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Einzahlungslimit überschritten

Begonnen von Fiat2024, 20 Oktober 2025, 20:47:04

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#45
Zitat von: Verlier2 am 18 November 2025, 21:35:00

Angenommen jemand hat:
4000 Euro im Monat X eingezahlt, 1700 Euro Gewinne ausgezahlt  | Sind hier 3000 Euro die Summe oder 2300 Euro? 
4000 Euro im Monat Y eingezahlt, 5000 Euro Gewinne ausgezahlt | Greifen hier 3000 Euro Summe, gar nichts oder -1000 Euro?

Szenario 1  um 3000€ überschritten nach Abzug des gewährten 1000€ Limits - Gewinne 1700= 1300
Szenario 2 - nichts, da du kein Verlust erlitten hast

Meine Erinnerung sagt mir, dass in einem Urteil gesagt worden ist, dass überhaupt kein Vertrag zustande gekommen ist.
Demnach muss auch hier der Zustand vor Spielaufnahme hergestellt werden, sprich die 1.000 € sind schnuppe.

Auch hier der Hinweis auf die Jahrestagung: Herr Dr, Rock referiert zu dem Thema am Donnerstag, den 04.12.2025.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


OLG München, Endurteil v. 05.01.2026 – 27 U 2436/25 e

Da gab es ein sehr schlechtes Urteil zum Einzahlungslimit.  1. § 6c GlüStV 2021 ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.

Zitat von: Verlier2 am 09 März 2026, 20:01:42OLG München, Endurteil v. 05.01.2026 – 27 U 2436/25 e

Da gab es ein sehr schlechtes Urteil zum Einzahlungslimit.  1. § 6c GlüStV 2021 ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.

Äh nein, da der Anbieter eine Konzession hatte, wollte der Kläger bei diesem Geld zurück fordern. Alles vor 2021 und ohne Konzession war illegal, dort gibts dann Geld zurück.

Klar hatte der Anbieter eine Lizenz, aber das Einzahlungslimit von 1000€ wurde überschritten, ohne entsprechende Nachweise.

Ich kenne den Fall nicht, aber dann müssen die Kläger irgendetwas richtig falsch gemacht haben.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Zitat von: Roy1234 am 09 März 2026, 21:57:57Ich kenne den Fall nicht, aber dann müssen die Kläger irgendetwas richtig falsch gemacht haben.

Kanzlei Lenné gegen B@H.

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,,Unter dem 02.12.2020 erhob die Beklagte Klage vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt (Anlage B 04) u.a. mit dem Ziel, die Befristung sowie die Nebenbestimmungen unter III. Ziff. 8 und 9 aufzuheben. Ausweislich eines als B 06 vorgelegten Email-Verkehrs vom Dezember 2020/Februar 2021 (Anlage B 06) hat sich das Regierungspräsidium ... dafür ausgesprochen, dass die Auflagen 8. und 9. bezüglich des monatlichen Höchsteinsatzes von 1.000 € bzw. der möglichen Abweichungen bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht umzusetzen seien.


Auf Anregung des Verwaltungsgerichts Darmstadt mit Beschluss vom 06.12.2022 (Anlage B 07) schlossen die Beklagte und das Land Hessen einen Vergleich."

Ist das aus dem Urteil @Galileo?
Soweit mitbekommen ging es bei dem oben gennanten Fall auch eher darum, dass das OLG zwar einen Pflichtverstoss sah, aber dadurch nicht den kompletten Spielvertrag für nichtig erklärte, weswegen auch keine Rückforderungen passieren kann.


Gut recherchiert!
Wenn des Einzahlungslimit kein Schutzgesetz sein soll, was dann???

Dann steht es wohl 1:1 was OLGs und Einzahlungslimits angeht?
Einmal Stuttgart (positiv) und einmal München (negativ).
Oder gabs noch andere?

Ich bin nicht der Kläger, mir liegt das Urteil aber vor.

Es handelt sich um den Anbieter wett zu Hause. Andere Anbieter spammen die Gerichte mit dem Urteil voll.

Im Grunde genommen kann man es so zusammenfassen:
Der Spieler hatte bei der Registrierung kein Limit gesetzt bzw. musste dies nicht tun und konnte danach jahrelang mehr als 1000 € einzahlen und dementsprechend auch mehr als erlaubt verlieren. Somit hat man zu Recht den gesamten Spielvertrag als nichtig erklärt.

Das Gericht hat festgestellt, dass der Anbieter zwar nicht richtig gehandelt hat, Konsequenzen dafür gibt es aber keine.

Das Bizarre und Peinliche dabei ist, dass dieses Urteil vom OLG München in Augsburg im Januar 2026 kam. Im Mai 2025 hat das OLG München in München bei einem ähnlichen Fall den gesamten Spielvertrag für nichtig erklärt, da der Spieler kein Einzahlungslimit hatte und somit die Ziele des GlüStV 2021 komplett verfehlt wurden.

Ich hoffe, dass der Kläger in Berufung gegangen ist. Man muss leider feststellen, dass, obwohl Gesetze so dermaßen eindeutig sind, man selbst bei einem OLG fälschlicherweise verlieren kann und zum BGH gehen muss.

#56
Zitat von: Spieler.Spiel am 10 März 2026, 00:00:27Einmal Stuttgart (positiv) und einmal München (negativ).
Oder gabs noch andere?
OLG Stuttgart positiv
OLG Köln positiv
OLG Koblenz positiv
OLG München (München) positiv
OLG München (Augsburg) negativ

zudem BGH:
"...Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 22. März 2024 (Az. I ZR 88/23) gestärkt, dass das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit von 1.000 € bei Online-Sportwetten ein Verbotsgesetz (§ 134 BGB) darstellt...
...Verstöße gegen dieses Limit, das seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 gilt, führen zur Nichtigkeit der Wettverträge, was Rückerstattungsansprüche für Spieler begründen kann."

#57
Mal vom Inhalt deiner Beitrage abgesehen... dein Username ist irritierend.

Edit-
Viel besser ist das jetzt auch nicht. -.-

Edit 2-
Schon besser. : D

Oha krass... war mir gar nicht bewusst, dass es doch so viele gibt.
Hast du zu Koblenz und Köln Aktenzeichen?

#59
Da kommt der BGH wieder in Spiel. Der muss entscheiden ob § 6c GlüStV ein Schutzgesetz ist.

Wenn ein Richter das nicht als Schutzgesetz einstuft, sondern als Regulierung, dann lehnt der Richter die Klage ab.

Kurz: Ich kann mich nicht auf ein Gesetz in der Klage beziehen welches es nicht gibt bzw. noch nicht klar geregelt ist🤷🏻

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

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