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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...

Hast nicht deinen Anwalt gefragt?
Habe ich persönlich noch nicht gehört.

#2612
Zitat von: Klopp011 am 27 November 2024, 16:50:54
Hattet ihr eigentlich schon dass ihr nach dem ersten Termin vorm LG einen zweiten Termin bekommen habt? Was wird da denn besprochen?
Hatte eigentlich mit einem Urteil oder halt Aussetzung gerechnet...
der erste Termin ist meistens oft ein Gütetermin, indem oft die vorläufige Rechtsauffassung des Gerichts mitgeteilt wird, welches versucht eine Einigung zu erzielen.
in diesem Gütetermin muss auch oft der Kläger nicht persönlich erscheinen.

wenn keine Einigung erzielt wurde, gibts einen weiteren Termin mit Befragung des Klägers und Anhörung von Zeugen, usw.

wenns ein Richterwechsel gegeben hat, dann gibts auch eine neue Verhandlung.

wenn nach dem ersten Termin 3 Monate lang nichts passiert ist, darf das Gericht auch keine Entscheidung treffen, sondern muss mündlich
verhandeln, es sei denn, man teilt erneut mit, man ist mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden. dann wird der anberaumte Termin aufgehoben.


insofern gibts einige Möglichkeiten, weswegen ein zweiter Termin anberaumt wurde, auch wenn im ersten Termin schon angehört wurde, usw .

Ich erreiche meinen Anwalt leider kaum, ich bekomme da auch fast nie Antworten..

Danke für die ausführliche Erklärung! Ich hatte auch einen Gütetermin aber ein Vergleich wurde nicht angeboten, danach wurde ich befragt mit den üblichen Fragen die hier herumgeistern.
Richter ist auch derselbe und der erste Termin war einfach einfach vor fast 4 Monaten.
Dann bin ich mal gespannt. Wüsste nicht was ich noch so sagen könnte.


#2615
Unter den Dokumenten zu dem Fall C-530/24 findet sich unter der Webseite "CURIA" (Gerichtshof der Europäischen Union) seit dem 01.08.24 (Datum der Vorlageentscheidung: 25.07.24) das Dokument "Vorabentscheidungsersuchen".
In diesem Dokument wird unter Punkt "38 dd" (ff.) auch nochmal die Ansicht des BGHs/Senats zu dem Sachverhalt des Verstoßes gegen das materielle Glücksspielrecht (was ja die meisten Klagen betrifft) aufgezeigt:
ZitatDer Senat hat in einem Hinweisbeschluss die vorläufige Ansicht vertreten,
dass es jedenfalls für solche Online-Sportwettenangebote, die auch in einem
unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres
erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten
dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des
§ 134 BGB verbleibt, ohne dass es insoweit einer unionsrechtlichen Klärung
bedarf (vgl. BGH, NJW 2024, 1950 [juris Rn. 48 bis 56).

ZitatAus Sicht des Senats gebietet das Unionsrecht nicht, solche
Sportwettenangebote zivilrechtlich als wirksam zu behandeln. Ein
Sportwettenveranstalter kann aus einer Unvereinbarkeit des
Konzessionserteilungsverfahrens mit dem Unionsrecht keine Rechte herleiten, die
er auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht
hätte erlangen können.

Wir können nur alle warten bis sich hier was tut.
Bill 55 ist ebenfalls beim EUGH und hat auch ein Aktenzeichen.

Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Finde ich sehr interessant, wo man ja überall liest, dass Casinos gar nichts mehr anbieten bzw zahlen.

Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.

Kannst du ne grobe Richtung angeben ? Bei mir war nur einmal und das war mit knapp 20 Prozent  frech wie ich fand

Zitat von: Ansgarr am 29 November 2024, 22:51:56
Ich habe jetzt drei Verhandlungen durch und mir wurde bei jeder ein Vergleich angeboten, in Fall 2 und 3 sogar Vergleiche, die erstaunlicherweise weit weg von unverschämten Angeboten sind.

Selbst finanziert oder mit PKF?

@Ansgar
Alle drei Malta betreffend und mit oder ohne PKF? Die Prozente sind nicht so entscheidend für mich.

Zitat von: Balou2024 am 29 November 2024, 23:09:22
Ist mir neu.
Bei allem meinen Verhandlungen (4) wurde mir nur einmal ein Vergleich angeboten.

Bei pkf Klägern wird oft kein Angebot gemacht.

Alle mit PKF, Malta Casinos, sind aber ausnahmslos die großen Namen, die mittlerweile auch deutsche Lizenzen haben.

Trotz PKF erstaunlich aber da sieht man das auch die ,,großen" komplett unterschiedlich verfahren und kein System aufkommen lassen (wollen)

Hast du eines angenommen der nicht unverschämten Angebote ?

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