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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich finde, man muss da sauber trennen. Ja, das staatliche Monopol war damals wegen Werbung, Kohärenz und Spielerschutz selbst angreifbar. Aber das heißt nicht automatisch, dass die privaten Anbieter dadurch rechtmäßig oder schutzwürdig waren. Das eine ist die Schwäche des staatlichen Systems. Das andere ist die Frage, ob private Anbieter daraus wirklich einen Freifahrtschein ableiten konnten. Genau an dieser Stelle wird es interessengeleitet, wenn man beides zu stark vermischt

#5791
T.... und andere Anbieter von Online-Sportwetten können zur Rückzahlung von Verlusten verpflichtet sein, wenn sie nicht über die erforderliche Genehmigung verfügen. Das hat EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 deutlich gemacht.

Das heisst keine Dienstleistungsfreiheit laut dem Generalanwalt.

Oder was willst du hier trennen ? Es geht doch nur noch um die Frage ob T eine Erlaubnis hatte ohne Lizens, Besteuerung,
Spielerschutz (Eugh Urteil 2010) am damaligem Glücksspielstaatsvertrag vorbei seine Dienstleistung anzubieten.

Also ich bin eigentlich ziemlich entspannt...
Selbst wenn die Herren Kahn und Co jetzt irgendwelche Alibi Genehmigungen vorweisen können, so habe ich trotzdem quasi jeden Monat gegen das 1000€ Limit verstoßen, auf Eckbälle gewettet und keine Nachweise über Einkommen etc vorgelegt.
Somit dürfte meine "Dummheit" was Wetten angeht mich ausnahmsweise retten, denn aus der Nummer kommen sie nicht raus, oder sehe ich das falsch?

Na ja ich sag mal so, wenn Dr Reichert sich sämtliche, teils nicht mal aus dem Zivilrecht, Urteile als Argumentation rauszieht können wir das auch.
Und der Part für den Spielerschutz in diesem VG Vortrag gilt sicher für alle.
Heißt man hat versäumt O. hier zurück zu pfeifen was nicht gleichzeitig bedeutet dass die anderen auch das Recht haben hier mitzumachen.
Die materielle Schiene dürfte spätestens in den meisten Klagen für den jeweiligen Kläger sprechen.
Bei mir wurde das Verlinkung Verbot, Wetten auf Tore in Viertelstunden oder eben das Limit angesprochen.
Das einzige was ich sehe ist, dass jede Klage als Einzelfall zu sehen ist. Hier kann man sehen ob jemand nur Geld verloren hat oder eben gegen was alles verstoßen wurde. Auch ein Grund warum der Part Duldung und alles drumherum an den BGH zurück ging.
Wichtig ist dass die Dienstleistungsfreiheit in diesem Fall Ländersache ist und eventuelle Absprachen vom BGH untersucht werden sollen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bin da auch gelassen, bei mir wurde auch ausdrücklich auf die nicht vorhandene Trennung zwischen Casino/Sportwetten hingewiesen sowie die vorhandenen Livewetten.
Limitzahlen etc. sollten die allermeisten auch nachweisen können, wenn es bisher nicht vorgetragen worden ist.
Also, dass die sich nicht bei den Voraussetzungen gehalten haben, das erkennt selbst Ronald.
Ist halt nur die Frage, ob Sie eine Zusicherung ohne Voraussetzungen erhalten haben.

Mir fehlt da die Phantasie. In welcher Form sollte es dann eine bedingungslose Zusage gegeben haben? Und dann auch noch eine, die der Titan bisher nicht erwähnt, obwohl das gemeinsam mit Dienstleistungsfreiheit der Sargnagel für meine Klage gewesen wäre?

Dann hätte der Staat jeden Euro Rückforderung verdient. Das wäre bei mir in der Rangliste der Empörung noch über den illegalen Machenschaften der OC's.
Der Staat hat die Aufgabe seine Bürger zu schützen und die Tatsache dass Glücksspiel gefährlich bzgl Sucht ist kommt nicht erst seit 2020.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sollte es eigentlich auch nicht geben, man sollte sich vom Ronald und Freunde nicht verunsichern lassen.

Wenn es Zusicherungen gegeben hätte, wäre das das erste Argument der Gegenseite gewesen und alles wäre gegessen. Da es aber fröhlich weiter geht, gibt es diese Zusagen scheinbar nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass sich Anbieter mit einer maltesischen Lizenz auf dem deutschen Markt tümmeln und das aufgrund der Dienstleistungsfreihet für rechtens halten, aber in Malta darfst du mit einer deutschen Lizenz kein Glücksspiel anbieten?! :o

Klar :D und Malta darf wegen Dienstleistungs Freiheit alles in der EU anbieten, aber EU Urteile werden natürlich nicht auf Malta anerkannt. Weil Schaden darf nur von Malta in anderen EU Mitgliedsstaaten verursacht werden, aber nicht von anderen Mitgliedsstaaten auf Malta. ;)  ;D  ;D  ;D

#5800
Die "Zusicherung" wollen sie sich gerade konstruieren, aus Verfahrensfehlern, Behörden die versagt haben etc.

Das alles wird aber am Ende mMn keine präzise, bedingungslose und übereinstimmenden Zusicherungen wie es der Generalanwalt betont hat.

Was soll die Gegenseite auch anderes sagen? Das ist deren letzter Strohhalm, und der ist nicht mehr allzu groß...

Eben. Der EuGH lässt (wenn dem GSA gefolgt wird, sorry, Looser) nur diese eine Tür auf, dann nutzt man die.
Dass man durch die Tür gehen kann, dürfte in Ermangelung der geforderten Erlaubnis nicht möglich sein, man wird aber zumindest dem Anschein nach und zu Beginn alles versuchen, sich durch die Tür zu klagen und dafür alles nutzen, was ein bisschen nach einer Erlaubnis klingt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Anbieter da wirklich an Erfolg glauben, aber zumindest wirft man noch ein paar Nebelkerzen, um wieder einmal weitere Klagen zu verhindern und bezogen auf den Gesamterfolg die Zeit für sich arbeiten zu lassen.

Dr Ronald hat doch ganz am Ende noch gesagt, nach dem Motto und dann gibt's ja noch die Vorlage aus Erfurt.
Wegsehen ist übrigens keine rechtliche Duldung oder klare Zusage. Zusagen werden im Geschäftsbereich in der Regel schriftlich fixiert und so war es vom GSA gemeint. Im übrigen dürfte hier der BGH das letzte Wort haben ob irgendeine in Feierlaune Behörden Mitarbeiter der evtl sagte macht was ihr wollt Aussage (falls so etwas vorgebracht wird) ausreichend ist. Wenn ich dann noch darüber nachdenke wie lange der Staat das wilde treiben ohne Regeln offiziell genehmigt hätte glaube ich schon dreimal nicht dran.
Im Endeffekt ist dieses und Erfurt in erster Linie eine willkommene Verzögerung und Angstmache. Jeder der jetzt noch länger wartet aus Angst oder panisch kleinste Vergleiche annimmt ist ein Gewinn der Gegenseite.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Warten wir einfach die Entwicklung ab. Theoretisch sollte es ja keine Vergleichsangebote mehr geben da sich die Anbieter gestärkt sehen nach der Aussage des GSA.
Realistisch denke ich, dass es erhöhte Angebote spätestens nach dem Urteil geben wird und dass eine hohe Anzahl von Spielern die Vergleiche annehmen wird, da die Gegenseite so viele Fragezeichen kreiert hat bei der Thematik.

Will mir gar nicht vorstellen wie viel an Gelder die da sparen.

Ich bin mal gespannt wann der Schlussantrag des Lg Erfurt kommt. Hier gibt es ja bereits 2 Stück.


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