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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: Galileo am 24 November 2024, 15:58:23
2 Anbieter die bereits liquidiert wurden stehen ja mittlerweile wieder auf der Whitelist ... 🤷🏻‍♂️
In meiner persönlichen Sicht ist das eine absichtlich herbeigeführte Liquidation und ein Neustart ohne Sorgen. Wenn es hier vom Gesetz nicht möglich ist national und auf europäischer Ebene einzugreifen dann ist alles vollständig falsch gelaufen. Aber im Endeffekt eigentlich nur das was ich von unserer Politik und der EU halte.

#2581
Also bei Wettanbietern (ich denke der Großteil hier ist davon betroffen)Rot und Grün braucht man sich mMn. weiterhin keine Gedanken zu machen. Die sind mittlerweile so tief drin im Markt, dass es längst nicht so einfach ist einfach mal so "bankrott" zu gehen. Bei diesen ganzen sagen wir mal "Noname"-Casinos ist die Gefahr natürlich gegeben. Zumindest sagen mir die angegeben Seiten überhaupt nichts. Und es gab doch, glaube ich, auch Urteile wo die Nachfolge von bho... verurteilt wurde. Ich wüsste ja mal zugerne wann die ersten Klagen bei denen eingeflattert sind. Grün hatte jedenfalls vorgesorgt während Rot seit 2004 unverändert besteht.

Eddy, gut, dass du das sagst. Von diesen Anbietern habe ich ja noch nie gehört😂 (zum Glück)

Ich sehe es genau so wie EDDY.

Anbieter wie die roten oder Jahreszahlen sind bei vielen Firmen als Sponsor aktiv. Die Jahreszahlen sind seit dieser Saison neuer Sponsor des Bundesligavereins VfL Wolfsburg. Die können sich nicht einfach vom Staub machen. Aber kleinere Firmen die kein Schwein kennt, schon  eher.


Bedeutet nun was gutes für uns oder schlechtes?

Das ist gut. Der Kläger bekommt zwar sein Geld nicht, aber es geht genau um die richtige Sache. Es gelten die Gesetze aus dem Land, in dem man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht das maltesische Recht.

Ja, das habe ich mich auch zunächst gefragt :D

Ich verstehe es so, dass dieses Urteil gut für dich ist, wenn du deine Verluste einklagen willst.

Die Anwälte der Casinos argumentieren ja oft, dass deutsche Gerichte nicht zuständig seien.

Top. Vllt kommen ja jetzt nach dem Urteil mal wieder ein paar faire Vergleichsangebote

Der Beschluss des EuGH verdeutlicht, dass bei Verbraucherverträgen, die die Anforderungen von Art. 6 Abs. 1 der Rom-I-Verordnung erfüllen,

das Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers anzuwenden ist, auch wenn ein anderes Recht für ihn günstiger wäre.


Die Vorlage ging im April 2022 beim EUGH ein.
Im März 2024 wurde der Beschluss verfasst...
Also fast 2 Jahre später.

Und weitere 8 Monate später wird der erst veröffentlicht??? Wtf


C440/23 läuft doch auch schon länger

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 25 November 2024, 18:21:31
C440/23 läuft doch auch schon länger

Seit 14.07.2023 am EUGH

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