Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

BGH Urteil

  • 3422 Antworten
  • 747654 Aufrufe
Re: BGH Urteil
« Antwort #3390 am: Gestern um 16:13:51 »
Och Kinder ... da steht: Nach t-online-Informationen beginnt die Verhandlung im November dieses Jahres.

Wieso wird nicht Ross und Reiter genannt?

Ich sage Euch: Nach Aussage meines Mickey Mouse Heftchens, gibt es keinerlei Informationen über den Beginn der Verhandlung!
Tadaaaaaa! Ich benenne wenigstens meine Quellen!

Könnte es nicht sein das einer der Beteiligten die Info rausgegeben hat :)? Wieso muss man alles in Frage stellen. Die RA schreiben sicherlich noch ihr Artikel fertig haba

Re: BGH Urteil
« Antwort #3391 am: Gestern um 16:30:38 »
BREAKING NEWS:
Verhandlung im November!

https://www.t-online.de/sport/mehr-sport/id_100711604/klage-gegen-sportwettenanbieter-prozess-beginnt-im-november-vor-dem-eugh.html

Oh, krass. Hoffe mal die Insider Infos stimmen, wer hätte gedacht, dass der Prozess dieses Jahr noch startet.

*

Offline Eddy

  • ****
  • 128
Re: BGH Urteil
« Antwort #3392 am: Gestern um 16:38:02 »
Wichtig und richtig, wird Zeit dass die Sache endlich geklärt wird

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.743
Re: BGH Urteil
« Antwort #3393 am: Gestern um 16:45:35 »
Zitat
Wieso muss man alles in Frage stellen.

Damit man nicht auf jeden Zug aufspringt?! Lese Dir den Artikel noch einmal durch und versuche zu verstehen, wie der Schreiber sich selbst positioniert. Zudem fehlen auch wichtige Informationen in der historischen Zusammenstellung.

Bleibt ruhig ... es wird nicht eher zu einer Verhandlung kommen, wenn ihr Euch bei jedem Gerücht den Sabber us dr Schnüss wischen müsst ...

:)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3394 am: Gestern um 16:48:09 »
Wenn die Informationen stimmen, dann wird gamesright diese haben.

Hier steht noch nichts auf der Seite.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3395 am: Gestern um 17:10:07 »
Zitat
Wieso muss man alles in Frage stellen.

Damit man nicht auf jeden Zug aufspringt?! Lese Dir den Artikel noch einmal durch und versuche zu verstehen, wie der Schreiber sich selbst positioniert. Zudem fehlen auch wichtige Informationen in der historischen Zusammenstellung.

Bleibt ruhig ... es wird nicht eher zu einer Verhandlung kommen, wenn ihr Euch bei jedem Gerücht den Sabber us dr Schnüss wischen müsst ...

:)

Tut mir leid das ich frage aber bist du wirklich auf unserer Seite und hier Admin??

Genau so welche Infos geben mir die Ruhe das wir Recht behalten.
Welcher Zug? Kannst du langsam nicht 1+ 1 zusammen zählen???

Guckt doch mal jetzt im Nachhinein das „Verfahren“. Die Sachlage wird immer entspannter!

EuGH Generalanwalt GF haften  (illegal) - Casino Verhandlung- 3 Wochen bis zum Schlussantrag!

Bill 55 - Verhandlung Sportwetten-Fall -

Du bringst hier komplett Nervosität rein!
Stimmt es Leute?

Was spricht noch dagegen????

Glaubst du wirklich die Beteiligten schauen sich den Gerichtskalender an oder wie? Die kriegen doch die Einladungen…Man man man echt wie peinlich kann man sich nur äußern.

*

Offline TAL

  • *****
  • 754
Re: BGH Urteil
« Antwort #3396 am: Gestern um 17:20:06 »
Nur, weil jemand dich darauf hinweist, daß man sich seine 'Quellen' genauer ansehen sollte, ist er noch lange nicht dein 'Feind'. Das hat dann auch nichts mit irgendwelchen 'Seiten' zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.

Wenn es euch 'nervös' macht, wenn mal jemand eure jüngste Selbstanstachelungsorgie hinterfragt, dann wäre es vielleicht mal an der Zeit, sich eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu suchen. Sowas ist nämlich 'peinlich'... man könnte da in meinem Fall schon fast von 'Fremdschämen' sprechen.
Davon abgesehen kann ich euer Verhalten auch dann befremdlich finden, wenn ich eigentlich dasselbe will.

Also komm mal runter, bzw. raus aus deiner Blase.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3397 am: Gestern um 17:26:58 »
Mich überrascht nur, dass man irgendwie immer nur Gründe sucht das es für uns anders laufen könnte!!!

Rechtlich gesehen ist der Fall eindeutig!
Glaubt weiter Ollis Zug 😂.

So Leute ich löse auf ich bin’s Zocker und Player! Wollte sowieso mich verabschieden…

Im Nachhinein sieht man wer „Recht“ hatte…und das müsst ihr euch anhören. Stimmts Olli?
Ich habe nie gesagt das sie sofort das Geld zahlen aber man hat sein Anspruch.. :)

*

Offline TAL

  • *****
  • 754
Re: BGH Urteil
« Antwort #3398 am: Gestern um 17:51:38 »
Du hörst auch nur, was du hören willst.

Er hat keine Gründe gesucht, sondern nur die Glaubwürdigkeit der Quelle in Frage gestellt. Inhaltlich muß es deshalb ja noch lange nicht falsch sein, aber so ist es eben nicht viel mehr als ein Gerücht.
Es geht auch nicht darum, wer 'Recht' hat, sondern darum, Informationen zu hinterfragen.

Und es gibt noch etwas, was man bedenken sollte. Um mal ein ehemaliges Mitglied zu zitieren: 'Recht haben' heißt nicht unbedingt immer auch 'Recht bekommen'.
Spekulationen helfen also keinem weiter. Da kann man nur abwarten, und sich zwischenzeitlich um andere Dinge kümmern.

*

Offline Olli

  • *****
  • 7.743
Re: BGH Urteil
« Antwort #3399 am: Gestern um 18:22:55 »
Hi!

Zitat
EuGH Generalanwalt GF haften  (illegal) - Casino Verhandlung- 3 Wochen bis zum Schlussantrag!

Da hatte ich doch auch schon gemeckert, oder hatte ich es wieder gelöscht? Da hat bloß ein Generalanwalt was in seinen Antrag hereingeschrieben gehabt. Wie der EugH dann entscheiden wird, dass ist doch vollkommen offen.
Was hättet ihr wohl spekuliert, wenn er reingeschrieben hätte, dass künftig Vanilleeis als Droge angesehen und deshalb verboten wird? Richtig ... dann müsste auch Schokoladeneins zumindest mit einer höheren Steuer versehen werden.

Zitat
So Leute ich löse auf ich bin’s Zocker und Player!

Herzilein ... das ist doch längst kein Geheimnis mehr ... :)

Quellenangaben ... genau darum geht es. Nur, weil da irgendwer etwas schreibt, braucht das noch lange nicht wahr sein.

Kleine Anekdote: Vor vielen Jahren regte sich mein Vater tierisch auf. Er hatte einen kleinen Einzeiler gelesen auf der ersten Seite einer "vertrauenswürdigen" Tageszeitung. Bild Dir selbst eine Meinung, welche ich da meine.
In dem Einzeiler stand sinngemäß: Jeder Beamter darf im Monat über 1.700 DM dazuverdienen. Weiter auf Seite 17 ...

Doch weiter hatte mein Vater gar nicht gelesen und mehr wollte er auch nicht zu dem Thema lesen. Die Emotionen führten Purzelbäume aufs Parkett und das reichte vollkommen. Doch ich schlug nach auf Seite 17. Keine Ahnung, was da genau stand, nach all den Jahren sei mit da meine "Vergesslichkeit" verziehen. Doch es handelte sich nicht mehr um "alle" Beamten, sondern es war irgendein elitärer Kreis, bei dem es durchaus üblich ist, durch Vorträge z.B. ordentlich Geld dazu zu verdienen.
Doch als ich dies meinem Vater zu erklären versuchte, da blockte er ab.

Auch Du hast jetzt mal wieder nicht zuende gelesen. Ich drücke uns allen die Daumen, dass der EugH für uns entscheiden wird! Doch lasse Dich durch nun schon 2 reißerische Artikel nicht gleich in Euphorie stürzen. Hinterfrage die Artikel mehr ... und Du hast es einfacher ...

Du brauchst Dich nicht abmelden ... Du hängst doch an uns ... :)

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3400 am: Gestern um 18:33:24 »
Ich bleib noch etwas da, weil es sehr amüsant wird 😂😂😂😂

Bloß ein Generalanwalt. Der war wirklich gut. In der Verhandlung selbst war die Kommision dafür. Die Kommision stellt selbst Bill 55 in Frage. Der EuGH verkündet die Mündliche Verhandlung aber Olli meint das ist nichts.

Ich lache mich schlapp… Andere zahlen für Komödie auch noch Geld 😂😂😂

Jetzt mal im Ernst. Der Artikel ist noch online und t-online hat nichts anderes zu tun und irgend etwas zu faken 😂 ihr gefällt mir alle

Re: BGH Urteil
« Antwort #3401 am: Gestern um 18:36:07 »
Gamesright hält dagegen, Mitgründer Hannes Beuck sagt zu t-online: "Die rechtliche Grundlage dafür ist eindeutig: Zwischen 2013 und 2021 waren viele Anbieter ohne gültige Lizenz aktiv, ihre Angebote damit verboten.

sagt zu t-online: 👀👀👀
« Letzte Änderung: Gestern um 18:38:40 von positve »

Re: BGH Urteil
« Antwort #3402 am: Gestern um 20:34:41 »
Mich interessiert das alles nur am Rande. Aber den besagten Artikel habe ich mir jetzt mal reingezogen. Drei Dinge fallen mir auf.

1.  Der EuGH hat 2016 entschieden, dass den Anbietern in Deutschland das Fehlen einer deutschen Konzession nicht entgegengehalten werden darf.

Frage: Was ist dann die Grundlage für Rückforderungsansprüche?

2. Kann das Fehlen einer Lizenz den Glücksspielanbietern negativ ausgelegt werden, wenn diese im betreffenden Zeitraum keine Gelegenheit hatten eine zu beantragen?

Frage: Kann man das Fehlen einer Lizenz beanstanden, wenn es die Möglichkeit eine solche zu beantragen gar nicht gab?

3. Abschließend würde mich noch interessieren, was bei Urteil pro Spieler mit den abgeführten Steuern geschieht. Das erfährt man dann aber wohl erst nach dem finalen Urteilsspruch.

Ich wünsche jedem Spieler Erfolg mit seiner Klage. Aber paar Unsicherheiten sind schon noch da...
« Letzte Änderung: Gestern um 20:37:18 von Wolfgang »
"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

Re: BGH Urteil
« Antwort #3403 am: Gestern um 20:54:36 »
Naja dann argumentiere ich so...

" ich will meine Drogen verkaufen bekomme aber keine Erlaubnis von Deutschland, daher mache ich es einfach weil es ist ja nicht meine Schuld, dass man mir keine Lizenz gibt".

 8)

*

Offline Eddy

  • ****
  • 128
Re: BGH Urteil
« Antwort #3404 am: Gestern um 21:04:57 »
Dieses Ince-urteil war ja ein ganz anderer Fall, da ging es um irgendne Tante, die ne Wettbude illegal betrieben hat oder so ähnlich. Und der Staat (wiesooft) unfähig war, klare Regeln aufzustellen. Hier geht es aber ja um Spielerschutz im allgemeinen. Welches wohl den entscheidenden Unterschied darstellt. Unabhängig davon ist es unlogisch, dass zahlreiche Anbieter weiter versuchen die Ausgabe der Dsvgo gegen Geld verhindern zu wollen. Nein das Ding ist ziemlich sicher gegessen, gerade im Kontext der letzten Entscheidungen. Und selbst wenn es doch anders kommen sollte, zweimal verlieren kann man nicht. ;)
« Letzte Änderung: Gestern um 21:33:47 von Eddy »

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums