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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die EU muss auch über Glücksspiel hinaus zusehen, ob sie sich von diesem Shithole Country Malta durch die Manege führen lassen will.
Das, was der Titan hier gemacht hat, ist doch zu einfach. Mit dem Wissen, dass das funktioniert, können doch auch ganz andere Wirtschaftszweige ihr Unwesen treiben. Über die bekannten Steuervermeidungstaktiken etc. hinaus.

Das ist, was mir ein bisschen Hoffnung gibt bezüglich des Drucks, der gegenüber diesem in Deutschland sehr präsenten Unternehmen aufgebaut werden muss.

Weiß jemand, worauf konkret man die GGL bezüglich Lizenz hinweisen kann? Passus aus dem Staatsvertrag oder so, der hier relevant sein kann.

Man erhält dann die Antwort, dass zu Verwaltungsverfahren und Maßnahmen der Glücksspielaufsicht grundsätzlich keine Auskunft erteilt wird.

 


Wenn ihr die GGL wegen eines Anbieters anschreibt, geht es nicht um eine ,,Beschwerde", sondern um eine formelle Aufforderung zur Prüfung der Zuverlässigkeit des Lizenznehmers.
Das ist in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) geregelt – dort steht, dass die Behörde bei Zuverlässigkeitszweifeln tätig werden muss.

Ihr könnt das so formulieren:

> ,,Ich fordere die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder hiermit auf, gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV eine Prüfung der Zuverlässigkeit des Lizenznehmers [Name des Unternehmens )einzuleiten.
Grund sind nicht erfüllte, rechtskräftige Urteile deutscher Gerichte sowie Hinweise auf systematische Umstrukturierungen, die Rückzahlungen an Verbraucher vereiteln könnten."



Wichtig:

Aktenzeichen oder Urteil beilegen (z. B. LG-/OLG-Beschluss).

Schriftlich einreichen (per Mail an info@gluecksspiel-behoerde.de oder per Brief).

Frist zur Rückmeldung setzen (z. B. 3 Wochen).


Damit schafft ihr eine formelle Grundlage – die GGL muss dann prüfen und kann sich nicht mit allgemeinen Textbausteinen rausreden.

Das hilft weiter. Vielen Dank!

Ich habe da auch mal hingeschrieben...
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir für die GGL mal eine Aufsichtsbehörde brauchen!

,,Die GGL wird erst dann reagieren, wenn wir ihr Verhalten selbst zum Thema machen."

Ich verstehe den Frust total – viele hier haben der GGL schon geschrieben und nichts als Textbausteine zurückbekommen.
Aber genau da liegt der Punkt: Solange jeder einzeln schreibt, kann die Behörde das ignorieren.
Wenn sich aber zahlreiche Betroffene koordiniert und formal korrekt auf denselben Punkt berufen – nämlich die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 9 GlüStV – dann ist das etwas völlig anderes.

Was wir brauchen, ist kein neues Aufsichtsorgan, sondern eine funktionierende Aufsicht über die Aufsicht.
Und das erreicht man, indem die GGL spürt, dass sie öffentlich und nachvollziehbar Rechenschaft ablegen muss.

Das bedeutet:

Jeder, der ein Urteil hat, sollte die GGL schriftlich auffordern, die Zuverlässigkeit des Lizenznehmers zu prüfen.( Egal ob Kahns Freunde, die Jahreszahlen oder andere Schädiger)

Alle, die das tun, sollten die Antwort (oder das Schweigen) dokumentieren – das kann später relevant werden, auch für parlamentarische Kontrolle oder Medien.

Wenn genug Fälle vorliegen, kann man das politisch oder medial bündeln: ,,Hundertfacher Hinweis auf Lizenzverstöße – keine Reaktion der Behörde".


Das ist die Art von Druck, die wirklich etwas bewegt.
Erst wenn die GGL merkt, dass ihre Untätigkeit selbst zum Risiko wird, wird sie handeln.

Top Beitrag Hudini!
Rechtskräftig sollte das Urteil sein?


Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Nicht zwingend, dass das Urteil schon rechtskräftig sein muss.
Die GGL muss auch bei klaren Hinweisen prüfen – also z. B. wenn ein Anbieter sich offen über Spielerschutzpflichten hinwegsetzt.

Ein gutes Beispiel sind die Jahreszahlen:
Da steht in den AGB sinngemäß, dass sie ,,keine Verantwortung für Spielerschutzmaßnahmen übernehmen" – das ist faktisch das Gegenteil von Zuverlässigkeit.
Wenn so etwas schwarz auf weiß steht und dazu noch Urteile ignoriert werden, reicht das locker als Prüfgrundlage nach § 9 GlüStV.

Kurz gesagt:

> Urteil hilft, aber nötig ist es nicht.
Wer sowas in den AGB findet oder selbst erlebt hat, sollte das der GGL melden – das gehört geprüft.

GGL macht überhaupt nichts schon mehrfach Kontakt gehabt !!!

1) sie wollen ein rechtskräftiges Urteil was beglaubigt ist
Haben Sie von mir erhalten.

2) jetzt kommt der Hammer Anbieter zahlt nicht und dann wollen sie Nachweise das eine Vollstreckung nicht möglich ist und das kann niemand bringen aber es weiß mittlerweile die ganze Welt!!!!

Nachweis dass eine Vollstreckung nicht möglich ist, das muss ein sehr schlechter Witz sein.

Genau so und nicht anderes haben Sie mir es geschrieben per Mail und mein Anwalt wusste es bereits vorher, weil das bei vielen anderen auch so gewesen ist.

Ja, das ist genau die Sackgasse, in der viele gerade stecken – aber genau deswegen darf man jetzt nicht aufgeben.
Die GGL versteckt sich hinter Formalien, weil sie hofft, dass alle irgendwann müde werden.
Aber faktisch ist sie längst in der Pflicht, sobald klar ist, dass ein Lizenznehmer trotz rechtskräftiger Urteile nicht zahlt und damit das Vertrauen in die Lizenz beschädigt.

Wenn sie dann immer noch Belege für ,,nicht mögliche Vollstreckung" will, obwohl jeder weiß, dass Malta und Gibraltar nichts vollstrecken, dann zeigt das nur, wie dringend man das endlich juristisch klären muss.

Deswegen: Jede neue Eingabe, jedes Schreiben an die GGL zählt.
Je mehr solche Fälle dokumentiert sind, desto offensichtlicher wird, dass die Aufsicht ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Und genau das ist der Punkt, an dem Gerichte eingreifen können – aber nur, wenn vorher genug Druck aufgebaut wurde.

Ich verstehe, dass viele keine Energie mehr haben – aber wenn jetzt alle dranbleiben, kann das Ding kippen.

Wieso genau können Gerichte erst eingreifen wenn wir eine hohe Anzahl von Fällen haben die die GGL ignoriert? Also was genau ändert sich plötzlich? Das versteh ich leider nicht, sorry. Ich mein der GGL juckt es anscheinend nicht, und wahrscheinlich drehen sie sich auch alles so dass es nach einer Prüfung keine Probleme gibt bei der Lizenzübertragung.  Sie ignorieren halt komplett das Malta Thema.

Die andere Frage ist auch ob GGL überhaupt irgendwas machen kann da die Umstrukturierung absolut legal und rechtens war. (Anscheinend.)

Das stimmt alles, aber genau da liegt der eigentliche Hebel.
Solange nur einzelne Leute an die GGL schreiben, kann sie jeden Fall als ,,Einzelfall" abtun.
Wenn aber viele von uns dasselbe Muster melden – also Urteile, die ignoriert werden, gleichlautende AGB, gleiche Firmenstrukturen – dann wird's irgendwann kein Einzelfall mehr, sondern ein Aufsichtsversagen.

Und das ist der Moment, wo Gerichte oder Politik nicht mehr wegsehen können.
Ab da geht's nicht mehr darum, ob ein Spieler recht hat, sondern ob die Behörde ihre Pflicht erfüllt.

Auch wenn die Umstrukturierung nach Malta formal legal war, darf die GGL nicht einfach sagen ,,passt schon".
Sie muss prüfen, ob der Lizenznehmer noch zuverlässig ist – und das heißt eben auch: ob Urteile erfüllt, Spieler geschützt und rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden.

Wenn das bei mehreren Anbietern gleichzeitig schiefläuft, dann muss die GGL irgendwann reagieren.
Deswegen bringt es was, wenn viele von uns jetzt formal korrekt schreiben – je mehr das dokumentiert ist, desto weniger kann man's ,,wegerklären".

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