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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

Begonnen von Born4Nothing, 21 Januar 2020, 09:43:54

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#225
Die Anwälte von Paypal haben noch mal 51 Seiten "rausgehauen"...

- Ulm war nicht zuständig
- Es wäre noch immer streitig von welchem Ort aus gespielt wurde
- Duldung von Sportwetten
- Behörde hätte Paypal darauf hinweisen müssen
- Kein Verstoß gegen den Glückspielstaatsvertrag
- Unionsrecht ist vorrangig und daher nicht anzuwenden (EU-Dienstleistungsfreiheit!)
- Auch die Länder hätten erkannt, das das Internetverbot unverhältnismäßig ist und mit Verfassungs- und Unionsrecht unvereinbar ist.
- Keine gesetzliche Prüfpflich seitens Paypal
- München hat dies schon richtig erkannt
- LG Duisburg 2 O 31/15 hat auch so entschieden und wurde vom OLG Duisburg bestätigt - kenn ich nicht!?
-  Kein Gehör des Downloadlinks von b@h - konnte von den Anwälten nicht geprüft werden

--> Ergebnis - LG Ulm ist aufzuheben und die Klage abzuweisen!

:o ::) :o
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Hey haben die noch alle Latten am Zaun???

Die sind doch nicht ganz dicht!!!!!

Wird sich dein Anwalt noch einmal zu diesem Schreiben äußern??
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

#227
ZitatWird sich dein Anwalt noch einmal zu diesem Schreiben äußern??

Hab ich erst gegen 19:30 Uhr gesehen heute - frag morgen nach.

Dachte mir schon das sowas in der Art kommen wird - gut und kam 17 Tage vor Verhandlung und es wurden jüngst, alle positiven Urteile für Zahlungsdienstleister, aufgelistet die in der Zwischenzeit eingetrudelt sind und das das mit der Duldung auch noch zur Sprache kommt war klar aber zu Schreiben

"Auch die Länder hätten erkannt, das das Internetverbot unverhältnismäßig ist und mit Verfassungs- und Unionsrecht unvereinbar ist."

ist wohl mit Abstand das paradoxeste was ich bisher zu lesen bekommen habe vor allem wenn man sich die Rechtsprechung der OvG und Co anschaut...

Was soll man dazu noch sagen... aber wird lustig werden am 30.10^^
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#229
Zitat von: Vetram am 13 Oktober 2020, 20:40:25
Um was ging es in Duisburg?

Landgericht Duisburg vom 18. Februar 2019 (2 0 31/15)

ZitatDass die Forderung der Firma EveryMatrix Limited dem Beklagten
gegenüber eventuell nicht bestanden haben, weil es sich um Forderungen
aus einem Glücksspiel handeln könnte, ist unerheblich. Dies betrifft
lediglich das Valutaverhältnis zwischen dem Beklagten und der Firma
EveryMatrix Limited und ist far das Vertragsverhältnis zwischen der
Klägerin und dem Beklagten nicht relevant."

- das kenn ich leider nicht und kann dazu auch nichts sagen um was es dabei gegangen ist aber was ich sagen kann das sich das LG Duisburg erst Ende September dazu wie folgt geäußert hat:

https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/paypal-droht-erneute-verurteilung-zur-rueckzahlung-von-transaktionen-an-online-casinos.html 
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#230
Apropos,

das auf die sich die PP Anwälte berufen würde sämtliche illegalen Aktivitäten die Tore öffnen

- Drogen
- Waffenhandel
- Menschenhandel
- Organhandel

usw.

Man muss nur einen Zahlungsdienstleister dazwischen schalten und das organisierte Verbrechen kann die Knete behalten. Somit sind die Zahlungsdienstleister raus aus der Verantwortung - so leicht kann es doch nicht sein denn ohne den Zahlungsdienstleister wäre diese Geschäfte so gut wie nicht möglich!

Und warum muss man plötzlich auf der Duldung von Sportwetten rumreiten - klar weil man die von mir vorgelegten Beweise nach wie vor anzweifelt und ich ja Sportwetten gespielt haben könnte...und das nun geduldet wird und die Länder ja erkannt haben was Sache wäre....

Irgendwie fehlen mir dafür die passenden Worte ohne ausfallend zu werden^^
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OK Danke - ups - kannte ich doch....
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Würdest du eigentlich in Revision gehen, falls Stuttgart für PP entscheidet?

#234
Zitat von: BigT am 13 Oktober 2020, 22:20:10
Würdest du eigentlich in Revision gehen, falls Stuttgart für PP entscheidet?

DAS setzt allerdings voraus, dass das OLG Stuttgart die Revision vor dem BGH zulässt.

--> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4602.msg40695.html#msg40695
--> https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4530.msg40392.html#msg40392

Jetzt mach ich mal den Wendler: EGAL! - an mir soll es nicht scheitern!^^

Außerdem glaube ich fest daran, dass sich am Urteil vom LG Ulm nichts verändern wird! Was letztendlich passiert sehen wir dann in knapp 2 Wochen.
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#236
ZitatDer Verkündungstermin soll in der Regel nicht mehr als drei Wochen nach der Verhandlung angesetzt werden (§ 310 Abs. 1 Satz 2 ZPO). In einem Verkündungstermin muss das Urteil vollständig, also mit schriftlichen Urteilsgründen vorliegen (§ 310 Abs 2 ZPO).

Ergo kann man in der Verhandlung schon erkennen wie die Richter eingestellt sind und für welche Seite es positiv/negativ ist und so wird dann das Ergebnis max 3 Wochen später, es sei denn es herrschen besondere Umstände, wie in der Verhandlung gesagt,  schriftlich kommen.

Die Einzige Möglichkeit das es zu keinem Verkündungstermin kommt ist, wenn sich die Parteien, vor der eigentlichen Verhandlung, auf einen Vergleich einlassen!

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__310.html

Sofern das auch beim OLG zutrifft.
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#237
Zitat von: Herr R. am 13 Oktober 2020, 20:24:05
Wird sich dein Anwalt noch einmal zu diesem Schreiben äußern??

Anwalt befindet sich um Urlaub und kommt erst nächste Woche wieder....

Das passt natürlich wieder mal wie die Faust aufs Auge ::)
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Ruhig bleiben.
Das wird Lenne schon im Auge haben.
Und was jetzt die Länder beschließen ist in der Vergangenheit trotzdem illegal gewesen

So sehe ich das auch!!!

Denke Herr Lenne wird auf Borns Verfahren aufpassen wie ein Adler auf seine Jungen.

Und was morgen zählt kann man nicht rückwirkend dann als legal einstufen.
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