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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Höchstens bei kleineren Streitwerten ohne Revision, da müsste letztlich nur die zweite Instanz bereit sein, ein Urteil zu sprechen.

Trotzdem denke ich auch, es geht hauptsächlich um Stimmung und man sollte es nicht zu hoch hängen, was die gerade machen oder nicht machen.

Nein, es ist nicht egal. Wenn die ein "angebliches Urteil" nicht gezahlt haben, dann heißt es einfach, dass sie es derzeit nicht bezahlt haben und nicht dass sie es irgendwann mal verspätet in Zukunft zahlen werden.
Was ist das denn für eine Argumentation, hä???

Also mein Anwalt hat mir abschließend geschrieben, dass er keine Aussage geben kann, ob die Roten Zahlen oder nicht, weil es eben keine rechtskräftige Urteile gab.

Ohh Mensch genau das selbe sage ich doch auch! Warum sollten die in einem ,,Verfahren" zahlen wenn genau ,,dieses" Verfahren nicht abgeschlossen ist???

Genau deshalb möchten die es doch das alles ausgesetzt wird. Weil die ,,Hauptforderungen" insgesamt fast gleich bleibt!!!

Würde ja gerne mal wissen, ob die überhaupt noch Transaktionsübersichten rausrücken. Das liegt doch schon bestimmt 2 Jahre brach

#7174
Der Jahresabschluss der Roten für das Jahr 2025 ist nun öffentlich einsehbar:

https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R003782

Das Wichtigste in Kürze:
Zum 31. Dezember 2025 beläuft sich die Rückstellung für Ansprüche von Sportwetten-Spielern auf
5.600.000 €.

Wörtlich heißt es: Zwar haben einige deutsche Gerichte die Gültigkeit der im Rahmen von Spielerklagen angefochtenen Verträge bestätigt, doch haben die meisten zugunsten der Spieler entschieden. Derzeit sind mehrere Vorabentscheidungsverfahren zur Vereinbarkeit der (ehemaligen) deutschen Regelung mit dem EU-Recht vor dem EuGH anhängig.

Weiter: Der Ansatz von Oliver Kahn bei der Bearbeitung von Spieleransprüchen konzentriert sich auf eine effiziente Schadenabwicklung, eine solide rechtliche Verteidigung und, sofern wirtschaftlich vertretbar, das Streben nach vorteilhaften Vergleichen. Oliver Kahn hat einen speziellen Prozess zur Bearbeitung von Ansprüchen eingeführt, der die Zusammenarbeit mit externen Experten und die Automatisierung wichtiger Arbeitsabläufe umfasst, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu senken. Der endgültige Ausgang der Spieleransprüche bleibt ungewiss, und Oliver Kahn beobachtet die rechtlichen und regulatorischen Entwicklungen weiterhin aufmerksam und ist der Ansicht, dass es gut aufgestellt ist, um diese Risiken zu bewältigen.

Weiter: Das Unternehmen ist derzeit in eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten verwickelt. In Übereinstimmung mit den
geltenden rechtlichen Verfahren können bestimmte Urteile je nach Höhe der Streitwerte rechtskräftig und vollstreckbar werden. Aus diesem Grund hat das Unternehmen eine Rückstellung für diese Angelegenheiten gebildet.

#7175
Ein paar Gedanken:

1. Bei Klagen mit einem Streitwert von weniger als €25.000 wird eine Rückstellung gebildet, da in diesen Fällen Urteile rechtskräftig werden können (d.h. keine Berufung möglich ist).
2. Bei Klagen mit einem Streitwert von über €25.000 betrachtet die Geschäftsleitung die Wahrscheinlichkeit eines Mittelabflusses als ,,remote" (fernliegend).
3. Es wurde weder eine zusätzliche Rückstellung noch eine Eventualverbindlichkeit (contingent liability) nach IAS 37 angesetzt.

Die gewählte Bilanzierungsmethodik wirft meiner Meinung nach erhebliche Bedenken auf:
- Eigenkapital: €4,9 Mio. bei einer Bilanzsumme von €394,4 Mio
- Der Jahresgewinn 2025 von €132,9 Mio. wird vollständig als Dividende ausgeschüttet
- Es stellt sich die Frage, ob durch die konsequente Vollausschüttung und das Hochschieben von Mitteln in die Konzernstruktur eine bewusste Enthaftung der operativen Gesellschaft betrieben wird

#7176
nicht ganz, es sind etwas unter 50% ausgeschüttet worden. Weiter unten ist auch von Vergleichen die Rede.

Anscheinend bin ich komplett dumm und verstehe deine Genialität nicht, daher lasse ich es einfach zu und akzeptiere dass es keine Zahlungen bisher gab.

Lustige Info: Sportwetten Fall wurde erst neu terminiert und Aussetzung aufgehoben(nach Casino EuGH Urteil wurde es von uns beantragt) und heute bekomme ich die Nachricht dass es wieder ausgesetzt worden ist bis EuGH Sportwetten Urteil da ist. Haha.

@Eddy:
Operating Profit: EUR 203 Mio (+ EUR 5 Mio sonstiges)
Abzüglich Tax: EUR 73 Mio
Ausschüttung: EUR 135 Mio

= 100% Ausschüttung

#7179
Ja du hast recht. Aber wie heftig ist das bitte, in einem Geschäftsjahr könnten die quasi alle Forderungen(wenn die 150Mio stimmen) bezahlen..

😂😂😂
Geiler Verein die Roten

Sprich geht's über 29000 Euro ist ein Mittelabfluss unwahrscheinlich.
Für darunter werden kleine Rückstellungen gebildet.

....und da bin ich wieder bei Pippi Langstrumpf und ihrem Lied.

So wie ich das heraus lese was Brezel geschrieben hat geht's für die teuren Fälle nur über Vergleich (evtl und zu deren Preis) oder Vollstreckungen.
Wer zuerst kommt malt zuerst.

Das Problem wird hier einmal die GGL und ist dass Malta keinen Wert auf seriöses Geschäftsgebaren legt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7181
@Roy: Man könnte es auch so deuten:

Kleine Forderungen (unter EUR 25.000) können in Rechtskraft erwachsen und müssen beglichen werden, da die Gesellschaft heute noch ihren Betrieb führt.

Große Forderungen werden derzeit nicht rechtskräftig (EuGH Urteil ausstehehend, BGH setzt aus, etc.). Bis diese Forderungen rechtskräfitg werden, ist die Gesellschaft zahlungsunfähig. Daher ist es "fernliegend", dass diese beglichen werden.

Der Hebel muss letztlich die GGL sein.

Woher ist die Info das es so ist?
Warum sollten die dann überhaupt die auch zahlen? Macht doch kein Sinn. Die Verfahren werden doch auch ausgesetzt.

Und das soll dann so durchgehen?

Egal wer richtig liegt, jede Form ist unter unserem Verständnis von Seriosität meilenweit entfernt. Aber in diesen Ländern ist das Gang und Gebe.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7184
@Neuanfang11: Es gibt vereinzelt OLGs, die Urteile fällen und nicht aussetzen. Die Roten legen dann immer Revision ein und wenn diese nicht zugelassen wird, dann legen sie Nichtzulassungsbeschwerde ein.

ABER: § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besagt:  Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 25 000 Euro übersteigt.

Wenn das urteilende OLG in diesen Fällen keine Revision zulässt, gibt es für die Roten keine Möglichkeiten mehr. Das Urteil wird rechtskräftig.

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