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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2865 am: 28 Februar 2025, 08:48:03 »
Auch bei diesem Berufszweig wird es so sein, dass der ein oder andere empfänglich ist…

Re: BGH Urteil
« Antwort #2866 am: 01 März 2025, 08:49:55 »
Hi lost bleib ruhig. Ich dachte damals genauso wie du und habe das Verfahren aber gewonnen.

Bleib ruhig und warte ab. Was sagt dein Anwalt dazu?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2867 am: 01 März 2025, 11:35:40 »
Waren die pkf Anwälte per Video zugeschaltet? Auch schön, dass man einen offensichtlich gar nicht vorbereitet. Es werden hunderte Seiten hin und her gewechselt, aber denjenigen zu sagen, mit wem er vor Gericht auftaucht, ist keine Zeit für, möglicherweise, weil das kein zusätzliches Geld einbringt. In den pkf Verträgen hab ich auch schonmal gelesen, dass der pkf auch das Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht fortführen muss, insbesondere wenn sich die Rechtsprechung negativ entwickelt oder was auch immer, natürlich ohne Mitsprache des Verbrauchers.

Üblicherweise hat man Redebedarf vor einer Verhandlung und geht zumindest paar Fragen durch, die erfahrungsgemäß gestellt werden, um hierauf ggf besser vorbereitend antworten zu können, um ggf Unterlagen mitzunehmen, wie beispielsweise die Werbung als Bildschirmkopie.

Da sehr viele pkf mit den Anwälten zusammen arbeiten, die mitunter auch im Handelsregister sichtbar für jedermann noch weitere Verbindungen zu einander haben, ist der Gedanke, der pkf gewinnt nur, wenn der Kläger gewinnt, meines Erachtens falsch. Der Anwalt wird seine gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren vom pkf bekommen, der verbucht bei einem verlorenen Fall dies als Verlust, weshalb so oder so viele pkf "gewinnen", weil dahinter oft ein ausgeklügeltes System hinter steckt, sind ja alles Juristen.
Gibt's genug Tricks, aus Nächstenliebe oder um Verbraucherschutz, geht's meines Erachtens eher weniger, nervig/widersprüchlich für mich eben nur, wenn die dann entsprechend mit Verbraucherschutz Werbung machen und den Eindruck vermitteln, man bräuchte den Anteil um über Wasser zu kommen. Das ist ein knallhartes Geschäft.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2868 am: 01 März 2025, 17:21:30 »
So sollte es nicht sein aber ich kenne es auch anders von PKF und vor allen der Kanzlei … also ohne Details zu nennen … es geht auch anders … zum Glück l

Re: BGH Urteil
« Antwort #2869 am: 01 März 2025, 19:39:35 »
Also ohne Anwalt oder Pkf hättest du nicht teilnehmen sollen.  Was stand den in der Einladung zur Verhandlung? Wenn dort dein Anwalt aufgeführt ist, wird doch der Termin nicht durchgeführt, wenn dieser nicht teilnimmt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2870 am: 01 März 2025, 20:55:34 »
Es war doch eine Anwältin dabei.
Ist Gang und Gäbe dass die Kanzleien jemanden Dritten mit ins Boot holen vor allem wenn sie mehrere hundert Kilometer entfernt ihren Standort haben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2871 am: 01 März 2025, 21:10:38 »
Also… meine Kanzlei hatte auch einen Vertreter geschickt.
Sehr wohl aber hatte mich mein Anwalt sehr gut vorbereitet.
Zum Beispiel auch auf diese Frage.
Die Wahrheit war in dem Fall aber absolut gut für uns, vielleicht hast du dich da etwas verstrickt mit den Dingen die du heute weißt.
Berufung würden die bestimmt einlegen, dafür sind unsere Prozess Gewinn Quoten zu gut 😅👍


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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2873 am: 06 März 2025, 13:22:48 »
Heute abend in der ARD (MONITOR) wird dies thematisiert - Start: 21 Uhr 45

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Rubbel

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--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #2875 am: 06 März 2025, 16:41:50 »
Also ich finde  sowas echt erschreckend …

Re: BGH Urteil
« Antwort #2876 am: 06 März 2025, 16:59:56 »
Ein Hoch auf den korrupten Staat.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2877 am: 06 März 2025, 17:31:43 »
https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-03/gluecksspielmarkt-online-wetten-spielsucht-schutzregeln

Sehr interessant, der geheime Vergleich ist mehr als unverständlich!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2878 am: 06 März 2025, 17:59:18 »
Immer schlecht, wenn man gar nicht vorbereitet wird. Vorallem wenn die dann auch nur per Video teilnehmen, lässt sich noch nicht Mal vor der Verhandlung was abklären.

Dann hast im besten Fall noch einen Gegner Anwalt, der so tut, als würde er die guten vertreten, hinter vielen Antworten, die ihm nicht passen, gleich einen Verstoß gegen die prozessuale Wahrheitspflicht sieht, im besten Fall Prozessbetrug wittert, kann das schon für den unerfahrenen dazu führen, dass man tatsächlich glaubt, gerade etwas zu verlangen, was einem nicht zu steht.

Beim Verkehrsunfall, passiert es häufiger, dass a sagt, es war sehr lange rot, b sagt es war grün und c sagt, es war gelb.

Insofern ist das scholzen, man kann sich an etwas nicht erinnern, wenn's stimmt, in jedem Fall besser als irgendwas zu erfinden, was nicht stimmt, zu Mal es ja auch einige Urteile gibt, die sagen, dass es völlig egal ist, ob der Spieler davon wusste, dass es illegal ist. In jedem Fall viel Erfolg

Re: BGH Urteil
« Antwort #2879 am: 06 März 2025, 20:26:44 »
Online-Glücksspiel: Der EuGH hat die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren C-440/23 endlich terminiert. Sie wird am 09.04.2025 um 09:30 h stattfinden.

Quelle Linked In
RA Redell

 

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