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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #300 am: 05 April 2024, 12:24:05 »
Das ist den Anbietern egal!
Ich hatte eben einen call mit meinem Anwalt.

Einschätzung war folgende:

Anbieter gehen wieder in Berufung und werden sich nun auf die 3 Jahre Berufung vor den Gerichten berufen.

Trotzdem sehr gutes Signal.
Er geht von einer 10 jährigen Frist aus kann es aber nicht zu 100 Prozent sagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #301 am: 05 April 2024, 12:40:04 »
Alles klar, danke dir für die Info

Re: BGH Urteil
« Antwort #302 am: 05 April 2024, 13:15:59 »
Hier ein Kommentar von Dr. Michaelsen:

https://www.linkedin.com/posts/stefanmichaelsen_bundesgerichtshof-einsch%C3%A4tzung-zu-sportwettenverlusten-activity-7181950870392098817-jQww?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Aktuell sucht man im Hintergrund weiter nach Möglichkeiten um den Durchbruch bei der Vollstreckung zu erreichen. Neben den bereits bekannten Möglichkeiten finde ich den den Weg über die Konzernmutter auch interessant. Sogesehen muss die Konzernmutter auch haften, da die Betreiber meistens Ihre Gewinne an die Konzernmutter abführen. Konzernmutter hat indirekt die Gelder von Spieler bekommen. Wenn bei der Tochter nichts zu holen ist, dann muss die Mutter die bekommene Gelder zurückerstatten.

Die Frage bei GGL ist, ob die Anbieter für die Fälle vor Lizenzerteilung in Haftung nehmen kann bzw. unter Druck setzen kann. Die meisten Fälle hier betreffen den Zeitraum wo noch keine Lizenzen erteilt waren. Sie könnten sagen uns interessieren nur die Verstöße nach Liznezerteilung.

Dann gibt es noch die Möglichkeit mit Geschäftsführerhaftung. Die Österreicher versuchen aktuell  um den Druck auf die Anbeiter zu erhöhen, diese Möglichkeit durchzuringen. Bisher sieht es gut aus und jetzt ein Gericht aus Österreich den FAll an EuGH vorgelegt. Auch sehr interessant. Der Druck auf die Anbieter wächst.

https://www.linkedin.com/posts/istvancocron_oberster-gerichtshof-legt-eugh-vorlagefrage-activity-7181961562759282688-nTTO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop
« Letzte Änderung: 05 April 2024, 13:26:28 von kotek123 »

Re: BGH Urteil
« Antwort #303 am: 05 April 2024, 15:36:31 »
Bei dem Verfahren ob GF in die Haftung genommen werden können geht es in erster Linie darum dass irgendwann keiner mehr Bock auf den Job hat.
Ich bin kein Anwalt und deswegen ist alles meine persönliche Einschätzung aber gegen die aktuellen Betreiber wird man keine rechtliche Handhabe haben um diesen groß zu drohen da diese unabhängige Unternehmen sind. Da sehe ich eher das mit dem Versuch gegen die Dachorganisation vorzugehen als sinnvoll.
Aber auch das würde ein Marathon werden wenn man sich die Konstrukte ansieht und wo deren Sitz ist.
Ich denke auch dass die Anbieter sich jetzt vollkommen auf die dreijährige Frist gehen werden und dies als Grund für die Zahlungsverweigerung her nehmen.
Die Österreicher sind uns da einen Schritt voraus was aber OK und wichtig ist. Malta sperrt sich ja komplett gegen Prozesse bzgl Vollstreckungen und Gibraltar sagt sie warten was in Malta passiert wenn ich den Austria Anwalt richtig verstanden habe.

Auf jeden Fall ein Witz was möglich ist ohne große Konsequenzen erfahren zu müssen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #304 am: 05 April 2024, 15:56:09 »
Da sie auf Zeit spielen wäre mir das egal. Feststeht das wir ein Recht auf unser Geld haben. PUNKT. Wenn die eine Chance auf 3 Jahre gesehen hätten würden die sich nicht im März. Offensichtlicher geht es kaum.
Wenn auch die RA von 10 Jahren ausgehen warum machen wir uns nervös.

Wir wollten eine Entscheidung. Und die ist jetzt da! Punkt. Weiter durchhalten. Ich weiß was gemeint ist aber De Facto läuft alles für uns.

Schönes We.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #305 am: 05 April 2024, 16:59:30 »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2



Re: BGH Urteil
« Antwort #308 am: 06 April 2024, 17:13:50 »
Heute berichtet selbst die Lokalzeitung hier in einem recht großen Artikel darüber.

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #309 am: 06 April 2024, 17:52:19 »
Ja, die Jungs und Mädels in den roten Roben haben mal wieder einen richtig guten Job gemacht. Auf unsere obersten Gerichte ist Verlass!!!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0


Re: BGH Urteil
« Antwort #311 am: 08 April 2024, 08:49:33 »
Danke, der Grunow macht das gut für Laien. Der erklärt auch die wichtigen Dinge dass es auch nicht Anwälte verstehen.

Ich würde es jetzt begrüßen wenn sich auch unsere tolle Glücksspielbehörde erkundigt ob sie bei weiter anhaltender Zahlungsunlust der Beklagten eine Möglichkeit hat den Mutterkonzernen den erhobenen Finger zu zeigen bzgl Lizenz ihrer Ableger. Denn alleine dieser Beschluss erwirkt vermutlich nur noch mehr Gedankenspiele welche Sauereien noch möglich sind. Meine persönliche Meinung!
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #312 am: 08 April 2024, 08:59:03 »
Ja der erklärt es echt gut.

Ja klar sehe ich auch so, dass die GLL jetzt handeln muss … obwohl anscheinend auch  Urteile von größeren Anbietern mit jetzt Lizenzen in Deutschland ( teilweise auch Tochtergesellschaften durch Muttergesellschaften) gezahlt werden wie ich gehört habe .

Re: BGH Urteil
« Antwort #313 am: 08 April 2024, 11:23:06 »
Wie sieht es mit Verstoß gegen das Einzahlungslimit aus? Was ein größerer nicht beachtet hat trotz wohl einer Lizenz

Re: BGH Urteil
« Antwort #314 am: 08 April 2024, 11:32:55 »
Da gibt’s nur eine langsame Entwicklung wie dies ist wenn ab Lizenz dann gegen das Einzahlungslimit verstoßen wurde. Auch glaube bisher nur ein oder zwei LG Urteile die aber positiv glaube ich

 

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