ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Antwort GGL:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe.

Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

Das ist glaube eine Standard Antwort der GGL !!! Schlimm das sowas sogar auf einen Anwalt geantwortet  wird ... wenn ich das richtig deute

#4922
@Nobody
....... zumal es einen großen Unterschied macht ob der kleine Roy eine Mail oder einen Brief an Behörden oder Ministerien schreibt oder ob der Druck über die Anwälte inklusive Medien kommt.
Spielerschutz und Zuverlässigkeit sind zwei Wörter die im Gegensatz zu allem stehen was die OC's ausmacht.

Und unsere Anwälte sind eigentlich unsere Dienstleister und sollten für uns und nicht für die Kanzlei wirtschaftlich denken.

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

In der GGL arbeiten anscheinend keine hellen Kerzen. 😁😁
Keiner verlangt dass sie irgendetwas durchsetzen jedoch muss hier die Zuverlässigkeit geprüft werden. Sie wollen einfach keine Unannehmlichkeiten mit den Casinos. Dann jedoch kann die Behörde weg.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Roy du verstehst das falsch, die sorgen für den Spielerschutz!
Die neue Gesellschaft hat denen Spielerschutz versprochen also kann die Lizenzübertragung genehmigt werden, sehe da dann absolut kein Problem. Die haben es ja versprochen.

Ausserdem sind die ja relativ neu und so. Haha, diese Behörde ist echt der größte Witz.

@Balou

Macht es Dir Spaß, immer wieder Öl ins Feuer zu gießen?

ZitatEs gibt viele die einfach zur Ruhe kommen wollen und nicht mehr jeden zweiten Tag damit konfrontiert werden wollen.

Für die die einfach abschließen wollen ist es halt Kräftezerrend wenn sie einen Berg hinauflaufen und kurz vor der Spitze sehen, dass hinter dem Berg noch ein viel größerer Berg ist wo sie drüber müssen.

Dann sollen sie ihr Leben leben und den Anwälten ihre Arbeit überlassen! Wie sollen sie zur Ruhe kommen, wenn sie jeden Tag in diesem Bereich stöbern und sich gegenseitig aufstacheln? Irgendwann wird ein Anruf kommen ... Gegebenenfalls ist dann immer noch Zeit sich zu ärgern oder enttäuscht zu sein.

Was passiert denn, wenn jetzt erneut ein RA im Online-Cafe darüber referieren und Euch ein paar Aspekte nennt, die ihr bisher nicht bedacht habt, aber beruhigende Wirkung haben?

Soll ichs verraten? Irgendwer wird einen neuen oder auch alten Beitrag aus den Hut zaubern und schon geht das Gezetere weiter ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?


"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

Zitat von: Balou2024 am 05 Dezember 2025, 22:20:13
3000 würde ich niemals selbst finanzieren. Da findest du auch keinen PKF.

Warum? Ich finanziere ein Verfahren gegen 3x1.000 selbst. Liegt halt schon seit fast zwei Jahren beim OLG ohne Neuigkeiten.

Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.

Zitat von: Wolfgang am 08 Dezember 2025, 17:49:42
Ich habe ja nun in den Zeiten meiner Spielsucht in den meisten Fällen 5% Wettsteuer bezahlt.
Hat da der Staat nicht auch am illegalen Glücksspiel verdient?
Klar Wolfgang, war so und müsste nach wie vor so sein. Und das ist für mich ein Hauptgrund warum nichts gemacht wird. Würden alle nicht auf der Whitelist stehenden OC's gesperrt werden und bei den legalen angemessene Strafen ausgesprochen werden hätte der Staat nicht zu unterschätzende Mindereinnahmen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Der Blutdruck dieses Glücksspielrechtlers steigt jedes Mal beim Öffnen des neuen Hefts der Zeitschrift für Wett- und Glücksspielrecht (ZfWG), heute der Nr. 6.

Daraus zunächst ein Zitat zur Geschäftsführerhaftung, da am Freitag ein Urteil des LG Köln (Az. 32 O 366/24) dazu erwartet wird:

Hilf/Umbach, ZfWG 2025, Neue EuGH-Rechtsprechung zum Glücksspielrecht, 434, 436f.

Prof. Dr. Juliane Hilf ist Partnerin und Klaus Umbach Principal Associate im Düsseldorfer Büro von Freshfields.

"Zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern (Schlussanträge in der Rechtssache C-77/24)

a) Sachverhalt und Vorlagefragen

In dem Verfahren C-77/24 (Wunner) verklagte ein österreichischer Spieler die ehemaligen Geschäftsführer einer insolventen maltesischen Glücksspielgesellschaft persönlich auf Ersatz seiner Verluste. Die Klage stützte sich auf österreichisches Deliktsrecht (§ 1311 ABGB); der Verstoß gegen ein Schutzgesetz – hier das österreichische Glücksspielgesetz – soll eine Schadensersatzpflicht begründen. Der österreichische Oberste Gerichtshof legte dem EuGH die Frage vor, welches Recht nach der Rom-II-Verordnung anzuwenden ist. Insbesondere war zu klären, ob die Ausnahme für gesellschaftsrechtliche Sachverhalte (Artikel 1 Abs. 2 lit. d) eine solche deliktische Geschäftsführerhaftung erfasst und, falls nicht, wo der ,,Schadensort" im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung liegt.

b) Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts

Generalanwalt Emiliou schlug in seinen Schlussanträgen vom 12. Juni 2025 vor, die gesellschaftsrechtliche Ausnahme in Artikel 1 Abs. 2 lit. d der Rom-II-Verordnung eng auszulegen. Sie erfasse nur Pflichten, die sich aus der Organstellung des Geschäftsführers innerhalb der Gesellschaft
ZfWG 2025 S. 434 (437) ergeben, nicht jedoch die Haftung für Verstöße gegen allgemeine Gesetze, die für jedermann gelten. Als ein solches allgemeines Gesetz stufte der Generalanwalt das Verbot, Glücksspiele öffentlich ohne behördliche Erlaubnis oder Konzession anzubieten, ein. Die Haftung sei daher nach den allgemeinen Kollisionsnormen zu bestimmen.

Für die Bestimmung des anwendbaren Rechts nach Artikel 4 Abs. 1 der Rom-II-Verordnung argumentierte der Generalanwalt, der ,,Schaden" sei dort eingetreten, wo der Spieler an den Glücksspielen teilgenommen habe. Da die Dienste der maltesischen Glücksspielgesellschaft gezielt auf Österreich ausgerichtet gewesen seien, sei dies der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Spielers. Folglich sei österreichisches Recht anwendbar.

c) Erste Einordnung

Sollte der EuGH den Schlussanträgen in der Sache folgen, hätte dies erhebliche Konsequenzen für Spielerklageverfahren. Es könnte die Chance von Klägern verbessern, die Geschäftsleitung von Glücksspielanbietern persönlich nach dem für sie günstigeren Recht ihres Heimatstaates in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig würde dies das Haftungsrisiko für das Management von Online-Glücksspielunternehmen – insbesondere solchen in der Insolvenz – drastisch erhöhen."

Quelle linkedin ( Dr. michaelsen)

Zitat von: Phantomias am 10 Dezember 2025, 13:31:56
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.

"Evoke erklärte, dass im Rahmen der Überprüfung ,,eine Reihe potenzieller Alternativen zur Maximierung des Shareholder Value" geprüft werden sollen. Dazu gehören der Verkauf der gesamten Gruppe oder einiger Vermögenswerte...."
,,Der Vorstand hat Morgan Stanley & Co International PLC und Rothschild & Co als gemeinsame Finanzberater im Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung ernannt. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass weder die Durchführung einer Transaktion noch die Bedingungen einer Transaktion sicher sind", fügte das Unternehmen hinzu." Quelle Marketscreener.


Das sind diejenigen die hinter den Glücksspielanbietern stehen bzw. das Ganze finanzieren und eben dann auch schnell aussteigen wenn der Betrug auffliegt, sog Finanzbetrüger, nicht Berater.. Das machen die nicht nur im Glücksspielsektor. Reingehen Geld Abzocken und dann schnell raus bevor die Abzocke auffliegt .Bei dir geht es um achtachtacht bei mir geht es um Oliver K. und  setz 3sechsfünf...so viele "Anbieter" für "Glücksspiele" und dann immer die gleichen Profiteure....und das seit Jahren. Juckt niemanden.

Finanzinvestor CVC verkauft Sportwettenanbieter Oliver K.
"CVC Capital Partners und Rothschild haben mehrfach zusammengearbeitet, wobei Rothschild oft als Berater (M&A-Berater, Investmentbank) für CVC fungiert, etwa beim geplanten Verkauf der italienischen Genetic Group (Asthma-Inhalatoren) im Jahr 2024 und beim Verkauf des niederländischen HR-Software-Unternehmens Raet um 2016, um CVC bei der Veräußerung ihrer Beteiligungen zu unterstützen und den besten Preis zu erzielen.
Umgekehrt arbeiten auch ehemalige Mitarbeiter von Rothschild bei CVC, wie z.B. Daniel Bloch, der aus der Investmentbanking-Division von Rothschild zu CVC wechselte..."

Hätte ich das Ganze Außmaß an beschiss nur mal vor der Unterschrift des Pkf vertrages gewusst dann hätte ich diesen nicht unterschrieben. Mein Pkf ist in Luxenburg wo dieser Rothschild auch seine Kumpels ihre Finanzgeschäfte machen. Rothschildbank. Jp Morgan, Morgan Stanley, alle diesen "Finanzberater" sind unsere Gegner, die sind in Frankreich, England, USA und wer weiß noch wo präsent. Das ist ja gerade das Problem. Wir versuchen das Ganze auf nationaler Ebene zu klären während diese "üblichen Verdächtigen" International agieren.

Unser Gegner sind keine Anbieter, sondern International vernetzte Banken, wenn man sich die "Beteiligungen" und "Partner" anschaut.

Ich komme zum Schluss. Meiner Meinung und Erfahrung nach ist Glücksspiel reine Abzocke, (Siehe Haftung bei Beschiss und Betrug wie in diesem Fall) denn sonst wären internationale Großbanken (Die Bank gewinnt immer) nicht "investiert".

DAHER MEIN DRINGENDER APELL AN DIEJENIGEN DIE NOCH GELD ZUM RETTEN HABEN. SCHENKT ES LIEBER EINEN PENNER, BEVOR IHR ES EUCH VON DIESEN BETRÜGERN ABZOCKEN LÄSST. Mit Glücksspiel hat das Ganze gar nichts mehr zutun.




Zitat von: Balou2024 am 08 Dezember 2025, 16:29:02
Antwort GGL:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe.

Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

Ich habe da eine andere aber ähnliche Antwort bekommen. Die GGL ist in unserem Fall nicht zuständig, WEIL sie seit ihrer Gründung angibt, für Rückforderungen nicht zuständig zu sein. Es ist eine Behörde für Glücksspiel, aber diese Behörde interessiert sich nicht was vor ihrer Gründung los war....Ebenfalls gibt die GGL an schon sehr viel gegen illegales Glücksspiel getan zu haben, aber eine Antwort zwecks  2 gemeldeten illegalen online Anbietern steht bis heute aus...und da wird auch nichts kommen nach all den Wochen. Ich werde da auch nicht nochmal nachfragen. Die seite mit .de am Ende wirbt mit Experten und Faktencheckern und Links zu illegalen curacao casinos auf deutscher Sprache, und lockt vor allem junge Menschen an die dann ihr ganzes Geld an kriminelle "verlieren"...

Die Aussage der GGL:  Aufgabe der Behörde ist es
auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten.
Dementsprechend muss die Behörde erstmal prüfen ob eine "Fehlentwicklung" vorliegt. Bislang ist laut GGL keine Fehlentwicklung zu erkennen, denn sonst wären die ganzen Anbieter weg und nur ODDSET erlaubt...und hätte ich nicht diese Antwort bekommen.


Sehr.....


vielen Dank für Ihre Nachricht.



Sie tragen vor, dass auf dem Zivilrechtsweg erwirkte Urteile von den aufgeführten Anbieterinnen bislang nicht erfüllt werden. Welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der auch die europarechtliche Rechtsprechung zunächst abgewartet und berücksichtigt werden muss.



Wir verweisen darauf, dass es der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (AöR) nicht erlaubt ist, einzelne Anliegen von Spielern durchzusetzen oder rechtlich zu beraten - insbesondere nicht bei zivilrechtlichen Fragen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an eine rechtlich erfahrene Anwaltskanzlei. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.



Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.


Es zeigt sich eins: die GGL will und kann uns nicht helfen und auf die Behörde kann man getrost verzichten. ;)

Daher regelmäßig bei Herrn Cocron auf die Seite gehen und schauen, was das Meldeportal macht. So kann sich die GGL nicht mehr rausreden ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums