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BGH Urteil

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3615 am: 08 Juli 2025, 11:11:32 »
Hi CRS!

Diese Details braucht es HIER nicht, um sachlich zu diskutieren! Solche Details könnten doch schon die Leser hier triggern, sie auf dumme Gedanken bringen ... etc.
Wir achten aber hier im Forum aufeinander! Wir schützen uns gegenseitig! Wir behandeln uns mit Respekt! Wir sind auch lieber dabei ein wenig zu vorsichtig, als "nachsichtig"!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #3616 am: 08 Juli 2025, 11:15:50 »
ICE es kommt aber auch darauf an wo die Übertragungen stattfinden. Bei den Spielen im ÖR gibt es logischerweise auch die Bandenwerbungen aber definitiv viel weniger Einblendungen oder HZ Werbung im Studio.
Das ist bei den privaten Sendern eine ganz andere Stufe.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3617 am: 08 Juli 2025, 19:28:52 »
Ich benötige noch mal eine Einschätzung zum Verfahren:
Ein OLG gibt den Hinweis, die Berufung zurückweisen zu wollen.
Wird das OC die Berufung zurücknehmen und ist damit der Gerichtsweg beendet?
Welche Möglichkeiten hat das OC, wenn es weiter durchzieht und die Berufung zurückgerufen wird: Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechend und/oder kann damit ausreichend Zeit gewonnen werden, dass es sich lohnt?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3618 am: 08 Juli 2025, 19:36:45 »
hat noch jemand die email von g&l bekommen? stake zahlt anscheinend...zahlungsbeleg beigefügt

Re: BGH Urteil
« Antwort #3619 am: 08 Juli 2025, 20:10:06 »
hat noch jemand die email von g&l bekommen? stake zahlt anscheinend...zahlungsbeleg beigefügt

Hab ich auch bekommen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3620 am: 08 Juli 2025, 20:35:00 »
Sorry wer ist G&L und kann man das wo nachlesen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3621 am: 08 Juli 2025, 20:37:11 »
Sorry wer ist G&L und kann man das wo nachlesen?

Kanzlei aus Österreich

Re: BGH Urteil
« Antwort #3622 am: 08 Juli 2025, 20:55:14 »
Denke mal viele haben die Mail bekommen, ich selber auch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3623 am: 08 Juli 2025, 21:01:45 »
Kanzlei aus Österreich?!? Das heißt die haben  bei den Verfahren ausgezahlt oder wie?
Betrifft das auch Kläger in Deutschland?

Re: BGH Urteil
« Antwort #3624 am: 08 Juli 2025, 21:20:18 »
Jahreszahlen dreht da irgendetwas, heut kam nach mehreren Monaten erneut ein Schreiben das es ihrerseits erledigt ist und man keine Listen rausgibt. Alles Zeit.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3625 am: 08 Juli 2025, 21:26:13 »
Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde erfolgversprechend und/oder kann damit ausreichend Zeit gewonnen werden, dass es sich lohnt?

Nichtzulassungsbeschwerde ist nur möglich, wenn der Streitwert 20.000€ übersteigt.

Das Verfahren kann bis zu 7 Monaten hinausgezögert werden.
Siehe hier

https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__544.html#:~:text=(3)%20Die%20Nichtzulassungsbeschwerde%20ist%20innerhalb,Urteils%20bei%20dem%20Revisionsgericht%20einzulegen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3626 am: 08 Juli 2025, 21:50:52 »
Irgendwie macht alles kein Sinn. Wer weiß was wirklich läuft. Durch die Umfirmierung kann man gegen die Jahreszahlen nichts unternehmen heißt es. Aber warum geben die den die Listen nicht raus. Gerade dann würde man es doch rausgeben…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3627 am: 08 Juli 2025, 22:06:19 »
Vermute einzig und allein um weiteren Klagen vorzubeugen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3628 am: 08 Juli 2025, 22:25:05 »
Das die so einfach davon kommen ist viel schlimmer, wozu gibt es diese Gesetze, wenn eh jeder darauf scheißt.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3629 am: 08 Juli 2025, 22:29:54 »
@Positve. Es hat keiner gesagt, dass man bei einer Liquidierung nichts mehr machen kann. Da stand, es ist wichtig, die Klage vor der Liquidierung einzureichen. Und ob das passiert, steht auch noch in den Sternen.

 

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