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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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ZitatFrage für einen Freund 😁

Na, wenn Du es so nötig hast ... ich bin Dir gerne ein Freund ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

👍😁😁
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.



Ist das aber nicht etwas seltsam jetzt das wirklich der BGH ein Temin ansetzt? Der hat doch selbst Verfahren letztes Jahr ausgesetzt warum auf einmal jetzt wieder ?

Wenn das so ist wird die Gegenseite die Revision wieder zurückziehen damit sie wieder mehr Zeit haben!?!?

Was denkt ihr?

Hier hatte die Beklagte keine Lizenz beantragt, somit anderer Sachverhalt.


#2781
Eigentlich sollte es egal sein, ob eine Lizenz beantragt wurde oder nicht. Kein Anbieter war Erlaubnisfähig. Dienstleistung hin oder her. Wenn ich keine Erlaubnis habe, darf ich keine Dienste anbieten. Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich kein Auto fahren. Wenn ich keinen Meister im betrieb habe, oder selbst keiner bin darf ich keine Malerarbeiten ausführen/anbieten und und und.

ich kann 20 mal eine Lizenz beantragen.. Wenn ich die Bedingungen nicht erfülle, dann wird mit keine Genehmigung erteilt. Eigentlich ganz einfach. Wenn ich meine Dienste dann trotzdem anbiete muss ich damit rechnen, dass ich in so eine Situation komme wie sie für die Anbieter im Moment da ist.


Dazu kommen dann noch Gerichte die sich an der Nase herumführen lassen, für die kein Versäumnisurteil in Betracht kommt und stattdessen 500 € für die diplomatische Zustellung abkassieren, da die Klage übersetzt werden muss.

Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Bezüglich Versäumnisurteil gib ich dir recht. Das ist echt nicht normal!

Bei mir konnte bereits 3 mal nicht zugestellt werden, obwohl die Adresse korrekt ist. Nun soll ein 4 mal zugestellt werden. Einfach unfassbar!

Einer meiner Fälle vor dem Berufungsgericht (OLG Düsseldorf), der für Anfang Februar terminiert war, wurde jetzt auch ausgesetzt - und das, obwohl der Anbieter in der Vergangenheit erst gar keine Lizenz beantragt hatte.
Für mich einfach unfassbar - auch mein Rechtsanwalt kann dies nicht verstehen.

Zitat von: Balou2024 am 01 Februar 2025, 11:32:49
Sehe ich anders.
Ob eine Lizenz beantragt wurde spielt schon eine Rolle.

Welche Rolle denn? Die Anbieter wussten, dass das was sie Anbieten nicht Erlaubnisfähig ist.


Mir ist neu das die Anbieter für Online Glückspiel (hier Auromaten) eine Lizenz beantragen konnten?!? Es war komplett verboten nach meines Wissen?

Mit dem neuen GlüStV 2021 sind doch Automatenspiele erlaubnisfähig.
Der Höchsteinsatz von 1€ pro Spin und fehlende Turbo-Modus hat mich übrigens von den Automaten weggebracht 😃

Und in dem Fall der jetzt erneut zum BGH geht, ging es ja um die Zeit von April - Oktober 2021.

Ok stimmt soweit haste Recht!

Mir stellt sich dann die Frage wenn der Fall zu unseren Gunsten gehen sollte warum dann die Fälle vor 2021 ausgesetzt werden???
Da gab es gar nicht die Möglichkeit eine Erlaubnis zu beantragen also werden die es gar nicht gemacht haben!

Also was ich meine nach 2021 Erlaubnisfähig, Kein Antrag, illegal.
Vorher kann es ja dann auch nicht legal sein, oder? Würde kein Sinn machen nach meiner Meinung.

Zitat von: Galileo am 31 Januar 2025, 14:51:22
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/verfahren-zu-rueckzahlungsanspruch-der-spieler-landet-vor-bgh/

Im Juli dann erst, ok.
Da ja mein OLG schon quasi gesagt hat, wegen der fehlenden Beantragung wird man wohl nicht aussetzen, kann ich also davon ausgehen, dass mein OLG dann zumindest das Urteil dann abwarten wird.

Wäre aber trotzdem mal interessant, auch weil mein Gegner eig schon sehr gute Summen zurück zahlen musste, ob sie auch wirklich dann dieses Geld gezahlt hatten.
Vor dem OLG gingen die aber scheinbar immer

Scheinbar wurde aspire global die Lizenz entzogen, spannend hat jemand Infos ?
Die hatten einige Casinos ..

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