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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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#3915
Beitrag entfernt, da Anbieternamen genannt wurden ...

Später gibt es aber einen Link zu einer Anwaltseite, die den Vorgang auch erklärt.

1. Ist das aktuell?
2. Was wollen sie uns damit genau sagen

Ganz steige da nicht durch
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Laut dem Fazit würde es doch in unsere Richtung gehen oder ?
Kannste hier noch bitte Klärung bieten oder jemand anderes?

#3918
Eigentlich ganz easy, keine Rechtskraft keine Lizenz, aber das hat Bgh ja eigentlich schon im Statement geschrieben. (Also die wussten es ja.)
Deswegen verstehe ich nicht warum das überhaupt zum Eugh gebracht wurde..

#3919
1. Hintergrund

T behauptet seit Jahren, das VG Wiesbaden habe die Behörde 2014 verpflichtet, T eine Sportwettenkonzession zu erteilen.

Diese Darstellung klingt so, als ob T damals eine rechtmäßige Konzession gehabt hätte (oder zumindest einen Anspruch darauf).

In Verfahren gegen Spieler stützt sich T oft auf dieses Argument: ,,Wir waren eigentlich konzessioniert – also kein Rückforderungsanspruch".



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2. Was wirklich passiert ist

Das VG Wiesbaden hat tatsächlich erstinstanzlich positiv für T entschieden.

Aber: Das Urteil ist nie rechtskräftig geworden!

In der Berufungsinstanz beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof haben beide Seiten das Ruhen beantragt.

Später haben sie sogar beidseitig Erledigung erklärt → das Verfahren wurde beendet, ohne rechtskräftiges Urteil.


Folge: Es gab also keine verbindliche Konzession.



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3. Warum das so wichtig ist

Der EuGH hat den BGH jetzt explizit gefragt:

Warum hat das VG Wiesbaden so entschieden?

Warum wurde das Verfahren später ruhend gestellt und erledigt?

Hatte das Urteil überhaupt Wirkung?

Ist das Verfahren identisch mit dem, das im ,,Ince"-Urteil (2016, C-336/14) schon eine Rolle spielte?


Hintergrund: Im ,,Ince"-Urteil stellte der EuGH fest, dass Spieler nicht bestraft werden dürfen, wenn das Erlaubnissystem unionsrechtswidrig blockiert war.

Wenn der EuGH bei T erkennt, dass deren ,,wir hatten quasi eine Konzession"-Argument bewusst irreführend ist, fällt eine wichtige Verteidigungslinie gegen Rückforderungen.



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4. Prozessuale Brisanz

Die prozesstaktische Darstellung Ts könnte als Überschreitung der Wahrheitspflicht gewertet werden.

Schon in erster Instanz beim AG Geislingen wurde der Kläger mit genau diesem Argument (angeblich erteilte Konzession) abgewiesen.

Sollte sich jetzt bestätigen, dass T bewusst auf eine ,,falsche Rechtskraft" hingewiesen hat, könnte das dem Unternehmen europaweit auf die Füße fallen.



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5. Bedeutung für Kläger

Falls der EuGH zu dem Schluss kommt, dass T nie eine gültige Konzession hatte, stärkt das massiv die Position der Spieler in Rückforderungsverfahren.

Gleichzeitig könnte die Glaubwürdigkeit von Ts Prozessstrategie leiden.

Damit wäre die EuGH-Entscheidung in C-530/24 ein zweiter, neben C-440/23, entscheidender Baustein für die Zukunft aller Spielerklagen.

So easy ist das nicht wenn ich es richtig verstehe. Es verwundert mich zwar dass die anscheinend vom Kahn Verein vorgetragene Erklärung dem Gericht nicht bekannt war bzw geprüft wurde ob das korrekt ist. Wenn das so stimmt geht das ja in Richtung Prozessbetrug. Für mich als Laie zumindest. Deshalb ja meine Frage weil ich es nicht weiß. Andererseits fragt ja gamesright ob jemand Infos hat. Sehr komisch
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.


Danke DD,
woher auch immer Du das hast es klärt meine Fragen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#3923
2014 wurde T die Lizenz verweigert.
Daraufhin hat T vor dem VG Wiesbaden geklagt und am 15.04.2016 Recht bekommen (nicht rechtskräftig).

Siehe hier:
https://openjur.de/u/2182489.html

Daraufhin wurde seitens der Behörde Berufung beim Hessischen VGH eingelegt.
Auf Antrag von T wurde das Verfahren ,,Ruhen gelassen".
Die Behörde stimmte dem zu.
Laut Hessischen VGH wäre eine Berufung der Behörde zu diesem Zeitpunkt wohl stattgegeben worden.
Siehe hier (Absatz 10):
https://openjur.de/u/2261820.html


Edit:
Beim mündlichen Revisionsverfahren wurde vom Kläger-Anwalt auch erwähnt, dass das Urteil vom
VG Wiesbaden nie rechtskräftig wurde.

#3924
Wiegesagt das war nur ein Schwebezustand, hatte aber keinerlei Rechtskraft. Damit sollte Oli´s Kartenhaus hoffentlich zusammenfallen ;)

Und ich bin mal wieder schockiert, dass erst das oberste(europäische)Gericht solche Rückfragen stellt, welche vorher NIE weder hinterfragt noch geprüft wurden.
Gute Nachricht Deutschland, wenn die Gerichte schon so schlampig arbeiten..

Das ist echt ein Unding. Man muss schon sagen die haben das alles clever gemacht.

Insbesondere bei dem Verein. Die Anteile wurden über Steueroasen gekauft. Die Berater waren seinerzeit Berater von Angela Merkel.
Sind Teilhaber bei deutschen Firmen.

Nehmen uns auseinander wie sie wollen. Echt traurig. Dann stellt sich der CEO hin wir zahlen wenn der EuGH so entscheidet.

Ja natürlich wirst du zahlen wenn du reichlich gespart hast.

#3926
Edit Olli: Vollzitat entfernt

Die Lizenz mit Schutz für Spieler haben did 2014 abgelehnt und gesagt wir machen lieber illegal ohne Schutz weiter. Das ist einfach nur Kalkül und nichts anderes.

Danke für den Link positive, danke für die Ausführung Galileo!
Und Danke EuGH dass ihr so etwas merkt und hinterfragt. Wenn der BGH alles korrekt vorträgt wirft das kein gutes Licht auf T.
Die größte Gefahr sehe ich jetzt eigentlich darin dass der BGH die geforderten Antworten nicht bis zum 24.9. auf die Reihe bekommt und es verschoben wird oder dass die Beklagte zurückzieht.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Beidseitig zum ruhen gebracht 😂💸💸💸💸

Die Schlinge zieht sich langsam zu

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