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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2880 am: 06 März 2025, 23:09:42 »
Da es konkret um was ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2881 am: 06 März 2025, 23:15:41 »
Also mein Anbieter hat das Limit damals im Handumdrehen auf 30.000 Euro pro Monat gesetzt….
War sicherlich nicht legal, nur ein mickriger Kontoauszug hat gereicht. Und da war nicht mal viel Geld drauf

Re: BGH Urteil
« Antwort #2882 am: 06 März 2025, 23:38:54 »
Was, RTL zeigt Fußball, wo so oder so man mit Sportwetten bombardiert wird, veranstalten ein Gewinnspiel mit 5000 Euro Gewinn und es wird darauf hingewiesen, man dürfte ab 14 Jahren teilnehmen,... Brrr, was das, .. ich hätte mit 14 Jahren gedacht, rufe ich eben Mal einige Male an... die heutige Jugend wird es noch viel viel schwerer haben dem Glücksspiel fern zu bleiben, vorallem wenn überall suggeriert wird, dass das Business zum Fußball dazu gehört und die Vorbilder ja auch für die Werbung machen.

Finde das mit dem Limit im Casino noch viel verantwortungsloser. Da kannst so viel verzocken,wie du an Geld dabei hast, ob du dir das leisten kannst, interessiert die wenigsten.
Hatte erst eine Spielhalle gesehen, die tatsächlich vernünftig vorgeht. Wenn man sich zwischen durch mit dem Handy gesperrt hat trotzdem weiterspielt oder das Handy sichtbar bedient, ist das Personal angehalten erneut eine Oasis Kontrolle vorzunehmen um sicher zu gehen, dass man sich nicht gesperrt hat.

Schätze, auch sehr viele Raubüberfälle sind das Resultat von Spielschulden, Sucht.

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #2883 am: 07 März 2025, 00:14:18 »
Online-Glücksspiel: Der EuGH hat die erste mündliche Verhandlung in dem Verfahren C-440/23 endlich terminiert. Sie wird am 09.04.2025 um 09:30 h stattfinden.

Quelle Linked In
RA Redell

Oha, in 4 Wochen gehts also schon los... und dann noch in diesem fingierten Verfahren. Ich hoffe das Beste.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2884 am: 07 März 2025, 04:13:28 »
irgendwann müssen sie ja anfangen. bill55 sollte dieses oder anfang nächsten jahres geschichte sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2885 am: 07 März 2025, 07:40:20 »
gesetzeswidriger gings ja auch kaum wie bill55 😂
Ich hoffe sie ziehen auch die korrupten Leute zur Rechenschaft

Re: BGH Urteil
« Antwort #2886 am: 07 März 2025, 08:05:55 »
Eugh Mündliche Verhandlung!!! Endlich am 09.04.2025 - 9:30uhr

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=9/04/2025&dateFin=9/04/2025

Re: BGH Urteil
« Antwort #2887 am: 07 März 2025, 14:42:04 »
Eugh Mündliche Verhandlung!!! Endlich am 09.04.2025 - 9:30uhr

https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo1_6581/de/?dateDebut=9/04/2025&dateFin=9/04/2025

In diesem Verfahren geht es darum, ob nationale Gesetzgebung Glücksspiel verbieten kann, richtig (Dienstleistungsfreiheit)?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2888 am: 07 März 2025, 15:15:24 »
Ist ja 'nur' der Casino Fall aus Malta. Das EuGH ist nicht doof und weiß selbstverständlich wie und warum das Verfahren so zu ihnen gelangt ist. Allerdings dürfte es auf die Sportwetten Verfahren nicht so viel Einfluss haben egal wie das Urteil lauten wird.
Vielleicht ist hier ja jemand der tiefer in der Materie drin ist und etwas dazu sagen kann.
Schön trotzdem dass es nach ca 2 Jahren weitergeht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2889 am: 07 März 2025, 15:16:49 »
Was würde ein positives Urteil denn genau bedeuten? Ist dieses dann anfechtbar oder direkt rechtens?
Nicht anfechtbar.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2890 am: 07 März 2025, 19:01:00 »
Hier geht es nur um Automaten Spiele und die Fragen die geklärt werden sollen stehen im Internet.

Ich frag mich wieso im Aktenzeichen beim eugh steht European Lotto and Betting und Deutsche Lotto- und Sportwetten
Rechtssache C-440/23

Sportwetten haben doch bei diesem Verfahren nichts damit zutun oder?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2891 am: 07 März 2025, 19:04:33 »
weil die Firma so heißt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #2892 am: 13 März 2025, 12:05:04 »
OLG Zweibrücken verneint Zuständigkeit deutscher Gerichte für Spielerklagen durch ausländische Forderungskäuferin
12. März 2025
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Alicia Pointner

Mit einem richtungsweisenden Urteil hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken eine Referenzentscheidung getroffen, die folgenreich für die gesamte Glücksspielbranche sein könnte. Im vom Melchers Litigation Team geführten Verfahren 7 U 113/23 wurde am 26.02.2025 erstmals von einem OLG entschieden, dass die internationale Zuständigkeit in Klagen zwischen einer ausländischer Forderungskäuferin gegen ein Online-Casino mit ausländischer Lizenz grundsätzlich nicht in Deutschland liegt. Dieses wegweisende Urteil könnte als Katalysator für einen Wandel der Rechtsprechung im Bereich der Glücksspielklagen im Bereich Online-Casino betrachtet werden.

Im Kern geht es um den Konflikt zwischen einer Forderungskäuferin und einem in Malta ansässigen Online-Casino-Anbieter. Die Klägerin, die den deutschen Spielern deren Forderungen gegen einen Bruchteil der Verlustsumme abkauft und dann im eigenen Namen Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht, hatte sich darauf berufen, dass gleich aus mehreren Normen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) die deutsche Gerichtsbarkeit folgen würde. Dem hat das OLG Zweibrücken eine klare Absage erteilt, indem es die internationale Zuständigkeit insgesamt verneinte. Weder der Leistungsort – also, der Ort der tatsächlich erbrachten Dienstleistung nach Art. 7 Nr. 1 b) EuGVVO– liege in Deutschland, noch der Erfüllungsort. Dieser liege eindeutig in Malta.

Besonders hervorzuheben ist, dass sich erstmals ein deutsches Oberlandesgericht fundiert und in der ausreichenden Tiefe ausschließlich mit der Frage zur Internationalen Zuständigkeit und damit verbunden, mit der Rechtsprechung des EuGH befasst hat. Es hat auch die zutreffenden Anknüpfungstatsachen für die Frage der Zuständigkeit nach unerlaubter Handlung gem. Art. 7 Nr. 2 EuGVVO herausarbeitet.

Die klägerische Argumentation, wonach die Anknüpfungstatsache zur Bestimmung des „Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“ am Wohnort des Spielers sei, weil dort die schädigende Kontobelastung erfolgt (Erfolgsort) bzw. an dem Ort, auf den die Beklagte ihre Tätigkeit ausgerichtet habe (Handlungsort), reichte dem Gericht nicht aus. Vielmehr entschied das Gericht ausdrücklich, dass weder Handlungs- noch Erfolgsort in Deutschland gegeben seien. Der Begriff des Erfolgsorts dürfe nicht so weit ausgelegt werden, dass er jeden Ort erfasse, an dem die schädlichen Folgen eines Ereignisses spürbar werden können, obwohl der Schaden tatsächlich an einem anderen Ort entstanden sei. Dies würde zu einem generellen Klägergerichtsstand führen, der mit Art. 7 Nr. 2 EuGVVO nicht intendiert sei.

Die Entscheidung verdeutlicht: Auch wenn sich das Angebot mit einer deutschsprachigen Webseite an deutsche Verbraucher richtet, ist der maßgebliche Erfüllungsort – gemessen an der technischen Kontrolle und dem Sitz des Betreibers – in Malta anzusiedeln.

Diese Entscheidung eröffnet einen Perspektivwechsel: Deutsche Gerichte könnten zunehmend, dieser Rechtsprechung folgend, die Klagen von Forderungskäufern auf Rückerstattung der Spielverluste, bereits an der Zulässigkeit scheitern lassen. Dadurch wären Forderungskäufer zukünftig gezwungen, die Ansprüche der Spieler vor maltesischen Gerichten geltend zu machen und das könnte sich als besonders schwierig erweisen. Immerhin hat ein jüngst ergangenes maltesisches letztinstanzliches Gerichtsurteil bestätigt, dass die Ablehnung der Vollstreckung zweier österreichischer Urteile in Malta rechtmäßig war. Damit wird es für Spieler, die ihre verlorenen Einsätze zurückfordern möchten, zukünftig noch komplizierter, ihr Geld zurückzubekommen. Das Geschäftsmodell, durch den Erwerb von Forderungen an der Welle von Spielerklagen zu profitieren, steht damit auf dem Prüfstand; mit diesem Befund einher geht die Insolvenz eines großen Forderungskäufers Anfang März.

Die Entscheidung des OLG Zweibrücken könnte somit in Richtung einer stärkeren Beschränkung der Rechtsdurchsetzung durch Forderungskäufer weisen und eine Änderung des Geschäftsmodells einleiten. Ob die Klägerin Revision gegen die Entscheidung einlegt und wie sich dann der Bundesgerichtshof ggf. zu der Frage verhält, bleibt abzuwarten.

Die Entscheidung des OLGs setzt jedenfalls schon jetzt einen entscheidenden Impuls, der nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch die Strategie der Forderungsankäufer nachhaltig beeinflussen dürfte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #2893 am: 13 März 2025, 12:20:36 »
Ja also ich sehe die Argumentation hier das es ja wirklich abgekauft war aber das machen ja die PKF nicht … daher sollte Zuständigkeit   weiter in Deutschland liegen ..

Meine nicht anwaltliche Meinung … das war wohl eher ein Sonderfall das eine Firma aus Malta es einem deutschen Spieler abkauft …

Und inwieweit der Artikel von der Gegenseite geschrieben wird kann ich nicht beurteilen … aber wenn ich Melch…. Lese kann man sich seinen Teil denken

Re: BGH Urteil
« Antwort #2894 am: 13 März 2025, 13:32:21 »
womöglich sogar abgekartert, dass es abgekauft wurde…
Ja also sorry für die paar Zerquetschten würde ich das eh nicht machen, lieber selber klagen im zweifelsfall mit Pkf

 

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