprozess-3260985

Und hier noch etwas zum fehlen der Bevollmächtigung:
https://www.hobohm-kollegen.de/litigation-ruege-vollmacht-eilverfahren/#:~:text=Ein%20Anwalt%20muss%20in%20einem,dem%20Umfang%20der%20Vollmacht%20bestehen.

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