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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hi Baker, prima, dir alles Gute für die Zukunft!

Kannst du den Anbieter eventuell andeuten 😉

Schau dir seine Beiträge an, dann weißt du es. ;)

Und eine Prozentangabe?

Er schrieb unter 90% nimmt er nix an.

#7144
Hier wird keine genaue Prozentzahl kommen(hoffe ich), aber die 80-90 plus Kosten sind nicht unrealistisch, anscheinend war es ja nur Casino

Ich hoffe auch für ihn, dass er hier weder eine Prozentzahl nennt noch den Anbieter andeutet.

Gratulation auch von mir Baker. Jetzt kannst du endlich abschliessen

Ich wünschte, bei mir würde es auch mal vorangehen.

Ich werde auch morgen eine Antwort vom OLG telefonisch erfragen.

Hallo Leute,

Ich hab mich nach langem Stillen mitlesen auch mal angemeldet um meine Erfahrungen zu teilen.

Ich habe aktuell 2 Verfahren laufen mit pkf und ~39% Beteiligung beide Verfahren sind im höheren 5-Stelligen Bereich.

Das erste Urteil gegen die Reds erging vor ca 1 Jahr am LG Hannover und wurde dann am OLG Celle ausgesetzt wegen c440/23, in dem Verfahren waren 5% Casino und 95% Sportwetten. Nun wurde um Wiederaufnahme gebeten aber noch nichts passiert. Das 2. Verfahren gegen Jahreszahlen ist gerichtlich auf einen Termin im Juli datiert und es geht da um das Einzahlungslimit im 3-fach 5 stelligen Bereich. Hier wurde auch durch die Beklagte gebeten auszusetzen aber vom
Gericht erstmal ignoriert. Ich habe absolut keine Einschätzung wie das ausgehen könnte alles bei der aktuellen Lage.

Ich hoffe ich hab alles gut umschrieben  :-[

Vielen Dank alle für ihre Informationen.
Weiß jemand ob Kahn auch bei Sportwetten Vergleiche oder Urteile zahlt ?

Hi Baker,

auch von mir herzlichen Glückwunsch!

Im Gegensatz zu manch anderem hoffe ich für dich nur dass du mit der erreichten Höhe des Vergleichs zufrieden bist.

Viel Glück und bleib abstinent oder werde es. Das ist unsere letzte Chance auf bessere Zeiten!

Gruß Roy
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

LostMoney

Les nochmal die Aussetzungsbegründung vom OLG. Die wurde sicher nicht nur wegen c 440/23 ausgesetzt bei 5 Prozent Casino.

Beim anderen wird's vermutlich ebenso laufen falls der EuGH nicht vorher entschieden hat.

In Berufung gehen sie eigentlich alle außer Knaller Angebote von 20-30 Prozent.

Was deine Anbieter vor dem OLG machen weiß ich nicht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Vielen Dank für die zahlreichen Glückwünsche.

Bitte habt Verständnis dafür, dass ich keine genaue Prozentzahl nennen kann. Ich habe jedoch bereits angedeutet, ab welchem Punkt ich bereit wäre, einen Vergleich anzunehmen. Auch die betreffende Gesellschaft hatte ich schon erwähnt.
Mit dem Ergebnis bin ich mehr als zufrieden. Sobald das Geld tatsächlich auf meinem Konto eingegangen ist, werde ich euch selbstverständlich darüber informieren.

Ehrlich gesagt kann ich es noch gar nicht richtig glauben, nach dieser langen Zeit endlich einen Schlussstrich ziehen und neu anfangen zu können.

Ich drücke jedem Einzelnen von euch die Daumen, insbesondere denjenigen, die gegen Sportwettenanbieter klagen. Verliert niemals die Hoffnung, egal wie negativ manche Nachrichten oder Entwicklungen auch erscheinen mögen. Für jeden von uns wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, an dem Gewissheit herrscht, ob Geld ausgezahlt wird oder nicht.

Ich habe aus der ganzen Sache meine Lehren gezogen und werde weiterhin versuchen dauerhaft spielfrei bleiben.

Erstmal Glückwunsch. Freue dich aber erst wenn das Geld auf deinem Konto ist...

Zitat von: Roy1234 am 31 Mai 2026, 19:38:58LostMoney

Les nochmal die Aussetzungsbegründung vom OLG. Die wurde sicher nicht nur wegen c 440/23 ausgesetzt bei 5 Prozent Casino.

Beim anderen wird's vermutlich ebenso laufen falls der EuGH nicht vorher entschieden hat.

In Berufung gehen sie eigentlich alle außer Knaller Angebote von 20-30 Prozent.

Was deine Anbieter vor dem OLG machen weiß ich nicht.



Hier die Gründe:

,, Das Verfahren ist bis zu einer Entscheidung des EuGH im Verfahren C-440/23
ausgesetzt.
Gründe:
Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Beschluss
vom 10. Januar 2024 (I ZR 53/23). Streitgegenständlich sind vorliegend neben
Verlusten aus Online-Sportwetten (hinsichtlich derer der Bundesgerichtshof keine
Aussetzung vorgenommen hat, vgl. das dortige Verfahren I ZR 90/23) auch Verluste
aus Online-Casinospielen. Auch wenn die Aussetzung durch den Bundesgerichtshof
keine bindende Wirkung hat, ist vor diesem Hintergrund eine Aussetzung auch unter
Berücksichtigung des Interesses der Parteien an einer schnellen Entscheidung

dieses Rechtsstreits geboten. Dem Interesse des Klägers ist durch die Möglichkeit,
aus dem vorläufig vollstreckbaren Urteil gegen die Beklagte vorzugehen, hinreichend gedient.

Unglaublich dass hier Zirkus wegen 5 Prozent gemacht wird. Sportwetten wäre klar. Dann wirst du bis September warten müssen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

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