Born, da ja schon in der ersten Instanz festgestellt wurde, dass Du nach der Klage weitergespielt hast, kann PayPal auf dieser Tatsache natürlich auch noch in der Berufungsinstanz rumreiten und sich auf den Standpunkt stellen, dass hier das Landgericht diese Tatsache rechtlich unzutreffend gewertet hat.
Wie die Transaktion gekennzeichnet war, dürfte nach meiner Einschätzung keine große Rolle spielen. Anders herum gefragt, wenn sie für Blackjack erfolgt wäre, aber 888sport gehießen hätte, wäre der Sachverhalt wohl nichts anders zu werten.
Beim nochmaligen Durchlesen ist mir noch ein Punkt aufgefallen, der nach meiner Einschätzung sehr kritisch werden könnte, Born

:
Und zwar geht es um die Gesetzesbegründung zum Mitwirkungsverbot (S. 43-47 in der Berufungsbegründung). Hier hat das Landgericht Ulm ja sich so aufgestellt, dass es einer vorherigen Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote gegenüber dem Zahlungsdienstleister durch die zuständige Behörde nicht bedarf. In den amtlichen Erläuterungen zum Glücksspielstaatsvertrag sämtlicher Bundesländer, welche die Parlamente der Länder seinerzeit erhalten haben um über das Gesetz abzustimmen, steht das allerdings anders, nämlich dass ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot nur dann eintritt, wenn gegenüber dem Zahlungsdienstleister vorher eine Bekanntgabe unerlaubter Glücksspielangebote mitgeteilt wurde durch die zuständige Behörde.
Nun hat das Landgericht Ulm für seinen Standpunkt eine aktuelle Landtagsdrucksache aus Niedersachsen herangezogen, worin die inzwischen ausgewechselte Landesregierung die Auffassung vertritt, das Mitwirkungsverbot gelte unabhängig von einer vorherigen Bekanntgabe, also eine andere Meinung als zu dem Zeitpunkt vertritt, als über das Inkrafttreten dieses Gesetzes durch das Parlament abgestimmt wurde.
Die Anwälte von PayPal haben ja ausführlich dargelegt, dass das fehlerhaft war, und das Landgericht Ulm zur Auslegung des Gesetzes die Gesetzesbegründung zum Zeitpunkt als die Parlamente darüber abstimmten hätte heranziehen müssen.
Das leuchtet für mich irgendwie ein, sonst könnten ja Landesregierungen die Auslegungen von Gesetzen am Parlament vorbei permanent ändern, oder?
Ich bin aber gespannt, was Herr Lenne dazu zu sagen hat!
