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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hatten die eine Lizenz für Deutschland ?

Yes whitelist ..


Zitat von: bobschi am 07 Februar 2025, 13:50:52
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/revision-zum-bgh-zurueckgezogen-spieler-erhaelt-12-000-euro-zurueck/

Finde ich äußerst interessanten Beitrag. Seither war ja der Tenor der Anbieter man wäre BGH und EuGH ab. Nun knickt einer bei einer vergleichsweise geringen Summe im Vorfeld ein. Interessant wäre zu wissen welcher Anbieter es war. Erstaunlich auch wie oft man Revisionen und OLG Stuttgart liest.

War abzusehen, anscheint möchte man nicht den BGH zu sehr verärgern deshalb wurde es schon sehr früh zurückgezogen.

Was ist dan unterm Strich anders als die anderen Fälle???

Der Anbieter zieht zurück, weil es zu dem Zeitpunkt eine Lizenz nicht beantragt hat obwohl es möglich wäre!

Im Umkehrschluss kann es auch für die anderen Fälle genau so gelten? Also war der Verbot von Online Glückspielen gerechtfertigt.

Wie bereits mehrfach schon erwähnt spielt es eine große Rolle, ob man versucht hat eine Lizenz zu beantragen oder nicht!

Mittlerweile werden über 90 Prozent der Urteike ausgesetzt, wenn wenigstens versucht wurde eine Lizenz zu beantragen. Die Zahl habe ich vorgestern von meinem Anwalt erhalten.

Kann ich nicht bestätigen.
Mein Anbieter hat keine Lizenz beantragt.
LG gewonnen
OLG gewonnen
BGH hat ausgesetzt mit Hinweis auf eugh

Vielleicht hatte ich auch nur Pech. Geht aber um einen 6 Stelligen Betrag

Ja ab 2021 mag das auch so sein. Aber was ist davor. Da wird ja keiner eine Lizenz beantragt haben, weil es gar nicht möglich war.

Oder hat ein Anbieter für Casino vor 2021 Lizenzen beantragt??? Darum geht es mir.

In meinen Augen totaler blödsinn. Egal ob Lizenz beantragt oder nicht. Die Angebote waren nicht Genehmigungsfähig.

Ich bekomme auch keinen Führerschein wenn ich durch die Theorieprüfung falle.

Für mich würde die Beantragung nur eine Rolle spielen wenn ich BEI Lizenz Beantragung ein Konzept was den Gesetzen entspricht vorlegen kann.

Bei den Machenschaften hätte kein Anbieter eine Lizenz erhalten. Da hätten sie zig mal eine Lizenz beantragen können.

Über Gerichtsentscheidungen braucht man doch gar nicht diskutieren. Das gleiche Gericht, gleicher Sachverhalt, ein Zimmer weiter, unterschiedliche Auffassung. Da beim Landgericht auch Proberichter unterwegs sind, die ihr Dezernat ständig wechseln müssen, ist es doch besser, dass das Verfahren ausgesetzt wird, bevor -was häufiger vorkommt - ein Dezernatswechsel stattfindet, indem der Richter zuerst die Auffassung vertritt, dann der neue Richter eine völlig andere.

Das einzige, was Sinn macht, wenn lediglich bestimmte Kammer die Sachverhalte bewertet und nicht der Richter, der über die erforderlichen Kosten von Stoßstangen, streitende Nachbarn, usw entscheidet. Üblicherweise verkehren Richter nicht im Glücksspiel und daher ists auch nachvollziehbar, wenn die bei 2000 Schriftverkehr mit 1000 Seiten Anlagen von Urteilen, die das so sehen und anderem 1000 Seiten genau das Gegenteil , lieber die Sache aussetzen.

Heute habe ich auch folgende Meldung erhalten: Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Januar 2025 durch den
Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Koch, den Richter Dr. Löffler, die Richterin
Dr. Schwonke, die Richter Feddersen und Odörfer
beschlossen:
Das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wird in entsprechender
Anwendung des § 148 Abs. 1 ZPO bis zu einer Entscheidung des
Gerichtshofs der Europäischen Union in dem Verfahren C-530/24
ausgesetzt.

Weiß man schon, wann sich da was tun könnte?

Das weiß keiner. Rechne lieber mal mit 2026.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn der EuGH sich tatsächlich so entscheidet wie der BGH und den Spielern im Grunde genommen recht gibt, wäre die Sachlage eindeutig. In einem solchen Fall hätten die Landgerichte kaum eine andere Möglichkeit, als den Klagen stattzugeben – oder sehe ich das falsch? Natürlich hat jede Kammer und jeder Richter letztlich die Entscheidungsfreiheit, jedoch würde es für die Gegenseite spätestens vor dem Oberlandesgericht schwierig werden.
Spätestens dann sehe ich für die großen Anbieter kaum noch Schlupflöcher, abgesehen von Bill 55. Dadurch wird die Bereitschaft zu Vergleichen erheblich zunehmen, schätze ich - wobei diese dann eigentlich wiederum von den Klägern abgewiesen werden dürfte wenn die Sachlage deutlich ist..




#2803
Ich glaube eins ist hier nicht klar verständlich.
Es geht nicht darum wie die Sachlage ist.

Wenn Urteile rechtskräftig sind dann ,,müssen" die Anbieter zahlen. Die werden auch nach dem EuGH Urteil jedes Verfahren in die Länge ziehen und in Berufung gehen.

Wenn ein Urteil nicht rechtskräftig ist ,,müssen" die juristisch gesehen es noch nicht zahlen.

Die können nicht zeitgleich alle Urteile von den LG zahlen! Mit den Berufungen steuern die selbst die Auszahlung!!

Sagen wir mal das Urteil vom EuGH kommt wirklich 2026. Dann wollen alle die DSGVO Liste haben. Dann wird nochmal verzögert. Dann wären es nur noch 3,5 Jahre die zurückgeholt werden können.
(2016 bis 10/2020 Lizenz)

Dann wird sich der Aufwand aber nicht mehr für alle lohnen und für die PKF auch nicht, weil die Verluste zu niedrig sind! Dürfte verstàndlich sein, dass bei 3,5 Jahre die Verluste niedriger sind als 10 Jahre.

Naja ich denke irgendwann wird auch die Kenntnis ein Thema sein wenn dies so groß in den Medien ist ... das die 3 Jahre dann irgendwann auch vorbei sind ... aber selbst wenn urteile sie rechtskräftig sind kommen glaube ich nicht das dann jeder Anbieter direkt zahlt ... sie sitzen doch in matta oder Gibraltar habt entspannt ( auch ohne bill 55 ) schwierig

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