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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Verhandlungstermine? Oder meinst du Urteilssprechung?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0530-24-00000000RP-01-P-01/CONCL/317928-DE-1-html

Unter diesem Link kann man den Schlussantrag des GSA im Volltext lesen. Insbesondere ab Rn. 79 wird es interessant, was die mögliche Duldung durch deutsche Behörden betrifft. Meine persönliche Einschätzung ist eher, dass sich das nicht sonderlich rosig liest, jedenfalls dann nicht, wenn im Zivilverfahren keine Verstöße gegen Auflagen (Limit, Live-Wetten etc.) geltend gemacht wurden.

Habe heute nochmal Info von meinem Anwalt erhalten bzgl. Rückforderung von Edelmetall-Casino mit dem roten Nashorn.

"Der Anbieter Rotes Nashorn Limited hat sich umbenannt und heißt nunmehr XXX Inc. Ltd.

Edelmetallcasino wurde Ende 2024 verkauft. Es besteht daher eine Betreiberwechselproblematik. Denn Ihr Verlust ist durch die Einzahlung der früheren Beklagten erfolgt. Demnach ist zu prüfen, inwieweit gegen die vorherige Betreiberin ggf. vollstreckt werden könnte.

Dazu verweisen wir auf unsere Mail aus Januar 2026. Wir weisen Sie jedoch bereits jetzt darauf hin, dass ein hohes Risiko auf eine ausbleibende Zahlung besteht."

Also davon verabschiede ich mich schon mal 😤

Ja also das wäre echt für die Anbieter die Chance wenn wie bei dem vorgelegten Fall keine Angaben zu Limit Verletzungen etc. Erfolgt ist ...

Aber das hat ja fast jeder  gehabt und ich  denke  auch nahezu jede Kanzlei in der Klageschrift 

ZitatEdelmetallcasino wurde Ende 2024 verkauft. Es besteht daher eine Betreiberwechselproblematik. Denn Ihr Verlust ist durch die Einzahlung der früheren Beklagten erfolgt. Demnach ist zu prüfen, inwieweit gegen die vorherige Betreiberin ggf. vollstreckt werden könnte.

Es ist zu prüfen, inwieweit der neue Betreiber die Rechte und Pflichten des Vorbesitzers übernommen hat!

Auch hierzu gab es schon Urteile, wenn ich mich recht entsinne. Die Anderen können Dir da vielleicht eher weiterhelfen!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Korrekt Oli.
EW zB hat die Kunden und Geldwerte von mindestens einem alten Betreiber übernommen. Wenn es so ist gibt es etwas zu holen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Da stimme ich roy zu bei ew ist es so und die sind ja auch (noch ) greifbar aber ist halt speziell geregelt

Danke leute. Ich warte mal was der Anwalt sagt. Die sind angeblich schon am Prüfen

#5843
Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.

Zitat von: Klopp9875 am 24 März 2026, 11:56:36Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.


MMn spielt es keine Stradivari, ob da nun Limitverletzungen, Live-Wetten...
Wenn keine Lizenz, so kann erst gar nicht der Bauchladen geöffnet werden

Zitat von: Klopp9875 am 24 März 2026, 11:56:36Was ist denn wenn sowas wie Limitverletzungen, Live-Wetten oder Trennung Casino/Sportwetten in der Klageschrift und LG nicht vorgetragen sind?
Gibt es dann keine Möglichkeit mehr das nochmal heranzubringen?

Habe in einem meiner Fälle nachgesehen, da wurde nichts damals erwähnt, nur dass sie keine gültige Lizenz besitzen.



In meiner Klageschrift steht davon ebenfalls nichts drin.

Es wurde damals ein Versäumnisurteil gesprochen.
Anschließend hat die Jahreszahl Einspruch eingelegt.

In der Stellungnahme meiner Kanzlei auf die Einspruchsbegründung der Gegenseite ist mein Anwalt aber darauf eingegangen.
Da wurde alles aufgezählt:
- Limit
- Trennung Casino/Sportwetten
- verbotene Livewetten

@Klopp
In der Regel gibt es einen Punkt Verletzungshandlungen der Beklagten Partei. Da wird auch aufgeführt dass die Beklagte sich nicht an die materiellen Voraussetzungen lt Vertrag 2012 und 2021 gehalten hat. Das schließt Limit Verlinkung etc eigentlich ein.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Selbst das steht nicht drin Roy. :D Die Klage ist halt schon 4 Jahre her, da hatte ich davon halt keine Ahnung.

Also theoretisch wenn die eine Duldung vorbringen, könnten wir dann nochmal drauf eingehen und unsere Sachen vorbringen. Das sollte dann ja kein Problem sein, bei diesen -leider- hohen Beträgen die die allermeisten verspielt haben.

#5848
Es liegt gem. § 529 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts, ob ein neuer Tatsachenvortrag berücksichtigungsfähig ist. Er ist es meines Wissens eher nicht, wenn der Vortrag erstinstanzlich einfach nicht erfolgt ist, obwohl die Tatsachen seinerzeit schon bekannt waren.

Noch schwieriger wird es, wenn der Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils aufführt, dass keine materiellen Verstöße begangen wurden, denn dann wird dieses Urteil zur Wahrheit, sofern es nicht innerhalb von zwei Wochen mit einem sog. Tatbestandsberichtigungsantrag angegriffen wird.

Ist natürlich nur meine persönliche Einschätzung und keine Rechtsberatung. Hierfür sollte Dein Anwalt kontaktiert werden.

Ist die ganze Diskussion nicht eigentlich eh müßig, wenn die Anbieter am Ende nicht zahlen? Ich denke zum Beispiel an die Jahreszahlen und den Wettweg die konsequent rechtskräftige Urteile seit Jahren nicht bedienen? Da gehe ich eher davon aus,dass die Roten ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen und sich als zuverlässig erweisen...

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