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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich schließe mich an, gerne PN! Lieben Dank!

Hätte auch gern etwas Leselektüre ... Danke

Wir machen es so: Ihr lest euch alles durch und teilt das Wesentliche hier mit! 😉

#243
Nochmal Zusammengefasst insbesondere wird auch die Verjährung von 10 Jahren von der Kanzlei angenommen: : https://www.staudt.law/news/https-www-staudt-law-news-bgh-sportwetten-izr88-23

10 Jahre steht im Beschluss nicht drin.
Zur Verjährung hat der BGH sich nicht geäußert.

 ;D ;D
Ihr seid ja ziemlich 'verschärft drauf'. Erst will jeder das Papier kennen, es wird bis zum Erscheinen ungeduldig zugewartet und schon mal über den Inhalt spekuliert.
Dann ist es da und einige von Euch rufen danach: 'Ich will es auch', 'bitte auch an mich', 'sende es auch mir' --- und dann habt Ihr keine Lust, 25 Seiten zu lesen *tsss*
;D ;D
Und jetzt kommt die Disukussion ... 3 Jahre? 10 Jahre? Wer hat was wo gelesen oder steht da nix drin??

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?
Lest Ihr keine Bücher?
Hoffentlich wenigstens Gebrauchsanleitungen, nicht dass Euch mal Eure technischen Geräte um die Ohren fliegen.  ;D ;D ;D
--Meist ist Geist geil--

Eddy es geht um Bill55. Auch ohne BGH haben die Anwälte gesagt dass du den Prozess ziemlich sicher gewinnen wirst nur nicht ob du Geld siehst. Und da ändert das ganze auch nichts. Und das muss das EuGH irgendwann entscheiden. Und nein keiner kann Druck bei neuen Betreibern ausüben wenn es die alten betrifft. Auch das sagt dir jeder seriöse Anwalt.
Dass diese Aussichten mehr als gut sind ist unbestritten, nur das wichtigste fehlt eben noch.

Zitat von: Rubbel am 04 April 2024, 18:32:06

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.

Hallo KSL :)

... das war viel Text - viel Lesestoff. Und differenziert. Hoffentlich liest's der eine oder die andere (nicht).
Oder die/der 'Falsche', und dann gehen die Diskussionen wieder los, eskalieren und wenn dazu dann Vollmond kommt ...
--Meist ist Geist geil--

Zitat von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 18:54:00
Zitat von: Rubbel am 04 April 2024, 18:32:06

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?

#250
Spielerweisheit (gerade 'erfunden'):  Folge dem Unausweichlichen.

Ja :) ... Bald kommt die Sonne raus, und es wird kuschelig warm. Hoffen wir, dass das ein gutes Omen ist. Werden wir ja sehen daran, ob es abends dunkel wird.
--Meist ist Geist geil--

Genau DAS ist doch die Frage! Astrophysikalisch.
;D

Endlich hat es mal jemand erkannt und versteht, was ich, Locka, eigentlich immer schon gesagt habe. Und wenn nicht, dann bin ich dazu noch nicht gekommen.
--Meist ist Geist geil--

Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.

 ;D ;D
Spricht alles dafür! Wirste sehen. Ich weiß, wovon ich rede.
--Meist ist Geist geil--

Echt jetzt? 25 Seiten? Die soll ich echt lesen?
Ne, ne, ne ...

Also ... da uns Kaffeesatzleser schon voraus ist, sollte er eine kleine Dokumentation filmen. Die Beleuchtung übernimmt PapaJoe ... bitte nur natürliches Licht verwenden ... Zocker wird als "von der Gegenseite" interviewt, sozusagen als Gegen...Player8.
Das ganze wird dann noch von Rubbel musikalisch unterlegt und voilà ... kann ich mich im Sessel zurücklehnen und die Einfachheit des Seins genießen ... OK, anderen nennen das Faulheit, was soll´s ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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