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BGH Urteil

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Offline Ilona

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1140 am: 01 Juli 2024, 08:45:55 »
Rückforderungsprozesse sind Langzeitprojekte. Das ist inzwischen hinlänglich bekannt. Die Zwischenzeit sollte genutzt werden, um stabil glücksspielfrei zu werden bzw. zu bleiben. Alles Gute in die Runde
Ilona

Re: BGH Urteil
« Antwort #1141 am: 01 Juli 2024, 09:55:04 »
Hallo,

Ich habe ebenfalls im März vor dem OLG gesiegt gegen den Branchenführer bei Sportwetten. Ebenfalls noch kein Geld gesehen.

Mich wundert die Aussage bei Staudt Rechtsanwälte auf der Homepage. Dort heißt es Zitat:“ Fließt am Ende Geld?
Gerade die großen Anbieter kommen Ihren Zahlungsverpflichtungen in der Regel nach. “


Ist dem wirklich so oder nur ein Werbeslogan und irreführung?

Danke für eure Meinung!

Re: BGH Urteil
« Antwort #1142 am: 01 Juli 2024, 13:10:59 »
Also beim einzigen Monopolisten in Ö, kannst du ""nur"" 800€ in der Woche verzocken.
Und Sportwetten gelten nicht als Glückspiel sondern als Geschicklichkeitsspiel.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1143 am: 01 Juli 2024, 13:11:50 »
Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn du ein Versäumnisurteil hast, dann hast du doch rechtskräftig gewonnen und jeder EU Staat muss dieses Urteil anerkennen. Sobald Bill55 gekippt ist müsstest du das doch auch in Malta vollstrecken können?!

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Offline TAL

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1144 am: 01 Juli 2024, 15:24:06 »
Theoretisch ja.
Die Anbieter waren aber auch vor Bill55 schon nicht sehr zahlungswillig. Gelegentlich scheiterte es da gerne schon an der postalischen Zustellung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1145 am: 01 Juli 2024, 18:51:36 »
Urteil hin oder her, die Anbieter haben dafür doch gerade mal ein müdes Lächeln über... das ist wirklich super enttäuschend, das man sich so etwas bieten lassen muss... jeder normale Mensch sitzt ein oder Pfändung hier und da und die GGL pennt und macht einfach garnichts. Gerade in einer Zeit wo man durch das stattfinden der EM mit einem Lizenzentzug oder einem gewissen medialen Druck drohen könnte passiert nichts. Was sind das denn bitte für Menschen bei der GGL... das ist ja an Frechheit und Unvermögen kaum zu überbieten. Korrigiert mich bitte, wenn ich mit meiner Meinung über die GGL falsch liegen sollte.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1146 am: 01 Juli 2024, 19:50:02 »
Ich glaube die GGL kann nichts machen weil es  Politiker in Deutschland gibt die mit den Anbieter Anwälte Golf spielen bzw. sie eingeladen werden!

Was ich gar nicht verstehe , warum fragen die Richter nicht als erstes ob die Anbieter obwohl sie keine Lizenz bekommen haben sich lieb verhalten haben und alles dafür gemacht haben das keiner spielsüchtig wird .

Ich denke wir sind uns alle einig , bis 2020 waren es Goldene Zeiten für die !

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1147 am: 01 Juli 2024, 19:58:07 »
Hi,

könnt Ihr Euch denn nicht an die Presse wenden?
https://einfach-in-die-presse.de/pressearbeit/journalisten-finden/


Ist eigentlich auch zu solchen BGH-Terminen Presse anwesend? Wenn nicht, sollten Journalisten eingeladen werden.
Ihr solltet Euch parallel zu eingeschalteten Interessenvertretern auch SELBST GEHÖR VERSCHAFFEN.

Viele Grüße
Rubbel
--Meist ist Geist geil--

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1148 am: 01 Juli 2024, 20:06:37 »
Leute wir müssen geduldig sein. Auf den Termin mussten wir auch lange warten. Aber es ist dafür eine Wahnsinn Nachricht.

In der Presse stand wenn die Entscheidung so kommt wird der Anbieter ebenfalls die Steuern zurückfordern! 1 Mrd. € nur von einem Anbieter! Den rest könnt ihr euch sicherlich denken…also was dann das andere sein könnte!
Wie mehrfach hier erwähnt ändert das Geld nur die Hände..

Re: BGH Urteil
« Antwort #1149 am: 01 Juli 2024, 20:22:23 »
Perfekt, dann hat der Anbieter Geld um die Klagen zu bedienen  ;D :P

Re: BGH Urteil
« Antwort #1150 am: 01 Juli 2024, 20:27:15 »
Geduld klingt ja nachvollziehbar. Wenn man durch mehrere Instanzen gegangen ist musste man die natürlich schon haben. Die meisten Anwälte gehen nicht auf sachstands Anfragen ein. Wieviel Zeit nach einem rechtskräftigen Urteil lässt man vergehen bevor man weiter aktiv wird? Oder ist Presse nur der Schuss ins eigene Bein?

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1151 am: 01 Juli 2024, 20:32:48 »
vielleicht sollten wir Interpol einschalten?!  8)

Re: BGH Urteil
« Antwort #1152 am: 01 Juli 2024, 20:45:05 »
Gambler ich müsste mein Urteil jetzt schon vollstrecken können da Bill55 beim Versäumnis nicht zählt und es vollstreckbar ist.
Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information  ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.

Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:

"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"

Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. EIn Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.

Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.

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Offline Zocker

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Re: BGH Urteil
« Antwort #1153 am: 03 Juli 2024, 22:17:03 »
https://youtu.be/qGtYlks2LF8?si=ddzPRkejuZfSuvCd

Ganz interessant das es auch bei Frontal berichtet wird. Die Anbieter können es nicht mehr so weit treiben.

Re: BGH Urteil
« Antwort #1154 am: 03 Juli 2024, 23:35:35 »
Gambler ich müsste mein Urteil jetzt schon vollstrecken können da Bill55 beim Versäumnis nicht zählt und es vollstreckbar ist.
Nur mal zur Klarstellung, weil Du das jetzt mehrfach angesprochen hast und es scheinbar zu deutlichen Irritationen bei einigen Usern gekommen ist.

Mir ist absolut nicht klar, welchen Floh Dir Dein Anwalt ins Ohr gesetzt hat. Wenn er aber davon ausgehen will, dass Versäumnisurteile nicht unter Bill55 fallen, dann wäre ich schon sehr auf dessen Begründung gespannt.
Ohne Anwalts-Bashing zu machen, aber diese Information  ist schon arg befremdlich. Entweder hat er noch nie den gaming act gelesen oder es liegt bei ihm oder bei Dir ein deutliches Missverständnis des gaming act vor. Bereits ein einfacher Blick auf Bill55 zeigt, dass hier von "jedwedem Urteil oder sonstiger gerichtlicher Verfügung auszugehen ist.

Ich zitiere mal Bill 55 - Malta Gaming act, Cap. 583, veröffentlicht Gesetzblatt Malta 16. 06.2023:

"(b) The Court shall refuse recognition and, or enforcement in Malta of any foreign judgment and, or decision (...)"

Nochmal - ganz klar und eindeutig: any judgement oder decision - Jedes Urteil und/ oder Entscheidung fällt darunter. Damit auch jedes Versäumnisurteil.
Würde auch keinerlei Sinn ergeben, wenn ein Versäumnisurteil als "gesondertes Urteil" nicht darunter fällt. EIn Versäumnisurteil hat im deutschen Rechtssystem keine Sonderstellung, sondern ist exakt das gleiche wert (wirtschaftlich und juristisch) wie es bei einem "normal verhandeltem Urteil" der Fall ist.

Hier empfehle ich ganz ganz dringende Rücksprache mit Deinem Anwalt oder aber die Rücksprache mit einem kundigen anderen Anwalt. Ich sehe das durchaus kritisch, wenn er Dir da irgendwelche Hoffnungen macht, die momentan nicht in der gewünschten Form vorhanden sind.

So einfach oder klar ist das dann doch nicht mit den Versäumnisurteilen (VU). VUs nehmen - losgelöst von der Bill-55-Problematik - vollstreckungsrechtlich durchaus eine Sonderstellung ein. Wenn sich jemand nämlich erst gar nicht die Mühe macht, sich gegen eine Klage zur Wehr zu setzen, dann kann er sich später auch nicht auf irgendwelche Prinzipien oder Vollstreckungshindernisse (Stichwort: "ordre public") berufen. Auch wenn der Wortlaut der Bill 55 das nicht hergibt, kann (nicht muss - Malta macht eh, was es will) für ein VU durchaus etwas anderes gelten. Möglicherweise kommt es auch auf den Einzelfall an. Stell dir mal vor, du verklagst ein Online-Casino nicht aus dem bekannten Grund (keine Lizenz = Geld zurück), sondern aus ganz anderen Gründen: Du hast 10.000 Euro eingezahlt und bekommst dein (nicht verspieltes) Geld nicht zurück, du bist minderjährig/geschäftsunfähig und so weiter. Oft kommt es ja vor, dass sich Spieler nicht nur auf die fehlende Lizenz, sondern auch darauf berufen, dass sie gar nicht Herr ihrer Sinne waren, sprich geschäftsunfähig. Was machen wir dann? Auch in Malta gibt es so etwas wie Geschäftsunfähigkeit.

Hier nochmal die ungekürzte Fassung:

"Unbeschadet der Bestimmungen der Zivilprozessordnung oder anderer Gesetze gilt als
Grundsatz der öffentlichen Ordnung:
(a) Klagen gegen einen Lizenzinhaber und/oder gegenwärtige oder frühere leitende
Angestellte und/oder Schlüsselpersonen eines Lizenzinhabers im Zusammenhang mit
der Erbringung einer Glücksspieldienstleistung oder gegen einen Spielteilnehmer wegen des Erhalts solcher Glücksspieldienstleistungen sind ausgeschlossen, wenn sie:
(i) der Rechtmäßigkeit der Erbringung von Glücksspieldienstleistungen in oder
von Malta aus aufgrund einer behördlichen Lizenz oder der Rechtmäßigkeit einer rechtlichen oder natürlichen Verbindlichkeit, die aus der Erbringung solcher Glücksspieldienstleistungen resultiert, entgegensteht oder diese untergräbt; und
(ii) sich auf eine zugelassene Tätigkeit bezieht, die gemäß diesem Gesetz oder
anderer anwendbarer Regelungsinstrumente rechtmäßig ist.
(b) Das Gericht hat die Anerkennung und/oder Vollstreckung ausländischer Urteile
und/oder Entscheidungen, die aufgrund einer Klage der in Unterartikel (a) genannten
Art ergangen sind, in Malta zu verweigern.“
2
"

Ganz interessant auch:
https://www.bundestag.de/resource/blob/973702/c2ee95b877ecfe6820064ff67d04ef07/EU-6-038-23-pdf.pdf

Und abschließend noch ein FUN-Fact:

"Nicht einmal Malta selbst folgt einer solchen Regel. Im Gegenteil: Nach maltesischem Recht bedürfen die in einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten glücksspielrechtlichen Erlaubnisse einer gesonderten Anerkennung („recognition notice“). Diese wird nur dann erteilt, wenn ein mit dem maltesischen Recht weitgehend vergleichbarer Schutzstandard („safeguards largely equivalent to those offered by Maltese law“) gewährleistet ist (vgl. Art. 22 Gaming Authorisations Regulations i. V. m. Art. 2 Abs. 1 Gaming Act). Umgekehrt aber soll ein extraterritoriales Tätigwerden allein in Malta lizensierter Glücksspielanbieter nunmehr durch maltesisches Recht umfassend unter Schutz gestellt werden. Dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird, ist kaum zu übersehen."

Das heißt also, dass in Malta eine deutsche Glücksspiellizenz nicht gilt – umgekehrt aber eine maltesische Lizenz in DE schon beachtet werden muss :-D Ich finde, lächerlicher kann man sich als Staat kaum machen....
 
 Quelle: https://www.ruw.de/suche/zfwg/Mit-zweierlei-Mass-80dc922f600682b2c1652d7ecc47296e

 

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