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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich habe drei Verfahren am laufen.

Alles selbst finanziert.

Eine liegt beim BGH. Hatte bereits über 40K Gerichts und Anwaltskosten.
Wenn ich verliere, muss ich bestimmt nochmal 20K für die anderen Anbieter zahlen.

Und trotzdem bin ich weiterhin entspannt.

Am Ende werden wir gewinnen. Egal wie lange wir warten.

Ich stelle mir nur gerade die Frage ob erneut Kosten auf mich zukommen wenn der BGH bei mir nun entscheidet das es ebenfalls dem EuGH vorgelegt wird.

Weiß das jemand von euch?

Zitat von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 16:29:20
Stimmt nicht mit den 3 Jahren.
Das ist eine Falschinformation 😀
Ja, wenn Du 2017 verloren hast, kannst Du das bis 2027 einklagen, allerdings gilt hier der Tag genau. Also nicht, wie bei der 3-jährigen, das Jahresende plus 3.

Macht auch Sinn...woher sollte sonst eine ,,Klagewelle" kommen, wenn es nur 3 Jahre wären. Dann wären fast alle Ansprüche schon verjährt.


Das steht auf der Website von Staudt und wurde scheinbar auch von OLG so bestätigt.
Innerhalb von 3 Jahren muss Klage eingereicht werden.
Hier der Link... einfach die Suchfunktion nach ,,Verjährung" nutzen

https://www.staudt.law/news/online-casino-klagen-juristische-hintergruende#5

Im Grund ist es eh genial.
Nehmen wir an, wie oben schon erwähnt, hast du gerade dein LG Urteil erhalten. Die Gegenseite geht in Berufung. Du musst Deinen Berufungsanwalt zahlen, sonst hast Du keine Vertretung und es ergeht beim OLG Ein Versäumnisurteil gegen dich. Aber: Du musst jetzt leider laaaaange warten, bis es weitergeht...und ich kann leider aktuell nicht mehr sagen, dass das Geld gut angelegt ist...leider...

Galileo...und weiter...

Verjährung in die Vergangenheit

Neben der Verjährung in die Zukunft, gibt es auch eine Verjährung in die Vergangenheit, welche vor Gericht teilweise kontroverser diskutiert wird. Diese betrifft die Frage, welche Verluste aus der Vergangenheit zurückgeholt werden können. Grundsätzlich gilt auch hier eine dreijährige Verjährungsfrist, wonach man ab dem Zeitpunkt der Kenntnis nur die Verluste der letzten drei Jahre zurückfordern könnte (§ 195 i.V.m. § 199 Abs. 1 BGB). Allerdings gilt nach § 852 BGB die 10-jährige Verjährung, wenn der Klagegegner - also das Casino oder der Buchmacher - durch eine unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Klägers erlangt hat.

Nach Auffassung der weit überwiegenden Mehrzahl der Gerichte und Rechtsexperten kann man Online Casino und Sportwetten Ansprüche 10 Jahre rückwirkend zurückfordern (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

#1609
So jetzt auch gerade nach hause gekommen mit dieser ernüchternden Meldung... Da hat es gamesright richtig versemmelt, ich habs fast schon geahnt. Das passiert halt wenn Anfänger am Werk sind.

Was ich mich frage, wenn z.B. bereits ein LGUrteil besteht, bei dem  Verstöße wie 1000Limit und Casino/Wetten vorliegen, gibt es doch eigentlich kein Grund auszusetzen im Falle einer Berufung vorm OLG?
So wie ich den Richter verstanden habe, gibt es bei Verstößen keine Spielraum? Zumindest hörte es sich so an, kann mich aber auch irren.



Zitat von: wluchten66 am 25 Juli 2024, 17:10:48
Nach Auffassung der weit überwiegenden Mehrzahl der Gerichte und Rechtsexperten kann man Online Casino und Sportwetten Ansprüche 10 Jahre rückwirkend zurückfordern (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Das habe ich auch nicht bezweifelt.

#1612
@Galileo...trotzdem ist Deine Info falsch. Du sprichst "nur" von der Verjährung in die Zukunft.
Verjährung in der Vergangenheit heisst, wenn die Verjährung schon gegriffen hat, also die 3-jährige vorbei ist, dann greift die Verjährung in die Vergangenheit. Und hier sind einige Gerichte für die 3-jährige, aber die 10-jährige hat sich durchgesetzt.

D.h., Deine Aussage ist falsch. Ja, grundsätzlich gilt ab Kenntnis 3 Jahre und dann 10 Jahre zurück.
ABER: Ist dieser Zeitraum bereits verstrichen, also hast Du z.B. bereits 2018 von der Illegalität erfahren, dann kann man trotzdem klagen, weil dann die "Verjährung der Vergangenheit" greift = 10-jährige.

Hier muss man klar sein, weil sonst jemand denken könnte, er kann nicht mehr klagen, wenn er vor 2020 von der Illegalität erfahren hat. FALSCH!

Ah...wichtig dazu: Man darf nur nichts von der Illegalität gewusst haben und dann weiter zocken :) Das geht aktuell noch nicht.

Der Artikel ist gut. Aber es heisst leider auch: Warten bis Ende 2025 = Verjährung greift ja jetzt täglich. Und Verluste aus 2014 und 2015 können, selbst wenn es alles gut ausgeht, nicht mehr eingeklagt werden.

Und:
a. Es wird weniger Klagen geben
b. Der Klagezeitraum wird automatisch um ca. 2 Jahre verkleinert, damit auch die Klagesumme.
c. PKFs werden sich zurückziehen (ok, Gamesright hat bestimmt eine hohe Abfindung von TipTapTup erhalten für dämliche Verfahrensführung 😀)

Warum ist es leider, wie es immer ist: Der kleine Mann ist der Dumme. Die Wirtschaft siegt. Vermutlich wird Bill55 auch erst in 2030 kippen.

Zitat von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 17:26:57
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-90-23-aussetzung-des-verfahrens-und-vorlage-zum-eugh-229663.html
Sorry Olli, aber ausnahmsweise nehme ich das Zitat mal mit. Daumen hoch für RA Grunow! Sachlich erklärt vor allem auch den Bereich der noch nicht klagenden Spieler im Gegensatz zu den Goldsteins und Co. die das Urteil erwähnen um dann sofort die Werbetrommel zu rühren.
Glückwunsch an die Anbieter mit ihren top Anwälten die Druck gemacht haben. Sollte ich mal Schwierigkeiten haben weiß ich wo ich mich hinwenden werde.

Toy langsam übertreibst du es mit dein Äußerungen! Grade heute erst! Was soll das? Denkst du der Anbieter zahlt nicht eine Boni an die Kanzlei? Außerdem steckt der Anbieter bei der Kanzlei mit! Die RA haben auch für den Anbieter gearbeitet!

Jetzt sollte wieder langsam Ruhe einkehren und sich nicht gegenseitig fertig machen!!!

Wenn es so klar scheint Warum geben die Anbieter nicht den DSGVO Auszug raus und spielen da auch mit fiesen Spielen??

@Roy1234

Für dich vielleicht sachlich erklärt, aber ich verstehe nur Bahnhof :-)
Naja, ich bin halt auch nicht so intelligent und wortgewandt wie manch anderer hier in diesem Forum 😁

@ Zocker: Vergangenheit.
Jetzt geben Sie die Daten für 2014 und 2015 sicher gerne raus :)))))

Aber ernst: Es ist alles eine Freak Show, die leider mein Vertrauen in das System nicht gerade gestärkt hat.

#1618
Meine Güte... die Kristallkugel läuft anscheinend mal wieder heiß.
Heute wurde wohl ein Rekord gebrochen.


Warum wetterst du da so rum, Zocker?
Manchmal verstehe ich echt nicht, wo diese unterschwellige Aggression, nicht gerade 'subtil' verpackt in wirre Unterstellungen, immer herkommt.
Ich weiß nicht, wo du da rausliest, daß er das Ergebnis für gut befindet. Und was ist daran 'fertigmachen'? Er hat nur das Offensichtliche festgestellt.
Denn es ist jawohl deutlich, daß die gegnerischen Anwälte ihren Job gut machen. Klar werden die dafür bezahlt, von wem auch immer... aber das ist bei jedem Job so. Und die verstehen ganz augenscheinlich ihr 'Handwerk', sich dafür gut bezahlen zu lassen ist wohl normal.



#1619
Der BGH muss den EuGH entscheiden lassen was ist daran nicht zu verstehen??

Ich glaube nicht das sie die Daten rausgeben. Der BGH hält zu seiner Meinung! Glaubt doch was ihr wollt!

Ist doch klar das sich das für die PKF nicht lohnt. Das ist ganz was anderes.

Oder glaubt ihr es ist vorbei??

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