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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4065 am: 10 September 2025, 12:04:11 »
Nun, die Firmen möchten wahrscheinlich geschäftsfähig bleiben und würden dann Urteile "freiwillig" bezahlen!?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4066 am: 10 September 2025, 12:49:51 »
Mal ehrlich: Am Ende bringt’s doch nix, wenn jeder nur für sich klagt und die Urteile dann ins Leere laufen, sobald die Gesellschaften gewechselt oder liquidiert werden.

Der einzige Hebel ist doch die GGL – die können über die Lizenz prüfen, ob sowas mit der Zuverlässigkeit vereinbar ist.

Mich würde mal interessieren: Hat sich von euch schon jemand direkt an die GGL gewandt oder eine Beschwerde eingereicht?
Ich frage, weil ich glaube, je mehr dort aufschlägt, desto schwerer wird’s für die Aufsicht, die Augen zuzumachen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4067 am: 10 September 2025, 13:01:58 »
Das wurde hier schon häufig berichtet. Es interessiert die GGL kein Stück.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4068 am: 10 September 2025, 13:07:00 »
Mich würde mal interessieren: Hat sich von euch schon jemand direkt an die GGL gewandt oder eine Beschwerde eingereicht?

Urteile wegen Verstößen vor 2021 interessieren die GGL nicht, da der GlüStV erst im Juli 2021 in Kraft trat.
Die werden da nicht weiterhelfen.


Selbst bei nichtbezahlten, rechtskräftigen Urteilen hilft die GGL nicht weiter.
Die GGL fordert zunächst eine Vollstreckung des Urteils in Malta.
Das ist aber wegen Bill55 gar nicht möglich.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4069 am: 10 September 2025, 13:35:18 »
Hab mich auch schon mit rechtskräftigen Urteilen an die GGL gewandt... haben alle Unterlagen angefordert und erhalten... und dann sagen die, auf Nachfrage meinerseits wie es weiter geht,  "zu laufenden Verwaltungsverfahren geben wir keine Auskunft "

Re: BGH Urteil
« Antwort #4070 am: 10 September 2025, 13:38:02 »
Geht bei fast allen einfach nicht Galileo.
Oder meinen hier alle auch unsere Anwälte sind Idioten? Alle müssen sich an gültiges Recht halten ansonsten wären unsere Anwälte längst an die in D hinterlegten Gelder losgegangen.
Der Casinoname ist uninteressant, wir klagen gegen den damaligen Betreiber. Und wenn der nicht mehr aktiv ist kann nicht auf den aktuellen zugegriffen werden. Zumindest Stand heute.
Dass das eine Schweinerei ist sehe ich auch so.
War übrigens auch mein erster Vorschlag beim Anwalt einfach hier eine Pfändung in D zu machen weil das OC ja eine deutsche Lizenz hat. So einfach ist's leider nicht weil.......Blabla.
Und auch die GGL muss sich da vermutlich dran halten. Betrifft natürlich die Verstöße nach 21 nicht. Da kann man über die schimpfen weil zu wenig passiert. Hilft mir persönlich aber nicht weil ich auch eine Klage für die alte Zeit habe.
Aber vielleicht finden die Anwälte ja noch andere Möglichkeiten wenngleich die vermutlich dann wieder über's EuGH laufen werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4071 am: 10 September 2025, 14:10:30 »
Hallo zusammen,
es betrifft mich nicht, da Olli Ks Freunde mir damals problemlos alle Listen zur Verfügung gestellt haben und nach rechtskräftigen OLG-Urteil wohl auch zahlen, soweit ich es diesem Thread entnehmen konnte. Daher benötige ich persönlich ja nur Geduld...

Aber viele von Euch haben ja als Verfahrensgegner die Jahreszahlen und kommen nicht an die Listen oder an die Kohle nach einem rechtskräftigen Urteil...

Warum verklagt ihr nicht direkt die GGL? Sie hat ja nach 2014 toleriert, dass Glücksspiel ohne Lizenz in Deutschland angeboten und beworben wurde und mit ihren Auflagen entsprechend dem Glücksspielstaatsvertrag meiner persönlichen Interpretation nach geradezu das Angebot von Onlineglücksspiel in Deuschland gefördert. Und jetzt kommt sie ihrer Aufgabe der Regulierung nicht nach und toleriert, dass rechtskräftige Urteile ins Leere laufen, sowie, dass die Anbieter der DSGVO systematisch zuwider handeln und damit das Rechtsstaatsprinzip mit Füssen getreten wird?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4072 am: 10 September 2025, 14:16:49 »
Warum verklagt ihr nicht direkt die GGL? Sie hat ja nach 2014 toleriert, dass Glücksspiel ohne Lizenz in Deutschland angeboten und beworben wurde und mit ihren Auflagen entsprechend dem Glücksspielstaatsvertrag meiner persönlichen Interpretation nach geradezu das Angebot von Onlineglücksspiel in Deuschland gefördert.

Damit hat die GGL gar nix zu tun, da sie erst seit 01.07.2021 besteht. 

Re: BGH Urteil
« Antwort #4073 am: 10 September 2025, 14:19:29 »
Jetzt wird's wild 😂😂
Du willst jemanden verklagen den es seit 2021 gibt für Geschehnisse vorher?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4074 am: 10 September 2025, 14:37:21 »
Ok, danke für die Info. Zuvor war das Glücksspielkollegium für das Vergabeverfahren zuständig. Das war mir nicht bewußt.
Dennoch bleibt dann die Tatsache, dass der Verstoß gegen die DSGVO in der Gegenwart und das Ignorieren rechtskräftigen Urteile seitens der Anbieter von der GGL ignoriert wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4075 am: 10 September 2025, 15:18:38 »
ich lese hier immer wieder die gleichen Frustpunkte:
– Zivilurteile laufen ins Leere, weil die Gesellschaften gewechselt oder liquidiert werden.
– Vollstreckung im Ausland scheitert an Bill 55 oder anderen Hürden.
– Die GGL antwortet nur mit ‚zu laufenden Verfahren keine Auskunft‘.

Alles korrekt – aber das heißt nicht, dass die GGL aus der Verantwortung raus ist.

Denn: Die Aufsicht prüft heute die Zuverlässigkeit des aktuellen Lizenzträgers. Und wenn dieser Konzern heute rechtskräftige Urteile ignoriert, Gesellschaften austauscht und Gläubiger ins Leere laufen lässt, dann ist das keine Vergangenheit – das ist ein Gegenwartsproblem.

Das Argument ‚vor 2021 interessiert die GGL nicht‘ zieht deshalb nicht. Es ist wie beim Führerschein:
Jemand hat seinen Führerschein vor der Gründung des Kraftfahrt-Bundesamts gemacht. Trotzdem kann er nicht sagen: ‚Eure Regeln gelten für mich nicht, weil es die Behörde damals noch nicht gab.‘
Wenn er heute gegen Regeln verstößt, wird er heute überprüft.

Genauso muss es bei den Glücksspiel-Lizenzen laufen: Die GGL schaut sich an, ob der aktuelle Anbieter zuverlässig ist. Und zuverlässig ist niemand, der
– Urteile ignoriert,
– alte Firmen dichtmacht,
– Spieler systematisch ins Leere laufen lässt.

Deshalb: Einzelklagen bringen uns alle nicht weiter, solange die Vollstreckung blockiert ist. Der einzige Hebel ist, die GGL mit Beschwerden und Verfahren so weit zu beschäftigen, dass sie die Zuverlässigkeit nicht mehr ignorieren kann.

Mich würde echt interessieren: Wer von euch hat schon eine Beschwerde bei der GGL eingereicht, mit welchen Unterlagen und welcher Reaktion? Wenn wir das hier mal zusammentragen (Datum/Anbieter/Antwort), sieht man schnell, ob das schon systematisch läuft.

Und eines ist sicher: Wenn die aktuelle Lizenz wirklich in Gefahr gerät – gerade bei einem Konzern dieser Größe, der Gier und den laufenden Werbeverpflichtungen in Deutschland – dann kann man gar nicht so schnell gucken, wie die Jahreszahlen plötzlich anfangen zu bezahlen. 😁😉

Re: BGH Urteil
« Antwort #4076 am: 10 September 2025, 15:56:01 »
So ist es eben nicht, Hudini. Die GGL kümmert sich um Vergehen gegen den aktuellen GlüStV, also nach 2021. Natürlich ist es offensichtlich, dass die Jahreszahlen von heute auch die Jahreszahlen von damals sind, aber es sind faktisch gesehen andere Unternehmen. Damals war es der wilde Westen und seit 2021 versucht man es halbwegs zu regulieren. Und nur darum kümmert man sich heute und nicht um alte Kamellen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4077 am: 10 September 2025, 16:13:58 »
Klar, die GGL ist erst seit 2021 am Start und kann nicht für den ‚wilden Westen‘ vorher verantwortlich gemacht werden.
Aber: Es geht ja auch gar nicht um alte Kamellen, sondern um die heutige Zuverlässigkeit der aktuellen Lizenznehmer.

Und da spielt es eine Rolle, ob ein Konzern heute rechtskräftige Urteile einfach ignoriert und heute mit Gesellschaftswechseln Gläubiger ins Leere laufen lässt. Das hat nichts mit 2019 oder 2020 zu tun – das passiert jetzt.

Natürlich steht auf dem Papier ein anderer Firmenname, aber für uns Spieler ist es seit Jahren dieselbe Marke mit denselben Abläufen. Wenn da konsequent Urteile nicht bezahlt werden, ist das eben ein aktuelles Problem – und genau das muss die Aufsicht prüfen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4078 am: 10 September 2025, 16:44:24 »
Hinzu kommt, Kundendaten, Verbindungen, Adressen usw rutschen nahtlos von einer Gesellschaft zur anderen, aber dann behaupten man habe nichts miteinander zu tun? Wie soll das gehen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4079 am: 10 September 2025, 16:59:49 »
geht nicht und hält einer Prüfung auch nicht stand.

 

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