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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #105 am: 28 Februar 2020, 12:08:02 »
in der klage geht es doch darum ob paypal am unerlaubtem Glücksspiel mitgewirkt hat oder nicht? Und laut Faktenlage ist es eindeutig dass Paypal mitgewirkt hat. Ob jetzt Born vorsätzlich weitergezockt hat obwohl er von illegalität wusste, das ist eine andere Sache. in dem fall müsste paypal Born anzeigen und er würde eine anzeige wegen teilnahme am unterlaubtem glückspiel kriegen.

wenn ich noch dieses argument lese, dass er ja bei dem ausmaß der glücksspielsucht sich andere zahlungsmethode gefunden hätte, wenn paypal die zahlung nicht ermöglicht hätte, dann muss ich echt ausrasten. dann kann ja paypal direkt die zahlung von drogengeschäfte auch direkt abwickeln und als argument dann sagen, ja der süchtige hätte das geschäft z.b. bar bezahlt wenn wir es nicht ermöglicht hätten. er ist ja süchtig. er findet schon ein weg. das ist doch ein argument auch dafür, dass paypal von spielsucht seiner kunde wusste und das geschäft vorsätzlich abgewickelt hat. einfach nur krank.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #106 am: 28 Februar 2020, 14:46:11 »
Born, da ja schon in der ersten Instanz festgestellt wurde, dass Du nach der Klage weitergespielt hast, kann PayPal auf dieser Tatsache natürlich auch noch in der Berufungsinstanz rumreiten und sich auf den Standpunkt stellen, dass hier das Landgericht diese Tatsache rechtlich unzutreffend gewertet hat.

Wie die Transaktion gekennzeichnet war, dürfte nach meiner Einschätzung keine große Rolle spielen. Anders herum gefragt, wenn sie für Blackjack erfolgt wäre, aber 888sport gehießen hätte, wäre der Sachverhalt wohl nichts anders zu werten.

Beim nochmaligen Durchlesen ist mir noch ein Punkt aufgefallen, der nach meiner Einschätzung sehr kritisch werden könnte, Born  :o:

Und zwar geht es um die Gesetzesbegründung zum Mitwirkungsverbot (S. 43-47 in der Berufungsbegründung). Hier hat das Landgericht Ulm ja sich so aufgestellt, dass es einer vorherigen Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote gegenüber dem Zahlungsdienstleister durch die zuständige Behörde nicht bedarf. In den amtlichen Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag sämtlicher Bundesländer, welche die Parlamente der Länder seinerzeit erhalten haben um über das Gesetz abzustimmen, steht das allerdings anders, nämlich dass ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nur dann eintritt, wenn gegenüber dem Zahlungsdienstleister vorher eine Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote mitgeteilt wurde durch die zuständige Behörde.

Nun hat das Landgericht Ulm für seinen Standpunkt eine aktuelle Landtagsdrucksache aus Niedersachsen herangezogen, worin die inzwischen ausgewechselte Landesregierung die Auffassung vertritt, das Mitwirkungsverbot gelte unabhängig von einer vorherigen Bekanntgabe, also eine andere Meinung als zu dem Zeitpunkt vertritt, als über das Inkrafttreten dieses Gesetzes durch das Parlament abgestimmt wurde.

Die Anwälte von PayPal haben ja ausführlich dargelegt, dass das fehlerhaft war, und das Landgericht Ulm zur Auslegung des Gesetzes die Gesetzesbegründung zum Zeitpunkt als die Parlamente darüber abstimmten hätte heranziehen müssen.
Das leuchtet für mich irgendwie ein, sonst könnten ja Landesregierungen die Auslegungen von Gesetzen am Parlament vorbei permanent ändern, oder?

Ich bin aber gespannt, was Herr Lenne dazu zu sagen hat!  ;)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #107 am: 28 Februar 2020, 16:09:10 »
was ich ja noch so toll finde, in der Berufungsbegründung schreiben sie so schön dass Paypal mit den Anbieter Akzeptanzverträge abschließt und nötige Lizenzunterlagen anfordert. Laut Infos der Anwälte haben diese Anbieter nur Lizenzen vorgelegt, die für SH gelten. Spätestens da hätte doch Paypal den Akzeptanzvertrag nur auf Einzahlungen aus SH beschränken und nur Einzalungen aus SH akzeptieren müssen.

Born was ich auch nicht verstehe, sagen wir mal Paypal hätte die Zahlungen abwickeln dürfen. Was ist mit monatlich 1000 Euro Einzahlungslimit. Dieses Gesetz hat ja auch für SH gegolten. Bei dir war es ja ein Zeitraum von knapp über 1 Monat ca. 10 000 Euro. Hatte Lenne diesen Punkt bei deiner Klage auch aufgeführt.

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Offline Olli

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #108 am: 28 Februar 2020, 17:07:49 »
Zitat
Was ist mit monatlich 1000 Euro Einzahlungslimit.

Das galt nur für Sportwetten!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #109 am: 28 Februar 2020, 17:29:34 »
@ekip61

Naja, der Glückspielstaatsvertrag trat  2012 in Kraft und sämtliche OC haben diesen wohl auch erhalten. Nun zu behaupten, dass man erst im Jahr 2017 darüber noch extra informiert werden muss halte ich für ziemlich absurd. Es gibt ein Verbot und da beißt die Maus keinen Faden ab! Nun soll man die Zahlungsdienstleister und OC noch extra über das Verbot informieren!? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Wenn ich also bei rot über die Ampel fahre und das auch noch mit voller Absicht, kann ich mich auch nicht herausreden mit Da hätte mich die Zulassungsstelle erst darüber informieren sollen...

Für mich persönlich der Witz des Jahrhunderts! Abgesehen davon kann man immer behaupten das alles unglaubhaft wäre...

Soso, mir ist also ein Mitverschulden vorzuwerfen!?  Hätten sich die ganzen OC und Zahlungsanbieter an das Verbot gehalten und das seit bestehen dann wäre es bei mir und vielen anderen nicht soweit gekommen. Dann hätte mir Paypal auch mein Konto nicht willkürlich gesperrt denn ich hatte nicht vor die 10.000 EUR einzuklagen aber durch die Sperrung vom privaten Konto wegen 2700 EUR wurde mein b2b Konto auch lahmgelegt und dies hat in mir die Existenzängste zum Vorschein gebracht und so derbe an mir genagt das ich immer weiter in die Spielsucht reingerutscht und ums verrecken nicht mehr rausgekommen bin.

Zitat
§ 1

Ziele des Staatsvertrages

1Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig
1.das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,

Ein Ziel, welches total fern ab jeglicher Realität gesteckt wurde sondern auch noch durch diverse OC, Zahlungsdienstleister mit Füßen getreten wurde auf Kosten vom Leider anderer Menschen, und das nur zum Zweck um die Profitgier in Sphären zu heben das einem Genozid gleichkommt!

@Kotek123

Olli hat es schon gesagt. Poker, Slots, BJ sind nach wie vor verboten mit Ausnahme von SH und da ich eben nicht in SH bin sondern in Ba-Wü ist mir das ziemlich egal^^

Apropos:

Zitat
Im vorliegenden Fall kommt noch erschwerend hinzu, dass es sich beim Kläger um einen
Unternehmer handelt. Diesen Umstand hat das Landgericht in keiner Weise bei seiner
Entscheidimg berücksichtigt. Gerade von einem Untemehmer ist zu erwarten, dass er sich
vor Vertragsschluss - und zwar auch bei solchen mit Online-Glücksspielanbietem - sorg
faltsgemäß informiert und die zur Verfugung gestellten Informationen zur Kenntnis
nimmt.

Wenn das für mich gelten soll gilt das im Gegenzug auch für Paypal und alle Zahlungsdienstleister die da involviert sind und da muss niemand, auch keine Behörde auch nur ansatzweise, noch gesondert alle "Unternehmen", darüber informieren!
« Letzte Änderung: 28 Februar 2020, 17:38:52 von Born4Nothing »
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Offline Rosa

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #110 am: 28 Februar 2020, 19:18:37 »
Ich hab mal ne Frage Die mir so im Kopf rumschwirrt kann auch sein das ich gerade in die falsche Richtung denke

Meine Überlegung

Wenn ich jetzt zb eine Spielseite/ Onlineshop etc. eröffne und ich möchte das dort die Möglichkeit besteht mit zb sofortüberweisung/ Paypal etc überwiesen werden kann - dann muss ich doch die Dienstleister ( Paypal, skrill etc ) fragen ob ich diese Firmen benutzen darf ? Oder nicht?

Wenn ja - dann wissen die doch ganz genau, also die zahlungsdienstleister das sie ihre Dienstleistung für illegale Geschäfte freigeben ?

Oder denke ich gerade falsch? Kann man einfach so die zahlungsdienstleister verlinken und gut ist ? Bin jetzt was sowas angeht nicht so ganz informiert

Danke für die Antwort 😀
Blicke nicht zurück - nur nach vorn - du fühlst dich wie neu geboren

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #111 am: 28 Februar 2020, 20:15:26 »
Zitat
Wenn ja - dann wissen die doch ganz genau, also die zahlungsdienstleister das sie ihre Dienstleistung für illegale Geschäfte freigeben ?

Klar wissen die das alle nur interessiert es nicht die Bohne denn es geht um Milliarden und jeder will ein Stück vom Kuchen haben!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #112 am: 29 Februar 2020, 07:50:29 »


Wenn ja - dann wissen die doch ganz genau, also die zahlungsdienstleister das sie ihre Dienstleistung für illegale Geschäfte freigeben ?

PayPal weiß schon wohin das Geld weiter geleitet wird. Muß man aber eins unterscheiden was auch in dem Berufungsschreiben gut dargelegt wurde (ein Punkt von vielen).

"diese OC Anbieter welche Born erwähnt hat, bieten Sportwetten an welche legal sind. Auf deren Seiten ist es auch möglich Slots oder anderes wie Poker (illegal oder verboten) zu spielen"

In diesem Punkt sind sie auch für mein Verständnis raus, da sie dann nicht mehr überprüfen können ob sich der Spieler legal oder illegal (also verbotenes) bewegt.

Diesbezüglich habe ich auch meine Bedenken für Born. In wie weit sich Ulm heraus gelehnt hat was die Zuständigkeit betreffend, wird Stuttgart wohl auch prüfen. Alles in allem haben Stuttgart einiges zu tun.

Bin auch gespannt welche Gründe das Urteil aufheben lässt.
« Letzte Änderung: 29 Februar 2020, 07:53:54 von luchador »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #113 am: 29 Februar 2020, 08:50:49 »
Also wenn es Sportwetten und Casino bei dem Anbieter gibt dann dürfen Sie trotzdem nicht einfach das Geld weiter transferieren da beides verboten ist außerhalb von SH!!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #114 am: 29 Februar 2020, 09:00:35 »
Die wären selbst dann nicht raus wenn nur Sportwetten angeboten werden denn dann greift das monatliche Limit von 1000 EUR und daran hält sich auch niemand!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #115 am: 29 Februar 2020, 12:35:12 »
Also wenn es Sportwetten und Casino bei dem Anbieter gibt dann dürfen Sie trotzdem nicht einfach das Geld weiter transferieren da beides verboten ist außerhalb von SH!!!!!

PayPal kann nicht überprüfen von wo aus das Geld gesendet wird, da es eine elektronische Zahlung ist. Und ja, gespielt darf nur (noch) von SH aus.

Mit der Teilnahme bestätigt aber auch der Spieler in dem er den richtigen Haken gesetzt hat sich in SH aufzuhalten. Auch ein Punkt welcher in der Berufungsbegründung aufgeführt wurde.

Die AGB müssen bestätigt werden, ohne dem kein Spiel möglich.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #116 am: 29 Februar 2020, 12:52:12 »
Mit welchem Haken? Bei mir war damals kein Haken zu sehen der für SH Gültigkeit hatte. Zudem war 888 noch nicht getrennt wie heute der Fall: 888casino, 888poker, 888sport.

Früher gab es nur 888poker und da waren eben alle Spiele unter einem Dach.

Was evtl. zum heutigen Tag gilt ist völlig egal und man kann es sich nicht so einfach machen und alle illegalen Aktivitäten die in den AGB aufgeführt werden, sofern sich der Spieler nicht daran hält, es eben selbigem ankreiden zu wollen. Sauber und korrekt wäre es gewesen wenn man nach Auswahl des Bundeslandes darauf hingewiesen würde das man eben von dort nicht spielen darf und demensprechend ist auch die Eröffnung des Kontos nicht möglich  aber das wurde auch nicht eingehalten.

Und ja, es gibt durchaus OC die es mittlerweile auch so handhaben!

Und bitte, fang nicht davon an, dass Paypal nicht sehen kann woher die Zahlung kommt. Die wissen es nur zu gut denn die können anhand der IP deutlich ersehen von wo aus einbezahlt wurde und das konnte selbst ich bei Kunden die Zahlungen per Kreditkarte getätigt haben. Alles wird heute gespeichert und die Ausrede "wir wissen das nicht" ist totaler Humbuk!

Ein weiterer Witz:

Zitat
Der Kläger hat bis zum heutigen Tag nicht substantiiert dargelegt und bewiesen, dass (i)
er überhaupt an Online-Glücksspielen teilgenommen hat (hierzu unten, C.in.) und dass
(ii) er sich im Zeitpunkt seiner vermeintlichen Spielteilnahme in einem der 15 Bundesländer aufgehalten hat, in denen zu dieser Zeit der GlüStV 2012 gültig war.

Wo hätte ich sonst sein sollen? Ich habe von zu Hause aus, und zwar von Ulm aus, gearbeitet und diverse Bestellungen per Mail aufgegeben, Versandbestätigungen verschickt und zwar sowohl zuvor als auch zwischendurch oder danach in dem besagten Zeitfenster in der die Spiele stattgefunden haben und alle Mails hierzu liegen mir auch noch in vollem Umfang vor und sind auch mit meiner Signatur der Adresse versehen. Gut, ich habe auch ein Handy aber das Blackberry ist nur für Telefonieren und Mails checken da und eine Signatur gibt es nur von meinem Arbeitsplatz aus.
« Letzte Änderung: 29 Februar 2020, 13:14:56 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #117 am: 29 Februar 2020, 14:25:59 »
Wie Born es schon sagte den berühmten Haken gab es damals nicht ⛔!!!!!

Desweiteren wissen sie genau wo man ist!!!

War mal im Ausland da konnte ich nicht über PP in ein OC einzahlen weil verboten!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #118 am: 29 Februar 2020, 17:24:28 »
Casino und Sportwetten dürfen doch auf der selben Seite nicht angeboten werden. Diese Regelung gibt es seit dem Glücksspielvertrag von 2012. Oder habe ich da ein denkfehler?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Diskussion
« Antwort #119 am: 01 März 2020, 10:28:52 »
Stimmt - daher trennen auch viele OC nun wie es eben auch 888 macht.
« Letzte Änderung: 01 März 2020, 10:38:34 von Born4Nothing »
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