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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2925 am: 23 März 2025, 18:53:46 »
"Der Rote verfügt seit Erteilung der Sportwetten-Konzession im Oktober 2020 über eine Erlaubnis zur Entgegennahme von bis zu EUR 30.000,00 pro Spieler und Monat. Obwohl der Rote sich damit auch teilweise in einer rechtlichen Grauzone bewegt hat, raten wir diesbezüglich aufgrund bislang vor Gericht fehlender Erfolgsaussichten von einem Vorgehen ab.

Aber nur wenn du das entsprechende Einkommen hast und nachweisen kannst. Hattest du dein Limit erhöht mit Nachweisen?

Ohne Nachweis gilt ein Limit von 1000€

Ich hatte bei beiden Anbietern , Rot und Schwarz überhaupt keine Nachweise hochgeladen, noch wusste ich davon dass die Anbieter verpflichtet sind ein Lugas Limit über 1000 Euro einzuhalten, bei Schwarz kann ich weiterhin einzahlen wenn ich bei Rot das Lugas Limit erreicht habe.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2926 am: 23 März 2025, 20:04:59 »
Als vielleicht 10-jähriger habe ich von meiner Tante ein Roulettespiel erhalten. Keine Ahnung, was sie sich dabei gedacht hatte.
Wenn man so etwas überhaupt sagen kann, war es am wenigsten gefährlich seine Plastikchips zu verlieren, wenn man auf Rot oder Schwarz setzte. Keine Ahnung, wieso ich jetzt gerade daran denke ...

Wechsle den Anwalt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #2927 am: 23 März 2025, 21:17:51 »
Kann man das so einfach machen ? Ist Prozesskostenfinanziert...

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #2928 am: 23 März 2025, 21:47:18 »
Hallo Polynx,
wir kennen deinen Vertrag nicht. Guck doch mal rein und berate dich mit dem Anwalt des Finanzierers.

Dann noch was: Hast du schon mal darüber nachgedacht, mit dem Glücksspielen aufzuhören? Klagen und zocken ist keine gute Kombi. Du stehst voll unter Druck und bist für alle, die dir nicht wohlgesonnen sind, eine leichte Beute. Starte am besten mit dem Aufhören!!! Und besorg dir Unterstützung dabei. Alles Gute!
LG Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #2929 am: 24 März 2025, 09:52:40 »
Da mag dich wohl jemand nicht. Leg Berufung ein. Sprich das mit deinem Anwalt ab und erkläre dass die Werbung/Hinweis sich auf DIESES Angebot bezieht. Da das Angebot nichts mit T**** zu tun hat erklärt sich das wohl von selbst.. oder auch nicht.

Die Werbung sagt klar und deutlich:

“Dieses Angebot gilt nur für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein”

T*** hatte nie solch einen Hinweis. Dein Richter pauschalisiert wohl gerne. Bewahre einen kühlen Kopf und rede mit deinem Anwalt.
« Letzte Änderung: 24 März 2025, 09:55:38 von Bobby Speedy Ewing »

Re: BGH Urteil
« Antwort #2930 am: 24 März 2025, 11:53:51 »
Mal kurz eine Frage.
Meine Verfahren wurden alle ausgesetzt nach der mündlichen Verhandlung.

Weiß jemand ob danach sofort ein Urteil kommt oder muss man nach der Entscheidung des EuGH wieder in eine mündliche Verhandlung?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2931 am: 24 März 2025, 12:59:18 »
Ich glaube die Verfahren werden aufgenommen und nur wenn ggf ein anderer Richter dann den Fall hat kann es zu einer erneuten mündlichen Verhandlung kommen

Re: BGH Urteil
« Antwort #2932 am: 24 März 2025, 14:29:59 »
Ich habe zwei OLG-Termine ausstehen, einmal Ti**co und einmal mit der 3-6-5. Mein Anwalt geht davon aus, dass es ein Urteil gibt, keine Aussetzung.
Wenn er recht hat und das Urteil zu meinen Gunsten ausfällt, welche Erfahrungen gibt es dazu, unter welchen Umständen die beiden bei einem rechtskräftigen Urteil zahlen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2933 am: 24 März 2025, 18:20:47 »
Ich gehe davon aus hier handelt es sich vor Lizenzierung? Gibt's doch noch OLG's mit Mumm, schön und viel Glück.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2934 am: 24 März 2025, 20:45:59 »
@Klopapier: so wie mein Anwalt mir vor einigen Wochen sagte ( ohne Gewähr ), zahlen genau diese 2 nach rechtskräftigen Urteilen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2935 am: 25 März 2025, 07:12:31 »
Hat jemand Erfahrungen, ob I****we**en nach erfolgreicher Klage vor dem OLG zahlt? Hab im August 2024 gewonnen, danach Antrag auf Berufung und seitdem hin und her. Wobei mein Anwalt weiter von einem Erfolg ausgeht. Es geht um knapp 60k inkl. Zinsen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2936 am: 25 März 2025, 11:40:02 »
Hallo, bei mir geht es um zwei Verhandlungen zweier Anbieter aus Malta.

Eins davon  ist momentan pausiert und beim anderen hat sich das Casino gar nicht gemeldet. Also das Urteil ist rechtskräftig wie ich das dem Schreiben entnehmen kann. Das war im November 2023. Bis heute kam kein Geld oder gar eine Antwort seitens Casino. Meint ihr da kommt noch was? Meine Anwälte meinen sie schicken regelmäßig Zahlungsaufforderungen und prüfen jegliche Mittel um an das Geld zu kommen. Aber das ist jetzt schon fast 1,5 jahre her. Nix passiert. Hat da jemand ähnliche Erfahrungen? Danke und Grüße 

Re: BGH Urteil
« Antwort #2937 am: 25 März 2025, 12:01:59 »
T…. zahlt nicht auf vollstreckbare aber nicht rechtskräftige Urteile.


Re: BGH Urteil
« Antwort #2938 am: 25 März 2025, 12:22:05 »
EINARMIGERBANDIT:
Wie meinst du das? Wahrscheinlich hast du dich vertippt bei dem einen Wort.

Rechtskräftige Urteile sind vollstreckbar

Re: BGH Urteil
« Antwort #2939 am: 25 März 2025, 12:28:47 »
@copperbub
Warte bis Bill55 gekippt wird, dann wird das bestimmt was. Und das sollte hoffentlich bald passieren

 

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