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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Also könnte man den "Kläger" mit einer ordentlichen Summe dazu bewegen "zurückzuziehen" - weiß man den. Um welches Startup es dort geht?

Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!


Zitat von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 16:16:28
Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!

Die Anbieter möchten kein Grundsatzurteil, also müssen sie entweder das Portemonnaie weit öffnen um den BGH Termin zu umgehen,  oder auf Aussetzung drängen um weiter auf Zeit zu spielen.

Der Kläger hat hier die Kontrolle und die Firma G..... wird schon wissen was sie tun.

Wenn sie gewinnen werden noch mehr Leute klagen.

Schade das es noch so lange bis zum Termin hin ist.

Woher stammt eigentlich die Info, dass der Termin am 27.06.2024, 12:00 Uhr angesetzt ist?
Auf der Terminsseite des BGH sind für den 27.06. diverse andere Termine der I. ZR-Kammer diverse andere Verfahren angesetzt. Das Verfahren I ZR 90/23 wird dort weiterhin als "ausgesetzt" geführt.  :o

Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!

Du kannst auch persönlich die Pressestelle des BGH per Mail anschreiben.

https://www.rnd.de/politik/illegale-sportwetten-muessen-verluste-nachtraeglich-erstattet-werden-BNLI2JGAHNGS5PCFNHDKP24RMU.html?outputType=valid_amp

Alleine die Argumentation vom LG Erfurt ist lächerlich. Ich glaube das sind 2 Paar Schuhe.
Ja klar hätten die eine Erlaubnis kriegen müssen. Aber dann müssten die Anbieter auch sich dran halten. Warum haben die gegen den Glückspielstaatsvertrag verstoßen.
Das spielt uns glaube ich in die Hände. Hätten die sich an die Erlabnisfähigkeit gehalten hätten wir ein Problem.

Vielleicht haben auch die Richter 100 Fach Hebel auf die Glückspielbranche gesetzt. Ist schon ein Unding das sich ein LG das zutraut!

Und außerdem wenn die wissen würden das sie eine Chance haben würden die, die Traktionsliste ohne Probleme rausrücken!
Warum machen sie so ein Stress drüber.

Zitat von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:13:31
Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!
Na ok, dann warten wir mal ab. Ist ja noch ein ganzes Ende hin.

Bleibt zu hoffen, dass es am Ende auch eine Entscheidung geben wird und das Ganze nicht auch noch ausgesetzt wird.

Der Termin wird wichtig sein und vor allem die detaillierte Begründung des BGH zur Verjährung und wieso Casino ausgesetzt wird und Sportwetten nicht.

Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.

Sehr schade das wir alle nun noch so lange warten müssen. Bin aber auch froh, dass dieses Verfahren nun terminiert wurde.

Zitat von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:48:20
Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.
Darauf dürfte es nicht ankommen. Wenn das Landgericht Erfurt schnell genug ist, dann wäre ein EuGH Verfahren auch zu Sportwetten noch vor einem Verkündungstermin anhängig. Dann könnte der BGH statt einem Urteil auch die schlichte Aussetzung mit Verweis auf den EuGH im Verkündungstermin verkünden.

Korrekt allerdings hat der BGH sich im Hinweisbeschluss klar bekannt, dass der Europäischen Gerichtshof nicht kontaktiert werden muss.

Ich bin gespannt, ob die nun durch das LG Erfurt einknicken. Das wäre echt sehr bitter!

Der BGH muss nicht einknicken. Er kann ja bei seiner Auffassung bleiben und trotzdem aussetzen. Allerdings kann er so den schwarzen Peter dem LG Erfurt zuweisen und sagen "es ist ein EuGH Verfahren anhängig, welches relevant für die Entscheidung ist". Dann wird ausgesetzt, ohne dass der BGH seine eigene Argumentation nochmal umwerfen muss.  ;)


Wer sagt den das trotz Aussetzung kein Geld fließt? Die Klagen sind einfach zu viel geworden. Die Anbieter hätten danach das gleiche Problem nicht auf einmal zu zahlen.

Ich bin immer noch sehr optimistisch.
8% Zinsen + Rückforderungen sind schon eine Hausnummer. Wie gesagt der BGH hat sich sehr ausführlich mit der Thematik auseinander gesetzt. Mag ja sein das die grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt bekommen sollen aber so war es nicht erlaubnisfähig von vornherein nicht.

Und wenn ich das hier richtig verstehe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-plant-vorlage-zum-eugh-in-mehreren-verfahren-lg-erfurt-8-o-392-23-und-8-o-1125-23-226216.html

dann wäre dieses Vorgehen noch nicht einmal außergewöhnlich: BGH ist einer festen Meinung und will dem EuGH nicht vorlegen, ein niedrigeres Gericht macht die Vorlage und der EuGH kippt dann den BGH.
Es bleibt also spannend.  8)

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