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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Jo alles klaro. Wollte nur mal ne Meinung haben... Danke!

Apropos Insolvenz. Hier gelten die Regeln des jeweiligen Landes. Von der EU gibt es hier nur ganz schwache Vorgaben.
Da würde ich nicht drauf setzen.

Wer nicht nur von Träumen lebt sollte realisieren dass gerade bei Malta die GGL das große Schwert sein kann und sein muss.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ganz genau, wenn sie sowieso nicht zahlen würden warum bieten die Vergleiche an??

Anbieter spart Geld, und beide Kanzleien verdienen wieder an den Vergleichen!

Klar, rechtlich geht alles. Aber wohl kaum das besonders Kahn ein Interesse hat komplett zu eskalieren!!!
Die sind zu viel in Deutschland verwurzelt!!!

Was ihr nicht vergessen dürft. Jedes Verfahren was noch läuft egal wie!
Ist nicht verloren. Warum sollen die vorher zahlen wenn es ausgesetzt ist?

Die wollen nur stärke zeigen. Wenn jeder erzählt das die nicht zahlen klagt keiner mehr!!!

Innerhalb der EU insolvent gehen mit offenen Forderungen in anderen EU Ländern ist nicht ohne. Was hier manche träumen, was an sich erlauben kann...

Bei einem Vergleich sollte man grundsätzlich nicht andere fragen, da alle ein verschiedenes Leben führen. Der einzige Punkt der für uns da relevant ist, ist dass du auch wirklich spielfrei bist und das Geld nicht zur schnellen Suchtbefriedigung nutzen möchtest.
Für die einen reichen eventuell 20-40% um die Schulden zu tilgen, oder zu renovieren oder um der Familie/Freunde eine Überraschung zu machen oder...

Ansonsten kann ich nur zustimmen, dass das Recht nicht so einfach aufzuhebeln sein sollte. Aber der Zeitfaktor sollte nicht ignoriert werden. Wir sind 4 Jahre schon dabei, und es kann wirklich noch mehrere Jahre dauern, bis hier wirklich Geld aus Urteilen fließen wird.
Sie werden zahlen müssen, da bin ich mir auch sicher, aber das möchte ich dennoch noch gerne erwähnen.

Für mich ging es auch darum, dass ich mit Gamesright noch ein Eisen im Feuer habe gegen Kahn und diesem Laden traue ich leider null,null Prozent. Die sind für mich wirklich eine Katastophe mitlerweile... Dem Anwalt von Monitor, wo ich die 2.Rutsche an Prozessen habe, traue ich schon!
Ich wollte auch nur in Erfahrung bringen ob hier einer vielleicht ähnliche Angebote erhalten hat?

Oder was so gerade angeboten wird. Geld kann ich immer brauchen. Aber meine Schulden sind so gut wie weg mitlerweile. Deshalb habe ich da auch kein Druck und werde auch nicht annehmen.

... von welchem Monitor Beitrag sprecht ihr?
LG Ilona
[url="//www.gluecksspielsucht.de"]www.gluecksspielsucht.de[/url]
www.gluecksspielsucht-selbsthilfe.de
[url="https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/"]https://spielerschutz.gluecksspielsucht.de/[/url]
Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Vom 26.1.26 der kommt gleich in der ersten Minute vor mit einem Statement. Und im April wurde der Beitrag nochmal gezeigt meine ich...

Danke!
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Bluesky@gluecksspielsucht.bsky.social

Nochmal an die Leute, die sich auskennen... heißt das EUGH Urteil von gestern jetzt, dass man doch auf Malta vollstrecken kann ?

#7060
Nein. Geht um vorläufige Kontopfändung in anderen EU-Ländern.

Edit:

Da ich gerade am Handy reingeschaut habe, weswegen ich nicht so viel tippen kann, hier etwas mehr Text dazu von mir vor ein paar Seiten:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,6494.msg82333.html#msg82333

Beste Grüße

𝗥ü𝗰𝗸𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗹𝘂𝘀𝘁𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝘂𝗻𝗲𝗿𝗹𝗮𝘂𝗯𝘁𝗲𝗻 𝗢𝗻𝗹𝗶𝗻𝗲-𝗖𝗮𝘀𝗶𝗻𝗼𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗲𝗻: 𝗥𝗲𝘃𝗶𝘀𝗶𝗼𝗻𝘀𝘇𝘂𝗹𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴 𝘇𝘂𝗿 𝗙𝗿𝗮𝗴𝗲 𝗱𝗲𝗿 ,,𝗔𝘂𝘀𝗹𝗮𝗻𝗱𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗲𝗶𝗻𝘀ä𝘁𝘇𝗲"

Parallel zur Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens zur Frage der Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinospielen (I ZR 216/25) hat der BGH mit bislang unveröffentlichtem Beschluss vom 19. Mai 2026 die 𝗥𝗲𝘃𝗶𝘀𝗶𝗼𝗻 im Verfahren I ZR 78/25 𝘇𝘂𝗴𝗲𝗹𝗮𝘀𝘀𝗲𝗻 (Vorinstanz OLG München, Urt. v. 24. Februar 2025 – 17 U 2661/24 e). Der Kläger wird in dem Verfahren von Siegmann | Höger Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof Partnerschaft mbB vertreten – wir freuen uns über den erreichten Etappensieg.

Gegenstand des dortigen Verfahrens ist 𝗘𝗿𝘀𝗮𝘁𝘇𝗳ä𝗵𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝘃𝗼𝗻 ,,𝗔𝘂𝘀𝗹𝗮𝗻𝗱𝘀𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗲𝗶𝗻𝘀ä𝘁𝘇𝗲𝗻". Der BGH bejaht in dem Beschluss die 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝘀𝗮𝘁𝘇𝗯𝗲𝗱𝗲𝘂𝘁𝘂𝗻𝗴 (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) der Frage, ,,ob der Anspruch eines Verbrauchers auf Rückerstattung von Spielverlusten aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1, § 134 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB wegen einer Verletzung des Verbots der Veranstaltung öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 voraussetzt, dass der Verbraucher sich bei den jeweiligen Spielteilnahmen im Geltungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags aufgehalten hat".

Einen Termin für die mündliche Verhandlung im Revisionsverfahren hat der Senat noch nicht bestimmt.

Somit werden Einsätze aus dem Ausland mit hoher Wahrscheinlichkeit auch kein Show stopper mehr sein.

Bin ich auch schon drüber gestolpert!

Casino ist dann Ende des Jahres mehr wie wasserdicht. Bin gespannt, was die OCs da noch machen wollen...

Ist bei Sportwetten eigentlich, wenn der EUGh entschieden hat, dann auch noch ein BGH Urteil ausstehend?

Natürlich, der BGH hat es ja schließlich ans EuGH gebracht. Vermutlich wird das dann auch ein Leitfaden Urteil werden.
Denke die haben keinen Bock mehr dass jeder dritte Fall bei ihnen aufschlägt.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Sehe ich genauso.
Die OLG werden aber nach dem EUGH wieder aufnehmen ähnlich wie bei Casino.

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