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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3555 am: Gestern um 19:46:46 »
Eine Frage zu dem Staudt Video. Es wird gesagt, dass eine Liquidation nicht unwahrscheinlich ist und dann keiner mehr greifbar ist. Zum Ende dann die Aussage, dass man jetzt unbedingt seine Forderungen stellen soll, bevor es zu spät ist. Wie passt das zusammen?

Dass Du dann wenigstens aus der Insolvenzmasse bedient werden kannst. Seien es 10 oder 20 Prozent.
Ohne Klage bist du nicht dabei.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3556 am: Gestern um 20:04:37 »
Das die OLG Berufung ablehnen glaub ich nicht. Wahrscheinlicher Hinweisbeschluss und die ziehen trotzdem durch um noch mehr Zeit zu gewinnen. Im Fall Bet365 möglicher Insolvenz! Wenn die Klage nicht abgeschlossen ist sieht man keinen Cent! Ich hatte damals super viel Glück das ich von my…. Noch Geld gesehen hatte aus der Insolvenz Masse.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3557 am: Gestern um 20:45:12 »
Danke Roy. Aber ich brauche ja sicherlich dafür ein Urteil? Mit dem Hintergrund, dass sich alles unendlich hinzieht, finde ich so eine Empfehlung dann fragwürdig.

Ich habe eine Klage gegen die Sports LP laufen. Wurde sofort im Oktober letzten Jahres am LG ausgesetzt. Da brauche ich wohl keine allzu großen Hoffnungen mehr haben?  ;D

Re: BGH Urteil
« Antwort #3558 am: Gestern um 20:51:57 »
Ich finde die Richter an manchen LG furchtbar mit ihren unnötigen Aussetzungen. Der BGH hat eigentlich gesagt dass die übergeordneten Gerichte aussetzen sollen so sie dies für richtig halten.

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Offline Hans1

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3559 am: Gestern um 22:00:14 »
Ich warte seit 3 Jahren am LG mit genau der selben Scheiße. Sobald der Schlussantrag von C440/23 Anfang September draußen ist, geht es hoffentlich endlich weiter. Es kann einfach nicht sein, dass man in der ersten und absolut unbedeutenden Instanz festhängt

Re: BGH Urteil
« Antwort #3560 am: Gestern um 22:08:03 »
Hängt viel am Richter.

Hatte es schon mal geschrieben.

Hab 2 Klagen am gleichen LG und eines ist seit 2023 am LG ausgesetzt ein anderes ist positiv am LG entschieden wurden und am LG ausgesetzt.

Begründung beim positiven war das der Richter nicht wegen der fehlenden Lizenz entschieden hat sondern auf Limit Verstoß begründet hat.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3561 am: Heute um 01:41:17 »
Verstehe ich auch. Gefühlt wird ja gesagt, dass Klagen gegen die Jahreszahlen aussichtslos sind. Wozu noch registrieren? Normalerweise schüren die Anwälte Hoffnung, in diesem Video ist jedoch nichts mehr positiv. Wenn die Möglichkeit besteht sich so dauerhaft aus der Verantwortung zu stehlen, wird der Anbieter das tun. Ist ja nachvollziehbar. Frag mich aber schon, wenn das so einfach ist, könnte man das ja als Firma immer so machen oder?

Frage mich nur, warum machen das andere Unternehmen dann nicht oder sind Jahreszahlen Vorreiter und der Rest zieht nach?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3562 am: Heute um 08:23:13 »
Die können sich nicht so einfach aus dem Staub machen.
Nach dem Motto, ich schließe den Laden und mache einen neuen auf.
Was ist mit dem Vermögenswerten passiert? Was ist mit den Angestellten passiert?
Ich denke, dass bet365 vielmehr die Absicht hat, den Weg zur Haftbarkeit schwieriger zu gestalten bzw. mühsamer.
Die bet365-Gruppe ist ein verwinkeltes Firmengeflecht. Es besteht daher die Haftung des Mutterkonzerns.

ChatGPT sagt:

Eine reine Umfirmierung (also nur der Wechsel des Unternehmensnamens, z. B. von „Hillside Sports ENC“ zu „Hillside Europe ENC“) hat keinen Einfluss auf die Haftungsverhältnisse.

Rechtlicher Hintergrund (z. B. nach deutschem oder europäischem Recht)
   •   Die Firma (Name) eines Unternehmens ist nur die Bezeichnung, unter der es am Geschäftsverkehr teilnimmt (§ 17 HGB).
   •   Die Firma kann geändert werden – das ändert aber nicht die Identität der juristischen Person.
   •   Die Rechtsform, Gesellschafter, Verträge, Verbindlichkeiten, Gläubiger und Schuldner bleiben gleich.
   •   Eine Umfirmierung muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist.


Beispiel:

Die „Hillside (Europe) ENC“ hieß früher „Hillside (Sports) ENC“.
Falls eine offene Verbindlichkeit oder ein Haftungsfall aus der Zeit unter dem alten Namen besteht, haftet die umfirmierte Gesellschaft weiterhin – denn es ist rechtlich dieselbe juristische Person.

 

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