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BGH Urteil

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3360 am: 15 Juni 2025, 17:56:03 »
Wann kann man eigentlich mit dem Urteil zu Sportwetten rechnen? Wird das noch dieses Jahr etwas?


Re: BGH Urteil
« Antwort #3361 am: 15 Juni 2025, 19:33:09 »
Wann kann man eigentlich mit dem Urteil zu Sportwetten rechnen? Wird das noch dieses Jahr etwas?
Ich denke eher so in ca 1 Jahr könnte es den ersten Anhörungstermin geben. Mit Glück Ende 26 ein Urteil.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3362 am: 15 Juni 2025, 20:20:22 »
Bei dem Casino-Fall ist jetzt genau 2 Jahre her seitdem es eingereicht wurden mit dem Schlussantrag.
Der EuGH kriegt seit Oktober vom EuG Unterstützung. Könnte sein, dass es schneller geht, weil der Casino-Fall auch verlangsamt wurde.

Auch wenn es ein Urteil geben würde. Werde die ganz bestimmt nicht das Geld überweisen…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3363 am: 15 Juni 2025, 23:54:24 »
Der Casino Fall war auch über 6 Monate ausgesetzt weil die angeforderten Unterlagen von Malta nicht zugestellt wurden.
Alles eine Farce.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3364 am: 16 Juni 2025, 12:54:09 »
Wichtig wäre bill 55 das die offenen Urteile erstmal vollstreckt werfen können.

Hier wird frühestens Anfang 2026 mit einem Urteil gerechnet.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3366 am: 18 Juni 2025, 14:49:43 »
Erstmal dein Nick 😁😂😂

Auch wenn's mich nicht primär wird's da längst Zeit. Eigentlich kann dieser Prozess nicht verloren gehen. Dann bin ich mal gespannt wie Malta reagiert. Können die sich Maexit leisten oder geht auch danach die Blockade weiter.
Funktioniert ja in anderen Ländern mit anderen Themen auch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3367 am: 18 Juni 2025, 14:50:33 »
Jetzt gehts denen an den Kragen!

Re: BGH Urteil
« Antwort #3368 am: 18 Juni 2025, 15:27:35 »
Schon mal ein ganz klares Signal. Allerdings steht das es erst zu einer Klagen kommen könnte.

Würde sich das Verfahren trotzdem nicht in die Länge ziehen? Wobei Herr Cocron auch bald schreibt..

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3369 am: 18 Juni 2025, 15:35:27 »
Geil. Aber Malta findet bestimmt die Unterlagen wieder nicht und dann dauerts wieder paar Jahre länger. Vielleicht werden zumindest einige Foren-Mitglieder hier noch zu ihren Lebzeiten einen positiven Ausgang erleben  :'(

Re: BGH Urteil
« Antwort #3370 am: 18 Juni 2025, 15:42:09 »
Ich denke die Geduld mit Malta ist am Ende und die Kommission wird jetzt andere Seiten aufziehen..

Re: BGH Urteil
« Antwort #3371 am: 18 Juni 2025, 16:55:48 »
Vollständiges - Statement von der MGA: Die Malta Gaming Authority verweist auf das Aufforderungsschreiben der Europäischen Kommission in Bezug auf Artikel 56A des Glücksspielgesetzes (Kapitel 583 der maltesischen Gesetze), vormals bekannt als „Bill 55”.

Die MGA hält daran fest, dass Artikel 56A weder ein generelles Verbot der Vollstreckung europäischer Urteile gegen maltesische Glücksspielunternehmen mit Lizenz noch einen Schutz vor rechtlichen Schritten vor anderen EU-Gerichten vorsieht.

Vielmehr bestätigt Artikel 56A die langjährige Politik Maltas im Bereich des Online-Glücksspiels und spiegelt die bestehenden Vorschriften des EU-Rechts wider – insbesondere die Ausnahme aus Gründen der öffentlichen Ordnung in der Brüssel-I-Verordnung (Neufassung). Er führt keine neuen oder gesonderten Gründe für die Ablehnung ausländischer Urteile ein.

Seit dem Beitritt Maltas zur Europäischen Union wurde die maltesische Online-Glücksspiellizenz als Lizenz am Ort der Leistungserbringung konzipiert. Das bedeutet, dass in Malta lizenzierte Betreiber ihre Dienste grenzüberschreitend anbieten können, sofern sie über eine gerechtfertigte Rechtsgrundlage dafür verfügen und weiterhin den maltesischen Rechtsrahmen einhalten. Der maltesische Glücksspielrahmen verpflichtet sich zur Förderung des verantwortungsvollen Glücksspiels und zum Schutz aller Spieler, unabhängig von ihrem Wohnsitzland. Tatsächlich legt der Regulierungsrahmen der MGA verschiedene Anforderungen fest, wie z. B. den Schutz von Spielergeldern, den Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Personen, die Bereitstellung von Instrumenten für verantwortungsbewusstes Spielen zur Verhinderung von Spielsucht und die Gewährleistung einer fairen Werbung für Glücksspieldienste.
 

Als Mitgliedstaat, der im Rahmen des EU-Rechts tätig ist, hat Malta stets die Position vertreten, dass sein Glücksspielregelwerk mit den vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) festgelegten Grundsätzen und den im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankerten Grundfreiheiten, insbesondere der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit, im Einklang steht. Die öffentliche Politik Maltas im Glücksspielsektor ist von denselben Grundsätzen geprägt und auf diese gestützt.

Tatsächlich hat Malta stets die Auffassung vertreten, dass jede ungerechtfertigte Beschränkung – sei sie direkt oder indirekt – der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit innerhalb des EU-Binnenmarkts in direktem Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH steht und ein klares Hindernis für den Marktzugang und den Handel in anderen Mitgliedstaaten darstellt. Die Zulassung solcher Beschränkungen behindert letztlich das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und schränkt die Möglichkeit von in Malta und anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Unternehmen ein, ihre Dienstleistungen frei anzubieten. Seit über 20 Jahren hat Malta im Einklang mit seiner öffentlichen Politik im Bereich des Online-Glücksspiels konsequent alle ungerechtfertigt restriktiven Ansätze angefochten.
 

Daher bekräftigt die MGA, dass Artikel 56A des Glücksspielgesetzes keine neuen oder gesonderten Gründe für die Verweigerung der Anerkennung oder Vollstreckung von Urteilen einführt, die über die bereits in der Verordnung (EU) 1215/2012 festgelegten Gründe hinausgehen. Vielmehr kodifiziert er Maltas langjährige öffentliche Ordnung in Glücksspielangelegenheiten in Gesetz. Die MGA wird die maltesische Regierung weiterhin dabei unterstützen, einen offenen und konstruktiven Dialog mit der Europäischen Kommission zu führen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3372 am: 18 Juni 2025, 17:03:16 »
Malta geht der Arxxx auf Grundeis... sie gehen davon aus, dass alles richtig ist  ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #3373 am: 18 Juni 2025, 19:14:44 »
Die EU-Kommission hatte Malta im Jahr 2022 verklagt, weil der Inselstaat im Mittelmeer Ausländern ermöglicht hatte, gegen Zahlung von mindestens 600.000 Euro eine Staatsbürgerschaft zu erwerben und damit das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten…Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/malta-staatsbuergerschaft-eugh-100.html#:~:text=Die%20EU%2DKommission%20hatte%20Malta,zu%20leben%20und%20zu%20arbeiten.

Vor kurzem hat Malta das Verfahren vor dem EuGH verloren!

Wenn Malta bei Bill 55 nicht einlenkt muss auch eine Klage her.

Weiß jemand ob das Verfahren aus Österreich vorher beim EuGH ist? Unter Umständen kann es ja noch länger dauern.

Zwar sind das 2 paar Schuhe aber anscheint liegt unser Anspruch auch aus Sicht der Kommission zu. Sonst würden die wohl kaum vor den Schlussanträgen so etwas einleiten. Wäre ja quasi ein Widerspruch.
« Letzte Änderung: 18 Juni 2025, 19:16:40 von positve »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3374 am: 18 Juni 2025, 19:17:54 »
Dienstleistungsfreiheit Stecker ziehen mit der Begründung jedes Land darf in diesem Sektor selbst bestimmen wegen Sucht- und anderer Gefahren und schon ist Schluss. Mauern sie dann immer noch richtig Fette Konventionsstrafen mindestens in Höhe der EU Fördergelder aussprechen und zugleich den Hahn zudrehen. Bei dieser korrupten Bande geht nix mit ☝️☝️ oder 100.000 Euro Strafe.
Da lachen sie die EU aus. Oder die Fördergelder sperren bis sie nachgeben. Jetzt kann die EU zeigen wo die Eier hängen.
Wird aber dauern bis es zum Prozess kommt

 

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