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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@Duffi

Warte mal ab, bis Tal sauer wird ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Zitat von: Roy1234 am 13 Oktober 2024, 14:00:24
@lost
Dein ernst das mit dem Richter?
Der darf nicht mit dir über laufende Fälle reden ansonsten ist es eine Leichtigkeit für den Gegner auf Befangenheit zu plädieren.

?
natürlich darf man mit dem Richter reden. der wird aber auf einer Rückrufbitte einer anwaltlich vertretenen Partei, nicht die Partei anrufen.

der Richter muss nach einem entsprechenden Telefonat, einen entsprechenden Vermerk machen und dies dem Gegner mitteilen, aber so schnell wird ein
Richter nicht für befangen erklärt werden. da muss schon einiges mehr passieren.

IVE, wo ist hier mein Fehler?
Er darf den Klienten nicht anrufen und nur darum geht es. Auf Seiten der Anwälte sieht das anders aus.

Hallo zusammen,

heute ist die Berufung der Gegenseite bei mir eingegangen.

Angeblich haben wohl 5 OLG nun die Beweislast das nur aus Deutschland gespielt wurde umgedreht. Der Kläger muss aufzeigen das aus DE gespielt wurde. Hat da jemand Infos zu? OLG Oldenburg zum Beispiel.

Die reine Anhörung reicht nicht aus.

Zitat von: Balou2024 am 14 Oktober 2024, 17:26:24
Hallo zusammen,

heute ist die Berufung der Gegenseite bei mir eingegangen.

Angeblich haben wohl 5 OLG nun die Beweislast das nur aus Deutschland gespielt wurde umgedreht. Der Kläger muss aufzeigen das aus DE gespielt wurde. Hat da jemand Infos zu? OLG Oldenburg zum Beispiel.

Die reine Anhörung reicht nicht aus.

Wie soll das funktionieren?

#2300
Das behauptet wohl die Gegenseite in ihrer berufungsschrifft? Wenn ja würde ich darauf nicht viel halten ... dann sind die 5 Urteile über vermutlich deutlich längeren Zeitraum und dann sicherlich nicht ganz genauso wie im Schreiben angegeben. Diese Erfahrungen habe ich auch schon gemacht ...,

Der Nachweis ja kaum zu erbringen und ist doch auch unlogisch als Bürger mit deutschen Wohnsitz ...

Warten wir mal ab. Die Urteile sind aus 2024.

Nun vergeht erstmal ein Monat bis mein Anwalt darauf Stellung nimmt.

Das nachweisen ist wohl kaum möglich meiner Meinung nach. Bin gespannt wie mein OLG das sieht wer in der Beweislast ist.

Mir wurde von der Gegnerseite unterstellt, dass ich aus einem Land gespielt habe in dem ich noch nie war ;D Wenn DIE was behaupten, dann sollen die auch Beweise liefern das dem so ist. Ansonsten kann ich 1000 Märchen erzählen...

Kann ich mir bei deutschen Gerichten kaum vorstellen bzw ist da ggf der Sachverhalt ein anderer gewesen und viele Auslandsaufenthalte ...

Aber dein Anwalt wird dir das schon erläutern ich sehe da erstmal kein Problem ... wirbhaben bei mir eh Urlaub Zeit rausgenommen da sich minimal

Bei einem anderen Fall hat mein Anwalt den Zeitraum im Ausland auch rausgenommen.

Bei den Fall von welchen ich berichtet war ich nie im Ausland. Die Beweislast soll ich aber nun erbringen, weil wohl 5 oLG in Jahr 2024 das wohl nun so sehen. Beim Gericht bin ich befragt wurden und das soll nun nicht ausreichen.

Abwarten und Tee trinken.
Auf jeden Fall komisch, weil ich bin der Umkehr der Beweislast vorher nie gehört hatte.

Das schreibt die Gegenpartei das die das gern so hätte und fügt 5 Urteile an aber das Gericht müsste das ja festlegen und ich denke dein Anwalt kann gefühlt zweistellig Urteile vorlegen wo das nicht so ist ... die müssen ja irgendwas neues darlegen um zumindest. Iss was für ihr Geld versuchen ... als deutscher Spieler vor einen deutschen Gericht ... das ist unlogisch ...

Aber ja halte uns mal auf den laufenden . Ich kann mir da keine Probleme vorstellen und wenn müssten die ja sagen wie sie es wollen ... Notfalls lässt deine IP als deutsche darlegen und fertig ..😂

Macht euch da nicht verrückt. Guckt euch mal eure Klageerwiderungen der Gegenseite an, was da für ein Bullshit drin steht.

Da ist alles dabei.

Ich frage mich wie die roten mir folgendes Beweisen wollen: Der Kläger hat bei den Beklagten über deren getrennte Websiten Online-Sportwetten und

Casino-Spiele gespielt.  :o

oder: Weiterhin steht fest, dass der glücksspielerfahrene Kläger Kenntnis von der möglichen Illega-
lität seines Handelns erlangt hat

und und und...


Ne noch besser. Wir gehen davon aus dass das Glücksspiel in diesem Zeitraum nicht illegal war, sollte dies doch der Fall sein hätte der Glücksspielerfahrene Kläger das wissen müssen. So in der Art.Eine Armee renommierter Anwälte behaupten es ist so und wenn nicht hat der Laie den schwarzen Peter. Genau mein Humor. Einzig als überwiegend im Ausland arbeitender kann so etwas problematisch sein.
Die bisherige allgemeine Rechtsprechung ist doch eindeutig dass man unschuldig ist bis das Gegenteil bewiesen wurde.
Bin da sowieso raus weil der Dreck mir die letzten xx Jahre Dinge wie Urlaub gekillt hat.
Aber ich könnte mir schon vorstellen das die Kollegen hier Fake all in gehen.

Richtig..

Muss ich mal ne Mail schreiben.. Erstatten Sie mir meine Verluste und ich spiele dann in Zukunft aus dem Ausland, da ich mir DANN wieder den Aufenthalt im Ausland leisten kann ;D

Iiiich  habe vom Konto meines Bruders gespielt stand in der Berufung.
Ich bin Einzelkind😀😋 

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