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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2895 am: 13 März 2025, 15:03:37 »
Gibt's was Neues zum Aktenzeichen C-530/24? Mein Prozess ist auch ausgesetzt.. nachdem ich beim Landgericht gewonnen hatte und nun im OLG festhänge. Mal n allgemeine Frage dazu: Wird man beim OLG wieder persönlich vorgeladen? Wie ist das so allgemein, muss ich damit rechnen? Wie stehen die Chancen, dass das OLG das Urteilt des Landesgerichtes kippt? Danke!

Re: BGH Urteil
« Antwort #2896 am: 13 März 2025, 15:22:46 »
Also ich wurde auch zum OLG geladen…
Chancen vorauszusagen immer schwierig, weil es natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich ist.
Allerdings sprechen auf jeden Fall für dich: nach wie vor ist die Rechtslage sehr gut für uns.
Und die erste Instanz hat ja auch nicht aus Spaß für dich entschieden. Also wie gesagt immer fallspezifisch natürlich, aber tendenziell geht das OLG oft mit der 1. Instanz 👍

Re: BGH Urteil
« Antwort #2897 am: 13 März 2025, 17:23:20 »
Es handelt sich hier um eine ausländische Forderungskäuferin und ein ausländisches Casino. Wir hier klagen in der Regel selbst aus Deutschland selber oder mit Hilfe eines PKF.
Das hat wenig mit dem obigen Urteil zu tun.
Eventuell beim abtreten der Forderung an einen PKF aus dem Ausland, aber hier müsste ein Anwalt befragt werden.
Das Mellch... Ok genau mein Humor 😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2898 am: 13 März 2025, 17:58:49 »
Die Autorin arbeitet selbst als Anwältin bei Melchers.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass dieser Fall inszeniert wurde.
Das würde keinen Sinn ergeben.
Was hätten die Casinos groß davon?
Dieses Urteil betrifft äußerst wenige Verfahren.

Wieviele Spieler verkaufen denn ihre Spielverluste, anstatt selbst zu finanzieren bzw. einen PKF?
Und wieviele von denen verkaufen ihre Verluste ins Ausland?

Die Spieler die ihre Verluste bereits verkauft haben, stört dieses Urteil nicht.
Spieler die ihre Verluste noch verkaufen wollen, müssen sich jetzt eben einen deutschen Käufer suchen.

Für das Unternehmen, welches die Verluste kaufte, ist das Urteil natürlich eine Katastrophe, weil alle aufgekauften Forderungen jetzt in Malta eingeklagt werden müssen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2899 am: 14 März 2025, 06:35:52 »
war bei mir auch so…
ja also vieles hab ich wiederholt, manches hat sie noch mehr interessiert.
Wie zum Beispiel mit den Limits, an die sich die Beklatenseite nie gehalten hatte usw.


Mach dich nicht verrückt, alles wie beim Ersttermin 👍

Re: BGH Urteil
« Antwort #2900 am: 14 März 2025, 07:34:53 »
Kann man wie eine neue Verhandlung bei einem höheren Gericht sehen. Habe noch nie gehört dass jemand nicht erscheinen musste. Nur das die schon die Meinung und Schilderung des LG kennen.
Das Vergleichsangebot war sicher attraktiv?😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #2901 am: 14 März 2025, 09:18:06 »
Ich habe meine erste Verhandlung erst noch in 5 Wochen, wurde aber nicht geladen zum LG...

Re: BGH Urteil
« Antwort #2902 am: 14 März 2025, 10:27:34 »
Ich habe meine erste Verhandlung erst noch in 5 Wochen, wurde aber nicht geladen zum LG...

Wirst du trotzdem hingehen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2903 am: 14 März 2025, 12:00:37 »
Ich muss nicht beim OLG erscheinen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2904 am: 14 März 2025, 16:57:30 »
Ist ja 'nur' der Casino Fall aus Malta. Das EuGH ist nicht doof und weiß selbstverständlich wie und warum das Verfahren so zu ihnen gelangt ist. Allerdings dürfte es auf die Sportwetten Verfahren nicht so viel Einfluss haben egal wie das Urteil lauten wird.

Thema ist u.a auch die Dienstleistungsfreiheit. Da kann man denk ich schon was von ableiten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2905 am: 14 März 2025, 18:29:31 »
Hat zwar nicht mit dem Thema zu tun aber es geht im Zivillrecht! Gute Nachricht für Dieselbesitzer. Vorlagefragen kamen vom LG Duisburg gegen Mercedes. Der Generalanwalt hatte in sein Schlussanträgen pro Kläger entschieden. Der EuGH hätte auch durch frühere Urteile tatsächlich für ein Paukenschlag gesorgt.

Aber wie immer hat sich der Beklagte mit den Klägern geeinigt!

https://www.adac.de/news/droht-dieselautos-stilllegung/


Re: BGH Urteil
« Antwort #2907 am: 19 März 2025, 16:34:37 »
Das gilt  dann wohl aber nur für Verfahren ab Lizenz Zeitraum bzw. den neuen Glücksspiel Staatsvertrag bzw. Dann halt Verstöße gegen das 1000 Euro Limit ?! Oder ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2908 am: 19 März 2025, 19:19:15 »
Ja nach Lizenz Erteilung. Hat nichts mit den Vorlagen zu tun. So lese ich es raus.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2909 am: 19 März 2025, 20:54:51 »
Ja nach Lizenz Erteilung. Hat nichts mit den Vorlagen zu tun. So lese ich es raus.

So ist es 😊

 

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