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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4710 am: 11 November 2025, 22:32:33 »
Nachweis dass eine Vollstreckung nicht möglich ist, das muss ein sehr schlechter Witz sein.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4711 am: 11 November 2025, 22:35:50 »
Genau so und nicht anderes haben Sie mir es geschrieben per Mail und mein Anwalt wusste es bereits vorher, weil das bei vielen anderen auch so gewesen ist.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4712 am: 11 November 2025, 22:40:01 »
Ja, das ist genau die Sackgasse, in der viele gerade stecken – aber genau deswegen darf man jetzt nicht aufgeben.
Die GGL versteckt sich hinter Formalien, weil sie hofft, dass alle irgendwann müde werden.
Aber faktisch ist sie längst in der Pflicht, sobald klar ist, dass ein Lizenznehmer trotz rechtskräftiger Urteile nicht zahlt und damit das Vertrauen in die Lizenz beschädigt.

Wenn sie dann immer noch Belege für „nicht mögliche Vollstreckung“ will, obwohl jeder weiß, dass Malta und Gibraltar nichts vollstrecken, dann zeigt das nur, wie dringend man das endlich juristisch klären muss.

Deswegen: Jede neue Eingabe, jedes Schreiben an die GGL zählt.
Je mehr solche Fälle dokumentiert sind, desto offensichtlicher wird, dass die Aufsicht ihre Aufgabe nicht erfüllt.
Und genau das ist der Punkt, an dem Gerichte eingreifen können – aber nur, wenn vorher genug Druck aufgebaut wurde.

Ich verstehe, dass viele keine Energie mehr haben – aber wenn jetzt alle dranbleiben, kann das Ding kippen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4713 am: 11 November 2025, 22:52:25 »
Wieso genau können Gerichte erst eingreifen wenn wir eine hohe Anzahl von Fällen haben die die GGL ignoriert? Also was genau ändert sich plötzlich? Das versteh ich leider nicht, sorry. Ich mein der GGL juckt es anscheinend nicht, und wahrscheinlich drehen sie sich auch alles so dass es nach einer Prüfung keine Probleme gibt bei der Lizenzübertragung.  Sie ignorieren halt komplett das Malta Thema.

Die andere Frage ist auch ob GGL überhaupt irgendwas machen kann da die Umstrukturierung absolut legal und rechtens war. (Anscheinend.)

Re: BGH Urteil
« Antwort #4714 am: 11 November 2025, 22:58:18 »
Das stimmt alles, aber genau da liegt der eigentliche Hebel.
Solange nur einzelne Leute an die GGL schreiben, kann sie jeden Fall als „Einzelfall“ abtun.
Wenn aber viele von uns dasselbe Muster melden – also Urteile, die ignoriert werden, gleichlautende AGB, gleiche Firmenstrukturen – dann wird’s irgendwann kein Einzelfall mehr, sondern ein Aufsichtsversagen.

Und das ist der Moment, wo Gerichte oder Politik nicht mehr wegsehen können.
Ab da geht’s nicht mehr darum, ob ein Spieler recht hat, sondern ob die Behörde ihre Pflicht erfüllt.

Auch wenn die Umstrukturierung nach Malta formal legal war, darf die GGL nicht einfach sagen „passt schon“.
Sie muss prüfen, ob der Lizenznehmer noch zuverlässig ist – und das heißt eben auch: ob Urteile erfüllt, Spieler geschützt und rechtliche Verpflichtungen eingehalten werden.

Wenn das bei mehreren Anbietern gleichzeitig schiefläuft, dann muss die GGL irgendwann reagieren.
Deswegen bringt es was, wenn viele von uns jetzt formal korrekt schreiben – je mehr das dokumentiert ist, desto weniger kann man’s „wegerklären“.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4715 am: 11 November 2025, 23:05:23 »
Kann man sich nicht beim
Innenministerium von Sachse Anhalt melden als Aufsichtsbehörde mit einer Beschwerde?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4716 am: 11 November 2025, 23:44:31 »
Ah, verstehe Hudini. Danke für deine Erklärung! Dann probiere ich es auch gerne nochmal.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4717 am: Gestern um 07:10:10 »
Super macht weiter Druck.
Ich habe jetzt verschiedene Zeitungen angeschrieben sie sollen sich das mal genauer ansehen 😀

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4718 am: Gestern um 07:57:01 »
Für mich sieht das ganze eher wie ne Abschreckungsmaßnahme aus. Man hat ja hier bereits gesehen welche Auswirkungen es hat. Es kann im Zuge des Verkaufs durchaus möglich sein, dass Marken, Rechte etc zusammengefasst werden. Bisher wurde auch noch keine Ersatzgesellschaft erfunden,zumindest sieht man nichts im Register. Dann müsste die Kahn-Group als neuer Lizenznehmer einspringen nach aktuellen Stand. Und der Artikel ko.mmt komischerweise auch passend zur Eugh-Entscheidungsphase. Da spielt sehr viel Psychologie mit. Wie bereits gesagt steckt man da eh nicht drin wie es am Ende ausgeht. Nüchtern betrachtet ist es eine Wette ohne Risiko, da wohl bei den meisten Pkf hinterstehen.

Aber Druck machen ist natürlich immer gut
« Letzte Änderung: Gestern um 08:26:02 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4719 am: Gestern um 10:01:00 »
@Mahnwesen

Ich verstehe, was du sagen willst – klingt alles vernünftig, aber ehrlich gesagt ist das ein bisschen Theorie auf dem Papier.
Klar, die GGL kann nur bei aktuellen Lizenznehmern eingreifen – aber genau da liegt ja das Problem:
Wenn ein Anbieter sich neu lizenziert, obwohl er gleichzeitig alte Urteile ignoriert, dann ist das kein alter Hut, sondern ein aktueller Zuverlässigkeitsmangel nach § 9 GlüStV.
Das steht so im Gesetz, Punkt.
Da kann sich keiner hinter „neue Gesellschaft, alte Geschichte“ verstecken.

Und genau deshalb bringt’s was, wenn man die GGL immer wieder formal drauf hinweist.
Wenn genug Leute dasselbe melden, kann sie sich irgendwann nicht mehr mit Textbausteinen rausreden.
Das nennt man „Ermessensreduzierung auf Null“ – also: Sie müssen dann handeln.

Was du über Asset Freeze und PSP-Angriffe schreibst, ist nett gedacht, aber ehrlich?
Das klingt, als hätte’s ChatGPT geschrieben – alles sauber aufgelistet, aber null realistisch für einzelne Betroffene.
Keiner von uns kommt an die Bankverbindungen der Anbieter ran, kein PSP rückt Infos raus, und AML-Meldungen landen im Nirvana.
Das ist wie „Mach einfach mal den internationalen Zahlungsverkehr dicht“ – klingt cool, bringt nix.

Der einzig echte Hebel bleibt die GGL.
Nicht weil sie Lust drauf hat, sondern weil sie sich irgendwann nicht mehr rausreden kann, wenn genügend dokumentierte Fälle auf dem Tisch liegen.
Das ist kein Wunschdenken, das ist Verwaltungsrecht.

Also ja – der EuGH ist wichtig.
Aber wenn wir hier alle stillhalten, wird’s nie ein Thema für Gerichte oder Politik.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4720 am: Gestern um 10:25:56 »
Frage: Hat denn niemand über eine Klage im Verwaltungsverfahren nachgedacht? Wenn tatsächlich eine Ermessensreduktion auf Null vorliegt, dann habt ihr einen Anspruch auf behördliches Handeln. Diesen Anspruch könnt ihr im Klageverfahren durchsetzen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4721 am: Gestern um 10:27:36 »
Ok Hudini, die GGL kann aber nur handeln wenn rechtlich alles in Ordnung ist. Ansonsten gibt's Ratzfatz eine Unterlassungsklage. Wenn das alles rechtens wäre wieso pfänden dann zB die Anwälte nicht die Sicherheitsleistungen?
Trotzdem hast Du Recht dass die Kläger gegen die GGL Druck aufbauen müssen, gerne auch an die zuständigen Stellen in der Politik. Ebenso sollte medial so viel wie möglich kommen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4722 am: Gestern um 10:47:02 »
Ja jeder sollte was machen.
Medien, Politik GGL.
Beschwerde schreiben.
Auf geht's Leute wir sind viele.

Lets Go

Re: BGH Urteil
« Antwort #4723 am: Gestern um 10:48:40 »
Ich habe nun auch vor dem LG vollumfänglich Recht bekommen gegen Kahn. Mein Anwalt rechnet aber noch mit Berufung.
Leider scheint das Urteil aber ja nichts zu bringen...

Ich werde mal abwarten und dann weiteren Druck (Richtung GGL z.B.) prüfen, wenn die Zahlungsaufforderung meines Anwalts ins Leere läuft.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4724 am: Gestern um 11:09:32 »
@brezel

Ja, da gab es tatsächlich jemanden – dieser David Sowieso, über den die Welt am Sonntag berichtet hatte.
Der hatte genau das versucht: eine Klage gegen die GGL, weil die trotz rechtskräftiger Urteile einfach nichts unternommen hat.
Im Kern ging es um Zuverlässigkeit, fragwürdige AGB zum Spielerschutz und die Frage, warum eine Behörde Lizenzen vergibt, während dieselben Firmen alte Urteile ignorieren.

Danach wurde es allerdings still um den Fall.
Ob das politisch gedeckelt wurde oder manche Anwälte einfach keine Lust hatten, sich mit einer Aufsichtsbehörde anzulegen, weiß man nicht.
Aber das Thema war da – und es hat damals durchaus Staub aufgewirbelt. Und mich hat es besonders interessiert, weil ich mein Thema ebenfalls mit den Jahreszahlen habe. Die wollen mir wirklich nicht mein rechtmäßig erstrittenes Urteil bezahlen. Und machen aber Werbung im Sport ohne Ende. Das nervt mich so sehr. Diese Dreistigkeit...
Bin mir aber sicher, irgendwann, mit Zins und Zinseszins geht die Kohle bei mir ein. Alles andere wäre eine riesen Touristenfalle direkt vor aller Augen.

 

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