@Positive.
Der neue Eigentümer übernimmt aber nicht die Anteile an der Beklagten in den Gerichtsverfahren, sondern an der Muttergesellschaft. Der neue Eigentümer haftet daher auch nur für Gerichtsurteile zu Lasten der Muttergesellschaft, die aber nicht Beklagte ist.
Es kann sehr gut sein, dass die beklagten Gesellschaften Insolvenz anmelden werden.
Dein Argument mit den Läden in Deutschland greift nicht, weil das andere Gesellschaften sind gegen die man keine Titel hat und daher auch nicht gegen diese vollstrecken kann.
Es geht für die Roten auch nicht bloß um ein paar wenige Euro.