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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3135 am: 24 April 2025, 18:54:10 »
Ja sehr interessant geschrieben.
Dass D inzwischen ein Land der Lobbyisten in vielen Bereichen ist sollte ein normal denkender Mensch mitbekommen. Dann gepaart mit fetten Steuereinnahmen für den klammen Geldbeutel führt genau zu solchen Zuständen. Zu einzelnen Abteilungen und Personen sage ich mal nix.
Ich finde es einfach nur furchtbar.
Der Kampf gegen Windmühlen lässt grüßen.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3137 am: 24 April 2025, 19:45:33 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-lizenz-fuer-unzuverlaessige-anbieter-online-casinobetreiber-scheitert-vor-gericht-243367.html

Dann müssten 90 Prozent der OC mit deutscher Lizenz diese wieder entzogen werden... jemand der Urteile eines Deutschen Gerichts nicht nicht zahlt, aber hunderte Mio auf den deutschen Markt verdient kann doch nicht als zuverlässig gelten

Re: BGH Urteil
« Antwort #3138 am: 24 April 2025, 19:51:01 »
Grundsätzlich richtig vor allen wenn es die gleichen Betreiber sind wie vorher was aber eher bei wenigen der Fall ist …

Re: BGH Urteil
« Antwort #3139 am: 24 April 2025, 19:58:26 »
Ein paar Sachen aus Balous Artikel decken sich echt mit meinen Unternehmungen gerade. Habe die GGL kontaktiert, will die Lizenz meines Ex-Anbieters in Gefahr bringen. Die haben mich jeden Monat bis 30 T einzahlen lassen, nur mit einem Kontoauszug, der das aber nicht gerechtfertigt hat. Es war in der Bantragungsphase, wenn ich das richtig verstehe, war das nicht erlaubt. Spreche noch mit meinem Anwalt und dann greife ich da an.
Ich nehme immer die Aufsichtsbehörde der GGL in Kopie, da ich echt den Eindruck habe, dass die ganz klar irgendwie ( komischerweise ) auf Seiten oder OC sind.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3140 am: 24 April 2025, 20:03:08 »
Ich habe der GGL rechtskräftige Urteile gegen deutsche Lizenznehmer übermittelt... die einzige Antwort die ich bekam ist wir nehmen das zur Kenntnis und geben zu laufenden Verwaltungsverfahren keine Auskunft..

Re: BGH Urteil
« Antwort #3141 am: 24 April 2025, 20:12:50 »
Ja also der Deal mit den Anbietern bzgl der Schufa G Abfrage erfolgte wohl im November 2022… da war ich  zum Glück schon draußen aber vorher war es ja dann gerade untersagt also grob Oktober 2020 via kovember 2022

Auxh da habe ich klagen laufen wegen Limit Verstoß und sieht auch  ganz gut also probiere ruhig dein Glück 👍 aktuell wohl fast besser als vor Lizenz Zeitraum …

Re: BGH Urteil
« Antwort #3142 am: 24 April 2025, 20:14:06 »
Hatte das Gefühl meine Antwort war schon juristisch vorformuliert. Ja unglaublich, dass die Urteile nicht zahlen juckt die nicht. Aber habe zumindest die Antwort bekommen, Limitverstöße nach 07/2021 jucken sie… Und das war bei mir jeden Monat bis Erzeilung der Lizenz 🙈

Weiß jemand zufällig gerade, auf welchem Stand Bill55 ist ? Unfassbar dass dieses Ding noch steht, hoffe da kommen wenigstens Leute in den Knast dafür…
Muss mal wieder mehr meinen Anwalt kontaktieren, irgendwie brauch ich das Geld nicht dringend ( Dank Spielfreiheit 🤗 ), aber wollen tu ich es schon. Die Zinsen reichen mir so langsam 🙈, die liegen nämlich ungefähr bei der Beitragsbemessungsgrenze


Re: BGH Urteil
« Antwort #3144 am: 24 April 2025, 20:28:19 »
@crazy999

Von wem hast du die Info das Limit Verstöße ab 07/2021 die „jucken „ von der GGL? Weil du danach schreibst bist lizenz … haben sie so spät die Lizenz bekommen weil viele hatten diese ja ab Oktober 2020… oder meiner allgemein ?



Re: BGH Urteil
« Antwort #3146 am: 24 April 2025, 20:36:00 »
GGL selber…
meine haben se erst 2022 bekommen.
Kann ich den Text hier reinkopieren ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3147 am: 24 April 2025, 20:37:09 »
@crazy999

Von wem hast du die Info das Limit Verstöße ab 07/2021 die „jucken „ von der GGL? Weil du danach schreibst bist lizenz … haben sie so spät die Lizenz bekommen weil viele hatten diese ja ab Oktober 2020… oder meiner allgemein ?


Weil der GlüStV2021 erst am 01.07.2021 in Kraft trat.
Alles davor zählte zu GlüStV2012 oder fällt unter die „Experimentierklausel“.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3148 am: 24 April 2025, 20:38:07 »
ich haus einfach rein, jemand von euch liest das bestimmt besser:
Sehr geehrte/r Hinweisgebende/r,
 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.4.2025. Bitte übersenden Sie Belege zu Umständen der Spielteilnahme und nach Ihren Angaben nachgewiesene Limitverstöße ab Inkrafttreten der Regelung über das anbieterübergreifende Einsatzlimit gem. § 6c GlüStV 2021 am 1.7.2021.
 
Die gesetzliche Grundlage für das Vorgehen der Glücksspielaufsichtsbehörden bei Verstößen ergeben sich aus dem geltenden Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021). Angaben sind ohne prüfbare Belege nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Auskünfte zu nicht abgeschlossenen Feststellungen nicht erfolgen können. Bitte beachten Sie, dass Personendaten nicht verarbeitet werden können und bestätigen Sie am 22.4.2025 erbetene datenschutzrechtliche Einwilligung und teilen Sie die Personendaten zur Weiterbearbeitung mit.
 
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Re: BGH Urteil
« Antwort #3149 am: 24 April 2025, 20:39:14 »
Also ich berede das natürlich noch mit meinem Anwalt, aber die haben mein Limit jeden einzelenen Monat auf 30 T erhöht…

 

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