ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema
Grundsätzlich sagt er: Deutschland darf verlangen, dass Anbieter von Sportwetten eine nationale Lizenz haben. Das verstößt nicht gegen EU-Recht. Wenn ein Anbieter ohne diese Lizenz tätig ist, dürfen die Gerichte auch die Folgen anwenden, die das nationale Recht vorsieht. Dazu gehört, dass Verträge ungültig sind und Spieler ihr Geld zurückfordern können. Das gilt sogar dann, wenn das Lizenzverfahren damals fehlerhaft war. Anbieter hätten nämlich die Möglichkeit gehabt, gegen dieses Verfahren vorzugehen und Schadensersatz vom Staat zu verlangen.

Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn staatliche Behörden dem Anbieter ausdrücklich zugesichert haben, dass die Lizenzpflicht vorübergehend nicht durchgesetzt wird, dann wäre es unfair, ihn später trotzdem zur Verantwortung zu ziehen. In so einem Fall hätte der Anbieter kein Verschulden. Dann könnten die Gerichte entscheiden, dass er nicht für die Rückzahlung haftet. Stattdessen könnte der Staat selbst verantwortlich sein, wenn durch diese Situation Schäden entstanden sind.

Der Generalanwalt betont außerdem, dass Anbieter nicht einfach eigenmächtig ohne Lizenz arbeiten dürfen, nur weil sie das System für unfair halten. Das würde den Schutz der Verbraucher gefährden. Staaten dürfen Glücksspiel streng regulieren, um Spielsucht zu begrenzen und den Markt zu kontrollieren.

Unterm Strich bedeutet das: In den meisten Fällen können Spieler ihr Geld zurückfordern, wenn der Anbieter keine deutsche Lizenz hatte. Nur in besonderen Ausnahmefällen könnte das anders sein – nämlich dann, wenn der Anbieter sich klar auf Aussagen deutscher Behörden verlassen durfte.

Ob das im Fall **pico tatsächlich so war, muss jetzt der Bundesgerichtshof klären. Das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.

Die Entscheidene Frage lautet:

Haben Behörden weg geschaut ja oder nein? Sollten Gericht hier der Meinung sein ist keine Rpckforderung möglich.


Zitat von: Balou2024 am 19 März 2026, 10:28:26Es ist ein Mittelweg wie ich es gesagt habe. Keine klare Linie !


daran ist nichts mittig.
Ohne eine eventuelle Zusage an die Anbieter eindeutig für uns inklusive Rückforderungsanspruch.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Wenn die Roten oder die anderen Anbieter so eine Zusicherung erhalten hätten, wäre das dann nicht schon längst thematisiert worden?
Hätten die Anwälte das nicht schon längst genutzt oder warum sollte man diese Information nicht nutzen aus Anbieterseite.

#5644
Edit Olli: ChatGPT ist KEINE Informationsquelle!

Beitrag entfernt

Warten wir einfach ab

Chat GPT....sorry 😂😂
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Als ich wüsste nicht das ein abzusterben je eine Zusage erhalten haben soll ... haben doch einfach angefangen als es Lene Lizenzierung gab bzw die Sache mit der Lizenzierung ins Stocken kam ?

Das muss erstmal ein Anbieter schriftlich darlegen das er die Zusage der Behörde hatte ... kann mir nicht  vorstellen das eine Behörde sodass ausstellt

Chat GPT...warten wir mal lieber auf die Einordnung der Anwälte

#5649
Edit Olli: ChatGPT ist keine Informationsquelle! Zitat, wie auch in Balous Beitrag, entfernt!

Wenn chatgpt dass sagt  ;D

Müsst ihr RA Staudt fragen. Der lädt gern Videos zu dem Thema hoch bevor gesprochen wurde 😂

Spannend am Schlussantrag ist für mich vor allem, dass das alte Konzessionschaos nicht mehr als pauschaler Schutzschirm taugt. Der Generalanwalt macht die Haftung der Anbieter zum Normalfall und lässt eine Ausnahme nur bei sehr konkreten staatlichen Zusicherungen zu. Damit verengt sich die Verteidigung deutlich. Und automatisch rückt viel stärker die Frage in den Vordergrund, was Staat und Behörden damals tatsächlich zugesichert, geduldet oder ermöglicht haben.Aber das wurde hier im Kern ja auch schon gesagt

Das der BGH die Entscheidungen vom EuGH umsetzen muss in nationale Gerichte ist ja klar.
Aber wie soll eine Zusicherung da vorliegen wenn da schon die Lizenzerteilung im Berufungsverfahren ,,ruhend" gestellt worden ist.


Wie sieht der Part aus -wenn es Zusicherungen gab- was ich mir immer noch nicht vorstellen kann, und der Staat eventuell haftbar wäre.

Müsste dann jeder gegen den Staat klagen, oder wie?

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums