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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4935 am: 10 Dezember 2025, 15:14:15 »
Evoke PLC gab am Mittwoch bekannt, dass es eine strategische Überprüfung einleiten wird, die einen Verkauf des Unternehmens beinhalten könnte, nachdem die britische Regierung im letzten Monat einen Haushalt verabschiedet hatte

Und der nächste der sich vom Acker machen will. Gibt es hier noch andere, die Forderungen gegen die Zahlensumme 24 haben? Null Gesprächsbereitschaft von deren Seite.

"Evoke erklärte, dass im Rahmen der Überprüfung „eine Reihe potenzieller Alternativen zur Maximierung des Shareholder Value” geprüft werden sollen. Dazu gehören der Verkauf der gesamten Gruppe oder einiger Vermögenswerte...."
„Der Vorstand hat Morgan Stanley & Co International PLC und Rothschild & Co als gemeinsame Finanzberater im Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung ernannt. Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass weder die Durchführung einer Transaktion noch die Bedingungen einer Transaktion sicher sind”, fügte das Unternehmen hinzu." Quelle Marketscreener.


Das sind diejenigen die hinter den Glücksspielanbietern stehen bzw. das Ganze finanzieren und eben dann auch schnell aussteigen wenn der Betrug auffliegt, sog Finanzbetrüger, nicht Berater.. Das machen die nicht nur im Glücksspielsektor. Reingehen Geld Abzocken und dann schnell raus bevor die Abzocke auffliegt .Bei dir geht es um achtachtacht bei mir geht es um Oliver K. und  setz 3sechsfünf...so viele "Anbieter" für "Glücksspiele" und dann immer die gleichen Profiteure....und das seit Jahren. Juckt niemanden.

Finanzinvestor CVC verkauft Sportwettenanbieter Oliver K.
"CVC Capital Partners und Rothschild haben mehrfach zusammengearbeitet, wobei Rothschild oft als Berater (M&A-Berater, Investmentbank) für CVC fungiert, etwa beim geplanten Verkauf der italienischen Genetic Group (Asthma-Inhalatoren) im Jahr 2024 und beim Verkauf des niederländischen HR-Software-Unternehmens Raet um 2016, um CVC bei der Veräußerung ihrer Beteiligungen zu unterstützen und den besten Preis zu erzielen.
Umgekehrt arbeiten auch ehemalige Mitarbeiter von Rothschild bei CVC, wie z.B. Daniel Bloch, der aus der Investmentbanking-Division von Rothschild zu CVC wechselte..."

Hätte ich das Ganze Außmaß an beschiss nur mal vor der Unterschrift des Pkf vertrages gewusst dann hätte ich diesen nicht unterschrieben. Mein Pkf ist in Luxenburg wo dieser Rothschild auch seine Kumpels ihre Finanzgeschäfte machen. Rothschildbank. Jp Morgan, Morgan Stanley, alle diesen "Finanzberater" sind unsere Gegner, die sind in Frankreich, England, USA und wer weiß noch wo präsent. Das ist ja gerade das Problem. Wir versuchen das Ganze auf nationaler Ebene zu klären während diese "üblichen Verdächtigen" International agieren.

Unser Gegner sind keine Anbieter, sondern International vernetzte Banken, wenn man sich die "Beteiligungen" und "Partner" anschaut.

Ich komme zum Schluss. Meiner Meinung und Erfahrung nach ist Glücksspiel reine Abzocke, (Siehe Haftung bei Beschiss und Betrug wie in diesem Fall) denn sonst wären internationale Großbanken (Die Bank gewinnt immer) nicht "investiert".

DAHER MEIN DRINGENDER APELL AN DIEJENIGEN DIE NOCH GELD ZUM RETTEN HABEN. SCHENKT ES LIEBER EINEN PENNER, BEVOR IHR ES EUCH VON DIESEN BETRÜGERN ABZOCKEN LÄSST. Mit Glücksspiel hat das Ganze gar nichts mehr zutun.




Re: BGH Urteil
« Antwort #4936 am: 10 Dezember 2025, 15:54:19 »
Antwort GGL:

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder AöR zivilrechtliche Ansprüche zwischen SpielerInnen und Anbietern nicht durchsetzen oder geltend machen kann; sie ist hierfür nicht zuständig. Eine Rechtsberatung darf die Behörde im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nicht durchführen. Das ist die Verantwortlichkeit der einzelnen Spielenden, die die Hilfe von RechtsanwältInnen, ggf. mit Beratungs- und Prozesskostenhilfe, in Anspruch nehmen können. Bitte wenden Sie sich hierfür an VertreterInnen der rechtsberatenden Berufe.
 
Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

Ich habe da eine andere aber ähnliche Antwort bekommen. Die GGL ist in unserem Fall nicht zuständig, WEIL sie seit ihrer Gründung angibt, für Rückforderungen nicht zuständig zu sein. Es ist eine Behörde für Glücksspiel, aber diese Behörde interessiert sich nicht was vor ihrer Gründung los war....Ebenfalls gibt die GGL an schon sehr viel gegen illegales Glücksspiel getan zu haben, aber eine Antwort zwecks  2 gemeldeten illegalen online Anbietern steht bis heute aus...und da wird auch nichts kommen nach all den Wochen. Ich werde da auch nicht nochmal nachfragen. Die seite mit .de am Ende wirbt mit Experten und Faktencheckern und Links zu illegalen curacao casinos auf deutscher Sprache, und lockt vor allem junge Menschen an die dann ihr ganzes Geld an kriminelle "verlieren"...

Die Aussage der GGL:  Aufgabe der Behörde ist es
auch, Politik und Verbände bei Fehlentwicklungen zu beraten.
Dementsprechend muss die Behörde erstmal prüfen ob eine "Fehlentwicklung" vorliegt. Bislang ist laut GGL keine Fehlentwicklung zu erkennen, denn sonst wären die ganzen Anbieter weg und nur ODDSET erlaubt...und hätte ich nicht diese Antwort bekommen.

 
Sehr.....
 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Sie tragen vor, dass auf dem Zivilrechtsweg erwirkte Urteile von den aufgeführten Anbieterinnen bislang nicht erfüllt werden. Welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der auch die europarechtliche Rechtsprechung zunächst abgewartet und berücksichtigt werden muss.

 

Wir verweisen darauf, dass es der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (AöR) nicht erlaubt ist, einzelne Anliegen von Spielern durchzusetzen oder rechtlich zu beraten - insbesondere nicht bei zivilrechtlichen Fragen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an eine rechtlich erfahrene Anwaltskanzlei. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

 

Beachten Sie auch, dass zu Verwaltungsverfahren als auch zu Maßnahmen der Glücksspielaufsicht Auskunft nicht erteilt werden kann.

 

Re: BGH Urteil
« Antwort #4937 am: 10 Dezember 2025, 15:59:16 »
Es zeigt sich eins: die GGL will und kann uns nicht helfen und auf die Behörde kann man getrost verzichten. ;)

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4938 am: 10 Dezember 2025, 16:17:02 »
Daher regelmäßig bei Herrn Cocron auf die Seite gehen und schauen, was das Meldeportal macht. So kann sich die GGL nicht mehr rausreden ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4939 am: 10 Dezember 2025, 18:29:49 »
Die gleiche Antwort habe ich auch erhalten.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4940 am: 10 Dezember 2025, 18:31:18 »
welche Auswirkungen die Nichtzahlung, auf von Spielern erwirkte zivilrechtliche Urteile gegenüber Anbieterinnen auf deren Zuverlässigkeit hat, ist eine Frage bei der die europarechtliche Rechtsprechung abgewartet und berücksichtigt werden muss. Derzeit ist in solchen Fällen keine Unzuverlässigkeit und somit Auswirkung auf die erteilte Glücksspiellizenz anzunehmen.
 
Wir verweisen darauf, dass es der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (AöR) nicht erlaubt ist, einzelne Anliegen von Spielern durchzusetzen oder rechtlich zu beraten - insbesondere nicht bei zivilrechtlichen Fragen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an eine rechtlich erfahrene Anwaltskanzlei. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4941 am: 10 Dezember 2025, 18:53:19 »
Die Antwort der GGL ist lustig.

Die Nichtzahlung auf rechtskräftige Urteile ist definitiv keine Frage, mit der sich der EuGH auseinandersetzt. Selbst wenn der EuGH zugunsten der Anbieter urteilen sollte, bleiben diese verpflichtet auf rechtskräftige Urteile aus der Vergangenheit zu zahlen.

Und wenn das Nichtzahlen auf rechtskräftige zivilrechtliche deutsche Urteile keine Frage der Zuverlässigkeit im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages ist, dann weiß ich auch nicht weiter.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4942 am: 10 Dezember 2025, 19:31:08 »
Genau Brezel. Diese Behörde ist völlig unfähig, bzw Beratungsresistent was den eigentlichen Job angeht. Deshalb muss hier zwingend eine Sammlung vieler Beschwerden und Nachfragen über die Anwälte an die GGL mit dem Hinweis dass dies auch an die Innenminister geht verschickt werden.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4943 am: 10 Dezember 2025, 19:32:12 »
Derzeit ist in solchen Fällen keine Unzuverlässigkeit und somit Auswirkung auf die erteilte Glücksspiellizenz anzunehmen.

Warum nicht? Warum derzeit? Was würde das ändern? Das ist ein Laden.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4944 am: 10 Dezember 2025, 20:35:43 »
Ich weiß nicht. Ich denke die Mitarbeiter in dieser Behörde haben keine Ahnung davon das unter anderem Oliver K.  von 2010-2020 ein sogenanntes "Live Casino" Angebot angeboten hatte, welches mit CGI betrieben wurde. Wenn man zwischen 2010-2020 bei Oliver K. bspws. im "Live Casino" Blackjack oder Roullete "gespielt" hatt hat man in Wirklichkeit CGI "gespielt"  Also ein komplett auf Betrug und Abzocke betriebenes Angebot.  Und vieles mehr was diese Behörde offensichtlich nicht weiß oder aber nicht wissen will...

Edit Olli: Absatz entfernt - wir brauchen keine Experimente.
« Letzte Änderung: Gestern um 05:52:02 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4945 am: 10 Dezember 2025, 20:59:20 »
Satanis, lösch mal deinen letzten Absatz bevor das ein Admin liest  ;)

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4946 am: 10 Dezember 2025, 21:08:01 »
Was geht hier denn ab?
Edit Olli: Zitat entfernt
Satanis? Du animierst hier Leute zum Glücksspiel?
Zockst Du dann also selbst dort? Selbst wenn ... HIER gehört solche Reklame nicht hin!

« Letzte Änderung: Gestern um 05:52:49 von Olli »
--Meist ist Geist geil--

Re: BGH Urteil
« Antwort #4947 am: 10 Dezember 2025, 21:20:49 »
Bitte? Nein keine Werbung, sondern Tatsachen. Wenn die Leute wüssten wie man beschissen wird würden viel weniger Leute an diesen sogennanten Glücksspielen teilnehmen um im Aschluss ihr Geld zu "verlieren". Solche CGI mit Glücksspielen wird noch immer bei den sog. Curacao Anbietern angeboten. Das habe ich der GGL gemeldet weil man über deutsche Websiten (Endung de) auf solch Betrugsseiten genannt "Casinos" gelockt wird- Keine Antwort.
CGI wird ja bei den Dreharbeiten für Filme und Hollywood etc verwendet UND eben auch in "Glücksspielen... Und das hat Oliver K. zwischen 2010-2020 angeboten unter "Live Casino".
« Letzte Änderung: 10 Dezember 2025, 21:36:01 von satanis »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4948 am: 10 Dezember 2025, 22:23:16 »
Auf meine Nachfrage bezüglich rechtskräftige Urteile warte ich bis heute auf eine Antwort!

Das ist unfassbar ?!!!!!!

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4949 am: Gestern um 05:55:45 »
Hi Satanis!

Wir verleiten niemanden zu Experimenten. Wir haben doch schon alle Beweise gesammelt, die wir benötigen: Dem Spielen gegenüber sind wir machtlos!
Wieso also ein "Risiko" eingehen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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