ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Prozesskostenfinanzierer bald überflüssig?

Begonnen von I-am-lost88, 19 Juni 2024, 20:06:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Ab 10001 Euro oder sollte es ans LG gehen braucht man grundsätzlich einen Anwalt.
Es mag sein dass ein OC bei Spielgeld im untersten Bereich einen Vergleich anbietet ohne Anwalt, was allerdings die Ausnahme sein dürfte.
Wenn ich Klagen möchte benötige ich idR auch eine Klageschrift. Ich würde keinem empfehlen das ohne zu versuchen.
Die OC's werden auch nach einem Urteil sich versuchen stur zu stellen. Die fragen ab ob man selbst oder mit PKF klagt.
Und bei eigener Klage ist's natürlich einfacher jemanden auszuhungern. Die anteiligen Gerichts und Anwaltskosten müssen ja trotzdem bezahlt werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Zitat• Ab 10.000,01 Euro: Das Landgericht ist erstinstanzlich zuständig. Bei einer Schadenssumme von mehr als 10.000 Euro müssen Sie Ihre Klage dort einreichen. Vor dem Landgericht herrscht zudem Anwaltszwang.
• Bis einschließlich 10.000 Euro: Für diese Beträge ist grundsätzlich das Amtsgericht (AG) zuständig (hierbei gilt kein Anwaltszwang). (Hinweis: Vor 2026 lag diese Grenze noch bei 5.000 Euro).
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)


😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ich finde die Anhebung unter aller Kanone. Mein Vater hat damals gegen einen Mieter geklagt. Vor dem Amtsgericht verlor er das erste Verfahren, da der Samstag kein Wektag sei. Beim Hinausgehen meinte die Richterin zu ihm: Die andere Sache werden Sie gewinnen!
Worum ging es? Der Samstag war ein Werktag!
Vor den Amtsgerichten werden teils Urteile gefällt, die wiedersprüchlich und leider rechtswidrig sind. So ist man gezwungen die Instanzen zu durchlaufen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums