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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich würde mal mit dem PKF reden.
Ansonsten versuchen den Anwalt zu wechseln. Ist bei den Zahlen momentan scheinbar ziemlich schwer.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Bei welchen PKF seit ihr? Wahrscheinlich sind wir alle beim gleichen und der zahlt nicht mehr regelmäßig.

genau wegen punkt 2 und 3 habe ich meine bedenken.

ich hatte schon post hier für eine ankündigung zur zwangsvollstreckung weil der pkf die rrchnung veim gericht nicht bezahlt hatte (hat er zum glück am ende gemacht)

ich habe kein interesse daran, dass er den anwalt nicjt bezahlt und dieser dann bei mir klingelt.

ich bin unsicher was ich von dem schreiben halten soll

Mein Freund hat auch eine Klage bei von Rüden gegen Jahreszahl er ist bei einem anderen PKF hat keine Mail bekommen. Es liegt also am PKF.

Schreibt mir mal PN wo ihr seit.

#7609
Pro

man könnte munkeln das von rüden mehr weiß und sich schonmal im vorfeld absichern will, falls es diesen mal nicht mehr gibt 🙈

Hab auch keine Mail erhalten



Deute ich trotzdem als Vollkatastrophe

Ich habe die Mail auch bekommen. Kann man jetzt einfach so die Kanzlei wechseln? Unterschreiben möchte ich das Ganze nämlich nicht. Die Frage ist doch, wenn man jetzt die Kanzlei wechselt, ist man von Rüden etwas schuldig, oder hat der alte Vertrag gar keinen Bestand mehr?

Ruf bei dem Rüden an und frag halt Mal nach...

also schuldig bist du denen nichts. er macht das, wofür er sein geld bekommt.

ob man wechseln darf wird wohl nur der pkf beantworten können :/


das ganze gibt mir kein gutes gefühl

Meine privaten Nachrichten pro Stunde sind erschöpft 🤷😃

Aber was ich hier so lese dreht es sich anscheinend wirklich nur um den einen PKF.
Dass Rüden nicht auf Pro Bono weitermacht ist klar. Kanzlei wechseln ist einfach, aber wenn gewisse OC's auch wo anders keinen PKF bekommen ist's mies.

Ich würde erstmal abwarten und nichts unterschreiben. Ganz schwierig für euch.
Und die lächelnden Gesichter sitzen wieder auf der anderen Seite. Zum kotzen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#7618
Ich habe ein solches Schreiben nicht erhalten. Aber hier meine Einschätzung:

Ihr dürftet zwei relevante Vertragsbeziehungen haben:

1. Prozessfinanzierungsvertrag – Dieser besteht zwischen euch und dem Prozessfinanzierer (PKF). Daraus ergibt sich der Anspruch, dass der PKF euer Verfahren finanziert. Der Rechtsanwalt ist nicht Partei dieses Vertrages.
2. Mandatsvereinbarung – Diese besteht zwischen euch und dem Rechtsanwalt (derzeit die VON RÜDEN Partnerschaft von Rechtsanwälten; ab 01.08.2026 Rechtsanwalt Johannes von Rüden als Rechtsnachfolger).

Ich würde diese Zusicherungserklärung nicht einfach so abgeben. Ich würde den PKF direkt kontaktieren und ihn auffordern, seine Zahlungspflicht gegenüber dem Rechtsanwalt schriftlich zu bestätigen. Der PKF hat sich dazu verpflichtet euer Verfahren zu finanzieren und das hat sich mit Sicherheit nicht nur auf die Vorgängerkanzlei beschränkt, zumal diese durch einen Rechtsnachfolger fortgeführt wird.

Für euren Rechtsanwalt gibt es gar keinen Anlass anzunehmen, dass ihr seine Gebühren nicht mehr beglichen werden. Ihr habt einen PKF an der Seite, der die  Gebühren bislang beglichen hat. Diese Pflicht des PKF besteht euch gegenüber, nicht gegenüber der alten Kanzlei. Der PKF erfüllt seine Pflicht euch gegenüber, indem er die von euch mandatierte Kanzlei bezahlt. Welche das im Einzelfall ist, sollte egal sein.

zuerst dachte ich, dass es wohl nur mich betrifft, weil hier keiner geschrieben hattte und sonst alle ganz flott sind.

aber nun zeigt sich ja, dass es wohl viele betrifft. ob die anderen die mail noch bekommen, halte ich auch nicht für ausgeschlossen

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