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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4275 am: 26 September 2025, 14:44:46 »
Mein Anwalt meinte auch lief besser wie erwartet.
Wichtig das auch Limits zu Sprache kammen
Und das Oli kahns auch schon vor der Lizenzvergabe illegal unterwegs war sonst hätte es man eher auf Lizenzen schieben können.

Ich denke wir sind alle froh wie es läuft


Re: BGH Urteil
« Antwort #4276 am: 26 September 2025, 19:40:46 »
Balou von wem ist diese Mail ?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4277 am: 27 September 2025, 00:58:16 »
Balou von wem ist diese Mail ?

CLLB - hab ich auch bekommen

Re: BGH Urteil
« Antwort #4278 am: 27 September 2025, 15:31:57 »
Danke Shinfu, kann ich nur hoffen dass Staudt auch auf diesen Zug aufspringt, oder CLLB damit beauftragen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4279 am: 27 September 2025, 16:16:10 »
Versucht doch lieber selber zu finanzieren. Die RA bieten doch auch Ratenzahlungen an. Das Risiko ist doch überschaubar und der Ertrag dann grösser. Wenn man spielfrei ist, sollte man schon das Geld dafür erübrigen können. Nur meine Meinung.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4280 am: 27 September 2025, 16:26:54 »
Meine auch.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4281 am: 27 September 2025, 17:00:32 »
Hab ich mir selbst auch schon überlegt. Mein Problem ist nur die Bill 55. das dauert und dauert.

Ich hab mir gedacht wenn ich was wieder bekomme ist es gut und dann kann ich auch was abgeben ohne Risiko.  Darum läuft bei mir alles mit PKF. Hoffe das nun die Limit Klage nun noch angenommen wird.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4282 am: 27 September 2025, 18:01:14 »
Ich habe ja nichts am Hut mit Limit Klagen, höchstens indirekt vor Whitelist, aber hier wäre die GGL eigentlich das größere Problem.
Wenn der Laden richtig laufen würde gäbe es kein Problem. Bei Verstößen der Whitelist OC's muss einfach Druck gemacht werden, zur Not gegen die Domain. Hier hat die GGL im Gegensatz zu den alten Betreibern alles in der Hand.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4283 am: 28 September 2025, 15:40:12 »
Auf dem Papier stimmt das: Die GGL hat heute mehr Befugnisse als die alten Länderbehörden. In der Praxis sieht’s aber anders aus.
Jede Maßnahme läuft über langwierige Verwaltungsverfahren – „einfach Domain sperren“ geht nicht.
Urteile oder fragwürdige AGB stuft die Behörde meist als „zivilrechtlich“ ein und prüft gar nicht die Lizenz.
Und solange ein Anbieter offiziell auf der Whitelist steht und brav Steuern zahlt, hält sich die GGL mit Eingriffen zurück.
Problem ist also nicht fehlende Macht, sondern dass die Behörde ihre Rolle extrem eng auslegt.

Am Ende bleibt die Frage: Spielerschutz oder Steuerschutz – was wiegt schwerer?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4284 am: 28 September 2025, 15:54:30 »
Wenn man sich die Rolle der GGL anschaut, fällt eines sofort auf: Es liegt nicht an fehlenden Befugnissen, sondern daran, wie zurückhaltend diese eingesetzt werden. Offiziell soll die Behörde Spieler schützen und den Markt kontrollieren. In der Praxis passiert jedoch etwas anderes. Wer als Betroffener mit einem Urteil in der Hand vor der GGL steht, erfährt meist, dass das „zivilrechtlich“ sei und man nicht zuständig sei. Ob ein Anbieter Urteile ignoriert oder zweifelhafte AGB nutzt, interessiert kaum. Eine Überprüfung der Lizenz findet nicht statt.

Ganz anders sieht es aus, wenn es um Steuern und Gebühren geht. Dort funktioniert alles reibungslos, die Einnahmen sprudeln, und politisch ist man zufrieden. Parallel dazu laufen millionenschwere Sponsoringverträge im Profisport, die das Geschäft immer weiter anheizen. Der Staat präsentiert sich nach außen mit der Botschaft, endlich für Kontrolle und Spielerschutz zu sorgen. Doch wer genauer hinsieht, erkennt schnell: Die Whitelist schützt in erster Linie die Anbieter. Urteile gegen große Glücksspielkonzerne bleiben folgenlos, während dieselben Marken Woche für Woche auf Trikots und Bandenwerbung präsent sind. Für geschädigte Spieler bedeutet das: Sie bleiben allein zurück.

Die unbequeme Wahrheit ist, dass dieser Zustand nicht nur aus Bequemlichkeit besteht, sondern durchaus politisch gewollt ist. Steuereinnahmen und Sponsoringgelder sind zu wichtig geworden, als dass man das Fundament des Systems erschüttern wollte. Große Kanzleien sorgen im Hintergrund dafür, dass jeder Eingriff juristisch angefochten werden könnte. Und so bleibt die GGL nach außen eine Aufsichtsbehörde, die Spielerschutz verspricht, in Wirklichkeit aber vor allem für Stabilität des Systems und für volle Staatskassen sorgt.

Am Ende steht eine bittere Erkenntnis: Für den einzelnen Spieler, selbst mit einem rechtskräftigen Urteil in der Hand, bedeutet die Existenz der GGL bisher keine Hilfe. Der vielbeschworene Spielerschutz bleibt Fassade – tatsächlich geht es um den Schutz der Anbieter und ihrer Einnahmen.
Spielerschutz bringt leider kein Geld.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4285 am: 28 September 2025, 17:13:44 »
Gut das mit nach Juli 2021 kann ich nicht beurteilen. Wie viele Klagen es da gibt oder ob die dann diese zahlen weiß ich nicht.
Das wäre natürlich eine grobe Verfehlung der GGL. Mit den nicht mehr vorhandenen Betreibern bei den meisten OC's aus der 'illegalen Zeit' hat das halt nichts zu tun. Zumindest was das Vorgehen der Behörde angeht. Da dürfen die maximal verbal schimpfen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4286 am: 28 September 2025, 17:25:34 »
Du denkst,die „alten Betreiber“ aus der Zeit vor 2021 seien nicht mehr greifbar. Tatsächlich wurden aber in vielen Fällen nur Umfirmierungen oder Sitzverlagerungen innerhalb derselben Konzerne vorgenommen – Marke, Kundenkonten und Gewinne liefen nahtlos weiter. Wer heute die Lizenz hält, profitiert also von genau dieser Kontinuität und trägt auch die Verantwortung.

Genau an diesem Punkt müsste die GGL einschreiten: Wenn ein Anbieter rechtskräftige Urteile ignoriert oder sich durch Umstrukturierungen aus der Verantwortung ziehen will, ist es Aufgabe der Aufsicht, die Zuverlässigkeit zu prüfen. Dass hier nichts passiert, ist das eigentliche Problem.

Denn wenn ein neuer Briefkopf reicht, um alle Pflichten loszuwerden, dann hat die GGL ihre Rolle als Aufsichtsbehörde verfehlt.
Aber wie ich oben geschrieben habe, ist mein Eindruck, dass das nicht ganz zufällig "übersehen"wird. Man könnte fast vermuten, die GGL ist sehr eng und nah mit den Anbietern und den vertretenden Kanzleien verbunden. Aber nur meine Meinung.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4287 am: 28 September 2025, 17:40:19 »
Das klingt ja fast so, als ob die GGL hinter verschlossenen Türen mit den Anbietern Vereinbarungen ... ich greife da einfach mal was aus der Luft ... über fadenscheinige Nachweise zur Limiterhöhung eingeht ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4288 am: 28 September 2025, 18:04:05 »
Ich habe nirgends geschrieben dass diese nicht greifbar sind. Deshalb ja unsere Klagen. Aber es ist schwierig diese zu bestrafen auf einfachem Weg. Sonst hätten wir über Geld schon. Oder sind unsere Anwälte unfähig?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4289 am: 28 September 2025, 18:04:23 »
Ob es solche Absprachen tatsächlich gibt, kann niemand von außen belegen.Und will ich auch nicht vermuten. Das eigentliche Problem ist aber, dass dieser Eindruck überhaupt entstehen kann. Wenn Verfahren und Kontrollen der GGL so intransparent bleiben, wirkt es für viele, als ob hinter verschlossenen Türen Dinge durchgewunken würden. Gerade bei Themen wie Limits oder Urteilen wäre Transparenz entscheidend – sonst bleibt bei Spielern das Gefühl, dass die Behörde eher auf Seiten der Anbieter steht als auf ihrer.

 

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