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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Danke leute. Ich warte mal was der Anwalt sagt. Die sind angeblich schon am Prüfen

#5836
Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.

Zitat von: Klopp9875 am 24 März 2026, 11:56:36Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.


MMn spielt es keine Stradivari, ob da nun Limitverletzungen, Live-Wetten...
Wenn keine Lizenz, so kann erst gar nicht der Bauchladen geöffnet werden

Zitat von: Klopp9875 am 24 März 2026, 11:56:36Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.



In meiner Klageschrift steht davon ebenfalls nichts drin.

Es wurde damals ein Versäumnisurteil gesprochen.
Anschließend hat die Jahreszahl Einspruch eingelegt.

In der Stellungnahme meiner Kanzlei auf die Einspruchsbegründung der Gegenseite ist mein Anwalt aber darauf eingegangen.
Da wurde alles aufgezählt:
- Limit
- Trennung Casino/Sportwetten
- verbotene Livewetten

@Klopp
In der Regel gibt es einen Punkt Verletzungshandlungen der Beklagten Partei. Da wird auch aufgeführt dass die Beklagte sich nicht an die materiellen Voraussetzungen lt Vertrag 2012 und 2021 gehalten hat. Das schließt Limit Verlinkung etc eigentlich ein.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Selbst das steht nicht drin Roy. :D Die Klage ist halt schon 4 Jahre her, da hatte ich davon halt keine Ahnung.

Also theoretisch wenn die eine Duldung vorbringen, könnten wir dann nochmal drauf eingehen und unsere Sachen vorbringen. Das sollte dann ja kein Problem sein, bei diesen -leider- hohen Beträgen die die allermeisten verspielt haben.

#5841
Es liegt gem. § 529 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts, ob ein neuer Tatsachenvortrag berücksichtigungsfähig ist. Er ist es meines Wissens eher nicht, wenn der Vortrag erstinstanzlich einfach nicht erfolgt ist, obwohl die Tatsachen seinerzeit schon bekannt waren.

Noch schwieriger wird es, wenn der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils aufführt, dass keine materiellen Verstöße begangen wurden, denn dann wird dieses Urteil zur Wahrheit, sofern es nicht innerhalb von zwei Wochen mit einem sog. Tatbestandsberichtigungsantrag angegriffen wird.

Ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und keine Rechtsberatung. Hierfür sollte Dein Anwalt kontaktiert werden.

Ist die ganze Diskussion nicht eigentlich eh müßig, wenn die Anbieter am Ende nicht zahlen? Ich denke zum Beispiel an die Jahreszahlen und den Wettweg die konsequent rechtskräftige Urteile seit Jahren nicht bedienen? Da gehe ich eher davon aus,dass die Roten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und sich als zuverlässig erweisen...

Naja klar zahlen die genannten bisher nicht aber ich denke die wollten ingesamt das EuGH abwarten und auch natürlich muss bill 55 fallen dann denke ich geht schon was die Frage ist wieviel es dann zu holen gibt ...

Bleibt irgendwie auch Glücksspiel🙈

@Hidden
Warum sollte ein Gericht das einfach so in einem Urteil manifestieren?

@Hudini
Klar, aber trotzdem musst erstmal vor Gericht gewinnen. Sonst müssen die keine Rückerstattung tätigen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

@Hidden Dann könnte aber der Anbieter auch nicht mehr den Beweis einer Duldung/Zusicherung bringen, oder sehe ich das, falsch? Wenn Sie es in der Stellungnahme zu der Klage nicht erwidert haben?


@Roy: Sofern das seitens der Beklagten erstinstanzlich vorgetragen wurde, halte ich das nicht für unwahrscheinlich, aber das müsste man sich wie gesagt im Einzelfall anschauen.

@Klopp: Da will ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, wie es sich verhält, wenn der EuGh sich dazu geäußert hat. Davon abgesehen wurde die Duldung in all meinen Verfahren durch die Gegenparteien vorgetragen.

Jahreszahlen zahlt...aber nur die Vergleiche.

Ich hoffe, dass der BGH sein Urteil gut begründet, wieso eventuell die Klage dann abgelehnt wird, weil beim aktuellen Fall nämlich keine Limitverletzungen oder Casino-Verlinkungen vorgetragen worden sind. Das wäre eine Katastrophe, wenn die Urteilsbegründung nicht klar und eindeutig ist.

Bei allen meinen Klagen wurde alles vorgetragen und das ist extrem wichtig!

Der Fall war der schlechteste der zum EUGh getragen werden konnte.

wir rechnen aber frühestens im Herbst 2026 mit den nächsten entscheidenden Schritten und mit der Fortsetzung ausgesetzter Verfahren.
Bei meinen beiden Verfahren geht es um Sportwetten und Online-Casino-Verluste beim Roten und BVB.

Leider ist mein Anwalt auch nicht auf Limitverletzungen, Livewetten usw eingegangen.

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