Chargeback, Probleme mit Glücksspiel- und Finanzdienstanbietern => Eigene Erfahrungen => Thema gestartet von: Aloisius am 29 Februar 2024, 15:59:39

Titel: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 29 Februar 2024, 15:59:39
Hallo zusammen,

ich hab gelesen, dass es nächste Woche in BHG Urteil zu Sportwetten gibt. ABer im Internet findet man wenig Infos. Weiß jemand mehr oder hat einen Link=
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 29 Februar 2024, 16:13:30
Schau mal hier auf der Seite des BGH:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR90-23.html;jsessionid=01F446981E1AA47B9CAA42BFBBFA2B48.internet002?nn=10660434

Hier findest du auch ein paar Infos:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-bgh-mitteilung-vom-17-01-2024-verfahrensaussetzung-bei-online-poker-verhandlungstermin-bei-sportwetten-221422.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 29 Februar 2024, 16:27:14
Es findet nur die mündliche Verhandlung statt. Urteil wird denke ich später erwartet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 29 Februar 2024, 22:10:28
Top, danke. Verstehe aber aud der BGH Seite nix...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 01 März 2024, 09:37:50
Jetzt ist Bild auf den Fall auch aufmerksam geworden.

Wie immer typisch Bild, die Spieler als Zocker darstellt. Sozusagen die bösen Buben.

https://sportbild.bild.de/fussball/2024/fussball/bundesgerichtshof-entscheidet-erhalten-zocker-ihre-wett-verlust-zurueck-87351884.sport.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 01 März 2024, 11:51:11
Klar, die BILD hatte ja von 2020 bis Ende 2023 eine Kooperation mit einen Sportwetten Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 01 März 2024, 12:17:09
https://www.staudt.law/news/sportwetten-bgh-urteil#:~:text=Das%20oberste%20deutsche%20Zivilgericht%2C%20der,I%20ZR90%2F23).

Hier auch noch was zu dem Thema
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 16:42:17
Die Anwaltskanzlei die mich vertritt schickt extra einen Anwalt zu diesem Prozess als Zuschauer.

Mir wurde zugesagt einen Tag nach dem Termin eine Einschätzung zu erhalten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 01 März 2024, 17:52:46
Habe bei der kanlei die mich vertreten hat gegen Tipico auch noch was gefunden: https://www.staudt.law/sportwetten-geld-zurueck
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 19:23:20
Meine Einschätzung und die meines Anwalts ist aktuell nicht mehr so positiv wie noch vor Wochen.

Es gibt viele Dinge in den letzten Wochen und Urteile für Anbieter.

Warten wir es einfach ab. Nächste Woche Donnerstag geht’s los.

Hoffen wir auf ein positives Urteil.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 19:50:32
Weiß du eigentlich das du die Leute hier ganz schön durcheinander bringst. Erst soll die Klage zurückgenommen werden, dann schickt deine Kanzlei an Anwalt hin und dann wieder aufeinmal. „Du“ und dein Anwalt haben kein gutes Gefühl. Was soll das ganze Spiel hier?

Dann teile doch mal die Urteile!

Es kann auch sein das Tipico deutlich mehr Geld bietet um es herauszugögern.

Auch die Kanzlei Staudt vermittelt positives!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 20:01:22
https://amp2.wiwo.de/finanzen/geldanlage/-alexander-dibelius-im-tsunami-ertrinkt-auch-michael-phelps/19878168.html

Alleine aus dem Artikel kann man lesen das Tipico bewusst als „illegal“ gekauft wurde. Warum haben die den Vergleiche angeboten ? Wenn sie wissen das sie eh gewinnen würden?

Das wird und kann der BGH nicht durchlaufen lassen. Wenn man sich überlegt wie groß die Anbieter geworden sind. Den Kundenstamm werden sie ja behalten!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 20:34:46
https://youtu.be/m3xnm91kiIc

Alle 3 in Frage kommenden Hürden müssten zu Gunsten der Kläger entschieden werden.

1) Verführung 10 Jahre
2) fehlende Lizenz
3) Vertrag nichtig wird

1 und 3 bestehen große Zweifel aktuell. Die Urteile findet man bei Google. Auch den Aufsatz eines prominenten Experten von Augudt, auf welchen sich viele LG nun berufen trotz den vielen positiven Urteilen der oLGs !!!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 20:37:16
Du kannst mir glauben verrückt mache ich niemanden. Ich bin nur realistisch und bei mir geht es um sehr sehr viel Geld.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 20:42:45
Das ist ja klar mit der Verjährung. Sonst macht es kein Sinn. Ach der Aufsatz wieder. Der wird nicht mal von den Beklagten erwähnt.

 Ich finde keine negativen Urteile. Dann teile doch paar bitte hier einfachshalber.
Die Doku auf ZDF Info ist sehr interessant übrigens. Das da kriminelle Hände im Spiel sind sieht man ja und der Beklagte ist ja kein unbeschriebenes Blatt in Bezug auf Steuer

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 20:52:04
aus sicherer Quelle soll die Revision zurückgenommen werden, dann dies, dann nicht mehr so sicher, dann das ..

war das beim Dieselskandal auch so :D

entspann dich .. mach die Leute nicht verrückt. hatte erst im Januar 2024 einen 80% Vergleich wegen Sportwetten.
wäre völlig sinnlos, wenn Grund zur Panikmache bestünden würde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 20:54:08
außerdem ist ein extrem großer Teil der Livewetten nach wie vor illegal. Dafür kann man noch nicht mal eine Lizenz bekommen.
interessiert die Anbieter natürlich nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 21:00:25
Bei meinem Fall wurde auf diesen Aufsatz von der Gegenseite eingegangen.

Bei der BGH Entscheidung hab ich keine Information, ob eventuell in der mündlichen Verhandlung drauf eingegangen wird. Natürlich müsste dieser vorher dem Gericht zur Verfügung gestellt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 01 März 2024, 21:03:00
Beglich live Wetten hat die Kläger Seite überhaupt nicht vorgetragen, daher ist dieser Fall nicht perfekt geeignet.

Wenn die Verjährung auf 3 Jahre vom BGH festgelegt wird ist alles andere auch vorbei.

Warten wir nun auf Donnerstag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 01 März 2024, 21:12:14
illegale Kreditgebühren, 10 Jahre
https://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-zu-bearbeitungsgebuehren-bgh-praezisiert-verjaehrung-auf-exakt-zehn-jahre-1.2195475

Falschberatung durch Bank, 10 Jahre

eher müsste die Verjährung bei pathologischen Glücksspielern auf 30 Jahre erhöht werden
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 01 März 2024, 21:21:12
Bei Kreditgebühren wurde die Verjährung auf 10 Jahre ausgedehnt, weil sie es wussten.

Egal um was es geht. Der BGH und Deutschland würden sich lächerlich machen.
Gesetze machen und nicht einhalten lassen oder wie.
Das gleiche wäre jetzt Cannabis. Dann darf es jeder oder wie
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 März 2024, 08:52:04
Die Verjährungsfrist und die Frage illegal ja aber keine Nichtigkeit der Verträge sind das a und o der Entscheidung. Geht eines zu Gunsten der OC'S aus knallen die Sektkorken bei denen.
Wenn alles für uns ausgeht wird bei den meisten trotzdem nicht oder nur über Vergleiche gezahlt werden. Und ich befürchte dass die Gegenseite auf Grund der dann folgenden noch größeren Klagewelle sich in Insolvenzen o.ä. stürzen wird um die Kohle zu sichern.
Ein negatives Urteil wäre eine Bestätigung alles richtig gemacht zu haben für die Gegenseite und alle jetzt noch illegal praktizierenden Casinos.
Da müsste es eine Möglichkeit geben an die Dachfirma ranzukommen.
Ende des Monats sollten wir es spätestens wissen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 02 März 2024, 11:23:34
Endlich mal jemand der dich intensiv mit dem Thema befasst hat!!!

Einige Personen hier im Forum sehen nämlich nur das positive.

Ich hoffe das alles 3 positive ausgeht, da ich dann echt ein schönes Leben führen könnte ohne Schulden.

Verjährung und Nichtigkeit sind die Faktoren auf die es ankommt. Das keine Lizenz vorhanden war ist jedem klar nur ob es zur Nichtigkeit führt ist alles andere als klar.

Die Casinos werden auch nicht sofort zahlen da möchte ich allen den Wind aus den Segeln nehmen. Es wird weiter gehen LG. OLG und Nichtzulassung beim BGH auch wenn er positiv entscheidet. Das ist auch die Einschätzung von meinem Anwalt. Es wird auf Zeit gespielt werden!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 März 2024, 11:58:06
Schön das wir dich hier als RA haben 😊. Auch das wurde ziick tausendmal diskutiert!

Erstmal müssen die neuen Kläger die Liste haben! Auch die Kanzleien müssen neue Kapazitäten haben. Keiner finanziert das Verfahren selbst oder du schon? Die Anbieter wissen genau wer wann wie viel verloren hat!

Die wollen ganz viele offene Verfahren damit der PKF keine neuen Fälle anfängt! Das hat mir selbst ein Anwalt gesagt.

Es sei denn jemand finanziert selbst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 02 März 2024, 14:00:31
Klar werden die das endlos in die Länge ziehen. Der benannte Grund ist natürlich einleuchtend. Die PKF haben auch nicht endlos Geld und die Kanzleien nicht endlos Kapazität. Demzufolge ist es nicht verwunderlich wenn die genannten auf Vergleiche drängen. Fall vom Tisch und der PKF hat neue Gelder zum finanzieren. Wenn möglich selbst finanzieren. Ich verstehe hier auch die Finanzierer. Alleine die Instanzen und eine eventuelle Vollstreckung das Jahre dauert und Geld bindet. Ich gehe sogar soweit dass es hier gute Kommunikation zwischen den Anwaltsparteien gibt. Die sind alle voll bis Oberkante was Fälle angeht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 02 März 2024, 14:17:23
Habe erst vor wenigen Tagen eine Email von der Kanzlei erhalten, dass es für meinen Fall nun einen PKF gibt.
Großer Anbieter aus Österreich.

Machen die ja auch nicht einfach so 🤷🏻‍♂️
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 02 März 2024, 19:13:41
Nun steht auf einer Seite noch folgendes:

Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der BGH den Fall nicht selbst entscheidet und an das LG Ulm zurückverweist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 März 2024, 20:28:17
Das wäre dann auch De Facto zu unseren Gunsten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 03 März 2024, 12:36:02
Warum sollten die in Insolvenzen stürzen ...verdienen doch auch immer noch ausreichend mehr als genug Geld. ..der Bayern Sponsor hat 1 Milliarde umgesetzt. Finde es nur bezeichnend, daß die Kanzlei vom Bayern Sponsor ebenfalls die Regierung, Ministerien häufiger in Rechtsstreitigkeiten vertritt.

Eine Verweisung an das LG Ulm wäre selbstredend ebenfalls unter dem Begriff Entscheidung eine Entscheidung. Wahrscheinlich sind wohl nochmal gefühlt 5-10.000 Seiten letzten Donnerstag wegen der Wochenfrist dem BGH vorgelegt worden, wo die jeweils andere Seite die Entscheidungen der Gerichte präsentiert, die in ihrer Richtung gegangen sind.
Wäre sogar möglich, dass der Termin aufgehoben wird. Da ja viele derzeit häufig häufiger krank sind, reicht es aus, wenn ein Beteiligter erkrankt ist.

Panikmache in allen Richtungen. Wenn gewonnen wird, machen die Insolvenzen anmelden, wenn verloren wird, dann ist die Klagewelle vorbei.

Der 0815 Verbraucher hat kein Bock auf Gerichtsverfahren. Da werden auch Ansprüche in geringer vierstelliger Höhe abgeschrieben, da man keine Lust auf Stress, Warten usw hat.

Anzunehmen, dass eine dem Betreiber existenzvernichtende Klagewelle rollen wird, ist Blödsinn.

Die einzigen, die ohne Ende Reibach machen, sind die Anwälte auf beiden Seiten und die Prozesskostenfinanzierer. Im letzteren Fall sind mit Sicherheit auch die Anwälte beteiligt, die für dich auftreten.

Bezweifle, daß es dem 0815 Glücksspielanwalt wirklich interessiert, ob du existenzvernichtend dich verzockt hast. Es ist wie beim Dieselskandal eine Kuh, die gerade richtig gut gemolken werden kann. Da reichen Textbausteine aus um ohne Probleme sehr hohe Erträge zu erwirtschaften und man braucht noch nicht einmal Erfolg haben.

Edit

Manche Kanzleien machen praktisch alles. Datenleak, Flugentschädigung, Verkehrsrecht, Dieselskandal, Widerrufsgeschichten , Filesharing, Urheberrecht, etc . Das ist auch der Grund, weswegen häufiger Rückfragen nicht beantwortet werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 März 2024, 18:04:29
Hast recht Istvoelligegal.
Das ist für alle eine Geldmaschine wenn man die Gegenseite ausnimmt. Und ja ich behaupte auch dass es dem Kläger Anwalt interessiert ob Du süchtig bist oder warst. Geld machen, so viel wie möglich Mandanten und die Fälle so schnell wie möglich durchbringen. Auch die PKF haben eigentlich kein Interesse an Vollstreckungen etc da dies viel zu lange dauert. Wer bis zum äußersten gehen will sollte selbst vorfinanzieren. Die meisten PKF Verträge haben Klauseln dass zwar alle mitentscheiden dürfen aber eigentlich der Anwalt die aus wirtschaftlicher Sicht nicht ungewichtige Entscheidung vorgibt. Vergleiche sind für die immer gut. Das mit den Insolvenzen kann jedoch immer passieren, siehe ..... Ok darf ich nicht schreiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 17:36:10
https://www.boerse.de/nachrichten-amp/BGH-Verhandlung-zu-Verlusten-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt/35822056

https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article250398852/Verhandlung-Verlust-bei-unerlaubten-Sportwetten-entfaellt.html

https://live.vodafone.de/regional/badenwuerttemberg/verhandlung-verlust-bei-unerlaubten-sportwetten-entfaellt/12532600

Das erwartete ist passiert! Die Verhandlung wird nicht stattfinden!!! Die Frage wird sein welche Seite das „wollte“. Kann mir nicht persönlich vorstellen das der Kläger bewusst zurückgezogen hat!!! Nach meiner Meinung kann man das auch als „Sieg“ deuten. Die Anbieter gehen selbst von einer 10 Jährigen Verjährung aus!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 März 2024, 17:42:19
Das ist ein Armutszeugnis für die Beklagte.
Wenn ich zweimal vor Gericht gewinne und dann einen Vergleich mache, also Geld zahle, ist das Angst fressen Hose. Wenn das OC einen Sieg erwartet hätte wäre es dazu nicht gekommen.
Meine persönliche Meinung außer ich interpretiere das geschriebene falsch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 17:46:48
Die Summe des Vergleichs möchte ich nicht wissen. Die werden sich Stillschweigend über eine hohe Summe einigen gehe ich von aus. Somit werden sich nicht weiter Kläger trauen zu klagen.

Dann gehen die OLG weiter. Die werden das auch so deuten würde ich behaupten? Wie ist eure Meinung?

Die Beklagte hat viel wegen seinem schon schlechten Image zu verlieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 04 März 2024, 17:55:32
Der Korrektheit halber: Es gibt noch keinen Vergleich. Es wird laut Artikel darüber verhandelt, weshalb das Verfahren zunächst ruht.

Ich persönlich gehe davon aus, dass es einen Vergleich geben wird, aber das ist eben noch nicht der Fall. Ändert an sich nichts, aber ich wollte es richtigstellen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 18:00:59
Sagt mal lies du auch was du schreibst?
Stimme Roy voll zu!

Es geht in dem Verfahren um 3.700€ von 2013 - 2018! Bei einem negativen Urteil wären wir weg! Uns würde nur die 10 Jährige Verjährung helfen! Wenn die Beklagte sich bei dem Verfahren vor dem BGH „verhandelt“ weiß sie das die verlieren wird! Sonst würden die durchziehen und uns platt machen und jetzt legal Sportwetten weiter anbieten!

Jeder RA der was anderes behauptet möchte an Vergleichen verdienen!!! Punkt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 18:02:42
Ich wette es trotz es nur ruhend ist als Erfolg. Einen besseren Fall ( 1. Instanzen gewonnen und nicht perfekt aufgearbeitet ) hätten sie ja kaum bekommen können. Ich denke der Vergleich wird schon Safe Sein aber da wird auch auf Zeit gespielt . Ebenso wie es mit der BGH Anhängigkwit war. So haben ggf einige private Leute oder PKF erstmal nicht mehr finanziert. Meine Meinung . 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 18:04:09
Von einer "hohen Vergleichssumme" ist eher nicht auszugehen, da das Ausgangsverfahren ja ein Amtsgerichts-Prozess war.

Ich halte die Absage des Termins für extrem unglücklich aus Spielersicht. Die Gerichte warten dringend auf ein Statement des BGH, diverse Verfahren sind auf "on hold", da sie auf das Ergebnis des Termins gewartet haben.
Da das Dresdner-Verfahren noch nicht einmal terminiert ist, müssen die Gerichte weiter mit den Materialien arbeiten, die momentan vorliegen. Und da, man muss es leider ehrlich sagen, sieht es gerade nicht so rosig aus und es gehen reihenweise Verfahren verloren.  Selbst dann, wenn man dann in die Berufung geht, sind das wieder neue Kosten und wieder Zeit die verstreicht. Dass bei amtsgerichtlichen Verfahren zudem die Berufung an den momentan eher unschön entscheidenden Landgerichten landet, macht die Sache ebenso nicht besser.

Man könnte meinen, wer im Gerichtsverfahren verhandelt, der hat nichts in der Hinterhand. Für wen das hier nun zutrifft, sei mal dahingestellt. Leider wird es dazu vermutlich keine weiteren Details geben. Es bleibt daher wieder ein Warten von vorn, bis das nächste Verfahren terminiert wird. Schade.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 04 März 2024, 18:12:10
Dieses Verfahren war immens wichtig für den ganzen Sportwetten Sektor. Es ging um schlappe 3.700€ . Warum geht man da einen Vergleich ein, wenn man eine richtweisende Entscheidung für tausende ansässige Verfahren schaffen kann.

Vielleicht ist viel mehr Geld im Raum als die 3.700€. Eine Summe die er nicht abschlagen konnte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 18:17:00
Glaube ich auch weil PKF war ja gamesright wie ich auf deren Seite lesen konnte. Die hätten das sicherlich durchgezogen wenn das ein Witz Vergleich wäre. Aber natürlich alles Spekulation …Aber mein Anwalt hatte auch gesagt das andere PKF dieses Fall weg haben wollten… Stand vor 2 Wochen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 März 2024, 18:23:50
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Für mich sind die sich ihrer Sache keineswegs sicher sondern haben eher die Befürchtung es läuft gegen sie. Ob die Landgerichte weiterhin trotz OLG Urteile ständig dagegen anstänkern glaube ich auch nicht. Und auf Zeit spielt die Gegenseite sowieso, zumindest bis in Brüssel mal Klärung herrscht ob D Europa-konform handelte mit dem Verbot.

Und ehrlich das zieht sich so lange dass der Kläger sicherlich nicht unbedingt 70 Prozent als Vergleich haben muss. Bei 370.000 Euro hätte ich gesagt OK kann man machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 18:26:19
Zitat
Anders als geplant befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) bis auf Weiteres nicht mit der Frage, ob ein Veranstalter von Sportwetten ohne Konzession verlorene Wetteinsätze eines Spielers erstatten muss. Die Beteiligten verhandelten über einen außergerichtlichen Vergleich und hätten daher übereinstimmend beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, teilte der BGH am Montag in Karlsruhe mit. Der für Donnerstag geplante Verhandlungstermin sei aufgehoben worden. (Az. I ZR 90/23)

Edit Olli: Zitatfunktion eingefügt, da aus Pressemitteilung zitiert wurde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 18:56:41
Leute könnt ihr nicht 1 + 1 zusammenzählen. Mit einer hohen Vergleichssumme meine ich natürlich eine Absprache! Die werden mehr als das Verfahren der Gegenseite zahlen, damit sie "mit verhandeln" und das Verfahren ruhen lassen! Warum sollte die Beklagte wenn der Fall so schlecht war nicht durchziehen? Wie Staudt RA auch in dem Video erklärt hat der BGH schon indirekt eine Entscheidung in der Vergangenheit getroffen. Uns rettet nur die 10 Jährige Verjährung die auch nicht sicher wäre!

Warum einigen sie sich jetzt auf ein mal? Wir können sowieso nichts mehr "verlieren"! Die Beklagte wie hier auch genannt wird hätte jedes Verfahren abschließen können und dann sagen können ja es ist ja Legal und weiter ihr Geschäft weiter betreiben können! Die können mehr als ihr schon schlechtes Image verlieren! Das wir es bis jetzt schon gebracht haben! Echt Klasse! An jeden der egal wie mitwirkt vielen Dank! Natürlich müssen RA auch ihr Geld verdienen!

Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt. Damit die Anbieter ihr unrecht verdientes Geld sicher haben! Ohne das Anbieten wären sie niemals so groß geworden!

Der Beklagte kann mit den Verlusten die sie zurück zahlen muss leben und gewinnt noch etwas Zeit bis die 10 Jährige Verjährung greift!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:00:36
@kaffeesatzleser
Ich stimme dir ja fast immer zu aber hier sehe ich es anders. Wenn ich die große Chance habe sämtliche Verfahren gegen mich mit einem Sieg vor dem BGH zum Ende zu bringen dann reagiere ich nicht so. Warum kein Vergleich im Vorfeld? Warum erst jetzt, kurz vor knapp?
Ganz Deiner Meinung, stimme Dir komplett zu. Wenn ich als Spieler-Kläger vor den BGH ziehe, dann mach ich das ja nicht, weil Karlsruhe ein schönes Fleckchen Erde ist, was ich dann mal besuchen kann. Das macht man eigentlich nur, wenn man sich seiner Sache sicher ist. Warum ein Vergleich nicht weit vorher geschlossen wurde, ist daher tatsächlich absolut unerklärlich. Wobei man vermutlich dem klagenden Spieler auch zugute halten muss: es kann ja auch sein, dass der Anbieter in den beiden Vorinstanzen nie vergleichsbereit war. Wir wissen es halt nicht.

Einzig sicher ist, dass hier nur der Spieler handlungsaktiv war, denn er hat das Revisionsverfahren angeleiert. Würde er (oder der dahinter stehende PKF) sich nicht vergleichen wollen, dann wäre für den Anbieter auch kein weiterer Spielraum gewesen. Der Anbieter hätte also das Verfahren nicht beenden (bzw. hier zum Ruhen bringen) können, es sei denn, er hätte kommentarlos und ausdrücklich die Forderung anerkannt, was wohl ebenso abwegig ist.

Sehr spannend bleibt momentan tatsächlich, wie die OLGs auf die momentanen Klageabweisungen der LG reagieren. Einige verlorene LG-Verfahren sind wohl tatsächlich bereits an den jeweiligen OLGs, ich meine dabei auch das entscheidende LG-Verfahren aus Gießen vom letzten April. Möglicherweise bekommen wir hier seitens eines OLG schneller ein Statement als ein neuer Termin vom BGH für das Dresdner Verfahren. Warten wir also ab.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:04:44
Und lt. Forum sollte der Dresdener Fall im August verhandelt werden! Auch dieser wird von der Beklagten zurückgenommen! Es wird nur auf Zeit gespielt.
Das ist sicherlich ein zutreffender Gedanke, der den aktuellen Fall noch unschöner macht. Alle weiteren Verfahren vor dem BGH (dabei auch die Casino-Fälle) sind Sachverhalte, bei denen die Anbieter in Revision gegangen sind. Entsprechend können diese auch die Revision nach belieben zurücknehmen und es vergeht wieder Zeit. Der aktuelle Fall als Fall der Spielers als Kläger hätte dem einen Riegel vorschieben können.

Aber es nützt al das Palavern nun nichts, wir müssen damit jetzt erstmal leben und schauen, was unsere Anwälte daraus zaubern. Alles andere führt sowieso zu nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:14:47
Welche LG sind das den? Ich versteh euer Gedanke nicht. Wir haben sicherlich bei mind. 15 OLG bei OC Entscheidungen. Bei Sportwetten 5-6 OLG Entscheidungen. Wie sollen die weiteren OLG‘s entscheiden???

Und wenn ein OLG Pro Casino entschieden hat kann es nur bei Sportwetten Pro entscheiden! Es geht um die, die neu Klagen!
Die RA werden weiter sagen es gibt keine höchstrichterliche Entscheidung!
Die Anbieter können mit den Rückzahlung leben. Wenn das OLG nach dem LG schon entschieden hat würde es mich nicht stören wenn ich verliere! Das OLG wird die Entscheidung kippen!

Man weiß auch nicht wie die sich abgesprochen haben. Kann sein das die dafür andere Verfahren auch beenden…

Wenn man geklagt hat sollte man sich auf sein Verfahren konzentrieren!  Sprich ob sie Nichtzulassungsbescherde oder Revision einlegen! Wenn man Geld bekommt stört mich das nicht!

Die OLG‘s werden weiter der herrschenden Meinung entscheiden! Ruhe bewahren und Geduldig bleiben!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 19:32:34
Mit Sicherheit wird der Vergleich bereits ausgehandelt sein unter Stillschweigen.

Insgesamt viel Panik für Nichts. Insbesondere die "Prof so und so, sieht keine Rückforderung, Nichtigkeit der Verträge"-Fraktion, wobei die "wenn der BGH für uns entscheidet, gehen alle vielleicht Insolvent und auch nicht cool"-Fraktion.

Ich nehme auch lieber 4000 Euro als vielleicht eine Art Held zu sein um vielleicht 4000 Euro zu bekommen, um anderen durch sein Verhalten ggf eine gute Argumentationsgrundlage in Form eines BGH Urteils zu liefern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:34:24
Welche LG sind das den? Ich versteh euer Gedanke nicht.
Aus den letzten Wochen und Monaten u.a.:
AG Berlin Mitte
AG Trier
AG Fürth
AG München,
AG Essen
AG Regensburg
LG Berlin,
LG Bonn
LG Duisburg
LG Ingolstadt
LG Leipzig
LG Magdeburg
LG München II
LG Nürnberg
LG Siegen
LG Tübingen
LG Wuppertal

In den jeweiligen Begründungen teilweise ausdrücklich gegen die jeweiligen OLGs. Dabei stets: keine Nichtigkeit des Vertrags sowie kein relevanter Schaden (mit Verweis auf BGH XI ZR 515/21).

Diverse andere Landgerichts und auch Oberlandesgerichte diskutieren derzeit intensiv die Verjährung. Hier wurde auch diverses abgewiesen, OLG Oldenburg hat dazu die  Revision ausdrücklich zugelassen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:42:53
Ja das mag ja auch alles sein, bei dem aktuellen Fall war auch die Verjährung zu klären dazu kam es aber nicht. Die Anbieter werden die Verfahren versuchen vorher zu beenden. Wenn die die Revision zulassen warum entscheiden sie dann so?? OLG Karlsruhe hat als letztes die Revision nicht zugelassen. Ihr habt geschrieben vor dem OLG Stuttgart ist der Beklagte nicht aufgetaucht?!!!

Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!

Ich wiederhole mich Staudt Rechtsanwälte hat indirekt gesagt die Entscheidung mit den Zweitlotterien was zu tun hat! Was diskutieren wir hier?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 19:44:18
Ich hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass dieses Verfahren nicht stattfindet.

Die LG Entwicklung ist negativ und auch das hatte ich bereits erwähnt.

Das lustige ist das sogar LGs in Städten wo das oLG für Spieler entschieden hat Ansprüche ablehnen!!!!

Es wird so weiter gehen wie bisher.

Lg, olg und dann Nichtzulassung im Notfall wird Beschwerde eingelegt und 2,5 Jahre vergehen.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 19:44:59
@kaffeesatzleser… hast du ggf zu zwei drei LG urteilen auch das Aktenzeichen ? Weil ich finde sonst nicht  wirklich was dazu .

Mein Anwalt hat jetzt vor kurzen eine Klage übermittelt da waren aber mindestens genauso viele LG Urteile positiv mit aufgeführt seit Januar 2024 … hält sich wohl die Waage
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aloisius am 04 März 2024, 19:46:48
Ha, das Verfahren ist tot: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024046.html?nn=10690868
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:47:59
Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!
Das musst Du mir nicht sagen, sondern den oben genannten Gerichten, die sich ausdrücklich und wortwörtlich auf den BGH zu Zahlungsdienstleistern (Bank) Bezug beziehen und ihn zitieren. Ich kanns ja nun mal nicht ändern.
Auch ich halte die Argumentation der Gerichte für wenigstens fragwürdig, trotzdem sind die Entscheidungen leider so gefallen. Ob es uns nun passt oder nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 19:50:59
@kaffeesatzleser… hast du ggf zu zwei drei LG urteilen auch das Aktenzeichen ? Weil ich finde sonst nicht  wirklich was dazu .

Mein Anwalt hat jetzt vor kurzen eine Klage übermittelt da waren aber mindestens genauso viele LG Urteile positiv mit aufgeführt seit Januar 2024 … hält sich wohl die Waage
Kein Problem, hab sie alle hier. Zu finden über die einschlägigen Urteilsdatenbanken. Zu denen sollte aber dein Anwalt eigentlich Zugang haben: juris und beck
Muss sie halt nur mal eben raussuchen.... gib mir ein paar Minuten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 19:53:36
Die Anbieter werden erst vor dem BGH beenden wie im aktuellen Fall.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 19:54:41
Kein Stress wie gesagt 2-3 von den LGs reichen mir , Inhalt ist ja ähnlich . Danke kannst auch privat schreiben wie du willst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 19:55:31
Bei dem Verfahren was du genannt hat war es gegen eine Bank! Trifft nicht zu!
Das musst Du mir nicht sagen, sondern den oben genannten Gerichten, die sich ausdrücklich und wortwörtlich auf den BGH zu Zahlungsdienstleistern (Bank) Bezug beziehen und ihn zitieren. Ich kanns ja nun mal nicht ändern.
Auch ich halte die Argumentation der Gerichte für wenigstens fragwürdig, trotzdem sind die Entscheidungen leider so gefallen. Ob es uns nun passt oder nicht.


Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.

Jetzt überlegt mal warum CVC bis zum Schluss Investor der BuLi sein wollte?!? Die hätten in 20 Jahren 2 Mrd. € Verdient! Damit wollten sie die Verluste von der Beklagten decken! Glaubt ihr das Denken nicht die PKF!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:00:15
Die Anbieter werden erst vor dem BGH beenden wie im aktuellen Fall.

Ganz bestimmt werden die jedes Verfahren bis zum BGH bringen :). Wovon träumst du Nachts. Wo ist der Heilbronner Fall hin?? Warum sollen die noch mehr Geld ausgeben! Die werden die neuen Verfahren weiter führen und verschwinden die. Es kommt auch auf die Urteile drauf an. Limit/ Bis wann geurteilt. Mit jeder OLG Entscheidung wird es weiter klarer! Bald müsste im April der Münchener Fall kommen mit der Verhandlung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:01:01
AG Berlin Mitte 11 C 8/23
AG Trier 6 C 112/23
AG Fürth 310 C 428/23
AG München 251 C 17550/23
AG Regensburg 9 C 674/22
LG Berlin 84 O 231/22
LG Bonn 19 O 38/23
LG Duisburg 11 O 93/23
LG Duisburg 11 O 134/22
LG Ingolstadt 81 O 251/23
LG Ingolstadt 53 O 1719/22
LG Ingolstadt 53 O 1308/22
LG Leipzig 05 O 631/23
LG Magdeburg 10 O 441/23
LG München II 9 O 1243/23
LG Nürnberg 18 C 3407/23
LG Siegen 8 O 291/23
LG Tübingen 5 O 75/23
LG Wuppertal 6 O 262/20
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:07:54
Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.
Also LESEN (!!) musst Du schon was ich schreibe. Ich sage nicht, dass die Urteile richtig sind oder ich sie für richtig halte. Ich sage nur, dass es zahlreiche dieser Urteile aus den letzten Monaten gibt. Und zwar deutlich mehr als noch vor einem halben Jahr.
Da kannst Du Dich schlapp lachen oder kringeln, die Urteile sind allerdings in der Welt, ob es Dir nun passt oder nicht
Diese Urteile sollte auch jeder Anwalt, der unsere Verfahren betreut kennen, denn nur dann ist es zielführend, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 März 2024, 20:12:40
Danke für die Aktenzeichen

Bzgl den Heilbronner Fall müsste es dies hier sein:

https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/onlinegluecksspiel-lkz-berichtet-ueber-erfolg-der-hfs-rechtsanwaelte
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:14:23
Ohhweih ich lache mich schlapp, wenn die es falsch urteilen brauchst du es hier nicht erwählen. Echt lächerlich langsam hier!! Man man man.
Also LESEN (!!) musst Du schon was ich schreibe. Ich sage nicht, dass die Urteile richtig sind oder ich sie für richtig halte. Ich sage nur, dass es zahlreiche dieser Urteile aus den letzten Monaten gibt. Und zwar deutlich mehr als noch vor einem halben Jahr.
Da kannst Du Dich schlapp lachen oder kringeln, die Urteile sind allerdings in der Welt, ob es Dir nun passt oder nicht
Diese Urteile sollte auch jeder Anwalt, der unsere Verfahren betreut kennen, denn nur dann ist es zielführend, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.


Du machst Panik es gibt negative Urteile. Wenn die falsch geurteilt worden ist es nicht soo schlimm. Es kommt so rüber als ob die neue Gründe haben. Die beschäftigen sich halt nicht mit der Thematik.

Sorry wenn es falsch rüber kam.!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:15:14
Danke für die Aktenzeichen

Bzgl den Heilbronner Fall müsste es dies hier sein:

https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/onlinegluecksspiel-lkz-berichtet-ueber-erfolg-der-hfs-rechtsanwaelte

Jo danke dir, die Versuchen halt mit Vergleichen die Summen runterzudrücken!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 März 2024, 20:21:47
Einige Leute haben wir zu Sportwetten klagen überhaupt keine Ahnung!!!!

Träumt weiter von vergleichen :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 März 2024, 20:23:28
Tja wenn man das mal kein Einknicken von Tipi ist, dann weiß ich auch nicht.Da waren Sie sich mir Ihrer europäischen Lizenz wohl doch nicht so sicher.
Alllein was die Presse die letzte Wochen abging war denen wohl schon zu viel. Sie mussten die letzten Wochen bestimmt nichts anderes machen als Dsvgos zu versenden.
Die werden dem Kläger warhscheinlich 4k vorgeschlagen haben, damit ja kein Urteil ergeht.
Für diese Summe und generell riskierst du kein Bgh Urteil und die damit verbundenen Folgen. Für die Anbieter geht es eigenltich nur noch um Schadensbegrenzung dh.
verzögern verzögern..wo es geht und Vergleiche(die Anzahl der eh schon spärlichen Urteile ist noch weiter gesunken) anbieten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:28:36
Einige Leute haben wir zu Sportwetten klagen überhaupt keine Ahnung!!!!

Träumt weiter von vergleichen :)

Achso der BGH ist kein „Vergleich“? Der Heillbronner Fall wird auch ein Vergleich :).
Der PKF kriegt ca. 130.000€ jetzt zurück und könnte weitere Klagen finanzieren. Mit dem 1 Jahr verstreichen die Chancen von anderen und die Gelder werden weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:35:00
Wenn die falsch geurteilt worden ist es nicht soo schlimm. Es kommt so rüber als ob die neue Gründe haben. Die beschäftigen sich halt nicht mit der Thematik.
Klar, kann man so sehen. Ist ja auch keine so leichte Materien.

Dann musst Du nur noch erklären, warum teilweise exakt die gleichen Kammern an den jeweiligen Gerichten plötzlich komplett entgegen ihrer vorherigen eigenen Urteile entscheiden....  ;)
Siehe beispielsweise die 2. Kammer LG Bonn oder aber die 6. Kammer LG Wuppertal
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 20:42:48
Was wird das hier? Spielen wir gegeneinander oder wie??? Edit Olli: Beleidigung entfernt

Ich Verweise auf die Pressemitteilung vom BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 März 2024, 20:48:57
Was wird das hier? Spielen wir gegeneinander oder wie??? Edit Olli: Auch hier Beleidigung entfernt!

Ach PLAYER8..... ähh.... Zocker....  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 März 2024, 20:54:22
Unterlasse bitte die Beleidigungen! Sie sind kein Zeichen von Intelligenz oder Souveränität. Somit schadest Du nur Dir selbst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 März 2024, 21:42:58
Es war ja leider abzusehen... geringe Summe, Angebot etwas drüber... es fließt ein bisschen Geld... Thema erst mal wieder vom Tisch.... wieder Zeit gewonnen...genau das was oftmals hier kommuniziert wurde... bei der "lächerlichen" Summe war es auch zu erwarten dass genau das passiert... versteh allerdings nicht warum
ein PKF dort nicht eingreift und die paar Taler in die Hand nimmt um den Fall oder den Kläger davon zu überzeugen es durchzudrücken... daraus würde doch viel mehr Profit resultieren für alle klagenden Parteien... selbst wenn man im ersten Moment drauf zahlt ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 22:12:15
Geringe Summe? Definitiv nicht.
Die Doku war sehr interessant auf jeden Fall auf ZDF.
Wer weiß den genau wer genau die illegalen Anbieter betreibt? Oder irgendwann die PKF vlt. übernommen werden könnten?
Es geht um Mrd. €.

Nochmals ob Illegal oder legal. Die haben sich ein Kundenstamm aufgebaut!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 März 2024, 22:44:14
Ich meinte auch lediglich den Fall der jetzt zurückgenommen wurde, und ich wage einfach mal die steile Theorie, dass das im Verhältnis zu den anderen Verfahren einen "kleine" Summe ist... ja es ist definitiv viel
Geld... aber selbst mit einem Vergleich von 200%! Der Klagesumme geht die Beklagte da sehr "günstig" bei raus ohne ein weiteres mediales Interesse zu wecken...  im Prinzip lange auf Zeit gespielt um dann im Endeffekt KEIN Urteil gegen sich zu haben...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 04 März 2024, 22:56:52
war klar, dass so etwas kommt.

schade, dass der kläger hier scheinbar nach etwas scheine-wedeln eingeknickt ist und es nicht zum wohle der allgemeinheit zu ende gebracht hat. auch wenn hier bestimmt mehr geld gezahlt wurde, als streitsumme war, verstehe ich nicht, warum der PKF nicht weiter durchgezogen hat...wenn man schon mal beim BGH ist...

da hier ja auch die rede von einem negativ trend bei jüngsten urteilen ist: kann mir jemand die gründe dafür erklären? geht es dabei nur um sportwetten?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 23:02:39
Häh...der Fall wurde nicht zurückgenommen. Das Verfahren offiziell ruhend gestellt. Zurückgenommen wäre es, wenn die Revision zurückgenommen wäre. Das Verfahren ruhend stellen aufgrund aussichtsreicher Vergleichsverhandlungen ist alles andere, aber mit Sicherheit nicht zurückgenommen.

Insofern ist das mE ein gutes Ergebnis, insbesondere für die Fraktion, daß durch ein positives Urteil die Anbieter reihenweise Insolvenz anmelden.

Üblicherweise fragt jedes Gericht,ob man sich vergleichen möchte. Hatte bei den großen Anbietern bis zu 80%. Der Anbieter war noch nie nicht vergleichsbereit.
Insofern muss man mit auch negativen Urteilen leben, wenn man sich auf ein Urteil einlässt, ist das eben auch immer ein Glücksspiel. Heißt ja nicht umsonst, auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand. Ich mach lieber sichere 80% an Bord holen, Anbietersperre, kein Problem bei der ZV als vielleicht 100% mit Berufung usw. Vorallem bei dem Krankenstand, haben wir die nächste WM in Katar bevor da irgendwas rechtskräftig entschieden und erfolgreich vollstreckt werden konnte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 März 2024, 23:11:05
Langsam versteh ich euch nicht, der Fall war schlecht der Kläger sollte unbedingt zurücknehmen. Der Anbieter knickt trotz großer Klappe ein. Das ist jetzt schlecht. Der Dresdener Fall ist perfekt begründet, Livewetten etc. Aber die Revision kann der Anbieter jederzeit zurücknehmen.

Jetzt auf einmal es kommen negative Urteile bei den LG. Es ist in Gefahr. Hää versteh gar nichts mehr. Man sollte standhaft sein und durchziehen. Aber behaupten der PKF würde nicht durchziehen. Nochmals wenn die 10 Jährige Verjährung nicht greifen würde hätte wohl kaum der Anbieter ein Angebot gemacht. Die Anwälte verdienen weiter. Nur das Geld wechselt das Hand bei der Sache.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 März 2024, 23:16:13
Danke. Sehe ich auch so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 06:47:52
@Kaffeesatzleser
Deine Meinung würde mich mal interessieren warum bei einigen Gerichten ein Umdenken in Sachen Entscheidung gegen Kläger stattfindet. Wobei ich hier die Amtsgerichte nicht so einbeziehen will da dort schon immer viele negative Urteile kamen.

@istvölligegal
Klar bei einem vernünftigen Vergleichsangebot sehe ich das durchaus wie du.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 08:05:38
Die oben genannten negativen Urteile sehen den Vertrag nicht als nichtig an.

Ich selbst werde diesen Monat noch ein Urteil von einem Gericht erhalten und werde hier Feedback geben.

Welches Gericht es sein wird möchte ich nicht sagen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 05 März 2024, 08:32:47
Ich habe schon ein positives Urteil aber warte noch auf jegliche Reaktion seitens meines Anwalts. Ich denke die Gegenseite zieht das künstlich in die Länge um das BGH Urteil abzuwarten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 09:51:48
Das scheint die neue Masche zu sein. Vollstreckung momentan nicht möglich und die Fälle vor dem BGH werden sie grundsätzlich kurz vorher platzen lassen. Es geht nicht ums Geld an sich sondern um die Klagewelle bei einem positiven Urteil vor dem höchsten deutschen Gericht für die Kläger. Das wollen sie verhindern. Es ist ein Unterschied ob 500 im Monat Klagen einreichen oder 5000. Meine persönliche Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 09:55:39
So ist das. Die Anbieter spielen nur auf Zeit. Wenn ein Fall gefährlich wird, versuchen Sie den Fall durch ein Vergleich aus der Welt zu schaffen. So wird es weitergehen bis die Verjährung für alle Fälle greift. Dadurch werden einige hunderte Millionen Euro gespart wenn nicht Millliardenbereich. Das lohnt sich definitv für die Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 März 2024, 10:01:42
https://www.presseportal.de/pm/135393/5728041

Für die ist es günstiger für ein Verfahren mehr Geld ausgeben als nötig. Weil dadurch andere Ansprüche verjähren. Sehr gut erklärt im Artikel. Es geht halt um Millionen €.

Zumal der hiesige Beklagte von einer Kanzlei vertreten wird wo der Staat auch vertreten wird..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 10:51:43


Habe eines der erwähnten Urteile gefunden:

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/JURE240003082

Und hier ist das Urteil von LG Gießen wo diese schwachsinnige Argumentation began:

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE230004992/part/L

Die Begründungen haben wirklich in sich.

Es sei zwar gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstoßen worden. Konsequenz sei jedoch nicht, dass die geschlossenen Spielverträge unwirksam seien:

"Für das Gericht ist nicht ersichtlich, warum der Zweck von § 4 Abs. 4 GlüStV 2011 nicht anders zu erreichen ist und die Nichtigkeit des Spielvertrages zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich sein sollte.

Es ist bereits offen, ob durch eine Nichtigkeit des Spielvertrages der Zweck des § 4 Abs. 4 GlüStV erreicht werden kann. Denn dies setzte voraus, dass die zivilrechtliche Sanktion allein oder jedenfalls besser als verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen dazu geeignet wäre, das Verbot in § 4 Abs. 4 GlüStV durchzusetzen. Es ist aber äußerst zweifelhaft, ob die Anbieter von unerlaubten Online-Glücksspielen deren Veranstaltung oder Vermittlung unterlassen, (nur) weil der Spieler im Ergebnis einen (gerichtlich durchzusetzenden) Anspruch auf Ersatz seiner Verluste hätte."

Und weiter:

"Darüber hinaus ist die Nichtigkeit des Spielvertrages auch nicht zum Schutz des Vertragspartners (Spielers) erforderlich. Es ist gerade nicht Zweck des GlüStV 2011 Spieler allgemein vor ihrem Verlustrisiko zu schützen. Andernfalls dürfte keine Form des Glücksspiels erlaubt sein. Wie auch in dem vom BGH entschiedenen Fall gebieten es die Interessen des Spielers gerade nicht, ihn durch die Nichtigkeit des von ihm eingegangenen Vertrages vor den wirtschaftlichen Folgen des Glücksspiels zu schützen (vgl. BGH, aaO, Rn. 16).

Der drohende Vermögensschaden für den Spieler folgt nicht aus dem Verbot des unerlaubten Glücksspiels, sondern aus dem jedem Glücksspiel immanenten Risiko, dass Gewinne oder Verluste ungewiss und rein zufällig sind (BGH, aaO, Rn. 16). Hiermit setzen sich die bisher vorliegenden oberlandesgerichtlichen Entscheidungen nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend auseinander."


Zusammengefasst heisst es, dass die Anbieter machen können was die wollen. Das ist gesetzlich OK. Aber  wenn ein Spieler sein Geld aus etwas illegales zurückfordert, das ist nicht OK
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 März 2024, 11:22:07
Wenn Mal wieder ein Anlagenkonvolut von Urteilen kommt, frage ich beim Gericht postalisch nach, ob das Urteil in Rechtskraft erwachsen ist. In allen Fällen war das Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen.
Oft wird das Nächstinstanzliche Urteil nicht veröffentlicht, weswegen der Eindruck entsteht, daß das Urteil x rechtskräftig wurde. Insofern ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 März 2024, 11:27:47
LG Gießen Fall ist definitiv in Berufung gegangen. LG Magdeburg ist mir leider nichts bekannt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 März 2024, 11:46:56
Hey :)

Vielleicht wäre es hilfreich, alle 2 Wochen oder 1x im Monat eine sachliche und sachbezogene Zusammenfassung des Status quo hier hinein zu schreiben.
Das gäbe eine gute Übersicht für Euch und auch für alle Anderen, die hier mitlesen - oder sich ggf. neu anmelden. Mir fielen da Roy1234 und Kaffeesatzleser ein, die das bestimmt gut machen würden.
Dann könnten auch Verständnisschwierigkeiten, Nachfragen auf längst Beschriebenes eingedämmt, Verläufe, Neuigkeiten usw. aktualisiert und übersichtlich werden.
Eine Art 'Protokoll' meine ich.
Wäre das was?

Gruß, R.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 11:57:57
Wie bereits oben geschrieben vergleiche erst vor dem BGH bis dahin Berufungen und wenn nötig Nichtzulassung. Nach einem positiven Urteil am LG und OLG immer Berufung!

In der Zwischenzeit vergehen Jahre und vielleicht
taucht auch der Europäische Gerichtshof noch auf.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 12:40:09
Nein Balou, es gab massig Vergleiche auch bei Sportwetten. Nur Behausung eines indigenen Volkes & co stellt sich da komplett quer.

Edit Olli: Anbietername entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 16:54:53
Ich könnte dir 2 Anbieter nennen die keine Vergleiche machen.

Der Fall der in der Nichtzulassung sich aktuell befindet und am OlG Köln verhandelt wurde. Den Anbieter findet man bei Google.

Auch ein weiterer Anbieter unter den Top 5 keine Vergleiche bei Sport.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 März 2024, 17:50:59
@Olli
Jetzt passe ich immer so auf und jetzt ist's mir auch passiert.🙈
@Balou
Mir ging's darum weil du das als grundsätzlich geschrieben hast. Du kannst selbst deine Erfahrung bei Anbietern nicht verallgemeinern.
Wie bei allem hier mal so mal so. .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 März 2024, 18:02:50
Beide Anwälte von mir ( hab mehrere Falle bei 2 unterschiedliche Anwälten) haben bestätigt, dass bei diesen Anbieter kein Vergleich getätigt wurde.

Also nicht nur bei mir bei allen Sport fällen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 März 2024, 18:20:07
Wozu sollen die dann stillschweigend sich einigen wenn die es eh aussagen?

Selbst in der Vergangenheit wurde öffentlich bestätigt das es Vergleichszahlungen gab/gibt. In gewisser Maße sind Vergleichszahlungen für die Anbieter auch gut. Gewinner sind alle 3 außer wir.

Alle haben was von dem Deal!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 März 2024, 18:38:47
@Roy

Nicht schlimm ... es passiert eben ... :)

@Balou

Wenn Du zitierst, dann füge bitte die Quelle ein. Ich habe jetzt schon drei Mal Deine Zitate in die Zitatfunktion gepackt, damit man wenigstens erkennt, dass es nicht Dein geistiges Eigentum ist. Zum Zitieren nutze die 12. Schaltfläche in der 2. Reihe!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 05 März 2024, 19:17:34
Sportwetten wollte ein Anbieter auch partout nicht vergleichen, nach der Verhandlung und den Hinweisen des Gerichts tadada auf einmal kein Problem. Ich denke, die vergleichsbereitschaft kommt und geht nach den ersten Worten des Gerichts von 40%-90% in der mündlichen Verhandlung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 März 2024, 21:04:58
Also, wenn der Richter einen Schnauzer trägt, dann gibt es grob 20 % ...
Ist der Richter zudem noch eine Frau, dann um die 70 % ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 05 März 2024, 22:53:48
Nee, ich schätze die zu erwartende Vergleichsumme bei einer Richterin mit Schnauzer deutlich höher ein - eher so um die 210%. Sowas sieht doch ein Blinder!
Zusätzlich vermute ich, daß es grüne Eichhörnchen regnen wird, sollte der Anwalt der Gegenseite von Sternzeichen Zwilling sein. Dies gilt aber natürlich nur bei einem Geburtstag in der ersten Junihälfte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 März 2024, 23:38:52
Hi TAL,

ich staune ... Du hast ja richtig (geheim)wissenschaftliche Ahnung!  ;D
Nur die Anzahl der grünen regnenden Eichhörnchen, die gilt es noch zu eruieren.
Ich glaub' das könnte man sich auch aus der Hand lesen lassen -- hier vor Galeria gibt's immer ne Wissenschaftlerin, die sagt, dass sie das kann!
In diesem süß-schaurigen Sinne mit schummrig-lunaren Abendgrüßen von der Frau mit den sieben Schwertern :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 März 2024, 06:31:57
Ha ... jetzt wissen wir auch Rubbels Beruf! Schneiderin! Tapfer, tapfer ...
Dabei kommt mir aber doch etwas komisch vor ... hieß es wirklich "einer auf sieben Streichen"? Naja, die fliegenden Eichhörnchen sind ja auch schwer zu treffen ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 März 2024, 10:48:35
Schon sehr merkwürdig auf ein mal ist rund um das Thema still geworden. Hans Sarpei ist bei Gamesright auch nach einem Video wieder offline. Die EM steht natürlich vor der Tür…Denke mal das es auch so leise bleibt erstmal..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 07 März 2024, 15:00:26
Beide Anwälte von mir ( hab mehrere Falle bei 2 unterschiedliche Anwälten) haben bestätigt, dass bei diesen Anbieter kein Vergleich getätigt wurde.

Also nicht nur bei mir bei allen Sport fällen.

Ich habe bei den beiden bisher auch identisches gehört. Also der Anbieter mit Behausung und so und dem, der nach OLG Köln Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat. Nichtsdestotrotz gibt es gegen diese Anbieter ja auch bereits rechtskräftige Urteile. Weiß einer, wie es sich in diesen Fällen mit der Zahlungsmoral verhält?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 07 März 2024, 15:15:58
Hi

Leider keine Information was Anbieter aus dem OLG Köln Fall angeht.

Mir ist aufgefallen, dass nicht alle PKF diesen Anbieter annehmen.

Zu Sportwetten sehe ich auch wenig rechtskräftige Urteile, weil die ja immer bis zum BgH wollen.

Ich werde aber mal bei meinem Anwalt nachfragen.


Keine Ahnung wie viele Fälle dort liegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 18:19:49
Ich bin jedenfalls zu blöd den Fall zu erkennen den ihr meint.😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 07 März 2024, 19:53:34
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-bgh-sagt-verhandlung-ab-223749.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 20:56:16
Ja den kenne ich. Ich meine den Köln Fall. Der Kahn Verein zahlt nicht das ist bekannt. Dachte es gäbe einen anderen der oben angesprochen wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 März 2024, 21:31:46
Wer ist der Anbieter von Köln? Zu Hause übersetzt oder? Die Berufung von Nürnberg wurde ja angeblich zurückgenommen. Ich denke mal die wissen alle welche PKF und Anwälte zusammen arbeiten…je nachdem zahlen die dann aus
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 07 März 2024, 22:08:56
Der Anbieter ist z. B. Sponsor bei Eintracht Frankfurt. Und bei West Ham United auf der Brust, wie ich gerade gesehen habe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 März 2024, 22:21:01
Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 09 März 2024, 22:56:04
Was steht als nächsten an vor dem BGH?
Ich hatte einen Vergleichsvorschlag vom ehemaligen Gladbach Sponsor, habe bei 60 % zugestimmt, Anwalt hat mir das so geraten, jedoch der PKF nicht.
Jetzt geht das ganze vor das OLG, da das LG für mich entschieden hat.
Bei meinem 2ten Fall gab es nie einen Vergleich bzw. Angebot. Wurde auch für mich entschieden. Auch Berufung vor dem OLG.
Bei beiden Fällen Termin noch offen und auch ob die Berufung zugelassen wird...
Finde es jedoch sehr komisch, dass der PKF im ersten Fall nicht zugestimmt hat
Bin gespannt, wie alles weiter geht und hatte auch bissel Angst, dass das BGH gegen uns entscheidet, aber rechne mittlerweile eh wieder mit 0,0

Gibt es auch Neues zu Curacao?
Danke für jeden hilfreichen Kommentar
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 09 März 2024, 23:12:28
Berufung wird immer zugelassen. Je nachdem, wie das OLG die Sache sieht, gibt's entweder einen Hinweisbeschluss mit dem Hinweis, weswegen die Berufung aussichtslos ist und die Berufung zurückgenommen werden möge um Gerichtsgebühren einzusparen. Hierzu gibt's noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme. In 95% der Fälle wird das Gericht nicht von ihrer ursprünglichen Meinung abweichen und bei keiner Rücknahme die Berufung zurückweisen. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG kann man aber auch nicht darauf schließen, dass die Berufung von Erfolg gekrönt sein würde.

So oder so, ist' es beim Gericht auch Glücksspiel. Der pkf hat bundesweite Urteile und hat auch Kenntnisse, welvhr Anbieter zahlt. Ich weiß, dass Versicherer Listen über Gerichte und ihre Richter führen und wie die bestimmte, häufige Sachverhalte sehen.
Bin mir ziemlich sicher, dass das bei einem pkf und bei Glücksspielanbieter ebenfalls der Fall ist, um möglichst die Entscheidung über den Fall nicht ganz den Zufall zu überlassen. Wenn ich Urteile habe vom gleichen Richter vom gleichen Sachverhalt bei einem Anbieter der nach einem Urteil freiwillig zahlt, würde ich auch nicht vergleichen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 00:15:19
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?
Zu Curacao ist mein Stand von Ende des Jahres dass zumindest meine Kanzlei keinen willigen PKF findet. Das ist alles so verstrickt. ZB OC in Zypern mit Lizenz in Curacao und Geld in Lummerland. Die Transfers laufen da ja oft über Litauen oä Länder. Übertrieben gesagt kann man dann direkt vor Ort gefühlt 1000 Euro vollstrecken. Angeblich laufen hier zig Musterverfahren. Kann dauern. Da stehen die Chancen in Malta und Gibraltar um einiges besser etwas zu holen. Meine Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 09:56:18
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?
Zu Curacao ist mein Stand von Ende des Jahres dass zumindest meine Kanzlei keinen willigen PKF findet. Das ist alles so verstrickt. ZB OC in Zypern mit Lizenz in Curacao und Geld in Lummerland. Die Transfers laufen da ja oft über Litauen oä Länder. Übertrieben gesagt kann man dann direkt vor Ort gefühlt 1000 Euro vollstrecken. Angeblich laufen hier zig Musterverfahren. Kann dauern. Da stehen die Chancen in Malta und Gibraltar um einiges besser etwas zu holen. Meine Meinung.

Ist doch eig. ganz einfach eigentlich. Der Anwalt möchte ohne Stress an dem Vergleich verdienen. Der PKF bei der Rechtslage mehr rausholen.
Sind halt Interessenkonflikte. Nachdem OLG können die Anwälte eh nicht mehr an dem Fall verdienen. Kommt auch darauf an wie die sich vor dem LG verteidigt haben können die es nicht mehr korrigieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 10:18:42
https://www.stern.de/amp/gesellschaft/tipico-prozess-abgeblasen---koennen-wettverluste-trotzdem-zurueckgefordert-werden--34523600.html

BGH Verfahren. Das würde erklären warum der PKF auf jegliche Werbung seit letzter Woche auch mit Hans Sarpei verzichtet…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 12:59:33
Ideal für Suchtis die schnelle Kohle wollen für die nächsten Runden im OC. Ich habe gehört so zwischen 10 und 30 Prozent je nach Anbieter und dessen Zahlungsbereitschaft. Curacao kann ich mir nicht vorstellen weil das kompliziert ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 13:49:24
Sorry sollte jetzt nicht auf dich direkt bezogen sein. Aber eines ist ja klar die sind nicht die Wohlfahrt und nehmen auch nur Fälle an die durchgehen, zumindest 90 Prozent. Für mich ein Geschäftsmodell das ich genau wie die Gegenseite nicht mag. Meine persönliche Meinung. Aber in Endeffekt schauen alle Parteien nur auf die eigene Rentabilität des Vorgehens. Ich gehe sogar soweit zu denken dass die Anwälte auf beiden Seiten und die PKF so gut vernetzt sind das es für alle schnell und passend gemacht wird. Vergleiche sind immer besser als langwierige Prozesse im schlimmsten Fall mit Vollstreckungstitel. Bindet Kapital, dauert ewig und ist unsicher weil keiner weiß ob die Casinos nicht doch irgendwann das Konstrukt versenken und neu zum Leben erwecken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 März 2024, 17:04:27
Pkh ist ja auch immer eine Option. Wieso ist denn die Urteilsdatenbank von s Michaelsen verschwunden??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 10 März 2024, 17:07:47
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?

Nein ist der mit Oliver Kahn nicht. Handelt sich um eine andere Gruppe.
Diese wollen absolut keinen Vergleich und halten sich komplett im Recht.

War das nicht etwas im Gespräch mit einem Fall aus Dresden, der recht gut aufgezogen ist mit Livewetten und der auch vor das BGH geht?

Jedenfalls hoffe ich nicht, dass sich das bei beiden ewig in die Länge zieht.
Aber Geduld braucht man hier wohl schon.

Das Wichtigste ist eh, dass ich kein Geld mehr verzocke und meine Schulden regelmäßig auch mit Nebenjob gut abbaue.
Und noch wichtiger, dass das auch dabei bleibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 18:42:37
Wundert mich zwar wenn der Anwalt dazu rät dass der PKF ablehnt aber er hat sicherlich gute Gründe dafür. Ich denke das wird nicht nachteilig für dich sein. Der andere Fall ist nicht zufällig Oliver Kahns ehemaliger Arbeitgeber?

Nein ist der mit Oliver Kahn nicht. Handelt sich um eine andere Gruppe.
Diese wollen absolut keinen Vergleich und halten sich komplett im Recht.

War das nicht etwas im Gespräch mit einem Fall aus Dresden, der recht gut aufgezogen ist mit Livewetten und der auch vor das BGH geht?

Jedenfalls hoffe ich nicht, dass sich das bei beiden ewig in die Länge zieht.
Aber Geduld braucht man hier wohl schon.

Das Wichtigste ist eh, dass ich kein Geld mehr verzocke und meine Schulden regelmäßig auch mit Nebenjob gut abbaue.
Und noch wichtiger, dass das auch dabei bleibt.

Welcher will absolut keine Vergleiche? Hab nicht verstanden welcher Anbieter gemeint ist
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 10 März 2024, 19:36:56
Zitat

Welcher will absolut keine Vergleiche? Hab nicht verstanden welcher Anbieter gemeint ist

Darf die Gruppe hier nicht nennen, jedoch meint deren Anwalt, dass diese komplett im Recht sind und mein Anwalt sagte auch, dass die keinen Vergleich
eingehen wollen/werden.
Jetzt geht es eben weiter.
Mitte Februar hat der unsymphatische Mensch die Berufung begründet, worauf meine Seite jetzt reagieren wird.
Jetzt mal abwarten und schauen...
Ich werde hier nicht nennen, welche Gruppe es ist, jedoch müssten diese mal mit Viktoria Köln zusammengearbeitet haben.
Mehr Nachfragen aber bitte nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 10 März 2024, 21:09:27
Der Kahn Sportwetten Verband lehnt strikt Sportwetten vergleiche ab
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 10 März 2024, 21:43:54
Es muss erstmal etwas Zeit vergehen…Ich behaupte es wird ganz leise die nächsten Monate…In dem Artikel steht das das Verfahren vom PKF abgekauft wurde. Die werden schon ein gutes Deal abgeschlossen haben…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 März 2024, 22:43:50
Was soll uns das sagen?
Dann haben sie halt einmal aus der Portokasse gezahlt und werden es das nächste Mal wieder nicht tun. Warum auch? Es wird weder ruhig noch wilder. Es gibt Prozesse und Entscheidungen. Die einen bieten Vergleiche an, die anderen nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 10 März 2024, 23:10:40
T.. versucht sich natürlich gegenüber der Presse sauber zu halten. Für den neutralen/nicht betroffenen Leser mag das vielleicht plausibel wirken. Es macht natürlich keinen Unterschied ob der Fall abgekauft wurde oder nicht.  "Rechtssicherheit anstreben und sich herauskaufen? Klingt logisch :D. Da kann man richtig das rudern herauslesen. Das man sich nicht vergleicht(wobei das wahrscheinlich sehr individuell sein wird) ist ja auch eigentlich klar. Es liegen 6 Großtuniere und 10 Jahre "Tagesgeschäft" was z.B. Fußball angeht auf dem Tisch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 12 März 2024, 12:01:16
Kommenden Monat ist meine erste Verhandlung gg. einen Anbieter, für den sich bei der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsbeistand kein PKF gefunden hat. Letzte Woche eine Mail bekommen, dass es jetzt doch einen gäbe. Bin gespannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 März 2024, 12:43:24
Wie jetzt du hast ohne geklagt und kurz vor der Verhandlung springt ein PKF auf? Verstehe ich nicht. Da hätte der mir auch gestohlen bleiben können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 12 März 2024, 14:42:43
Hallo , ich hätte da mal eine Frage . Nach meiner Erfahrung werden   momentan die Deutschen Gerichte von den Anbietern  veräppelt indem sie Verfahren
in die länge ziehen zb in meinem Verfahren  ( großer Anbieter ) Klageschrift vom Gericht eingereicht mit Rückschein vom Anbieter angenommen , dann hin
und her dann Klageerweiterung unserer Seite , Gericht wieder  eingereicht mit Rückschein , nach 4 Wochen Antwort vom Gericht , liegt für folgende Person eine Rückbriefnachricht vor;
dann, Es wurde eine erneute Zustellung per Einschreiben gegen Rückschein am  .........2024 veranlasst. Finde das  ist verars.... an das Gericht , da ja die erste
Klageschrift angenommen wurde also stimmt Adresse und alles. ! Meine Frage wäre , werden die Gerichte sich das gefallen lassen oder kann es passieren das
die Gerichte irgendwann mal auf dem Tisch hauen ?!  Anderer Fall ;Anwalt Gegenseite falsch errechnete Verlust Summe angeblich Fehler von Sekretariat Fazit der festgesetzte
Verkündungstermin wurde aufgehoben und ein neuer mündlicher Verhandlungstermin wurde erzielt , 7 Monate später . Finde das Krass und eine offensichtliche verars....  an unsere Gerichte
Sorry wenn ich das falsch sehe!
   
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 12 März 2024, 17:51:51
die casino mafia ist ein meister darin, die trägheit unseres rechtssystems voll auszunutzen. die allgemeine überlastung / unterbesetzung der gerichte ist ein zusätzliches hindernis. ich denke, dass nur eine höchstrichterliche entscheidung diesem ganzen schwachsinn ein ende bereiten kann und ab dann eine massive beschleunigung aller verfahren einsetzen sollte. bis dahin heißt es wie immer: geduld und warten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 13 März 2024, 13:31:50
Wie jetzt du hast ohne geklagt und kurz vor der Verhandlung springt ein PKF auf? Verstehe ich nicht. Da hätte der mir auch gestohlen bleiben können.

Ja. Wobei man für die Info die ursprüngliche erste Anfrage genommen und ein neues AZ vergeben hat. Wahrscheinlich sind die alle Anfragen nochmal durchgegangen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 10:19:43
Neuer Verhandlungstermin am 2. Mai 2024 um 11.30 Uhr in Sachen I ZR 88/23 (Erstattung von Verlusten bei unerlaubten Sportwetten)

Die Revisionsklägerin hat ihren Sitz in Österreich und nicht in Gibraltar oder Malta.

Vorinstanzen sind das LG Görlitz - Urteil vom 3. August 2022 - 1 O 452/21 und das OLG Dresden - Urteil vom 31. Mai 2023 - 13 U 1753/22. Dies war das erste OLG-Urteil zu Sportwetten im Internet (Thomas Schopf, HFS Rechtsanwälte auf Klägerseite und Redeker Sellner Dahs). Bisher sind nur drei OLG-Urteile zu Sportwetten ergangen, alle zugunsten der Kläger. Die beiden weiteren sind OLG Köln vom 17.11.2023 - 19 U 123/22 (Michaelsen und Hambach & Hambach) und OLG Karlsruhe vom 19.12.2023 - 19 U 14/23 (Michaelsen und Redeker Sellner Dahs). In beiden Verfahren wurde eine Revision nicht zugelassen, BGH-Anwälte prüfen aber derzeit noch Nichtzulassungsbeschwerden.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024062.html;jsessionid=732A36AFF57450DCA371E6F444DDDC16.internet961?nn=10690868
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 15 März 2024, 10:49:28
Das hört sich gut an, dass sind knapp 6 Wochen dahin. Ich glaube, dass der Anbieter den Schwanz nicht einziehen wird und es hoffentlich tatsächlich zur einer Verhandlung kommen wird.

Weiß du warum man die Seite Entscheidungssammlung Sportwetten von Herrn Dr. Michaelsen nicht mehr abrufen kann?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 März 2024, 10:54:31
Vielen Dank für die Info allerdings wird sicherlich auch dieser sehr sehr wahrscheinlich nicht stattfinden. Der Termin und das Urteil liegt unmittelbar vor einem Großereignis. Es wird nur zu einer Verhandlung kommen wenn der Kläger vorher verloren hat.

Es gibt mehr als 3 „Entscheidungen“ das OLG Oldenburg Hinweisbeschluss und Urteil.
OLG Stuttgart Versäumnisurteil. Entscheiden trotzdem nach Aktenlage.
Wird spannend wieder.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 11:08:55
Dieses mal hat der Anbieter Revision eingelegt. Das heisst die können jederweit die Revision zurückziehen, so dass es nicht zu einem Urteil kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 März 2024, 12:43:29
Ich glaube auch das wird wieder kurz vor knapp zurück gezogen. Aber selbst wenn nicht ist es ein sehr guter Fall . Das dieser so zeitnah kommt hätte ich nicht gedacht …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 März 2024, 12:49:00
Ist ja wieder eine Klage mit geringem Betrag.
Mal etwas mit sechstelliger Summe wäre nett dass die zumindest bluten wenn sie zurückziehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 12:49:26
ich finde das ist ein gutes Zeichen dass es so zeitnah kommt. Anscheinend ist für Richter wie bei OLG der Fall eindeutig. So interpretiere ich den Fall wobei ich mich natürlich auch irren kann :-)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 März 2024, 12:51:47
CRS vielleicht hat der BGH Bock drauf hier mal eine Entscheidung zu treffen und die Kollegen auszubremsen. Wenn die genauso genervt sind wie wir bzgl dem Hickhack verstehe ich das.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 15 März 2024, 16:16:14
War das nicht beim Diesel-Skandal ähnlich?
Hier hatte der BGH auch irgendwann genug davon, dass Fälle immer wieder - kurz bevor diese vom BGH behandelt wurden - zurückgezogen wurden.
Hat mir meine RAin erzählt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 15 März 2024, 16:35:20
ja das spricht alles dafür dass wir im Recht sind.  Sonst würden die Anbieter sowas niemals machen. Die Anbieter und deren Anwälte sind die größten Gauner
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 17:23:37
Bei dem Fall wird der Anbieter zu 100 Prozent zurück ziehen!!

Man darf auch nicht die Strategie der Anbieter vergessen. So lange sie das Spiel immer wieder aufs Neue durchziehen müssen sie erstmal nicht zahlen und Jahre vergehen. Nur irgendwann kommen sie nicht mehr raus.

Der Anbieter aus Österreich mit 0 hinten im Namen wird die Klage zurück ziehen, da bin ich mir sehr sicher.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 17:29:36
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-casino-sportwetten-bgh-pressemitteilung-v-15-03-2024-verhandlungstermin-bei-sportwetten-der-zweite-anlauf-224196.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 15 März 2024, 18:30:18
Ein Anbieter aus Österreich???Wer soll das den sein??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 15 März 2024, 18:32:38
Ist die Verjährungsfrist in D nur 3 Jahre? Man lernt nie aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 18:33:25
Findet man bei Google und durfte allen bekannt sein, da es der erste positive Fall eines OLG in Dresden war.

Es ist kein Big Player aber global Sponsor der
UEFA
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 März 2024, 18:35:37
Die Frage ist welche Frist die Gerichte ansetzen 3 oder 10 Jahre.

Bei 3 Jahren wären die Sportwetten nicht mehr erfolgreich, da die Lizenz ja im Oktober 2020 erteilt wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 März 2024, 19:02:10
Muss man alles mehrmals Diskutieren?
Bei einer 3 Jährigen Verjährungsfrist würden Klagen kein Sinn machen wie gesagt wurde!

Warum hat sich der Anbieter bei dem Fall vor dem BGH geeinigt? Weil ganz klar die 10 Jährige Verjährungsfrist gilt!

Der Dresdener Fall war der 1. selbstverständlich gehen die in Revision um zu schauen wie sich die Lage entwickelt.
In Österreich gilt die 30 Jährige Frist!

Die Anbieter haben auch paralele Verfahren sicherlich ausgezahlt! Die können nicht jeden Tag Geld auszahlen! Es gibt auch Leute die aktuell so Geld Gewinnen! Die Steuern selbst die Auszahlungen. Das haben wir doch schon hier mehrmals gesagt.

Wie in dem Artikel geschrieben der BGH wird sich nur auf das Verfahren beziehen. Deshalb wird es wahrscheinlich nichts zu 10 Jährigen Verjährung nicht äußern!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 00:14:57
Den einzige Anbieter, den es in Ö gibt ist w2d.
Also ist diese Aussage im Text mehr als fragwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 März 2024, 00:55:38
Also wenn selbst deren Impressum Hohenzell als Firmensitz angibt wird es wohl stimmen.
Also ist eher deine Aussage fragwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 März 2024, 07:30:29
Piep, piep, piep ... wir alle ha´m uns lieb ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 08:51:02
Bin nicht böse, ich finde es nur seltsam, da es in ö nur ein Monopol gib,.....wenn dem so ist, .....net schlecht.
Nun wen würde es aber wundern, zahlen ja auch die illegalen Unternehmen hier Steuern😅
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 März 2024, 09:29:52
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/olg-urteil-sportwetten

Anbei ein Artikel um welchen Anbieter es geht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 16 März 2024, 09:43:30
Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 16 März 2024, 10:20:59
Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 16 März 2024, 10:45:03
Glaube das hat eher mit der Entwicklung der letzten OLG-Entscheidungen etc. zu tun und weniger anhand des Anbieters
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 11:29:33
Na schau habe ich  wieder was dazu gelernt. Mir war nie bewusst, daß Sportwetten in ö ein Geschicklichkeitsspiel sind🤣
Aber ja jetzt verstehe ich.

https://www.sportwetten24.com/allgemein/sportwetten-in-oesterreich-anbieter-und-vergleich-2019.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 16 März 2024, 11:30:18
Achtung Werbung auf der Seite
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 16 März 2024, 12:31:06
Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn



Letztes Jahr gab es über meine Kanzlei noch keinen PKF.
Seit Ende Februar steht Profin Claims GmbH als PKF zur Verfügung.
Wobei die Google Rezession ja nicht sehr berauschend ist…

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 März 2024, 08:04:42
Weiß jemand wo warum die Seite Entscheidungssammlung Sportwetten von Herr Dr. Michaelsen bei Linked nicht mehr abrufbar ist ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 19 März 2024, 11:25:30
Er hat seine Klienten gebeten auf Band zu sprechen und versprochen zurück zu rufen.
Dies hat er dann aber auch getan, mit dem Handy, wo er den Uraltvertrag noch laufen hatte.
Also konnte er seine Telefonrechnung nicht mehr bezahlen und so wurden nicht nur sein Konto, sondern auch seine Internetpräsenz gepfändet.

Und nun im Ernst ... keiiiiiine Ahnung! :) Du bist auch nicht der Erste, der hier fragt. Vermutlich bindet die Urteilssammlung mittlerweile einfach zu viel Personal ... Rufe doch mal an und spreche auf Band ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 März 2024, 11:32:25
Auf eine Berechtigte Frage kann man auch antworten. Vlt. zieht die Seite zu viele „Kläger“ an und macht etwas „Pause“. Damit es wieder mit neuer „Puste“ weiter gehen kann..

Warum sollte sie dann offline sein…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 19 März 2024, 16:14:13
Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.

Interessant, ja. Bei mir ist es zwar nicht dieser, aber ein anderer mit ähnlichen Voraussetzungen Argumentationen. Das macht Hoffnung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 März 2024, 21:18:02
https://m.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/ruhrgebiet-aktuell/urteil-macht-menschen-hoffnung-die-im-online-gluecksspiel-geld-verloren-87573196.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 22:10:07
Hi :)

... ist das mit der Bild-Zeitung ne Einladung zum Abo?  :o  -Ich denke, nicht-. Deshalb eine Frage:
Geht es vielleicht, den Inhalt für alle wiederzugeben oder Text daraus zu kopieren und hier einzustellen?
ICH jedenfalls hab' mit der Springer-Presse nicht so den Vertrag und will auch keinen ...  ;D  :o  8)
Meinst Du, das ginge? Text wiedergeben und dann Bezugsquelle angeben von Rechts wegen?
Das wäre schöner!

VG, R
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 März 2024, 22:25:10
Also ich konnte es problemlos lesen ohne Abo …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 19 März 2024, 22:30:05
Einfach drauf klicken und lesen :)

Richtig dumm diese Aussage: "Zwar hat er 1,3 Millionen gewonnen".. Das suggeriert als ob er "gierig" geworden wäre, und trotz dem Gewinn noch den Verlust einklagen will.

Ne, der hat keine 1,3 Millionen "gewonnen", der hat wie 90% der Menschen intensiv viele Beträge hin und her verschoben, anscheinend 8 Jahre lang, so entsteht diese große Summe.

Es ist sehr einfach jahrelang 100 euro ein und auszuzahlen, so entsteht sehr leicht ein sechsstelliger Betrag als "ausgezahlt".


Aber tiefer gräbt der Glücksspielfreundliche Springer nicht, wäre nicht gut für die Werbepartner. So liest es sich mehr Kläger-feindlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 22:34:20
Danke, Andreas :)
Ja, drücken und Tracking aktivieren ... nö  8)
Mit 'Danke' meine ich aber Deine Kurzwiedergabe ... mit Deiner 'Wertung' --- ich hätte mich auch über eine klare Darstellung von Springer sehr gewundert. Was Du schreibst, reicht mir schon :)
Also nochmals
vielen Dank!!

Grüße!! Rubbel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 19 März 2024, 22:53:50
Ach so, so war das gemeint.

Also in dem Artikel hat ein Kläger knapp 500 k vor dem LG erstritten, und dann noch diese Aussage von mir oben dazu.

Alles in allem leere Worte, ein "Standard" LG Urteil gab es schon 2020 ca., aber das wäre für den Springer zu früh gewesen diesen Artikel zu veröffentlichen, jetzt wo es ruhiger wird um Urteile und wahrscheinlich einige Werbepartner vom Springer schon in der Whitelist sind und/oder die Klagen bis zur EU Entscheidung verschoben haben

"Nur die Anbieter aus der EU sind nach dem neuen Urteil rückerstattungspflichtig" - Ne, das waren die auch schon vor 4 Jahren, aber ein bisschen Werbung für die Kanzlei kann man ja machen *zwinkersmiley*


Die wissen ganz genau wann und wie sie es etwas veröffentlichen ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 März 2024, 23:08:44
Nochmals DANKE!!

Ja, Springer-Presse ist extrem ätzend. Aber leider werden Bild, BZ u.a. so oft verkauft, dass es schon zur allg. Verblödung beizutragen verhilft. Ist ja auch immer einspurige 'Berichterstattung' ... ohne Anspruch an Leser's IQ oder Differenzierungsmöglichkeit.
Sehr ärgerlich.

Hab' einen schönen Abend!!
:)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 20 März 2024, 00:08:03
genau so sieht's aus... ebenso danke dir
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: lina1602 am 24 März 2024, 01:44:04
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR88-23.html?nn=10660434

Ist das schon bekannt? Und wie sind hier die eingeschätzten Chancen? Gut aufgezogener Fall?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 02 April 2024, 11:04:55
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Termine/DE/Termine/IZR88-23.html?nn=10660434

Ist das schon bekannt? Und wie sind hier die eingeschätzten Chancen? Gut aufgezogener Fall?

Ich habe aus gut unterrichteten Kreisen gehört, dass - sollte auch hier die Beklagte den Antrag auf vollständige Klageabweisung vor dem BGH zurückziehen - der BGH auf jeden Fall Hinweise (Hinweisbeschluss) zur Orientierung der Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte erlassen wird.
Diese sollen für uns Geschädigte positiv ausfallen (u. a. im Hinblick einer mangelnder Lizenz der Anbieter (auch wenn Sie beantragt wurde oder es keine Möglichkeit gab sie zu erhalten) in Verbindung mit bspw. Ignorierung der im Zusammenhang stehenden Einzahlungslimits usw.).

Aber natürlich kann jedes Gericht dennoch die Sachlage anders sehen, weil ggf. andere Faktoren/Sachverhalte mit reinspielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 11:53:13
Der Aussage kann ich zustimmen dies habe ich auch gehört. Verjährung wäre aber dann noch das Thema … 3 oder 10 Jahre da dies bei dem Fall ja unrelevant ist , denke ich kommt dazu auch bei absage keine Äußerung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 12:01:49
Vielen Dank für die Info. Wird auch Zeit das sich der BGH irgendwie äußern sollte. Damit würden dann die Verfahren rechtlich in die richtige Richtung gehen und dann würden auch Berufungen überhaupt kein Sinn mehr machen. Der BGH möchte ja auch nicht das unnötig die Gerichte beschäftigt werden.

Wenn der BGH sich positiv äußern soll muss die 10 Jährige Verjährung greifen sonst macht es auch kein Sinn. Der BGH hat auch bei Dieselfällen die 10 Jährige Verjährung geurteilt. Immer die Ruhe bewahren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 02 April 2024, 13:56:57
In Casinofällen haben sich paar OLG's für 3 jährige Verjährung ausgesprochen. In Sportwettenfälle wurde bisher die 10 jährige Verjährung angenommen. Die Anbieteranwälte versuchen jetzt die Auffassung für Casino Fälle auch auf die  Sportwettenfälle zu übertragen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 14:10:14
So habe ich es aktuell zu dem Thema Verjährung auch gehört und auch schon Anwälte gehört / gelesen  die  diese auffassung hinsichtlich 3 Jahre  Casino und 10 Jahre Sportwetten teilen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 14:21:54
Das macht ja überhaupt kein Sinn. Wenn würde es anders Sinn machen wenn überhaupt. Casino war komplett illegal. Dann wäre es ein „Kompromiss“ mit der Glückspielbranchre…

Lt. den Urteilen wurde immer die älteren Verlusten mit geurteilt. Gluckspiel ist Glückspiel.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 02 April 2024, 14:32:53
Stecke da nicht drin und kenne auch die Details (noch) nicht warum Casino so und Sportwetten so behandelt wird bzw im Raum steht .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 02 April 2024, 15:13:30
ja komplexes Thema.  Ich glaube bei Online Casino sagt man, weil es ein Totalverbot gab, dass man hätte eher wissen bzw. mitbekommen müssen ,dass es verboten war; unabhängig davon ob man den Verbot mitbekommen hat oder nicht. Es gab die ersten Urteile auch schon länger. Bei Sportwetten gab es ja kein Totalverbot und jahrelang war es im Graubereich und niemand konnte eindeutig sagen ob es verboten war oder nicht. Erst seit 1-2 Jahre hat sich die Rechtsprechung damit beschäftigt und festgestellt dass es ohne Lizenz eigentlich verboten war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 02 April 2024, 15:20:54
Spannendes Thema, ja aus welcher Seite man es sieht. Im Dez hatte ja das OLG Karlsruhe bei Casino die 10 Jährige angenommen. Dürfte ja ein Schutzgesetz sein daher sehe ich da kein Speilraum Ansich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 08:04:35
Heute in einem Monat wissen wir, ob die Verhandlung wirklich stattgefunden hat.

Der BGH muss sich dazu einfach äußern. Das der Anbieter die Klage zurück ziehen wird ist glaub ich allen hier klar:) Auch die Top 3 Kanzleien gehen alle von einem Rückzug aus.

Wenn der Anbieter selbst zurück zieht hat es noch eine größere Wirkung, weil er selbst ja dann kein Urteil will. Da ist dann auch nichts mit Vergleich mehr!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 03 April 2024, 09:56:48
Deswegen wollen auch viele die Aussetzung haben bis zu diesem Urteil, hoffe es wird für uns sprechen. Dann müsste es ja auf die laufenden Klagen positiv ausfallen mit der Länge oder? Weil wir ja ein Urteil dann hätten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 10:03:21
Nein wir wollen keine Aussetzungen. Die Anbieter wollen die damit die Verfahren ausgebremst werden bzw. keine neuen Klagen gibt. Wozu Aussetzungen wenn es schon so viele Urteile gibt. Auch OLG‘s setzen nach der Entscheidung vom BGH keine Online Casino Verfahren aus. Weil es schon entschiede wurde vom EuGH.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 03 April 2024, 10:46:46
Es ist offensichtlich was die Anbieter versuchen: möglichst viel Zeit schindend damit Ansprüche verjähren!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 03 April 2024, 12:05:50
@Zocker meine Ich doch, die Gegenseite will die Aussetzung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 14:55:05
Nach Rücksprache mit einem Anwalt ist folgendes noch möglich zur Verhandlung.

1) Hinweisbeschluss noch vor Verhandlung. Allerdings auf Grund der Zeit unwahrscheinlich.

2) der BGH gibt ein obiter dictum nach Klage Rücknahme raus. Hier gibt der BGH Hinweise wie er über die Sache denkt. Das ist nicht mit einem Hinweisbeschluss gleich zu setzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 03 April 2024, 15:58:16
 Online-Sportwetten: Erste Entscheidung des BGH für Spieler


HFS Rechtsanwälte gelingt der große gegen illegale Online-Sportwetten vor dem Bundesgerichtshof

 In einem Hinweisbeschluss vom 22. März 2024 (Az.: 1ZR88/23) teilt der Bundesgerichtshof nun mit, dass er vor hat, sich auf die Seite des Spielers zu stellen. Dieser Beschluss wird aus der bereits bestehenden Kagewelle einen ordentlichen Tsunami machen, der über alle Anbieter von Online-Sportwetten fegen wird, die meinten, einfach ohne Lizenzen hierzulande online gehen zu können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:06:57
das war so zu erwarten. Der Anbieter wird sicherlich  die Berufung zurück ziehen. Die Frage ist jetzt, was kommt als nächstes? Welchen Ass zeihen die Anbieter aus den Ärmel? Haben die noch eine Möglichkeit dagegen vorzugehen? EUGH???

Diese Info ist aber noch nicht öffentlich gemacht worden. Da aber ein Aktenzeichen genannt ist, gehe ich davon aus dass die Info so stimmt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:09:13
Das ist ja krass, das es bereits vorab quasi eine Entscheidung gibt.

Ein Großteil wird wahrscheinlich eh schon über Vergleiche geregelt. 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:14:16
Womöglich kann man davon ausgehen, dass Vergleichsangebote zunehmen werden. Was denkt ihr?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:14:19
https://www.hfs-rechtsanwaelte.de/news-casino-sportwetten/sportwetten-geld-zurueck-2-2

hier ausfürliche Infos
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:15:29
@Kotek, 3 Sekunden zwischen den Posts 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:21:35
Ich glaube in dem Verfahren war Verjährung nicht Gegenstand des Verfahrens. Als nächstes muss ein Fall her, wo auch diese Frage geklärt werden sollte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 03 April 2024, 16:23:50
Nichts desto trotz wird der Druck permanent erhöht..,,,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:25:07
Wird mit dem Hinweisbeschluss nicht indirekt die 10Jahre-Frist angenommen? Sonst würde die Meldung ja eher wenig Sinn machen bzgl. der Rückzahlung. Denn die Klage wurde ja irgendwann in 2022 eingereicht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:26:26
Nein nur die Sachen, die Gegenstand der Klage sind, werden glaube ich behandelt.

Hinweisbeschluss zeigt aber nochmal wie eindeutig der Fall eigentlich ist. BGH hält es nicht mal für nötig die Gegenseite  in der mündlichen Verhandlung zu hören. Was die Sportwetten betrifft sieht es in Sachen Verjährung ja auch sehr gut aus, da bisher alle OLG's 10 Jahre angenommen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 16:27:45
Ein sehr sehr guter Tag mit dem Hinweis :) da kommen sie nun so schnell nicht mehr raus!

Auch wenn die Klage zurück genommen wird wird der Hinweis bestehen bleiben.

Nun geht es noch um die Verjährung. Wie kommt man an den Beschluss ran?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 03 April 2024, 16:41:51
Spannend wird es auch wie die Gerichte darauf reagieren und ob sie vermehrt Berufungen nicht zulassen ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 03 April 2024, 16:46:44
ich glaube sehr fest daran, dass BGH eine Rücknahme der Berufung auf sich zukommen gesehen hat und deshalb, damit die anderen Gerichte ein Tendenz haben, diesen Hinweisbeschluss erlassen hat. Hoffentlich ist der Hinweisbeschluss auch inhaltlich ausführlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: HiddenAddiction am 03 April 2024, 16:49:46
Ein Segen für unsere Rechtsauffassung!

Falls jemand den Beschluss in die Finger bekommen sollte, wäre ich über Nachricht dankbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 16:52:32
Ich würde auch sagen De Facto gilt die 10 Jährige Verjährungsfrist. Glücksspiel ist Glückspiel. Wenn demnach nicht so wäre warum sollte der BGH wollen das noch mehr Klagen eingereicht werden wenn es nur die 3 Jährige annimmt.

An alle ich bin’s Player8! Mit mir wurde sich gestritten. Ergebnis? 😉

Glückwunsch! Perfekter Tag 😊💪🏾
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 03 April 2024, 16:54:11
Dann kann man wohl jetzt ganz entspannt in die Güteverhandlung gehen? ;) Spaß beiseite, das ist aufjedenfall sehr beruhigend. War aber auch eigentlich klar, nachdem T... schon die Berufung per Vergleich beendet hat.
B.. hat der Branche gerade da einen Bärendienst erwiesen..glücklicherweise :D Bin auf den Beschluss gespannt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 17:03:04
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 03 April 2024, 17:29:01
Schööööön  ;D

Hier zum Mitsingen oder -summen:
https://www.youtube.com/watch?v=ZbZSe6N_BXs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:09:20
Ich habe soeben eine Anfrage für den Hinweisbeschluss gestellt. Sollte mir dieser zugestellt werden, werde ich diesen gern als privat Nachricht versenden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 03 April 2024, 18:13:15
Da kannst mich gern mit auf die Liste setzen 😉👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 03 April 2024, 18:15:13
Mich bitte auch. Danke

https://de.linkedin.com/posts/stefanmichaelsen_ein-autorit%C3%A4tsargument-argumentum-ad-verecundiam-activity-7179063673427030016-CGfb

Wisst ihr was genau mit dem Betrag über Casinofälle gemeint ist? Es kann doch nicht argumentiert werden das man weiß das man verlieren kann? Da musst doch unterschieden werden wo man wie viel Geld verliert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:24:09
Der BGH wird in Kürze ( was immer das auch heißen mag) den Hinweisbeschluss auf ihrer Seite veröffentlichen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 03 April 2024, 18:51:37
A
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 03 April 2024, 18:55:20
AA
bzw
B
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 03 April 2024, 19:01:47
Nein wir wollen keine Aussetzungen. Die Anbieter wollen die damit die Verfahren ausgebremst werden bzw. keine neuen Klagen gibt. Wozu Aussetzungen wenn es schon so viele Urteile gibt. Auch OLG‘s setzen nach der Entscheidung vom BGH keine Online Casino Verfahren aus. Weil es schon entschiede wurde vom EuGH.

Das ist nachweislich falsch die Aussage. Zwei meiner Casino Verfahren wurden ausgesetzt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 03 April 2024, 21:29:39
Das sind gute Nachrichten!

Und dies kurz nach meiner Verhandlung, an der kein Vergleich zustande kam und ein Urteil noch aussteht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 03 April 2024, 23:47:47
Das ist gut für den Fall mit dem Österreichischen Gegner. Der muss definitiv blechen. In Österreich gibt es meines Wissens schon so eine höchst richterliche Entscheidung und es juckt die Casinos nicht. So toll das alles ist Einfluss auf Malta oder Gibraltar hat das nicht. Einzig die Verfahren werden kürzer werden. Ich befürchte allerdings auch die Insolvenzen der alten betroffenen Betreiber. Einige bekannte Casinos haben es ja schon vorgemacht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 07:24:34
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)

Was meinst du genau damit? Also warum ist die Seite mit urteilen von Herrn Michaelsen verschwunden?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 07:27:23
Schaut mal, es wird in der Presse bereits darüber berichtet:

https://www.lkz.de/lokales_artikel,-ludwigsburger-kanzlei-siegt-vor-bundesgerichtshof-_arid,779700.html

Das wird hoffentlich zunehmend Fahrt aufnehmen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 07:43:28
Das gleiches dürfte auch für Casinofälle gelten. Generell Rückforderung.

Wenn der BGH keine Möglichkeit gesehen hätte würde es nicht an den EuGH weitergeben. Lt. Sinngemäß Staudt RA.


Jetzt wissen wir auch warum die Liste mit den Urteilen von Herrn Dr. Michaelsen im Netz verschwunden ist :)

Was meinst du genau damit? Also warum ist die Seite mit urteilen von Herrn Michaelsen verschwunden?

Weil es im Prinzip überflüssig geworden ist die Urteile weiter zu führen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 07:47:46
Das ist gut für den Fall mit dem Österreichischen Gegner. Der muss definitiv blechen. In Österreich gibt es meines Wissens schon so eine höchst richterliche Entscheidung und es juckt die Casinos nicht. So toll das alles ist Einfluss auf Malta oder Gibraltar hat das nicht. Einzig die Verfahren werden kürzer werden. Ich befürchte allerdings auch die Insolvenzen der alten betroffenen Betreiber. Einige bekannte Casinos haben es ja schon vorgemacht.
Nimm dieses Ergebnis doch einfach als positiv an und was am Ende passiert wissen wir sowieso nicht,trotzdem ist mit diesem Urteil ein großer Schritt in die Richtige Richtung gegangen worden.
Außerdem selbst wenn die wieder Ihre Betreiber wechseln und und und, ich bin der festen Überzeugung das auch unsere Anwälte mittlerweile gute Techniken und Strategien haben die genauso gut sind um an das Geld zukommen. Ganz wichtig, vergesse nicht das die Anbieter auch weiterhin den Deutschen Markt bedienen wollen gerade die jetzt eine Lizenz haben und die nicht verlieren wollen … Positiv es wird gut !

Das sehe ich genauso. Sonst würden die schon längst ihre Zelte in Deutschland abbrechen.
Uns muss klar sein das die nicht jeden Tag an jeden das Geld auszahlen können. Wir haben das Tor gaaanz weit aufgemacht! Jetzt noch Ruhe bewahren und geduldig sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 09:03:56
Ich würde das Urteil des BGH jetzt auch nicht als Durchbruch bezeichnen. Es ist ein Schritt in richtige Richtung und es war nach herrschende Meinung auch so zu erwarten. Es sind noch weitere Hürden zu nehmen und das große Problem, auch wenn man über alle Instanzen Recht bekommt,  mit der Vollstreckung kommt noch auf alle zu.

Im BGH Fall hier wird der Kläger wahrscheinlich sein Geld bekommen da der Anbieter einerseits nicht in Malta ist und anderseits die Summe nicht so hoch ist. Aber da die meisten Fälle Anbieter aus Malta betreffen, kommt das Problem mit Bill55 .Bis dieses Problem gelöst ist, vergehen wahrscheinlich paar Jahre. Hier in Deutschland  macht GGL aktuell noch nicht mit was die Vollstreckung betrifft. Also es ist noch nicht der endgültige Durchbruch geschafft.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 09:37:47
Sehr interessant das es jetzt auf ein mal als „Herschende Meinung“  verkauft wird.
Glaubst du ernsthaft das für den Anbieter das 1. Verfahren war wo die Geld zurückzahlen.

Ich sehe da kein Unterschied ob Malta oder Österreich. Klar das es Spielchen auf Malta einfacher geht, weil der Staat mitspielt wegen der Einnahmen. Im Prinzip ändert nichts an dem Ergebnis das die zahlen müssen.

Deren Anwälte wollen auch ihr Geld haben. Die Kosten für die Verfahren werden auch vorgestreckt…Länger können die das Spielchen nicht weiter treiben.

Die Anfragen werden bei der GGL auch zunehmen. Irgendwann wird die GGL auch die Anbieter warnen und Geldbußen auf die Zuverlässigkeit anhängen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 04 April 2024, 10:18:08
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:23:51
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html

Wollte ich auch grad teilen 🤝. So wie sich das liest hätte der Anbieter keine Lizenz erhalten auch wenn es ein Verfahren gegeben hätte. (Nebenbestimmungen). Die werden es sicherlich mit Absicht angeboten haben damit sie noch mehr Geld von uns kriegen. Deshalb wäre es ein Skandal Casinofälle anders zu behandeln.

Der EuGH braucht nicht angerufen zu werden, weil es schon klar ist. Wie ich gesagt habe. Der BGH „überlässt“ es erstmal den Anbietern die Casinoverluste zu ersetzen.

Erstmal Sportwetten, damit Geld in die Kassen kommen. Jeder Anbieter kann sich aussuchen ob und wann sie ohne Entscheidung zahlen!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:29:09
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-online-sportwetten-anbieter-muss-spieler-wohl-alle-verluste-ersetzen-224901.html

Wollte ich auch grad teilen 🤝. So wie sich das liest hätte der Anbieter keine Lizenz erhalten auch wenn es ein Verfahren gegeben hätte. (Nebenbestimmungen). Die werden es sicherlich mit Absicht angeboten haben damit sie noch mehr Geld von uns kriegen. Deshalb wäre es ein Skandal Casinofälle anders zu behandeln.

Der EuGH braucht nicht angerufen zu werden, weil es schon klar ist. Wie ich gesagt habe. Der BGH „überlässt“ es erstmal den Anbietern die Casinoverluste zu ersetzen.

Erstmal Sportwetten, damit Geld in die Kassen kommen. Jeder Anbieter kann sich aussuchen ob und wann sie ohne Entscheidung zahlen!
https://www.anwalt.de/rechtstipps/bundesgerichtshof-sportwettenanbieter-ohne-lizenz-muessen-spielverluste-erstatten-224916.html

„Auf Casinofälle übertragbar“
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 10:32:02
Sehr gut!!! 25-seitige Hinweisbeschluss hört sich sehr gut an. Wie ich bereits vermutet habe, haben die BGH Richter eine Rücknahme der Berufung kommen sehen. Einzig das Thema mit der Verjährung scheint nicht erwähnt worden zu sein. Ansonsten sind alle Punkte die zu Nichtigkeit der Wetteinsätze führen sauber formuliert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 10:37:31
In allem Respekt aber glaubt ihr grad nicht was abgeht???
Erste Lizenzen wurden 10/2020 erteilt!
Ohne Lizenzen ist Glückspiel illegal!
Jetzt kommt ein Gericht und sagt nein die Verjährung ist 3 Jahre?

Es ist rechtlich durch! Was soll der BGH sich noch äußern? Jetzt könnten wieder die Einzahlungen über 1.000€ zurückgefordert werden. Nach meiner Meinung wie es im Artikel steht.

Seit Monaten versuche ich euch genau das zu erklären!! Man muss vom Ende her denken!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 04 April 2024, 11:24:42
Das ist einfach sensationell. Ich würde es quasi als Durchbruch schon bezeichnen. Die Vollstreckung ist ne andere Sache. Aber damit herrscht aus meiner Sicht bereits Rechtssicherheit.
Das tut so unglaublich gut, dass BGH bereits vor der Verhandlung Signale aussendet, um einer eventuellen Rücknahme der Revision durch den Sportwettenanbieter zuvorzukommen. Der rechtsstaatliche Apparat funktioniert offenbar doch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 04 April 2024, 11:31:04
Der Anbieter hatte wohl den hoch angesehensten BGH-Anwalt genommen. Hat wohl auch nichts gebracht :-) Geld ist eben nicht immer alles

https://www.juve.de/markt-und-management/juve-ranking-das-sind-die-beliebtesten-bgh-kanzleien-2020/#:~:text=Rechtsanw%C3%A4lte%20(m%2Fw%2Fd)%20im%20Bereich%20Patent%20Litigation%20Hamburg&text=Im%20Ranking%20werden%20die%20Empfehlungen,aller%20Empfehlungen%20entfallen%20auf%20ihn.

ich habe den Hinweisbeschluss gerade gelesen. Wie bereits vermutet steht über die Verjährung nichts drin.

@Zocker
Es ist leider nicht eindeutig geklärt ob jetzt 3 oder 10 Jahre greifen. Leider hat das höchstinstanzliche Gericht das letzte Wort und nicht du :-) wir bereits schonmal geschrieben haben paar OLG's bei Casinofälle für 3 jährige Verjährung tendiert. Bei Sportwetten jedoch 10 Jahre. Am Ende wird BGH entscheiden müssen ob 3 oder 10 Jahre greifen. Meiner Meinung nach natürlich auch 10 Jahre unabhängig davon ob Casino oder Sportwetten sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:28:35
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-bgh-entscheidet-fuer-spieler-224919.html

Hinweisbeschluss 25 Seiten lang.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 12:30:27
@kotek, kannst du den mal bitte verlinken bzw. per PM schicken. Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:32:51
Mir liegt der Beschluss nun auch vor.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 12:39:47
Würde ihn auch gern mal in Ruhe zu Gemüte führen 😉

Bei Casino ist die 3 Jahre damit begründet da es ja definitv verboten war und bei Sportwetten ja erst ab Kenntnis der Ilegalität oder woran begründet es ob drei oder 10 Jahre ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 April 2024, 12:48:02
wo findet man den Hinweisbeschluss? gerne auch per pm, danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 12:49:46
Der Anbieter hatte wohl den hoch angesehensten BGH-Anwalt genommen. Hat wohl auch nichts gebracht :-) Geld ist eben nicht immer alles

https://www.juve.de/markt-und-management/juve-ranking-das-sind-die-beliebtesten-bgh-kanzleien-2020/#:~:text=Rechtsanw%C3%A4lte%20(m%2Fw%2Fd)%20im%20Bereich%20Patent%20Litigation%20Hamburg&text=Im%20Ranking%20werden%20die%20Empfehlungen,aller%20Empfehlungen%20entfallen%20auf%20ihn.

ich habe den Hinweisbeschluss gerade gelesen. Wie bereits vermutet steht über die Verjährung nichts drin.

@Zocker
Es ist leider nicht eindeutig geklärt ob jetzt 3 oder 10 Jahre greifen. Leider hat das höchstinstanzliche Gericht das letzte Wort und nicht du :-) wir bereits schonmal geschrieben haben paar OLG's bei Casinofälle für 3 jährige Verjährung tendiert. Bei Sportwetten jedoch 10 Jahre. Am Ende wird BGH entscheiden müssen ob 3 oder 10 Jahre greifen. Meiner Meinung nach natürlich auch 10 Jahre unabhängig davon ob Casino oder Sportwetten sind.
Mir stellt sich nur die Frage warum man selbst Gründe sucht damit es nicht für uns klappt?
Ich habe nicht gesagt das ich es entscheide sondern die Anzeichen ganz klar für die 10 Jahre sind. Nochmals bei 3 Jahren macht der Hinweisbeschluss kein Sinn!!! Es wird nicht unterschieden. Es ist ein Verbotsgesetz.

Ich hätte auch gerne den Beschluss. Vielen Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 12:56:24
Kurze Info.

Der BGH wird den Hinweisbeschluss erst veröffentlichen, wenn die Klage zurück gezogen wird.

Aktuell ist es noch nicht der Fall.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 04 April 2024, 12:58:36
Ist so ein hinweisbeschluss vom BGH denn öffentlich einsehbar oder kann mir jemand diesen einmal per DM zur Verfügung stellen ? Merci :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evertonian am 04 April 2024, 13:01:24
Der Beschluss würde mich auch interessieren. Werte das für mich jetzt auch als ausreichende Rechtssicherheit.

Die Frage für mein weiteres Vorgehen ist jetzt, ob die PKFs auch mutiger werden, Fälle mit <5000 Euro Gesamtverlust betreuen und niedrigere Erfolgsbeteiligungen anbieten. Vielleicht gibt es ja sogar bald Sammelklagen, aber die Verjährungsfrist drückt natürlich auch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 13:10:51
Wenn es interessiert vor dem BGH war Prof. Dr. Matthias Siegmann der Anwalt des Spielers.

Hier werden ja nur zugelassene Anwälte beim BGH zugelassen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:13:12
Solange die Verjährung nicht klar definiert wird werden die OC'S sich auf die 3 Jahre berufen wenn auch nur um Zeit zu schinden. Ansonsten müsste es jetzt eine Flut von Vergleichsangebote geben um wenigstens einen Teil des illegalen Gewinnes zu sichern. Die Tendenz geht aber eher zu niedrigen oder keinen Vergleich.

Klar ist dieser Beschluss ein Meilenstein für uns aber locker einen Prozess zu gewinnen und dann auch Geld zu erhalten ist nach wie vor die unsichere Variable. Auf Vollstreckungen im Ausland hat das BGH keinen Einfluss. Hier muss ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof her ob das BGH Urteil Europa-konform ist. Und das wird dauern. Anwälte und PKF haben wenn ich es richtig raushöre eh wenig Lust auf jahrelange Jagd nach dem großen Geld. Kommt also auf die Verträge an die der jeweilige Mandant geschlossen hat. Und die Gegenseite wird sich noch genügend Sauereien einfallen lassen.
Auf den Staat würde ich hier nicht setzen da die in erster Linie die Milliarden an Steuereinnahmen sehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:19:18
Mir bitte auch den Hinweisbeschluss per PN schicken, Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 13:23:31
Solange die Verjährung nicht klar definiert wird werden die OC'S sich auf die 3 Jahre berufen wenn auch nur um Zeit zu schinden. Ansonsten müsste es jetzt eine Flut von Vergleichsangebote geben um wenigstens einen Teil des illegalen Gewinnes zu sichern. Die Tendenz geht aber eher zu niedrigen oder keinen Vergleich.

Klar ist dieser Beschluss ein Meilenstein für uns aber locker einen Prozess zu gewinnen und dann auch Geld zu erhalten ist nach wie vor die unsichere Variable. Auf Vollstreckungen im Ausland hat das BGH keinen Einfluss. Hier muss ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof her ob das BGH Urteil Europa-konform ist. Und das wird dauern. Anwälte und PKF haben wenn ich es richtig raushöre eh wenig Lust auf jahrelange Jagd nach dem großen Geld. Kommt also auf die Verträge an die der jeweilige Mandant geschlossen hat. Und die Gegenseite wird sich noch genügend Sauereien einfallen lassen.
Auf den Staat würde ich hier nicht setzen da die in erster Linie die Milliarden an Steuereinnahmen sehen.

So spätestens jetzt macht es für mich persönlich kein Sinn mehr mich hier zu beteiligen! Wünsche euch alles gute!

Ps: Der Glückspielmarkt ist jetzt Legal, der Staat hat schon seine Steuer sicher.
Wo landet das Geld von den Anbieter wieder 😀? Und der Markt  ist jetzt endlich Legal für die Anbieter
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 13:25:08
Wenn der Beschluss noch nicht öffentlich ist darf man fragen wie diejenigen  die ihn haben daran gekommen sind ? Kontakte ?
Also dann würde ich auch verstehen etc wenn man es erstmal nicht weiter verschickt ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 13:26:27
Das ist auch besser so da du eh nie verstehst was jemand damit ausdrücken will.
Tschüss und alles Gute!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 04 April 2024, 13:26:37
wenn son Hinweisbeschluss schon in der Welt ist, wird die Revision mit Sicherheit nicht vier Wochen vor dem Termin zurückgenommen, eher vier Stunden vorher ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 13:30:54
Das ist auch besser so da du eh nie verstehst was jemand damit ausdrücken will.
Tschüss und alles Gute!

Alles klar :). Komisch das alles später zutrifft was iich schreibe. Ich versteh nichts. Der war wirklich guuuut
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 13:33:06
Der Eugh hat doch bereits entschieden, dass die Glückspielregelung Ländersache ist. Da macht es keinen Sinn diesen nochmals anzufragen. Wenn der Bgh sagt, ohne Lizenz=illegal gibt es da nichts mehr zu rütteln. Und bei den Top-Playern ist es doch nahezu ausgeschlossen, dass die Ihr Deutschland-Geschäft aufgeben oder irgendwie versuchen etwas zu drehen. Sonst hätte auch es nie Vergleiche gegeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 14:09:53
Jungs ... habt Euch lieb, ja? :)

Ich finde auch: Lasst uns das Ergebnis erst mal feiern. Was später kommt und was wer vorhergesagt hat, ist doch jetzt im Moment schnuppe ... oder? :)

Könnte man mir den bitte auch mal zuschicken? Dankeschön! ( forum(ät)gluecksspielsucht.de )
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 04 April 2024, 14:46:44
Ich würde mich auch sehr über den Beschluss freuen. Kann Ihn mir einer bitte per PN zuschicken. Danke euch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 04 April 2024, 15:47:08
Ich schließe mich an, gerne PN! Lieben Dank!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 17:03:00
Hätte auch gern etwas Leselektüre … Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 04 April 2024, 17:19:54
Wir machen es so: Ihr lest euch alles durch und teilt das Wesentliche hier mit! 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 17:53:13
Nochmal Zusammengefasst insbesondere wird auch die Verjährung von 10 Jahren von der Kanzlei angenommen: : https://www.staudt.law/news/https-www-staudt-law-news-bgh-sportwetten-izr88-23
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 04 April 2024, 18:01:55
10 Jahre steht im Beschluss nicht drin.
Zur Verjährung hat der BGH sich nicht geäußert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 18:32:06
 ;D ;D
Ihr seid ja ziemlich 'verschärft drauf'. Erst will jeder das Papier kennen, es wird bis zum Erscheinen ungeduldig zugewartet und schon mal über den Inhalt spekuliert.
Dann ist es da und einige von Euch rufen danach: 'Ich will es auch', 'bitte auch an mich', 'sende es auch mir' --- und dann habt Ihr keine Lust, 25 Seiten zu lesen *tsss*
 ;D ;D
Und jetzt kommt die Disukussion ... 3 Jahre? 10 Jahre? Wer hat was wo gelesen oder steht da nix drin??

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?
Lest Ihr keine Bücher?
Hoffentlich wenigstens Gebrauchsanleitungen, nicht dass Euch mal Eure technischen Geräte um die Ohren fliegen.  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 18:41:54
Eddy es geht um Bill55. Auch ohne BGH haben die Anwälte gesagt dass du den Prozess ziemlich sicher gewinnen wirst nur nicht ob du Geld siehst. Und da ändert das ganze auch nichts. Und das muss das EuGH irgendwann entscheiden. Und nein keiner kann Druck bei neuen Betreibern ausüben wenn es die alten betrifft. Auch das sagt dir jeder seriöse Anwalt.
Dass diese Aussichten mehr als gut sind ist unbestritten, nur das wichtigste fehlt eben noch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 18:54:00

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:02:20
Hallo KSL :)

... das war viel Text - viel Lesestoff. Und differenziert. Hoffentlich liest's der eine oder die andere (nicht).
Oder die/der 'Falsche', und dann gehen die Diskussionen wieder los, eskalieren und wenn dazu dann Vollmond kommt ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 19:05:42

Ist es denn gar nicht reizvoll, wichtig und gut, sich eigenständig und frei durch Lesen Informationen zu verschaffen?

Hier stimme ich Dir komplett zu, Rubbel. Ich bin schon ein Stück weit extrem überrascht, was da nun so einige Kanzleien und Anwälte von sich geben. Das klingt aller Orten danach, als ob jetzt alle Messen gesungen sind und in Kürze das Geld in Füllhörnern über alle glücklosen Spieler ausgeschüttet wird.

Wenn beispielsweise Staudt Rechtsanwälte mitteilen, sie haben das Ding noch gar nicht vorliegen, feiern aber auf der anderen Seite, dass nun alle Forderungen 10 Jahre zurück einklagbar sind mit nahezu 100 % Gewinnquote.... man, man, man.
Auch die klagenden HFS Anwälte, die gleichmal eine eigene web-Seite mit nahezu klickbait "BGH" gemacht haben, kann man mal drüber diskutieren. Mir scheint, allein durch den Hinweisbeschluss wittern jetzt alle den ganz großen Geldsegen.

Ich konnte mir das Ding heute durchlesen. Alle 25 Seiten und hab mit einem befreundeten Anwalt, der mir den Beschluss zum Lesen gegeben hat, mal durchgehen. Der BGH sagt darin viel und das ist auch sehr gut. Er sagt aber auch vieles nicht. So sagt er zur Verjährung nur in einem Satz, dass er diese nicht beanstandet. Punkt. Im Ausgangsfall ging es aber nur um die 3-jährige Frist, welche auch eingehalten wurde. Wie jetzt hier auf "problemlos 10 Jahre" gegangen werden soll, komplett unverständlich.

Zudem setzt der BGH sich nur mit der Variante auseinander: Anbieter hat Lizenz beantragt, hätte sie aber sowieso nicht bekommen können, da er Fehler in seinem online-Spielangebot hatte. Der BGH lässt ausdrücklich offen, wie es sich verhält, wenn die Variante lauten würde: Anbieter hat Lizenz beantragt und hätte sie auch bekommen. Dazu führt er ausführlich pro und contra auf und teilt dann mit, dass diese Diskussion nicht entschieden werden braucht, da es darauf für den Fall nicht ankommt.

Auch zu Fragen § 817 BGB hält der BGH sich recht zurück, auch wenn er mitteilt, dass er damit keine Probleme sehen würde.

Damit dürfte klar sein, dass dieser Beschluss nicht das Ende der Fahnenstange ist. Es ist ein sehr sehr guter Anfang, keine Frage. Aber es werden mit Sicherheit nicht alle Messen damit gesungen. Die Frage zur Verjährung dürfte übrigens über das OLG Oldenburg zum BGH kommen, sofern es dort nicht schon liegt. Das OLG Oldenburg hatte dazu die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.

Auch wenn viele wesentliche Punkte nun geklärt sind, bleibt es für andere Punkte weiterhin spannend.

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:13:24
Spielerweisheit (gerade 'erfunden'):  Folge dem Unausweichlichen.

Ja :) ... Bald kommt die Sonne raus, und es wird kuschelig warm. Hoffen wir, dass das ein gutes Omen ist. Werden wir ja sehen daran, ob es abends dunkel wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:19:45
Genau DAS ist doch die Frage! Astrophysikalisch.
 ;D

Endlich hat es mal jemand erkannt und versteht, was ich, Locka, eigentlich immer schon gesagt habe. Und wenn nicht, dann bin ich dazu noch nicht gekommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 19:22:31
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:24:54
 ;D ;D
Spricht alles dafür! Wirste sehen. Ich weiß, wovon ich rede.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 19:31:12
Echt jetzt? 25 Seiten? Die soll ich echt lesen?
Ne, ne, ne ...

Also ... da uns Kaffeesatzleser schon voraus ist, sollte er eine kleine Dokumentation filmen. Die Beleuchtung übernimmt PapaJoe ... bitte nur natürliches Licht verwenden ... Zocker wird als "von der Gegenseite" interviewt, sozusagen als Gegen...Player8.
Das ganze wird dann noch von Rubbel musikalisch unterlegt und voilà ... kann ich mich im Sessel zurücklehnen und die Einfachheit des Seins genießen ... OK, anderen nennen das Faulheit, was soll´s ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 04 April 2024, 19:32:59
Genau Papa, auch wenn das Geld noch nicht überwiesen ist, sind das doch erstmal gute Zeichen! Lasst uns positiv nach vorne schauen!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 19:36:38

Hier hatte doch der OLG Oldenburg die 10 Jährige angenommen oder?

Nein, genau umgekehrt. Das OLG Oldenburg geht von der 3-jährigen Verjährungsfrist aus. Soweit, so gut. Knackpunkt ist, wann diese Frist zu laufen beginnt: Zeitpunkt der Einzahlung an den Anbieter oder Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Spielers von der Illegalität des Angebots. Das OLG Oldenburg geht vom Zeitpunkt der Einzahlung aus. Das war im dortigen Fall 2017 bis 2020. Klage wurde eingelegt 2021. Damit sind alle Zahlungen aus 2017 wegen Verjährung rausgefallen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 19:38:23
Ich erledige meinen Part hiermit:

https://www.youtube.com/watch?v=qUndWIcuk7Q
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 04 April 2024, 19:38:47
Wie immer Danke Kaffeesatzleser!
Du schreibst wenigstens immer sachlich und nüchtern.

Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen. Kein Anbieter hat sich an das Einzahlungslimit von 1000 Euro gehalten, jeder hatte cashout und Wetten im Live Angebot die heute nicht erlaubt sind mit dem neuen Vertrag. JEDER hatte das so wie Be…., also deswegen sagt der BGH nicht wie es anders wäre weil es sowieso überall gleich war! 
Bitte es wird alles gut und nicht immer wieder weiter was negatives suchen was wenn wann wie wäre.
Hab euch lieb 🫶

Absolut korrekt, Casino wurde ebenfalls so gut wie bei allen Wettanbietern parallel mitangeboten, was sehr schwerwiegend ist. Dadurch wird eine theoretische Erlaubnis bereits ausgeschlossen.

Immer locker bleiben, Jungs ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 19:42:09
Wirklich ? Ich bin der Meinung das alle Anbieter über Jahre Fehler hatten und selbst wenn die Lizenz beantragt wurde sie diese nicht erhalten hätten dürfen.
Das mag ja auch stimmen. Nur nochmal: es ging darum, was im Beschluss drin steht, nicht um das, was wir uns wünschen, das drin stehen sollte.
Und der BGH hat nun mal über mehrere Abschnitte hinweg in dem Beschluss genau diese Unterscheidung vorgenommen. Ich kanns ja nicht ändern.
Nochmal: ich interpretiere dabei nichts und suche nicht das Negative, sondern ich kann nur das genau so wiedergeben, was in dem Teil drin steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 19:47:09
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 19:51:21
Wundert mich, weil im Dezember Verluste von 2014 entschieden wurde wohl. Mit der Verjährung zu unterscheiden würde alles nur Chaos verursachen bzw. auch ob der Veranstalter eine Lizenz  kriegen müssen. Woher sollen die Menschen das wissen…

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/407-000-euro-bei-online-sportwetten-verspielt-olg-oldenburg-verurteilt-anbieterin-zur-rueckzahlung/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 20:11:24
Zurecht rühmten uns Alle als das beste Erkundungsteam der westlichen Hemisphäre. Und nach der 5. Umdrehung im Riesenrad registrierten wir voller Stolz, dass wir unserem Ziel wieder ein ganzes Stück näher gekommen waren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:13:08
Aber außer Oldenburg haben ja alle anderen OLG die zehn Jahre angenommen bei Sportwetten oder ? Sogar in 2024 wie ich glaube mal gesehen habe …
Nein, nicht ganz  ;) Auch das OLG Koblenz ist beispielsweise auf der Linie von Oldenburg und verweist in einem Beschluss vom Januar 2024 auch ausdrücklich auf das OLG Oldenburg.

Verjährung ist eine recht tricky Angelegenheit, daher vielleicht mal zur Einordnung:
grundsätzlich gehen alle OLG von der 3-jährigen Verjährung aus. Entscheidend ist, wann diese zu laufen beginnt. Wenn die Verjährung mit Oldenburg, Koblenz & Co an dem Tag der Zahlung beginnt, ok, dann sind viele Altforderungen weg
Wenn die 3-jährige Verjährung im Sinne der anderen Gerichte mit dem Tag der Kenntnis der Illegalität beginnt, dann sind von diesem Tag an die Schäden innerhalb von 3 Jahren einklagbar, welche in den 10 Jahren zuvor entstanden sind. Aber: ich habe wie gesagt nur 3 Jahre dafür Zeit. Irgendein OLG hat dazu auch mal angemerkt, dass genau deshalb all das sowieso in absehbarer Zeit erledigt ist, da irgendwann die 3 Jahre definitiv rum sind und daher auch kein Bedürfnis für eine Revisionszulassung bestehen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 20:22:46
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 04 April 2024, 20:29:55
Ja ok doch noch ein anderes aber die Mehrzahl ist ja bei 10 Jahre was auch mein Anwalt so sieht im Gegensatz zu Casinos … dort war es ja bekannt das online Glücksspiel illegal war… und bei Sportwetten man ja nicht davon ausgehen konnte sondern erst ab Kenntnis vorher konnte man ja annehmen das ist alles legal … eigentlich wäre der Hinweis Beschluss dann die offizielle Kenntnis der Illegalität ?!

Bin da nur leihe aber ja die Verjährung spielt noch die größte Rolle sagt auch mein Anwalt …

Aber es der BGh sich ja so umfassend geäußert hat wäre es ja auch schon komisch wenn das dann ja praktisch für die Katz wäre bei 3 Jahren Verjährung.

Sind gute News gewesen aber es wird wirklich sehr gehypt…
Mir fällt wieder auf, die gleichen Rechtsanwälte haben aber alle vorher gesagt Online Casinos 10 Jahre rückforderbar.

Also mir war es nicht bekannt das online Casinos verboten war. Weil es ja war darf das Geld nicht bei den Anbietern bleiben. Das man da noch diskutieren muss.
Wie gesagt für mich zählt auch das OLG Karlsruhe mehr als ein anderes OLG.

Die haben auch 10 Jahre angenommen und die Revision nicht zugelassen. Die Gerichte werden sich selbstverständlich vorher austauschen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 04 April 2024, 20:35:39
Das wird den wenigsten bekannt gewesen sein keine Frage … wir müssen weiter warten ..:
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:36:51

Dann gehen wir von Option 2 aus und diese wird auch so passieren. Somit sind doch deine Fälle sicher weil sie schon laufen und die Gerichte nicht davon ausgehen können das mittlerweile jeder Bescheid wissen muss aufgrund der Medien usw. Ist doch alles easy
So wohl auch die überwiegende Auffassung der Gerichte. Aber wie gesagt, dazu hat der BGH sich absolut gar nicht geäußert.
Spannend wäre es, wenn auch § 823 BGB greifen würde. Dann wäre nämlich tatsächlich eine echte 10-Jahresfrist gegeben. Das ist aber derzeit wohl einer der umstrittensten Punkte zwischen den OLGs und war nicht Thema des BGH-Beschlusses.

Und was sagst du zu meinem anderen Post, hast du verstanden was ich meine ? Die Frage stellt sich überhaupt nicht die du in den Raum wirfst und der BGH offen lässt weil jedes Unternehmen gleich oder annähernd gleich gehandelt hat und niemand überhaupt so hätte die Lizenz bekommen können.
Da sage ich: siehe oben, was ich dazu bereits geschrieben hab. Es mag sein, dass alle Anbieter fehlerhaft am Start waren. Aber: es mag sein, ob es so ist, kann ich kaum sagen. Allerdings hat der BGH in dem Beschluss nun mal diese Unterscheidung gemacht. man könnte genauso sagen: wenn eh alle fehlerhaft unterwegs waren, warum hat der BGH dann dazu ewig lange Ausführungen gemacht und diese dann wortwörtlich und ausdrücklich offen gelassen?
Und klar dürfte auch sein: alles das,was der BGH offen gelassen hat oder was er nicht thematisiert hat, wird Fressen für die Anbieter in laufenden Fällen sein. Auf irgendwas müssen die sich ja stürzen ;-)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:40:48

Mir fällt wieder auf, die gleichen Rechtsanwälte haben aber alle vorher gesagt Online Casinos 10 Jahre rückforderbar.

Rechnerisch ist es ja auch egal ob ich sage: 3 Jahre Zeit für all die Schäden, die in den letzten 10 Jahren vor Klageerhebung entstanden sind oder ob ich sage 10 Jahre Zeit für alle Schäden zum Zeitpunkt der Klageerhebung entstanden sind.
Relevant wird es nur dann, wenn man fragt, wann die 3 Jahre zu laufen beginnen. Das ist der Knackpunkt.  ;)
Aber für diesen Kram sind Anwälte ja Anwälte. Reicht wenn die das auf dem Schirm haben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 04 April 2024, 20:49:53
Nochmal: ich bin nicht der BGH und schreibe keine Beschlüsse. Ich lese diese Dinger im Zweifel nur. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 04 April 2024, 20:56:20
Ist die Doku schon fertig und das Popcorn auch? Wenn der Film noch geschnitten werden muss ... ich habe noch einen Designer Cutter und "unsichtbares" Klebeband in der Schublade. Kann sein, dass ich Letzteres erst mühsam ertasten muss ... bin mir noch nicht sicher, ob es 3 oder 10 Jahre dauern wird ... aber was mache ich nicht alles für unsere erste Gemeinschaftsproduktion.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 04 April 2024, 21:00:56
@ Papajoe
Zitat
in diesem Sinne alles wird gut ich bin raus, positive Gefühl sind so gut die nehme ich mit zu dem schönen Wetter, gell Rubbel ? :-)

Sonnenschein ist nicht immer eitel Sonnenschein, und wenn ich es richtig verstanden habe, hat doch der BigGagHolder eingeräumt, dass es auch Wolken geben könnte.
Sonst schließe ich mich Deinen Ausführung an. :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 04 April 2024, 21:29:57
Sind maltesische Anbieter jetzt eher bereit, sich zu einigen? Oder wird wegen Bill55 weiterhin kaum/keine Einigung möglich sein?

Ich lese hier folgendes: "So wird beispielsweise ein Lizenznehmer aus Deutschland eine von einem deutschen Gericht ausgesprochene Strafe zahlen, auch wenn keine Vollstreckung in Malta erwirkt werden kann. Immerhin schaut hier der deutsche Lizenzgeber auf die Finger."

Also wäre es positiv, wenn man gegen einen maltesischen Anbieter klagt, der aktuell eine Lizenz aus Deutschland besitzt. Und dieser "sollte" jetzt auch eher gewillt sein, sich zu einigen. Oder verstehe ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 04 April 2024, 23:17:15
Das was Du hier gelesen hast ist richtig sobald es Vergehen angeht die aus der Zeit mit Lizenz entstanden sind. Da gibt's Ärger.
Wenn der alte, illegale Betreiber von sagen wir 2015 bis 2020 verklagt wird und nicht zahlen will gibt es keine Grundlage den jetzigen zu bestrafen. Sonst gäbe es jetzt schon eine Pfändungsflut bei den bisherigen gewonnenen Fällen auf deren Konten. Wie sagte mein Anwalt zu mir, dann wäre es ja einfach wenn man den Nachfolger dafür angehen könnte. Passivlegitimation als Zauberwort.
Und nein ich bin natürlich kein Anwalt aber ich denke mit gesunden Menschenverstand kann man das zusammenführen. Die einen zahlen bzw vergleichen die anderen nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 07:00:38
Die Nachricht geht schon viral durch die Medien. T-online, Vodafone berichten davon.
Inhalt ist überall gleich.

https://www.stern.de/amp/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/gluecksspiele--bgh-staerkt-spielern-im-streit-um-unerlaubte-wetten-ruecken-34601132.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 07:47:10
Sehr gut.
Ich bin gespannt wie die Anbieter in den Verhandlungen nunmehr argumentieren werden bzw. wie sie sich generell verhalten werden.

Ich meine es gibt nun eine höchstrichterliche Stellungnahme der höchsten deutschen Instanz. Bisher hat man dies immer als Einwand vorgehalten, dass es noch nicht höchstrichterlich geklärt worden wäre usw.

Was bleibt also übrig?:
1. direkt die geltend gemachte Forderung bezahlen?
2. einfach garnicht mehr erscheinen zu Terminen und somit einen Versäumnisurteil ergehen lassen?
3. sehr hohe Vergleiche anbieten?
4. immernoch nicht einsichtig sein, das man im Unrecht ist und ständig noch “Ja, aber…“ oder „es war nur ein Beschluss, kein Urteil..“ sich rausgeeiert wird?


Ich bin wahrlich gespannt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 08:17:29
Es wird spannend aber glaube persönlich das die Anbieter es bis jetzt ausgereizt haben. Und für die „großen“ wird es auf Dauer nur noch peinlich. Die werden ja auch von renommierten Kanzleien vertreten.

Aber sie werden selbstverständlich nicht alles gleichzeitig auszahlen. Es wird trotzdem ein langer Weg für die neuen Kläger. Das gute ist das Licht am Schluss des Tunnels ist. Die wissen genau welche Kanzlei mit welchen PKF zusammenarbeiten. Deshalb wird es auch Taktik sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 08:21:15
Die werden weiterhin auf Zeit spielen und wenn Vergleich überhaupt erst am OLG.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 05 April 2024, 08:23:12
Die Zeitung mit den vier großen Buchstaben auch:
https://m.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/kriegen-zocker-jetzt-ihr-geld-zurueck-wichtiger-sportwetten-beschluss-vom-bgh-87763634.bildMobile.html

Sogar ein fundierter Bericht mit Zitaten 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 08:32:22
Ist klar das Bild die Spieler als zocker darstellt.

Aber sie ist nun mal der größte Zeitungsverlag. Also sehr gut. Das erhöht den Druck auf die Anbieter.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 08:40:07
Die werden weiterhin auf Zeit spielen und wenn Vergleich überhaupt erst am OLG.
Erkläre mir bitte wieso ich mich vergleichen sollte beim BGH wenn ich dort mit dem Urteil 100% bekomme? Dann lieber warten auf den Termin.

Korrekt! Sehe ich genauso und das wissen die selbst auch. Deshalb gibt es wohl auch keine Vergleiche. Jetzt haben die halt den BGH Besdhluss.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 09:09:07
Wisst ihr ob auch Zahlungen ohne Kostenfestsetzung eingehen können?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 April 2024, 09:17:29
@PapaJoe

Wieso löschst Du Deine Beiträge?

Zitat
Es wird spannend aber glaube persönlich das die Anbieter es bis jetzt ausgereizt haben.

Wenn wir uns die Geschichte des Glücksspiels in D alleine anschauen, dann können wir auf mehr als 50 Jahre Erfahrung zurückgreifen, wo die Anbieter immer und immer wieder Lücken in der Gesetzgebung gefunden haben und so ihr eigenes Ding gemacht haben. Die Gesetzgebung hat da immer hinterhergehinkt.
Nun haben wir es aber nicht nur mit den großen Playern aus D zu tun, sondern weltweit!

Von daher bleibe ich mal pessimistisch ... dann werde ich weniger enttäuscht ... ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 09:33:16
Bill 55 kann ich dazu nur sagen!
Die werden zu 100 Prozent weiterhin bei jeden LG Urteil Berufung einlegen.

Auch um die PKF zu schwächen,
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 April 2024, 09:52:26
Auch das BGH kann Dir das Geld nicht auszahlen und hat keinen Einfluss auf Malta oder Gibraltar.
Recht bekommen und Geld bekommen sind zwei unterschiedliche Aspekte.
Das mit den Vergleichen so sie angeboten werden muss natürlich jeder selbst entscheiden.
Wenn ich mir die für mich Sauerei von LV ansehe, ich meine gelesen zu haben die hätten großes Teile des Vermögens umgeschichtet und stellen sich jetzt als fair beim aufteilen der Insolvenzmasse hin. Da wird mir übel. Muss den Artikel nochmal suchen aber so ähnlich sollte es gewesen sein. Und auch hier ist es schwierig vom Ausland aus etwas zu erreichen. Soll keine Angst machen aber aufzeigen was alles möglich sein könnte. Wie Olli schrieb, denen fällt immer was neues ein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 05 April 2024, 09:53:55
Hallo Ihr Lieben,und guten Morgen :)

Kann jemand von Euch erklären, warum Ihr auch guten Nachrichten schlechte Prognosen ab'gewinnt' und das Haar in der Suppe sucht??
Klar gibt es noch Umsetzungsfragen. Aber ... muss frauman dadurch eine solche Dampfwolke erzeugen und sich auch noch ggs. überbieten mit Überlegungen, die z.Z. noch gar nicht relevant sind?
Es war doch vorher alles viel nebulöser. Und  nun setzt der BGH eindeutige Zeichen - FÜR Euch!! (Hätte er das gemusst? Nö!) --- Und dieses Wochenende werden wir sogar schönes Wetter bekommen. Gründe, sich zu freuen und mal innezuhalten, sein freundliches Gesicht zu zeigen, zu entspannen. Diesen Schritt zu feiern!
War es nicht vorher lange genug eine große Zitterpartie, die nun ein Ende findet?

Ich wünsche Euch allen jedenfalls, dass Ihr die guten News genießt und Euch ein schönes Wochenende gönnt.

Viele Grüße, Rubbel

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 05 April 2024, 10:00:21
Bill 55 stellt bei Sportwettenanbieter mit einer Deutschen Lizenz kein Hindernis dar. Die Anbieter mit nationaler Lizenz habe hier ausreichend Vermögenswerte wie die Sicherheitsleistung beispielsweise oder eine deutsche Bankverbindung. Wahlweise auch die Internet Dömane die man zur Zwangsverwaltung beantragen kann. Was meinst du wie schnell die dann das Geld auszahlen, so schnell kannst du zweimal nicht gucken.

Bei Anbieter ohne deutsche Lizenz ist es natürlich eine andere Situation.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 05 April 2024, 10:05:54
Da war der BGH mal clever und hat die Taktik der Anbieter durchschaut.

Wenn ich keine Lizenz habe, dann darf ich auch nichts anbieten. Ich wollte eigentlich nicht über die rote Ampel fahren ich hatte vorgehabt zu warten bis Grün ist, ich entschied mich aber doch schonmal vorzufahren. Pech gehabt.
Die drehen sich die Sachlage wie sie wollen, jetzt gab es halt mal die rote Karte, gut so!

Sie werden weiterhin nichts bezahlen, in die Insolvenz gehen oder den Kläger weitere Kosten aufbrummen für Pfändung etc.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 10:29:17
Ich hab bereits ein Urteil gegen einem Top 3 Anbieter und der zahlt nicht!!!!

Das Urteil ist rechtskräftig. Also nicht so sicher sein und alle nötigen Maßnahmen wurden bereits unternommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 05 April 2024, 10:33:00
Die LG‘s sind nicht verpflichtet den Fall an die nächste Instanz weiterzugeben, wenn die Erfolgsaussichten gleich 0 sind. Somit wird der Verzögerungstaktik wahrscheinlich ebenso ein Riegel vorgeschoben und die Prozesse werden künftig schneller abgeschlossen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 10:43:44
Ich hab bereits ein Urteil gegen einem Top 3 Anbieter und der zahlt nicht!!!!

Das Urteil ist rechtskräftig. Also nicht so sicher sein und alle nötigen Maßnahmen wurden bereits unternommen.

Wieso macht man das dann nicht Medial? Es ist nur ein Spiel. Damit man nicht sagen kann die Zahlen.
Um am Markt zu bleiben muss man sich an Spielregeln halten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 April 2024, 10:45:59
So ist es. Die Vollstreckung ist jetzt die nächste Hürde. Solange die deutsche Behörden insbesondere Glücksspielbehörde nicht mitmachen, werden die nicht zahlen. Die GGL hatte  diesbezüglich eigentlich auch bereits Stellung genommen, dass Sie sehr genau auf das Verhalten der Anbieter anschauen wird und bei Verstößen handeln wird. Genau für solche Zwecke ist auch die Sicherheitsleistung und Zuverlässigkeitsprüfung im Gesetz bzw. Lizenzbestimmungen eingebracht worden. Jetzt muss die Behörde mal knallhart handeln. Dann will ich mal sehen ob die Anbieter zahlen oder nicht. Die würden dann schneller zahlen als die Abmahnung kommt. Aber leider hält sich die Behörde noch zurück.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/news/288-stellungnahme-der-ggl-zum-bill-no-55-malta


Die Frage ist wie kann man den Druck auf GGL erhöhen, damit die handeln? Massenhaft die Behörde mit Beschwerden bombardieren? Oder die Politik unter Druck setzen mit mediale Berichterstattung?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:05:08
Vor dem LG kann jeder Anbieter immer Berufung einlegen :) das ist in Deutschland Gesetz und dann vergehen wieder ca 1 bis 1,5 Jahre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:06:15
Und Dach dem OLG kann sogar Nichtzulassung eingelegt werden um wieder Zeit zu gewinnen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 11:08:36
https://www.n-tv.de/sport/BGH-staerkt-Zocker-bei-Sportwetten-article24852070.html

Schöner Artikel
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 11:56:35
Balou,
Das ist natürlich richtig mit dem raus zögern. Wenn ich es aber richtig sehe, kann es je nach Summe aber teuer werden, bei 5 % über Basiszins liegen wir derzeit bei acht, X Prozent
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 11:57:12
Oder interpretiere ich das falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 12:24:05
Das ist den Anbietern egal!
Ich hatte eben einen call mit meinem Anwalt.

Einschätzung war folgende:

Anbieter gehen wieder in Berufung und werden sich nun auf die 3 Jahre Berufung vor den Gerichten berufen.

Trotzdem sehr gutes Signal.
Er geht von einer 10 jährigen Frist aus kann es aber nicht zu 100 Prozent sagen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 05 April 2024, 12:40:04
Alles klar, danke dir für die Info
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 05 April 2024, 13:15:59
Hier ein Kommentar von Dr. Michaelsen:

https://www.linkedin.com/posts/stefanmichaelsen_bundesgerichtshof-einsch%C3%A4tzung-zu-sportwettenverlusten-activity-7181950870392098817-jQww?utm_source=share&utm_medium=member_desktop

Aktuell sucht man im Hintergrund weiter nach Möglichkeiten um den Durchbruch bei der Vollstreckung zu erreichen. Neben den bereits bekannten Möglichkeiten finde ich den den Weg über die Konzernmutter auch interessant. Sogesehen muss die Konzernmutter auch haften, da die Betreiber meistens Ihre Gewinne an die Konzernmutter abführen. Konzernmutter hat indirekt die Gelder von Spieler bekommen. Wenn bei der Tochter nichts zu holen ist, dann muss die Mutter die bekommene Gelder zurückerstatten.

Die Frage bei GGL ist, ob die Anbieter für die Fälle vor Lizenzerteilung in Haftung nehmen kann bzw. unter Druck setzen kann. Die meisten Fälle hier betreffen den Zeitraum wo noch keine Lizenzen erteilt waren. Sie könnten sagen uns interessieren nur die Verstöße nach Liznezerteilung.

Dann gibt es noch die Möglichkeit mit Geschäftsführerhaftung. Die Österreicher versuchen aktuell  um den Druck auf die Anbeiter zu erhöhen, diese Möglichkeit durchzuringen. Bisher sieht es gut aus und jetzt ein Gericht aus Österreich den FAll an EuGH vorgelegt. Auch sehr interessant. Der Druck auf die Anbieter wächst.

https://www.linkedin.com/posts/istvancocron_oberster-gerichtshof-legt-eugh-vorlagefrage-activity-7181961562759282688-nTTO?utm_source=share&utm_medium=member_desktop
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 05 April 2024, 15:36:31
Bei dem Verfahren ob GF in die Haftung genommen werden können geht es in erster Linie darum dass irgendwann keiner mehr Bock auf den Job hat.
Ich bin kein Anwalt und deswegen ist alles meine persönliche Einschätzung aber gegen die aktuellen Betreiber wird man keine rechtliche Handhabe haben um diesen groß zu drohen da diese unabhängige Unternehmen sind. Da sehe ich eher das mit dem Versuch gegen die Dachorganisation vorzugehen als sinnvoll.
Aber auch das würde ein Marathon werden wenn man sich die Konstrukte ansieht und wo deren Sitz ist.
Ich denke auch dass die Anbieter sich jetzt vollkommen auf die dreijährige Frist gehen werden und dies als Grund für die Zahlungsverweigerung her nehmen.
Die Österreicher sind uns da einen Schritt voraus was aber OK und wichtig ist. Malta sperrt sich ja komplett gegen Prozesse bzgl Vollstreckungen und Gibraltar sagt sie warten was in Malta passiert wenn ich den Austria Anwalt richtig verstanden habe.

Auf jeden Fall ein Witz was möglich ist ohne große Konsequenzen erfahren zu müssen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 05 April 2024, 15:56:09
Da sie auf Zeit spielen wäre mir das egal. Feststeht das wir ein Recht auf unser Geld haben. PUNKT. Wenn die eine Chance auf 3 Jahre gesehen hätten würden die sich nicht im März. Offensichtlicher geht es kaum.
Wenn auch die RA von 10 Jahren ausgehen warum machen wir uns nervös.

Wir wollten eine Entscheidung. Und die ist jetzt da! Punkt. Weiter durchhalten. Ich weiß was gemeint ist aber De Facto läuft alles für uns.

Schönes We.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 05 April 2024, 16:59:30
https://www.youtube.com/watch?v=8yR9BD9gnGw
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 20:15:04
https://www.stern.de/amp/sport/bgh--sportwetten-verluste-muessen-zurueckgezahlt-werden---betano-droht-klagewelle-34602112.html

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 05 April 2024, 22:45:11
https://m.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/sportwetten-verluste-zurueckfordern-so-kommen-sie-an-ihr-geld-87766402.bildMobile.html?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 06 April 2024, 17:13:50
Heute berichtet selbst die Lokalzeitung hier in einem recht großen Artikel darüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 06 April 2024, 17:52:19
Ja, die Jungs und Mädels in den roten Roben haben mal wieder einen richtig guten Job gemacht. Auf unsere obersten Gerichte ist Verlass!!!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 07:01:26
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-bgh-i-zr-88-23-mit-hinweisbeschluss-zum-thema-rueckforderung-von-verlusten-bei-online-sportwetten-225049.html

Nochmal paar genauerer Infos
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 08:49:33
Danke, der Grunow macht das gut für Laien. Der erklärt auch die wichtigen Dinge dass es auch nicht Anwälte verstehen.

Ich würde es jetzt begrüßen wenn sich auch unsere tolle Glücksspielbehörde erkundigt ob sie bei weiter anhaltender Zahlungsunlust der Beklagten eine Möglichkeit hat den Mutterkonzernen den erhobenen Finger zu zeigen bzgl Lizenz ihrer Ableger. Denn alleine dieser Beschluss erwirkt vermutlich nur noch mehr Gedankenspiele welche Sauereien noch möglich sind. Meine persönliche Meinung!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 08:59:03
Ja der erklärt es echt gut.

Ja klar sehe ich auch so, dass die GLL jetzt handeln muss … obwohl anscheinend auch  Urteile von größeren Anbietern mit jetzt Lizenzen in Deutschland ( teilweise auch Tochtergesellschaften durch Muttergesellschaften) gezahlt werden wie ich gehört habe .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 08 April 2024, 11:23:06
Wie sieht es mit Verstoß gegen das Einzahlungslimit aus? Was ein größerer nicht beachtet hat trotz wohl einer Lizenz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 April 2024, 11:32:55
Da gibt’s nur eine langsame Entwicklung wie dies ist wenn ab Lizenz dann gegen das Einzahlungslimit verstoßen wurde. Auch glaube bisher nur ein oder zwei LG Urteile die aber positiv glaube ich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 12:15:37
BGH Verhandlung ist noch nicht abgesagt. Hatte schriftlich heute Morgen angerufen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 April 2024, 12:50:18
Danke dir für die Info.
Die werden wieder kurz davor zurückziehen.
Jetzt wäre die Mediale Aufmerksamkeit zu viel. Jetzt paar Wochen Gras rüber wachsen lassen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 08 April 2024, 13:15:18
Zitat
Hatte schriftlich heute Morgen angerufen.

Die heutige Technik ist einfach phänomenal ... Kürzlich habe ich verbal einen Brief abgeschickt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 14:34:23
Sorry schriftlich angefragt :)

Ich gehe auch davon aus, dass erst 1 Woche vorher zurückgezogen wird.

Der Hinweisbeschluss wird auch dann erst dort veröffentlicht.

Mein Anwskt hat diesen bereits schon zum Gericht geschickt in meinem Fall.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 08 April 2024, 15:09:56
Ich gehe aber davon aus das der BGH selbst vorher schon eine Mitteilung an die OLG‘s herausgegeben hat damit die auf Entscheidungen warten sollen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 18:12:56
In 3 Wochen wissen wir mehr, ob die Klage am BGH zurück gezogen wurde.

Ob der Hinweisbeschluss wirklich vorher an die Gerichte geht keine Ahnung!

Warten wir die Strategie der Anbieter ab. Besonders ein Fall ist interessant. Wenn die Verjährung egal wäre. Also in 2020 gespielt wurde und man frühzeitig Klage eingereicht hat.

Da bin ich gespannt, welchen Grund die Casino dort finden wollen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 18:36:07
Diesen Hinweisbeschluss kennen auch die Anwälte der Beklagten. Ergo ist es relativ egal ob die das Urteil kassieren oder das BGH den Beschluss öffentlich macht. Der Rest kommt mit dem nächsten Fall der etwas mehr umfassende Aspekte bietet. Definitiv hat die Gegenseite jetzt gesehen dass sich der BGH nicht mit wir wollen, wir wollen nicht verarschen lässt. Ich gehe sogar soweit dass eine Zeit kommen wird in der schön vom OLG Berufungen abgewiesen werden.
Trotz allem muss auch noch Druck, so es eine Möglichkeit gibt, von der GGL kommen.

@crs
Voelligegal hat's ja schon geschrieben dass eine bestimmte Gruppe die sehr vergleichsfreudig waren jetzt nix oder nur lachhafte Angebote machen. Ich hatte bei meinem Anwalt auch mal nachgefragt und auch er sagte dass einige jetzt sehr zurückhaltend sind. Erklärung gibt es keine außer dass die unberechenbar sind. Mal so mal so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 18:49:44
Einige OLG lassen bereits jetzt schon keine Revision zum BGH zu. Das OLG Köln hat hier keine zugelassen, allerdings wurde ja Nichtzulassung durch den Anbieter eingelegt.

Die Frage ist auch wann fällt bill55!
Das wird wohl noch einige Jahre dauern.

Auf die GGL kann man sich nicht verlassen, da die noch immer am schlafen sind. Auch unser Justiz Minister macht ihr zu wenig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 08 April 2024, 18:50:41
Ich denke auch der Beschluss kommt so oder so und setzt auch definitiv das richtige Zeichen. Aber wie hier auch schon mehrfach geschrieben wurde liegt es jetzt ebenso an der GGL hart und bestimmend durchzugreifen und auch klipp und klar zu machen, dass auch mit denen nicht zu spaßen ist, ein Lizenzentzug droht oder oder oder.... gibt es denn überhaupt schon irgendwelche Sanktionen oder Äußerungen der GGL?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 08 April 2024, 19:05:50
Natürlich nicht.

Die schlafen und bekommen wohl nichts mit.
Nicht zu lesen dort.

https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 08 April 2024, 19:26:52
Mit der GGL ist es wie mit der Wettmafia. Die sitzen da mit im Boot und verdienen da auch dran. Anders kann ich mir diesen Karnevalsverein nicht erklären.
In jedem anderen Teil des Lebens bist du sofort dran, nur hier können die Wettanbieter machen, was sie wollen und kommen damit auch noch durch. Das müsste bei der GGL Akte Nr. 1 sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 08 April 2024, 19:41:37
Ich mein eine bessere Position und Situation um die eigene Position klar zustellen gibt es doch eigentlich garnicht... nur wenn sie jetzt vernünftig durchgreifen würden oder es zumindest mal androhen würden - wäre ja zumindest schon mal ein Statement.... aber garkeine Reaktion ist einfach sehr sehr traurig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 April 2024, 19:49:17
So einfach ist das nicht. Die GGL kann hier gar nichts machen da Casino x nicht mehr Casino y ist. Das geht meiner Meinung nach nie durch.
Allerdings erwarte ich dass geprüft wird ob man hier über die Dachfirma etwas erreichen kann.
Aber auch das dauert. Wenn ich aber sehe wie schnell sich bei wohlwollen auch der Staat einbringen kann wenn er denn will am Beispiel dieser chinesischen Handelsfirma die inzwischen glaube ich mehr Umsatz als Amazon macht komme ich ins Grübeln. Die Casino Lobby hat anscheinend einen großen 'Bonus'.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 08 April 2024, 20:02:01
@Roy Ja, die können nicht eingreifen, aber seien wir mal ehrlich. Die Gesetze binden allen die Hände. Es ist glasklar, dass die Jahrestage auch vorher die Jahrestage waren und deren alte Lasten zwar auf dem Papier nicht mehr deren alte Lasten sind, es aber natürlich auch heute sind. Apple wird wegen illegalen Machenschaften dichtgemacht und das neue Apple hat für das alte nichts mehr zu verantworten. Richtig lustig, wie einfach es denen gemacht wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 April 2024, 06:51:20
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 09 April 2024, 06:56:24
Die mediale Präsenz wird ebenso zunehmen. Ich habe über meinen Anwalt eine Anfrage bekommen, ob die Möglichkeit eines Interviews im öffentlich-rechtlichen Fernsehen besteht. Möglicherweise trifft dies auch auf den ein oder anderen von euch zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 April 2024, 07:56:55
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-stuttgart-52-o-160-22-zur-verantwortlichkeit-bei-betreiberwechsels-einer-gluecksspielplattform-225095.html

Mal was zu Thema Betreiberwechsel.

Wenn ich das so lese müsste man ja fast immer den neuen Betreiber verklagen da beim alten es ja schwierig wird oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 09 April 2024, 11:22:37
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen

Normalerweise müssten die Anbieter nun sehr hohe Vergleiche zumindestens den Spielern anbieten. Ich denke auch bei den Anbietern wird wirtschaftlich gedacht. Da die Anwälte immer Geldgierig sind, erhalten diese ja durch einen Vergleich, auch die Einigungsgebühr. Insofern denke ich dass es in der nächsten Zeit zu höheren Prozessvergleichen kommen wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 09 April 2024, 11:36:47
Der Druck wird weiter steigen und die Geschwindigkeit wird zunehmen, bei denen sich die diversen Anbieter positionieren müssen. Die Prozesskostenfinanzierer und die Anwälte werden sicher enormen Druck ausüben. Ich bin gespannt, wie sich die Vergleich Situation beziehungsweise die Vergleichsbereitschaft, insbesondere vor der bevorstehenden EM entwickeln wird. Lasst uns positiv in die Zukunft schauen

Normalerweise müssten die Anbieter nun sehr hohe Vergleiche zumindestens den Spielern anbieten. Ich denke auch bei den Anbietern wird wirtschaftlich gedacht. Da die Anwälte immer Geldgierig sind, erhalten diese ja durch einen Vergleich, auch die Einigungsgebühr. Insofern denke ich dass es in der nächsten Zeit zu höheren Prozessvergleichen kommen wird

Werde ich demnächst sehen ob das so ist =) Ich gehe von Zeitverschwendung aus ;) mal schauen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 09 April 2024, 11:45:35
Wie hat Dr. Michaelsen über Aussagen der PKF geschrieben. Die Anwälte sind die einzigen die immer verdienen. Wenn es nach denen geht wäre jetzt eine Massenvergleichsabwicklung definitiv ein Traum.
Allerdings sehe ich es nach wie vor nicht kommen dass eine schnelle Zahlung erfolgt egal wie. Die werden weiter ausloten wie sie weiter verzögern können. Um die Landschaft ruhig zu stellen gibt's sicher punktuell Vergleiche.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 09 April 2024, 12:08:34
Warum sollte auch ein Unternehmen gleich Millionen auszahlen, wenn das Verfahren zb. erst im Anfang ist? Und die das Geld besser investieren können in Marketing oder um noch größer zu werden? Wie gesagt bremsen sie auch die PKF verdammt aus. Die Verfahren werden zu nehmen. Die werden weiterhin gut verdienen (RA).
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 April 2024, 12:48:12
Mein Anwalt hat nächste Woche einen Fall mit folgenden Sachverhalt.

Klage eingereicht 2023
Wetten wurden alle 2020 vor Lizenz gespielt somit egal wenn nur 3 Jahre Verjährung angenommen wird.

Hier bestimmt nach dem Hinweis des BGH kaum Chance auf Berufung.

Somit ist es interessant was der Anbieter nun in der Verhandlung macht.

Ich soll Feedback erhalten was hier rausgekommen ist.

In anderen fällen wird laut Einschätzung zu 99 Prozent Berufung Aufgrund 10 Jahre eingelegt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 09 April 2024, 12:53:26
Zitat
Meint ihr die Gummibärenbande gibt es wirklich?

Willst Du mir jetzt etwa ernsthaft weis machen, dass es sie NICHT gibt? Gleich fängst Du noch an und verleugnest die Existenz des Weihnachsmannes und des Osterhasen!  :'(

Heute erst gab es ein sagenumwogenes Vergleichsangebot von 15 % ...  Die müssen gar nix und die werden weiter machen, was sie wollen ... Es geht ihnen doch keiner an den Kragen! Wovor sollen die Angst haben? Erst wenn die Verantwortlichen ... Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte persönlich strafrechtlich und das auch noch weltweit belangt werden, wird sich überhaupt was ändern.

Jetzt muss ich erst mal meinen Nichten erklären wieso wir sie so lange belogen haben ...  :'(
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 09 April 2024, 12:58:53
Ja in so einen Fall wird es dann erstmal unrelevant sein wenn alle Verluste nur in 2020 waren und nichts mit 2019 etc … denke auch das ja der Verlust überschaubar ist und dadurch ggf auch eher Vergleich etc möglich wäre
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 09 April 2024, 13:01:21
Mein Anwalt hat nächste Woche einen Fall mit folgenden Sachverhalt.

Klage eingereicht 2023
Wetten wurden alle 2020 vor Lizenz gespielt somit egal wenn nur 3 Jahre Verjährung angenommen wird.

Hier bestimmt nach dem Hinweis des BGH kaum Chance auf Berufung.

Somit ist es interessant was der Anbieter nun in der Verhandlung macht.

Ich soll Feedback erhalten was hier rausgekommen ist.

In anderen fällen wird laut Einschätzung zu 99 Prozent Berufung Aufgrund 10 Jahre eingelegt.

Danke für die Info, du sagst doch auch die gehen immer weiter. Wenn die nicht vorher zahlen dann gehen die auch in Berufung. Würde sonst kein Sinn machen. Die gehen immer in Berufung ob 3 oder 10 Jahre

Wenn die Verluste nur die 3 Jahre abdecken kann er auch nur die zurückfordern. Deshalb iist der Fall Safe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 09 April 2024, 13:19:26
 Normalerweise klare Sache und kaum Chance auf Berufung. Darum sehr interessant bei dies Fall die Strategie zu erfahren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 09 April 2024, 15:57:46
hat hier jemand, bei dem das gericht die verfahren poker/casino ausgesetzt hat, eigentlich mal probiert beschwerde dagegen einzureichen oder habt ihr das einfach akzeptiert?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 10 April 2024, 09:24:17
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

Hinsichtlich der Vollstreckung bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, kann man über die obige Seite die notwendigen Kontoinformationen für die Vollstreckung einholen. Anbieter mit einer deutschen Lizenz haben auch eine deutsche Bankverbindung. Die gilt ist bei einer Vollstreckung herauszufinden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: niemehrzocken21 am 10 April 2024, 09:35:28
Aufgrund von Umfirmierungen wird das aber vermutlich auch nicht viel bringen, oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 10 April 2024, 10:49:22
Aufgrund von Umfirmierungen wird das aber vermutlich auch nicht viel bringen, oder?

Gibt es irgendwo Informationen zur Umfirmierung, also welche Anbieter sich Umfirmiert haben?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 10 April 2024, 11:37:53
die gibt es nicht. Wenn man Glück hat findet man irgendwo Hinweise darüber welche Gesellschaft wann der Betreiber war. Aber extrem schwerig. Die Anwälte der Gegenseite spielt das natürlich in die Karten. Die kommen dann immer mit Argumente dass die falsche Gesellschaft angeklagt wurde und erst dann erfährt man welche Gesellschaft tatsächlich  da aktiv war. Zum Teil haben die bei mir z.b. jedes Jahr den Betreiber gewechselt. Da ist schon ein Plan dahinter. Die haben früher und später mit solche Klagen gerechnet und mit solche Spielereien versucht  Rechtdurchsetzung schwer zu machen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 10 April 2024, 11:39:32
Hier eine Idee zum Herausfinden:
1. IMPRESSUM
2. https://www.experte.de/domains/domaininhaber-ermitteln
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 10 April 2024, 20:25:55
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

Hinsichtlich der Vollstreckung bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, kann man über die obige Seite die notwendigen Kontoinformationen für die Vollstreckung einholen. Anbieter mit einer deutschen Lizenz haben auch eine deutsche Bankverbindung. Die gilt ist bei einer Vollstreckung herauszufinden.

Das klingt tatsächlich zu einfach. Ich zumindest höre davon zum ersten Mal, kennt jemand sichere Fälle, in denen auf diesem Weg vollstreckt wurde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 10 April 2024, 22:11:55
naja, das gerücht, welches besagt, man könne die internetdomain einfach pfänden, hält sich ja auch wacker...von daher bin ich da auch erstmal skeptisch
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 10 April 2024, 22:13:42
Da wirst Du vermutlich auch keine finden oder sind alle Anwälte doof? Funktioniert nur wenn der Anbieter bzw Betreiber damals und jetzt identisch ist. Wenn die Kollegen allerdings seit Lizenzerteilung verstoßen haben und du dann einen Titel erwirkt hast ginge es.
Zumindest sehe ich das so. Aber wer weiß eventuell kann man zukünftig mit Klagen die das Zusammenhängen dieser künstlichen Verschiebungen der Konstrukte beweisen so vorgehen. Keine Ahnung, aber ich bin mir sicher dass sich hier schlaue Anwälte ihre Gedanken machen. Wir sitzen draußen und sehen wartend zu.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 07:23:43
https://www.stern.de/amp/wirtschaft/news/sportwetten--tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-34617754.html

Tipico versucht alles^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 07:28:55
Wollte ich auch grad teilen 😀. Einfach nur unglaublich. Der Beschluss ist schon offensichtlich genug aber einerseits was sollen die sonst sagen 😂😂.

Sind mehrere Artikel. Einfach immer die Stichwörter bei Google unter News eingeben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 07:41:01
Wollte ich auch grad teilen 😀. Einfach nur unglaublich. Der Beschluss ist schon offensichtlich genug aber einerseits was sollen die sonst sagen 😂😂.

Sind mehrere Artikel. Einfach immer die Stichwörter bei Google unter News eingeben.
In der Debatte um unerlaubte Sportwetten strebt der Anbieter Tipico nach eigener Aussage eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen am Bundesgerichtshof (BGH) an.

Deshalb einigen sie sich bei einer 10 Jährigen Verjährung wegen 3.700€ 😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 07:54:06
Das ist kaum zu glauben :) Also ich hoffe ja echt, dass die Verhandlungen stattfindet, obwohl ich täglich auf die Absage warte!

Dann hat man auch ein finales Urteil! Als ob der BGH sich nach 25 Seiten umstimmen lassen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 07:58:56
Natürlich werden die vergleich Verhandlungen nicht scheitern, da der Kläger in einer unfassbar guten Position ist!

Wahrscheinlich ist das sogar schon durch und er hat eine deutliche größere Summe erhalten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 08:04:42
Die machen sich sowas von lächerlich gerade 😂. Sind sich so sicher, haben die Chance ein für alle mal. Dann einigen sie sich und sagen dann durch die besondere Situation mit dem PKF. Das heißt für mich man möchte sich komplett für alle Fälle einigen und gibt eigentlich indirekt zu schlechte Karten zu haben.

Den PKF ist es egal mit uns. Die wollen alle nur mit verdienen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 09:41:49
Das ist kaum zu glauben :) Also ich hoffe ja echt, dass die Verhandlungen stattfindet, obwohl ich täglich auf die Absage warte!

Dann hat man auch ein finales Urteil! Als ob der BGH sich nach 25 Seiten umstimmen lassen würde.
Final ist da noch nichts. Gibt viele Punkte die noch offen bleiben vor allem die Verjährungsfrist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 09:44:22
Verjährung wird das Haupt Thema aber bei Sportwetten sieht es hinsichtlich der 10 jährigen Frist ja positiv aus … wäre schon krass wenn es 3 wären dann und der BGH dann fast schon umsonst seinen hinweisbeschluss erzeugt hat. Sehe eher da Problem  darin , dass dann wirklich Geld gezahlt wird bzw die Möglichkeiten der Vollstreckung
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 09:53:00
Darum ist es für mich wichtig zu erfahren was bei der Verhandlung morgen am lG passiert, wo die 10 Jahre Verjährung keine Rolle spielt.

Ich frag mich was der Anbieter da noch entgegen halten will.

Alle anderen fragen bis auf Verjährung sind so gut wie geklärt im Hinweis
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 11 April 2024, 10:04:40
Verjährung wird das Haupt Thema aber bei Sportwetten sieht es hinsichtlich der 10 jährigen Frist ja positiv aus … wäre schon krass wenn es 3 wären dann und der BGH dann fast schon umsonst seinen hinweisbeschluss erzeugt hat. Sehe eher da Problem  darin , dass dann wirklich Geld gezahlt wird bzw die Möglichkeiten der Vollstreckung

lasst euch nicht entmutigen. Ich kann aus sicherer Quelle sagen, dass tatsächlich Geld fließt. Habt Geduld und zieht durch.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:34:40
Bei mir ging die Richterin auf 3 jahre ein,  wir legten einspruch ein wg den 10 jahren. Ausgang offen. Wenn Sie das Urteil innerhalb von 2 Wochen trifft bin ich mir fast sicher dass sie nur die 3 Jahre annimmt. Außerdem ist auch neu dass die 3 Jahre ab bekanntwerden der Illegalität wichtig sind, nicht der Klageeinreichung.
Das was die mir da erzählen wollte läuft alles voll in die Richtung der Casinos....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 11 April 2024, 11:36:21
dein Fall war sicher Casino Fall oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 11:37:33
Ging es bei dir um Casino oder Sportwetten Umsätze ?

Ja die 3 Jahre ab Bekanntwerden der Illegalität rückt mir der Zeit noch mehr in den Focus .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:40:24
dein Fall war sicher Casino Fall oder?


Jop wobei die geschickte Liste des OC mittlerweile aktualisiert worden ist. Alles sehr dubios gewesen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 11:44:20
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 11 April 2024, 11:53:17
Klar fließt in der Regel Geld. Frage ist nur wann und wie viel. Ich denke bei 30.000 kann es zügiger gehen als bei Summe 200.000€. Da wird ausgereizt was geht vermute ich.
Auch die Taktik Vergleiche anbieten in krass unterschiedlichen Höhen dann gar nicht zahlen und später doch wieder ist mit Sicherheit auch reine Taktik. Hier könnte allerdings der von Dr. Michaelsen angesprochene Grund das Geld endlich ist mit beitragen. Die führen alle an die Muttergesellschaft ab und hin und wieder muss die Kasse erst wieder gefüllt werden. Die wissen dass sie auf Dauer zahlen müssen. Die Frage ist nur wie viele sie vom Klagen abschrecken können. Da wäre jeder der es nicht macht 100 Prozent Gewinn.

So sieht es aus! Die aktuellen Gewinne müssen ja auch ausbezahlt werden damit die Kundschaft bei Laune bleibt. Die Zinsen kosten nehmen die in Kauf! Artikel vom 07/23

„Irgendwann wird Ti verkauft oder an die Börse gehen“ In dem Artikel wird wird über das Lizenzverfahren geschrieben. Die würden es wieder kaufen! Die wussten es das es illegal war aber nur so konnten die so wachsen! Für wie blöd halten die uns eigentlich wenn man öffentlich so welche Aussagen trifft!


https://www.wiwo.de/my/unternehmen/banken/alexander-dibelius-irgendwann-werden-wir-tipico-verkaufen-oder-auch-an-die-boerse-bringen/29255506-3.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 11:55:12
Aviridertschi welches Gericht? OLG?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 11 April 2024, 11:58:50
Aviridertschi welches Gericht? OLG?

LG was sich aufs OLG bezog
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 11 April 2024, 12:50:22
Ich stimme Roy zu, so sieht es aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 12:56:16
Mal  ne andere Frage wie ist es denn wenn man selber finanziert … Ich zahle meinen Anwalt ja etc und Gericht … wenn ich beim LG recht bekomme ist ja dann die grundsätzlich die Regelung das der Verlierer auch meinen Anwalt und die Gerichtskosten zahlt! Was passiert:

1. die gehen in Berufung … dann bekomme ich ja erstmal nichts und habe nochmal meine Kosten für die Berufungsinstanz oder ?

2. die interessiert das Urteil nicht und zahlen nicht … da habe ich ja dann noch die Kosten für meinen Anwalt und teilweise Gericht und dann auch dort Pech oder zahlen die zumindest das ?


Vielleicht kann ja jemand dazu was sagen da ich überlege bei einem Fall statt PKF zu nehmen selber das zu regeln
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 13:22:43
Hier würde ich dir raten direkt einen Anwalt zu fragen. Den musst du ja sowieso kontaktieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 11 April 2024, 13:41:31
Was da im Stern steht, ist ja alter Kaffee...
Hätte, wäre, blabla...
Der Satz sagt doch alles: "Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Und so: Der BGH wiederum sieht seine vorläufige Beurteilung dem Beschluss zufolge in Einklang mit der EuGH-Rechtssprechung. Auch eine Vorlage an die Luxemburger Richterinnen und Richter sei nicht nötig, weil die relevanten Fragen schon beantwortet seien, heißt es weiter.

Polemik
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 11 April 2024, 15:13:35
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 11 April 2024, 16:46:55
wenn in Berufung gegangen wird, musst du, bevor du vollstrecken kannst, erstmal bisschen mehr als die gleiche Summe beim Gericht als Sicherheit hinterlegen. Letzteres kann zumindest nicht wieder weggenommen werden ...

Nicht unbedingt. Wenn das Berufungsgericht die Berufung zurückweist, kann man auch beantragen, dass Urteil für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären. Dann kann man direkt vollstrecken.

Siehe § 708 ZPO Nr. 10

Zitat:

„1Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten. 2Wird die Berufung durch Urteil oder Beschluss gemäß § 522 Absatz 2 zurückgewiesen, ist auszusprechen, dass das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist“;

Eigentlich hat man quasi nach der Berufung schon gewonnen, wenn man den Prozess für sich entscheiden konnte.
Entweder zahlt der Anbieter oder es wird nach der Berufung ohne Sicherheitsleistung direkt vollstreckt. Dann muss nicht unnötig auf eine eventuelle Nichtzulassungsbeschwerde warten, was noch mal 6-12 Monate an Zeit kostet.
Die Anbieter legen regelmäßig bei Ausschluss der Revision das Rechtsmittel der NZB ein. Mit der vorläufigen vollstreckbarkeit kann massiven Druck ausüben, die Forderung komplett zu zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: bobschi am 11 April 2024, 16:52:10
Hat von euch jemand Erfahrung, gerade aufgrund der jüngsten Verfahren:
Güte-Verhandlung am LG im August (ich muss anwesend) sein.
Sportwetten.
Ob von der Gegenseite vorher Vergleiche angeboten werden bzw. aufgrund des Hinweisbeschlusses das LG der Gegenseite vorher diesen zustellt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 17:24:52
Spielt die 10 jährige Verjährung eine Rolle bei dir morgen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 18:17:27
Hat von euch jemand Erfahrung, gerade aufgrund der jüngsten Verfahren:
Güte-Verhandlung am LG im August (ich muss anwesend) sein.
Sportwetten.
Ob von der Gegenseite vorher Vergleiche angeboten werden bzw. aufgrund des Hinweisbeschlusses das LG der Gegenseite vorher diesen zustellt?

Hatte einen Tag vor dem Bekanntwerden des Hinweisbeschlusses Güteverhandlung am LG. Kam keiner zu Stande, folglich Hauptverhandlung im Anschluss. Urteilsverkündung wird Ende April sein. Bisher kam von der Gegenseite auch nichts zusätzliches bzgl. Vergleich. Das wird mit Sicherheit erstmal auch so weitergehen, wg. Zeit und so. Beim ein oder anderen Kläger wird es sicher funktionieren, dass er aufgibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 18:26:35
Spielt die 10 jährige Verjährung eine Rolle bei dir morgen?
Er hat ja geschrieben es geht um den Zeitraum 2013 bis 2023. Dementsprechend ein klares ja.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 18:49:33
Nur nochmal am Rande:
dass die 3-jährige Verjährungsfrist bei § 812 BGB gilt, ist komplett unstrittig. Es geht nur um die Frage, wie wird der Beginn der Verjährung gesetzt: Tag der Einzahlung oder Tag der Kenntniserlangung. Das ist leidlich umstritten.

Insofern wäre es nicht schlecht, wenn Tic Tac Toe im anderen BGH-Verfahren tatsächlich die Vergleichsverhandlungen beendet und ein neuer Termin angesetzt wird. Denn dort ging es exakt um diese Frage. Daher wäre genau das der Joker, den Tic Tac Toe trotz des Hinweisbeschlusses jetzt ziehen kann.

Zudem geht es in dem anderen BGH-Verfahren auch um § 823 BGB. Würde der BGH § 823 BGB als erfüllt durchwinken, dann hätte es sich auch mit der Diskussion um die 3-jährige Verjährung erledigt. Denn für § 823 BGB gilt grundsätzlich die 10 Jahresfrist.
Daher könnte der BGH dann auch salomonisch sagen: "ja, bei § 812 BGB 3 Jahre ab Einzahlung. Ist aber egal, da § 823 BGB sowieso erfüllt ist"

 ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:09:45
Das wäre dann quasi die Kombination mit der 3-jährigen Verjährungsfrist bei Berechnungsbeginn "ab Kenntniserlangung".
Heisst also, der Anbieter hat etwas erlangt, rechnerisch wäre es verjährt, aber über § 852 BGB ist das vom 3-järigen Anspruch umfasst, was innerhalb der 10 Jahre zuvor als Schaden entstanden ist.
Auf dieser Basis ging der BGH wohl auch in den Abgasfällen vor.
Ist eben alles arg tricky mit der Fristberechnung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 19:15:23
@kaffesatzleser
Jetzt mal für einen in diesem Punkt begriffsstutzigen wie mich.
Nehmen wir an jetzt 2024 klagt jemand den Zeitraum 2014 bis 2020 zur Legalität des Casinos. Er weiß seit 2023 dass es illegal war.
Unter welchen Umständen kann er die Zeit ab 2014 mit einrechnen? 3 Jahre ab Kenntnisnahme oder ab Einzahlung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 19:24:22
Viel Glück morgen und bleib cool. Sei ehrlich dann haben die wenig Chancen. Solltest du ein LG haben dass negativ eingestellt ist regelt es halt das OLG. Kostet halt wieder Zeit.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 11 April 2024, 19:25:53
Gib uns bitte Feedback
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:35:00
@kaffesatzleser
Jetzt mal für einen in diesem Punkt begriffsstutzigen wie mich.

 ;D ;D
Also:
Dein Beispiel ist Einzahlung 2014 bis 2020, dann gilt grundsätzlich die 3-Jährige Verjähungsfrist.
Problem: Beginn der Frist:
- Auffassung 1: Frist beginnt mit Einzahlung. Dann ist alles verjährt. Die Verjährung beginnt dann jeweils am Jahresende des Einzahlungsjahres und geht dann jeweils 3 Jahre. Das bedeutet
2014 ist am 31.12.2017 verjährt
2015 ist am 31.12.2018 verjährt
2016 ist am 31.12.2019 verjährt
2017 ist am 31.12.2020 verjährt
2018 ist am 31.12.2021 verjährt
2019 ist am 31.12.2022 verjährt
2020 ist am 31.12.2023 verjährt

- Auffassung 2: Verjährung beginnt mit Kenntniserlangung. Ab diesem Moment hast Du 3 Jahre Zeit das einzuklagen, was jeweils Stichtag genau 10 Jahre her ist. Nehmen wir an, Du hattest am 01.08.2022 erstmals Kenntnis erlangt. Das bedeutet:
Du kannst ab dem 01.08.2022 alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2012 eingezahlt hast.
Achtung:
Klagst Du erst am 01.08.2023, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2013 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 01.08.2024, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2014 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 01.08.2025, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 01.08.2015 eingezahlt hast
Klagst Du erst am 31.12.2025, dann kannst Du alles einklagen, was Du ab dem 31.12.2015 eingezahlt hast

Nochmal Achtung:
Klagst Du erst am 01.01.2026, dann kannst Du gar nichts mehr einklagen, denn dann sind Deine 3 Jahre Verjährungsfrist rum.

Dann Könisgweg: § 823 BGB
Hier ist die Verjährungsfrist 10 Jahre. Aber auch hier tickt die Frist natürlich unerbittlich, sodass Du ausgehend vom Einzahlungsbeginn 2014 jeden Tag einen tag mehr in die Verjährung bringst, bis dann irgendwann im Jahr 2030 sich der Spuk erledigt hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:38:52
 :-XDann ab Kenntnis , ab Einzahlung wäre bei 3 Jahre schon 2014 deutlich vorbei mit Ende 2017 … meine Meinung ..ab Kenntnis wäre dann ja ab 2023 also bis Ende 2026 Zeit Klage einzulegen .. aber ab Klage dann 10 Jahre heißt man legt erst 2025 Klage ein wäre das Jahr 2014 so oder so weg ..

Also mit meinen Kenntnisstand ohne Anwalt zu sein ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:40:42
Sorry da war jemand schneller  und noch genauer … aber so falsch lag ich ja da nicht 👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 11 April 2024, 19:47:19
:-XDann ab Kenntnis , ab Einzahlung wäre bei 3 Jahre schon 2014 deutlich vorbei mit Ende 2017 …
Genau. Das ist das Problem. Hier sind die Gerichte unterschiedlicher Auffassung. Ich hab zumindest auch ein Urteil vom LG Krefeld, dass den Mittelweg gegangen ist: alles nach § 812 verjährt, aber Rettung über § 823 BGB.

Und ja, mit Blick auf genau diese Thematik sollten diejenigen, die immer noch überlegen, sich langsam entscheiden, ob sie den Klageweg gehen oder nicht. Denn irgendwann ist Ende Gelände.

Und hier übrigens neben der Verjährungsfrist noch ein Thema, das die Anbieter herrlich diskutieren und ziehen können: wenn es tatsächlich auf die Kenntnis für den Verjährungsbeginn ankommt, wann lag diese denn vor? Wirklich erst 2022? Nicht schon 2021 durch allerlei Berichte usw.?
Ich gehe mal davon aus, dass auch hier irgendwann seitens der OLG mal ein fixer Punkt angenommen wird, an dem Kenntnis zu unterstellen ist, egal ob diese nun vorlag oder nicht. Ein solcher fixer Punkt könnte beispielsweise eine Entscheidung der BGH sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 11 April 2024, 19:58:23
Das sehe ich eventuell falls so das ein Termin über die Kenntnis der Illegalität mal festgesetzt wird … ggf auch die Veröffentlichung des Hinweisbeschlusses… das mein  auch mein Anwalt das da mal was passieren wird und daher auch die Zeit drängt … 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 11 April 2024, 20:03:41
Danke dann lag ich gedanklich richtig aber die Unsicherheit ist halt vorhanden. Ich werde es mitbekommen wenn irgendwann mal ein Termin kommt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 20:46:05
Ja so steht es in meiner Klage. Rein vorsorglich, sollten Ansprüche Kenntnis abhängig verjährt sein (was sie nicht sind)... Dann würde der Zahlungs Anspruch aus 852 BGB usw..

Möchte das nicht eins zu eins wieder geben.
Ich berichte morgen, auch bzgl Verjährung

Ist das bei dir die erste Verhandlung, Urteilsverkündung oder schon eine weitere Instanz?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 21:09:37
Erste Verhandlung

Okay, viel Erfolg, stell Dich aber darauf ein, dass es nicht auch gleich ein Urteil geben wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 11 April 2024, 22:06:59
Zitat
Möchte ich dem morgen eigentlich sagen.

Vor Gericht würde ich versuchen souverän zu bleiben. Damit schwächst Du Deine Position!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 11 April 2024, 23:19:16
Zitat
Möchte ich dem morgen eigentlich sagen.

Vor Gericht würde ich versuchen souverän zu bleiben. Damit schwächst Du Deine Position!


Stimme ich zu. Ich bin lediglich kurz auf die OASIS-Sperre und den regelmäßigen Besuch meiner Gruppe eingegange, ansonsten habe ich nur knapp, aber freundlich und ehrlich geantwortet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 12 April 2024, 06:49:38
Alles gut Olli, ich habe mich da morgen im Griff.

Das juckt heute keinen ob du dein Spiel im Griff hattest oder nicht. Es geht nur um die Illegalität des angebotenen Glückspiels und ob du davon wusstest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 12 April 2024, 08:20:25
wie ist es eigentlich in österreich wenn man von der illegalität wusste? habe mal gelesen, dass ein gericht geurteilt hat, dass man trotzdem klagen kann.

warum ist zwischen österreich und deutschland eigentlich in dieser frage so ein unterschied? oder liege ich flasch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 12 April 2024, 09:20:53
Blöde Frage dazu: Wie will man denn nachweisen, dass man von der Illegalität wusste??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:01:41
Kaum möglich.

Naja wenn du die DSGVO Anfrage gestellt hast im August und sagst du hast Kenntnis seit September kommen Zweifel auf.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:11:57
Für alle Zeiträume vor der DSGVO-Abfrage kommt es weniger auch den verbindlichen Nachweis des Kennens der Illegalität an, sondern auf die Frage, ob dir unterstellt werden kann, dass du die Illegalität hättest kennen müssen. Beispielsweise durch "allgegenwärtige Berichte in der Presse" oder durch die Werbung, dass Glücksspiel nur in Schleswig-Holstein erlaubt ist oder aber durch Diskussionen wie hier im Forum. Bis jetzt hat das die meisten Gerichte nicht überzeugt, aber irgendwann wird es halt einen Zeitpunkt geben, an dem allgemein ein "Kennen müssen" fingiert wird.

Das könnte beispielsweise der Tag der Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung sein. Also beispielsweise heute: der Hinweisbeschluss ist so eben veröffentlicht worden.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:14:33
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:15:32
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 10:26:42
Ich kann ihn nicht finden auf der Seite des BGHs
Schau in die Urteilsdatenbank.

Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 10:32:57
Es wurde gesagt das der BGH erst den Beschluss veröffentlich wenn der Anbieter seine Revision zurückzieht?!? Wisst ihr ob es so ist???
Was auch immer gesagt wurde, der Beschluss ist seit heute öffentlich beim BGH abrufbar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 10:37:35
Das wurde so mitgeteilt , dass der erst veröffentlicht wird, wenn die Klage zurück genommen wird.

Der Termin selbst steht allerdings noch drin.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 10:40:17
Ich finde nur den Zeitpunkt nach den Artikeln von gestern sehr interessant das es jetzt veröffentlich wird. Zeigt eigentlich nur die Richtung. Also über die Verjährung mache ich mir keine Sorgen..Der BGH würde es leise halten sonst.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 11:29:20
Der Termin ist noch nicht abgesagt! Fyi
Aufgrund der zahlreichen Rückfragen, wurde beschlossen ihn zu veröffentlichen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 12 April 2024, 12:26:02
Danke für diesen Bericht!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 April 2024, 12:40:43
War dein RA nicht mit vor Ort? Weil du mit ihm telefonieren musst.
Ha/Ha sind von der ganz harten Sorte. Die haben ja 2021 nach einem von ihnen gewonnen Prozess den Kläger wegen illigalen Glücksspiel angezeigt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 12 April 2024, 13:01:21
Ja Hambach  ist eine ganz harte Sorte. Die sind mir mal mit eine lächerliche 5% Vergleichsangebot gekommen. Beim OLG tanzten Sie sogar  mit 3 Anwälte (einer wohl ex Staatsanwalt) an  und waren über die Meinung der Richter so enttäuscht, dass Sie am liebsten die Richter dort beerdigt hätten. Sehr unsympathische Typen wirklich. Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 13:19:40
Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Mal die ganzen Emotionen rausgenommen, es geht weniger um ein Darstellen als "Täter", sondern um einen vom BGH abweichenden Aspekt.

Knackpunkt ist: Nichtigkeit des Vertrags. Im Fall des BGH hat der Anbieter gegen das Verbotsgesetz verstoßen, der Spieler hatte keine (nachweisbare) Kenntnis von der Illegalität.
Die rein juristisch zu beantwortende Frage wäre, wie wirkt es sich auf die Nichtigkeit des Vertrags aus, wenn der Anbieter gegen ein Verbotsgesetz verstößt, der Spieler aufgrund einer vollen und nachweisbaren Kenntnis der Illegalität aber ebenso.
Dann wäre zu diskutieren, wie sich § 817 BGB auswirkt. Und genau dazu sagt der BGH nichts. Er sagt nur, dass es darauf im vorliegenden Sachverhalt nicht ankommt, da der Anbieter nicht genügend dazu vorgetragen hat. Mehr nicht.

Also nehme ich an, dass nun versucht wird, verstärkt auf diesen Punkt zu gehen, um möglicherweise eine irgendwie andere Sichtweise begründen zu können.

Daher: die Anbieter versuchen also nicht, jemanden als "Straftäter dastehen zu lassen", sondern sie versuchen einen neuen Argumentationspunkt zu konstruieren.  Denn klar ist: zwar sind dem BGH einige Aussagen auch zu § 817 BGB durch die Blume zu entnehmen, verbindlich nimmt er dazu aber nicht Stellung. Allerdings wurde der Punkt bei vielen LG & OLG bereits intensiv diskutiert.

Also kein Grund sich irgendwie schlecht zu fühlen, es geht nur um rein juristische Argumente und Aspekte.  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 12 April 2024, 13:29:14
...zerstören dabei bewusst Menschen aus Profitgier...


Naja, gibt vermutlich nicht wenige, die aber genau das auch über die (notorischen) Spieler selbst sagen... Stichwort des BGH "Schutz des Spielers vor sich selbst" ;)

Aber denk dran: das ist ein Gerichtsverfahren, bei dem es im Zweifel um eine Menge Kohle geht. Da darfst Du doch keine Nettigkeiten erwarten. Das ist auch keine Besonderheit von Spielerklagen, sondern grundsätzlicher Hergang an Gerichten, wenn es um richtig viel Geld geht. Da wird halt scharf geschossen und jedes noch so absurde Argument wird hervorgeholt. Nimm es sportlich, aber auf keinen Fall persönlich, was Du da heute gehört hast.  :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 April 2024, 13:37:07
da würde ich ja schon zukünfitg reflexartig eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung der Gegenseite rügen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 12 April 2024, 14:02:20
@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 12 April 2024, 14:40:28
Ich hatte heute auch Verhandlung. Ich musste gar nichts beantworten. Aussetzung des Verfahrens wurde zurückgewiesen. Mein Ra meint, dass es positiv sei wenn ich nichts beantworten muss. Mal abwarten
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 12 April 2024, 14:40:54
@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?

Nach der Erzählung würde mich auch interessieren in welchem Gericht denn (seitens Richter) so liebevoll und unterstützend mit dem Kläger umgegangen wird dass man sich sogar nach der Verhandlung noch Zeit nimmt und rechtliche Dinge erklärt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 April 2024, 14:41:38
Hat jemand mal einen genauen link wo man den Hinweisbeschluss findet? Ich finde ihn net 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 12 April 2024, 14:45:23
Hat jemand mal einen genauen link wo man den Hinweisbeschluss findet? Ich finde ihn net 🙈

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288

I ZR 88/23

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 12 April 2024, 14:47:26
Danke danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 12 April 2024, 21:45:26
Sowieso fragwürdig, weswegen die "der guten Sache wegen"-hust-Anwälte, die den Beschluss schon hatten, nicht selbst anonymisiert veröffentlicht haben. Hatte wohl eher was mit Exklusivität und Mandanten Gewinnung zu tun.

Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Der Zocker, im besten Fall ex-Zocker, ist so oder so der Verlierer, da er im besten Fall den verlorenen Betrag zurück erhält. Deswegen hat die Zwangsvollstreckung eher geringere Priorität, da hier wenig Gebühren generiert werden und teilweise einiges an Knowhow und Kreativität notwendig ist, was zeittechnisch eher weniger für die Anwälte passt, da in der Zeit die nächste Textbaustein Klage erhoben werden kann.

Mein Wort zum Sonntag.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 00:20:41
@ Istvoelligegal

da muss ich für die Anwälte eine Lanze brechen, ich finde die machen einen guten Job in einem hochangespannten und emotionalen Bereich. Vollstreckungen sind ohnehin ohne ein Urteil nicht möglich, da sind "Textbaustein" Klagen die erste Hürde (Finde das Wort doof, wüsste ehrlich gesagt nicht was man sonst in dem Schriftsatz schreiben soll, wenn hunderte Fälle tatsächlich fast identisch sind). Es zählt ja der Erfolg, da muss man leider jede Stufe einzeln hoch klettern in der Klage-Pyramide.

Das Ziel ist es ja einen Mehrwert in der misslichen Lage eines Ex-Spielers herbeizuführen, für bereits schon verlorenes Geld. Und Kanzleien haben eine Gewinnerzielungsabsicht, wie es nun mal bei der Schöpfung von Arbeit so ist. Was wäre denn die Alternative, wenn nicht "so"?

Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Sehe ich nicht so. Ich bin fest davon überzeugt, dass es den meisten Ex-Spielern deutlich besser geht, als wenn es keine Klagen gegeben hätte. Je nach dem, wie wir jetzt das Wort "gewinnen" definieren. Selbst wenn man finanziell nichts holt, aber durch das Klagen aufhört zu spielen, hat man meiner Meinung nach auch gewonnen.



Ich hatte im März eine LG Verhandlung gegen einen Whitelist Anbieter, der ist nicht mal erschienen. Ja Moin!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 April 2024, 10:05:26
Schon Klasse wie einfach es ist ein Verfahren in die Länge zu ziehen. Klagezustellung, dann grundsätzlich Aufschub bei der Erwiderung, Aufschub oder nicht erscheinen beim Prozess.
Da mal einige Wochen, dort Monate.... Und das alles derart offensichtlich. Was draus wird mal außen vor. Da können sich diejenigen ja glücklich fühlen die nach dem Prozess ein halbwegs gutes Angebot bekommen.


Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 13 April 2024, 10:46:59
Bei mir war es genauso so. Am Verhandlungstag kam der Antrag das Verfahren auszusetzen  ;D was auf Grund des Hinweisbeschlusses natürlich abgelehnt wurde. Nach dem das abgelehnt wurde, ist der Gegnerseite natürlich noch so einiges zu dem Fall eingefallen. Ihnen ist eine IP aus dem Ausland aufgefallen, natürlich erst zum Verhandlungstag. Was natürlich nochmal geprüft werden muss. Ich war aber nie in dem besagten Land =) Ich sehe das aber entspannt, der Zinssatz ist im Moment recht angenehm =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 11:35:37
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 13 April 2024, 12:17:59
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

Habe ich, über Inhalte darf ich mich aber nicht äußern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 12:31:55
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 13 April 2024, 12:33:47
Ich sehe das ganze ziemlich entspannt. Wenn ich mal grob tippe, dann sind es 25-35 Personen in diesem Forum die über Klagen Intensiv schreiben.

Aber diese knapp 35 Leute die noch kein Geld gesehen haben, bilden nicht ganz Deutschland ab. Also würde ich es nicht daran festmachen, ich denke es wird unzählige Kläger geben die Ihr Geld schon bekommen haben aber nicht das Bedürfnis empfinden hier in die Tasten zu hauen.

War es nicht CLLB die behauptet haben dass es bundesweit über 5000 Kläger gibt? Ich glaube die Server wären überlastet wenn die sich alle hier anmelden würden....

Dürfen sie auch gar nicht, sofern es zum vergleich kam.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 13 April 2024, 12:36:05
Richtig, und auch das wäre ein ziemlich gutes Zeichen, entgegen der eher negativen vorläufigen Meinung in diesem Forum. Kopf hoch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 13 April 2024, 12:36:37
@Andreas, du sagst es.
Auch wenn hier noch wenige ihr Geld gesehen haben, heißt das nicht, dass kein Geld fließt. Man darf nicht vergessen, das PKF nicht aus Nächstenliebe die Kohle vorstrecken, sondern weil es eine reele Chance gibt, dass irgendwann Geld fließt. Und ich bin froh, dass es das gibt, denn die haben genau so viel Interesse daran, das Geld fließt. Wenn die sich dann nicht um die Vollstreckung kümmern, sehe ich nichts, die aber auch nicht😌
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 12:51:51
Genau meine Meinung ich habe es extra darüber gemacht um erstens das Risiko auszuschließen das kein Geld kommt und die auch aus Eigeninteresse ja dann alle Möglichkeiten der Vollstreckung gehen um an das Geld zu kommen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 April 2024, 14:46:21
Was ich nicht ganz verstehe. Wo wir geklagt haben war es offen. Jetzt haben wir eine BGH Entscheodung. Wird über die Verjährung diskutiert und ob man am Ende das Geld sieht. Wenn ich natürlich ein Bananenanbieter iverklage brauche ich mich nicht wundern wenn die nicht zahlen!

Es hätte auch anders ausgehen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 13 April 2024, 17:08:28
@ Ex Spieler
Jeder kann das so sehen, wie er möchte. PKF gibt es nicht ohne Grund und es wird nachwievor angeboten und finanziert. Bestimmt machen die das, weil alle Titel haben und alle fröhlich auf ihr Geld warten. Wie jemand schon sagte, wir sind hier eine kleine Gruppe. Du kannst in den anderen Rubriken lesen - da hat jemand vor kurzem geschrieben und seinen Chargeback so ganz beiläufig erwähnt. Geld bekommen und wieder verzockt. Nicht jeder diskutiert darüber so ausführlich wie wir hier. 20 Leute sind prozentual nicht viel von was weiß ich wie vielen Klagen.
Und selbst die Anwälte haben bzgl. Bill 55 gesagt, dass das nichts geändert hat. Der Inhalt war schon immer da, nur jetzt wurde es verschriftlicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 13 April 2024, 17:17:38
Moin zusammen,

ich habe gerade etwas Panik, da ich glaube das ich zu meiner Zockerzeit auch im Ausland gespielt habe. ZB auf Malle im Urlaub.

Da ich noch zwei Klagen laufen habe, meint ihr das es Thema werden könnte und nachgewiesen könnte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 17:21:34
Also selbst wenn ,was ja nicht so einfach ist, werden diese Umsätze dann ggf nicht berücksichtigt aber mehr dürfte da nicht passieren meiner Meinung nach
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 13 April 2024, 17:26:28
Also ich kann euch sagen, dass ich einige Spieler kenne die ihr Geld zurückgefordert haben, von denen bereits über die Hälfte durch vergleiche eine großen Teil (in der Regel 2/3 der Forderung) erhalten haben.
Die können davon nix berichten, weil sie regelmäßig auch eine Verschwiegenheitsklausel als Bedingung unterzeichnen müssen.

Darunter waren auch Sportwettenanbieter mit einer aktuell deutschen Lizenz.

Also ihr solltet euch weniger Gedanken machen bei Sportwettenanbieter mit einer deutschen Lizenz, die werden früher oder später zahlen müssen. Der Markt in Deutschland ist einfach zu groß auch mit Blick in den nächsten Jahren.

Ihr solltet lieber Gedanken machen wenn ihr schon welche macht, ob Anbieter ohne deutsche Lizenz die Forderung zahlen werden oder nicht. Das halte ich nämlich für nicht wahrscheinlich.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 13 April 2024, 17:34:09
Das ist Fakt aktuell. Es gibt einerseits viele Vergleiche von denen wir nichts hören und mitkriegen. Alles wird stillschweigend im Hintergrund abgewickelt. Dann gibt es Fälle wo es Urteil und Titel gibt aber die Vollstreckung aktuell scheitert wg. Bill55. Ich lese in einen anderen Foren aus Österreich Spieler die seit über 5 Jahre auf Malta vollstrecken ohne Erfolg. Die Anbieter haben jetzt dadurch wieder viel Zeit gewonnen. Die werden sicher zu Tricks greifen und versuchen möglich diese Frimen Pleite gehen zu lassen oder nichts verwertbares in den Firmen zu lassen. Wie weit das so einfach geht, kann ich nicht sagen weil ja im Hintergrund zum Teil Milliarden schwere Mutterkonzerne stecken.

Fakt ist, auch wenn Bill 55 fällt, müssen die Anwälte sich viele Tricks einfallen lassen um erfolgreich zu vollstrecken. Freiwillig werden die Anbieter nicht zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 13 April 2024, 17:50:23
So sieht’s aus.
Es kommt auch regelmäßig auf den individuellen Einzelfall an.

Mit Sicherheit wird es bei Anbietern ohne deutsche Lizenz punktuell hier und da Vergleichsschlüsse geben. Das hängt von vielen Faktoren ab.
Hat der Kläger Geldnot? Ist er mit weniger zufrieden? Laune der gegnerischen Anwälte/Anbieter, BGH-Entscheidung usw.

Ich bin einfach realistisch, wahlweise optimistisch.
Anbieter ohne eine deutsche Lizenz können in die Insolvenz gehen und unter neuem Namen sich offiziell um eine deutsche Lizenz bewerben.

Das würde bei Anbieter mit einer deutschen Lizenz während des gesamten Prozessverlaufs eher unwahrscheinlich sein. Wenn beispielsweise, der Sportwettenanbieter mit den Jahrestagen im Namen nächste Woche Insolvenz anmeldet und anschließend mit neuem Betreiber sich um eine neue deutsche Lizenz bewirbt, wird diese mit hohe Wahrscheinlichkeit nicht erteilt werden, weil diese nicht als zuverlässig eingestuft werden würde. Denn jene Zuverlässigkeit ist überhaupt Voraussetzung dafür, eine deutsche lizenz zu erhalten. Dieses Risiko einzugehen ist viel zu sehr riskant, weil der Sportwettenmarkt in Deutschland europaweit am größten ist.
Die werden eher der Meinung sein, „ja komm wir zahlen die Forderungen, haben ja nun endlich ne Lizenz und holen die Kohle in den nächsten Jahren offiziell und rechrskonform wieder eh rein“.
Diese Gefahrenkonstellation sehe ich hingegen - bedauerlicherweise- bei Anbieter ohne deutsche Lizenz vielmehr.

Vielleicht will das der eine oder andere hier nicht hören, aber es meine persönliche Einschätzung.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 13 April 2024, 18:04:21
Die PKF oder Kanzleien haben ja meist eine Auswahl von OCs, die die übernehmen. Da werden die wohl schon Erfahrung haben.
Bei mir sind es die wohl zwei bekanntesten in Deutschland mit deutscher Lizenz. Klageschriften sind raus. Bin gespannt, was das wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 18:20:21
Ich stimme  dir Kläger 2021 da vollkommen zu und das hat auch mein Anwalt gesagt. Der Markt ist denen viel zu wichtig. Das es jedoch mal Vergleiche gibt dann wieder nicht und das sogar teilweise bei dem gleichen Anbieter völlig unterschiedlich ist halt auch Taktik
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 19:24:18
Festzuhalten bleibt auf jeden Fall wir hatten hier 3 Prozesse letzte Woche bei Anbietern mit Lizenz und keiner hat auch nach dem Hinweisbeschluss einen Vergleich angeboten.

Es wird so auf Anbieter Seite getan, ob hier nichts passiert wäre.

Die Richter am Lg sehen das wohl oder natürlich anders.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 19:46:15
Naja die werden sich auch erstmal ordnen müssen und vermutlich auch untereinander absprechen etc wie sie jetzt weiter verfahren wollen … Es ging allgemein vor dem BGH Thema , wo dies erstmal auftauchte , zurück in Sachen Vergleiche … sagte mein Anwalt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 13 April 2024, 20:19:28
Die Auskunft von CRS2024 habe ich auch erhalten. Keine oder im unteren zweistelligen Bereich obwohl die Zeit davor ordentlich verglichen wurde. Wobei viel und wenig Ansichtssache ist. Dass der Anbieter 90 Prozent nicht will ist klar da kann ich auch weiterhin verweigern. Muss jeder selber wissen.
Aber die Aussage es fließt kein Geld im allgemeinen ist falsch. Die mit regulärer Lizenz sicher eher als no names. Die roten sind bislang anscheinend die schlimmsten gewesen.
Bei den anderen kann man natürlich auch Pech haben. Aber Fakt ist dass bei so vielen Klagen und wenigen Urteilen meistens verglichen wird. Mit PKF wird auch keiner groß hier Zahlen präsentieren da einfach Verschwiegenheit erklärt wird. Sagst du was und die kommen dahinter geht's dir an die Wäsche.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 13 April 2024, 20:27:29
Schon komisch bei fällen wo die Verjährung keine Rolle spielt weil in der Zeit ist auch nicht verglichen wurden.

Mal gespannt was bei der Berufung da abgegeben wird von der Gegenseite. Die Verjährung kann es ja nicht sein!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 13 April 2024, 20:36:06
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 13 April 2024, 20:44:18
Ja das große T ist wohl am wenigsten bereit wie ich auch hörte und allgemein erst kurz vor Verhandlung  oder kurz nach Urteil … meistens ..

Ja Quoten sind sehr unterschiedlich wie ich hörte das höchste war wohl bei einem um die 60-70

können sie ja mal versuchen. Sie haben die Chance auf einem Vergleich in der Güteverhandlung. Diesen lehnen sie ja ab. Nach einem Urteil brauchen sie bei mir nicht mehr mit einem Vergleich ankommen. Ich ziehe durch und wenn ich irgendwann nach Karlsruhe fahren muss...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 13 April 2024, 21:16:43
Bevor sie am LG zahlen würden sie die Fälle danach beim OLG zahlen! Die investieren lieber in die Länge und vertagen die Zahlung auf später!!! Macht auch absolut Sinn.

Erwartet keine Zahlung beim LG!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 13 April 2024, 21:30:19
Das große T kommt wieder mit 60-70% um die Ecke und einer Verschwiegenheitspflicht die man unterzeichnen muss, sonst droht eine 2k Strafe, so lächerlich diese Geier, vor allem die gleiche Kanzlei, die woanders auch öfter verloren hat vertritt diese Firma
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 April 2024, 20:13:07
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 14 April 2024, 20:19:04
Das OLG kann im Urteil bestimmen keine Revision mehr zum BGH eingelegt werden darf.

Auch das stört die Anbieter nicht und sie legen Nichtzulassung Beschwerde ein und es vergehen nochmal ca 1-1,5 Jahre.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 14 April 2024, 20:48:51
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

2 Monate für die Begründung. Zudem kann das Revisionsgericht die Beschwerde ablehnen, womit das Urteil dann rechtskräftig wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 April 2024, 21:13:48
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 14 April 2024, 21:51:15
Bei Berufung am Lg läuft es wie folgt:

Anbieter hat 30 Tage Zeit Berufung einzulegen erstmal ohne Begründung.

Danach 3 Monate um diese zu begründen. Danach Schriftsätze von beiden Zeiten.

Du kannst mindesten 1 bis 1,5 Jahren planen. Das OLG kann auch einen Hinweis geben wie der BGH macht das aber auch erst kurz vor Verhandlung.

Leider dauert es immer sehr lange

Ich glaube wohl kaum das die OLG‘s nach dem Hinweisbeschluss vom BGH die Verfahren in die Länge ziehen. Auch bei der Nichtzulassungsbeschwerde werden die gleich bei so welchen „Massenschadensfällen“ es ablehen.
Klar die Fristen werden sie einhalten müssen aber die werden es aufs Minimum drücken würde ich behaupten. Die Gerichte werden sich nicht mehr sooo tief in die Materie vertiefen müssen.

Wer die Schritsätze von unseren und deren Anwälte  beim LG und OLG gesehen hat müsste Unterschieden gemerkt haben. Es geht beim OLG um Rechtsfragen die geklärt sind.

Die OLG‘s können auch vorab einen Hinweisbeschluss einstimmig rausgeben. Warum sollte man erst eine Verhandlung ansetzen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 14 April 2024, 23:14:31
Mal eine blöde Frage, warum will die Gegenseite ein Gutachten bzgl Spielsucht? Das ist doch erstmal völlig unerheblich was den Grund der Klage angeht. Oder habt ihr den Fall so aufgebaut? Die Richter sind außerdem doch nicht blöd. Menschen die 30, 50, 100 oder mehr tausende von Euro verzocken sind Spielsüchtige. Ich bin sogar der Meinung dass das auch Scheichs betrifft die das finanziell nicht belastet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 08:08:25

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 April 2024, 09:05:02
Oh, das wird in deinem Fall bei einem Erfolg ja eine dicke Spende für den FAGS!
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 15 April 2024, 11:10:22

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt, sammeln sich derzeit die Anbieter wohl und versuchen, eine Strategie bezüglich des Hinweis Beschlusses festzulegen.
Natürlich wird alles Zeit in Anspruch nehmen und man versucht das mediale Interesse möglichst gering zu halten. Rein kommerziell Könnte dies auch nicht ganz uninteressant sein für uns. Beziehungsweise für mich. 5 % über den Basiszins bedeuten aktuell 8,62 % Zinsen. Falls man denn erfolgreich sein sollte. In meinen beiden fällen geht es über 500 K plus… Warten wir es ab

Sicher, dass du die Zinsen bekommst? Vertrag mit PKF (sofern vorhanden) gecheckt?  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 11:46:56
Sammeln?
Ganz ehrlich das glaube ich dir sogar. Welche miesen Tricks etc kann man aufziehen um dem zu entkommen.(Insolvenzen etc) Gegen das BGH Urteil können sie nichts legales ausrichten.

Unsere Anwälte sollten sich endlich mal sammeln und eine Strategie ausloten wie man in welchem Fall denen auf die Pelle rücken kann.
Geschäftsführer, Muttergesellschaft, Staat mit ins Boot holen etc. Sonst ist man immer zwei Schritte hinter den anderen zurück.

Whoknows machst du das ohne PKF?
Mit PKF sind die Zinsen eher unwichtig da es kaum soweit kommt. Die einen schreiben fest dass dem PKF die Zinsen zustehen, bei den anderen sind Anwälte/PKF mit Entscheider was Vergleiche angeht. Und die meisten PKF nehmen liebend gerne Vergleiche an ab einer gewissen Prozentzahl als 3 bis 4 Jahre bzgl Vollstreckungen herumzueiern. Verständlich für mich zumindest.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 April 2024, 11:51:11
hier ist viel Spekulation.

Mal wird gesagt,  der T-Anbieter will eine Entscheidung vom BGH vermeiden und hat Summe X hierfür bezahlt.
Dann liest man , dass bislang gar kein Vergleich geschlossen wurde und zuversichtlich ist, beim BGH zu gewinnen .

Irgendwie alles merkwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 11:59:05
Die Zinsen gehören zum Erlös und werden entsprechend Vertrag verteilt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:00:41
Zunächst ist das mal ein theoretischer Wert. Nichts, desto trotz erhöhtes den Druck, um auch bei einem möglichen Vergleich etwas besser dazustehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:01:27
Es läuft über PKF
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:10:54
Kenne die Vertrags Strukturebenfalls wo  direkr der Erlös relevant ist und auf Nachfrage auch die Zinsen.

Bei anderen sind ja teilweise dann noch ( bei vergleichen  u.a.) dann noch die Rechtskostwn etc. abzuziehen von der zurück geholten Summe

Da gibts schon einige Unterschiede zwischen den PKF die sich bei hohen Summen echt bemerkbar machen … da ist nicht nur  der  reine Prozentsatz entscheidend
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:17:18
CRS 2024, Das ist korrekt. In meinen fällen wird der wie auch immer geartete Vergleich inklusive Zinsen halbiert. Zunächst werden aber die Auslagen davon abgezogen. Natürlich ist alles abhängig von der Vergleichssumme, aber die Rechtsanwaltskosten sind vermutlich geringer als der zu erwartende Anteil bezüglich Zinsen. Ohnehin stellt sich die Frage, bei welchen Vergleichsangebot, wenn es denn überhaupt eins gibt, sich vorstellen könnte zu einigen. Nach meinem Ermessen und der derzeitigen Einschätzung wird man wohl unter 65 % keine Einigung erzielen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:32:15
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt . Die sparen sich aber ja dann die Zinsen und noch Teile vom grundsätzlichen Erlös also denke schon das sich einige  Anbieter ( die größeren ) da noch bereit zu erklären .

Welche Prozent Summe bei einem Vergleich  dann die richtige ist das ist ne gute Frage … wüsste auch nicht direkt wo ich sagen würde ja oder nein 🙈
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 12:34:00
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 12:44:51
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 April 2024, 12:49:43
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Schön wäre danach ein Fall bezüglich Verjährung beim BGH, aber das wird wohl leider noch dauern.

Ein Fall vor dem BGH könnte nur kommen wenn der Kläger selbst finanziert und vorher verloren hat!
Die Chancen sind sehr gering…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 12:51:55
Ja ok die übliche prozentquote ich dachte schon ^^

Naja ggf kommt mal ein Fall zum BGH bezüglich Verjährung genau und selbst wenn der abgesagt wird , denke ich würde der BGH da sein Hinweis Beschluss erweitern bzw einen neuen fassen um auch da Ruhe reinzubringen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 April 2024, 13:07:30
Zitat
Ja bei vergleichen wurde mir aber mitgeteilt das oft dann die Gegenseite die bisherigen Kosten trägt .

Bei einem Vergleich handeln die Parteien die Modalitäten aus! Das kann bedeuten, dass die bisherigen Kosten vom Kläger oder Angeklagten, aber auch eventuell (prozentual) geteilt werden. Man kann also nicht pauschal davon ausgehen, dass die Gegenseite die Kosten trägt, weil das "oft" vorkommt.
Also ... bei einem Vergleichsangebot sofort wegen der Zinsen und der Kostenübernahme nachhaken.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 15 April 2024, 13:09:42
…. Und die Spende an den FAGS nicht vergessen.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 13:17:37
Ja OLLI das wollte ich damit übermitteln dass es da auf Details ankommt … 😉👍
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 13:28:38
Wenn es denn dazu kommt werde ich dran denken 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 April 2024, 13:31:37
Direkt halbiert also 50 Prozent ?! Das wäre ja dennoch sehr hoch …

Ne, wohl übliche 62/38
Zumindest dann, wenn die MwSt nicht hinzukommt. Sofern die MwSt ausweislich des PKF-Vertrags noch auf die vereinbarte Grundbeteiligung von 38 % obendrauf gepackt wird, ist man schon sehr nah an einer 50 : 50 Teilung.  ;)
Wenn dem dann tatsächlich so ist und die MwSt zusätzlich oben drauf kommt, dann wäre bei einer Vergleichsquote von 50% der Gesamtforderung am Ende nur ein "Reinertrag" von gut 25% gegeben. Das sollte jeder mal durchrechnen, bevor auf große Summen spekuliert wird  ;) Gerade in solchen Fällen kann die Prozessfinanzierung schon mal ein Flopp werden....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 15 April 2024, 13:40:18
Lasst uns erstmal abwarten, ob der Termin am 2. Mai stattfindet.

Jeder geht ja davon aus, dass dieser Termin abgesagt wird. Wahrscheinlich wieder kurz vor Termin.

Zwar würde auch ich erstmal davon ausgehen, dass der Termin abgesagt wird. Allerdings wäre mein Gedanke, wenn ich auf der Gegenseite Beklagter wäre, ob es nicht gerade doch sinnvoll ist, den Termin durchzuziehen.

Klar ist, dass der Hinweisbeschluss in der Welt ist. Gehe ich nicht in die Verhandlung, bleibt dieser erst einmal komplett unwidersprochen.

Allerdings kann ich in einer mündlichen Verhandlung abklopfen, welche Punkte der BGH wenigstens für diskussionswürdig hält und ob nicht auch der BGH für einzelne Punkte sich auf eine weitergehende und vertiefende rechtliche Diskussion einlassen würde. Wenn es dann solche Punkte gibt und diese möglicherweise auch in einem Urteil angesprochen werden, dann könnte ich als Anbieter bei künftigen Fällen mich genau auf diese Punkte verstärkt konzentrieren.

Sollte es solche Punkte jedoch nicht geben, dann gibt es ein Urteil, dass weitestgehend identisch mit dem Hinweisbeschluss ist. Der beklagte Anbieter ist mit einem solchen Urteil also nicht schlechter gestellt, als er es jetzt schon mit dem Hinweisbeschluss ist. Oder anders gefragt: was hat der Anbieter denn zu verlieren, wenn er die Verhandlung durchzieht? Im Grunde genommen nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 13:46:20
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 15 April 2024, 13:59:13
Nun werden von PKF auch klagen nach Erhalt der Lizenz angenommen.

Spieler zahlte mehr als 1000 Euro ein auch wenn er selbst das Limit erhöhte.

Anbieter hätte prüfen müssen, ob Spieler überhaupt über genug Geldmittel verfügt.

Alles über 1000 wird eingeklagt

Wäre für mich Interessant. Wo hast du die Info her?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 14:17:03
Ja die Info BALOU2024 wäre auch für mich interessant welche Kanzlei bzw PKF das anbietet … hatte immer mal gegoogelt aber nicht soviel gefunden und dort kann Verjährung auch Thema werden bei 3 Jahren


Bzgl des PKF habe ich auch extra drauf geachtet das der Prozentsatz inklusive Mehrwertsteuer ist weil dies sonst ordentlich ins Gewicht schlägt … gibt schon viele Details …

Naja der jetzige Anbieter zu dem der Hinweis Beschluss sozusagen erlassen wurde ist ja ein kleiner Player damals gewesen würde ich behaupten und hat daher ggf auch weniger zu verlieren als die anderen …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 14:24:00
Die auf die Kosten entfallende Umsatzsteuer zahlt der Finanzierer nur für den Fall, dass
der Anspruchsinhaber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 14:25:01
Keine genaue Ahnung. Aber wenn ich das richtig durchschaue, würde das der PKF übernehmen. Korrekt? Naja, erst mal müsste ohnehin ein Vergleich oder sonstiges erzielt werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 14:31:29
Faires Leben ABC
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 15 April 2024, 15:11:45
Bezüglich Hinweisbeschluss.

Das OLG Köln hatte damals einen Hinweisbeschluss erlassen das das Gericjt die damalige Klage plant abzulehnen und für den Anbieter entschieden wollte.

Nach Vortrag hat das Gericht damals seine Auffassung geändert und für den Kläger entschieden.

Ich denke das der BGH eine andere Hausnummer ist aber nur das es auch möglich ist nach einem negativen Hinweis recht zu bekommen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 15:37:10
Und bzgl der 1000 Limit Verstöße ? Wer nimmt das an ? Gerne auch privat
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 15 April 2024, 16:01:09
Bezüglich Hinweisbeschluss.

Das OLG Köln hatte damals einen Hinweisbeschluss erlassen das das Gericjt die damalige Klage plant abzulehnen und für den Anbieter entschieden wollte.

Nach Vortrag hat das Gericht damals seine Auffassung geändert und für den Kläger entschieden.

Ich denke das der BGH eine andere Hausnummer ist aber nur das es auch möglich ist nach einem negativen Hinweis recht zu bekommen.

Sorry aber das ist mehr als ausgeschlossen!
Wie man auf so welche Gedanken kommen kann??? Der BGH argumentiert ganz klar und deutlich! Es gibt eine Reihe von OLG‘s die es genau so sehen.
-Zweitlotterien illegal…
Der BGH veröffentlich vorzeitig den Beschluss, voralllen Dingen nach den Äußerungen eines Anbieters.

Jetzt kommst du und sagst der BGH kann seine Entscheidung revidieren.
Es wird gesagt das es PKF gibt die auch ü 1000€ Verluste einklagen!  Da gibt es nicht mal Spielraum es zu anzuzweifeln!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 15 April 2024, 16:05:32
Und bzgl der 1000 Limit Verstöße ? Wer nimmt das an ? Gerne auch privat

CRS, warum Privat? Meinst nicht, dass das viele Interessiert? ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 15 April 2024, 16:12:18
Weil manche darüber solche Informationen nur geben wollen daher das Angebot . Ich bin grundsätzlich dafür das es jeder   Wissen darf 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 15 April 2024, 16:17:20
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/bgh-vorschriften-zum-einzahlungslimit-sind-verbotsgesetz.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 15 April 2024, 17:10:26
Kurze Frage, da ich ja letzte Woche vor dem LG von dem Anwalt der Gegenseite so in die Mangel genommen wurde.

Er bestand ja quasi drauf das ich nachzuweisen habe wann ich von der Illegalität erfahren habe. Ich hatte ja 2020 beim Innenministerium angefragt ob der Anbieter überhaupt eine Lizenz hat was ja verneint wurde. Daraufhin habe ich den Anbieter damit konfrontiert. Nun war das Drama in der Verhandlung ich solle Emails darüber vorlegen usw wo das genaue Datum zu sehen ist. Ansonsten wäre ich unglaubwürdig so die Gegenseite.

Muss ich nachweisen wann ich von der Illegalität erfahren habe...

Oder müssen die mir nachweisen das ich zum Datum X von der Illegalität wusste? Können sie es nicht, Pech gehabt...?

Wie verhält sich das? Glaube ich mache mir grad unnötig einen Kopf, da ich die Email vom Innenministerium nicht mehr finde. Der Richter hielt dieses nicht für wichtig. Für ihn war ich auch ohne diese Email glaubwürdig.

Aber die Gegenseite wird sicher vor dem OLG wieder mit dem Thema beginnen.

Du hast dir deine Frag doch schon selbst beantwortet =) Der Richter hielt es nicht für wichtig. Nur du weißt wann du von der Illegalität erfahren hast. Oder meinst die Gegenseite weiß wann du davon wusstest? Dann wissen sie ja auch besser als du bescheid, wann und wo du auf Toilette gehst  ;D Mach dich nicht verrückt! Nach deinen Erzählungen stand der Richter doch voll auf deiner Seite. Dass sich ein Richter nach der Verhandlung noch mit dem Kläger unterhält habe ich so auch noch nie erlebt. Also alles positiv. Also, Relax und stecke die Energie in die Aufgaben die du mir genannt hast, als sich einen Kopf über die Gegenseite zu machen, denn die Aufgaben gehen vor =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 15 April 2024, 17:26:22
Die Anbieter müssen Dir das beweisen. Daher ja auch die vielen Fragen, die Dich in die Enge drängen sollten. Ein falsches Wort und schon haben sie ihren Beweis ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 15 April 2024, 17:34:56
Wenn ich hier so eure worte zu den PKF lese mit prozente, zinsen mwst. usw denke ich, ich habe den schlechtesten pkf vertrag von allen 😂. Egal selbst 10% wären am ende mehr als 0% 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 17:47:56
@Duffi, nach meinem Kenntnisstand nehmen die Standard PKFs, so ist die denn überhaupt gibt, zwischen 30 und 40 %. zudem glaube ich auch, dass die größeren und bekannteren Anwaltskanzlei ihre eigenen PKF haben. Übliche Quote liegt bei 38 %, habe ich zumindest vernommen. Die Zinsen resultieren aus den üblichen Urteilen, die lauten 5 % plus Basiszins. Diese liegt aktuell bei 3,62 %.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 17:49:12
Hast du denn einen relativ bekannten Anwalt beziehungsweise Anwaltskanzlei genommen.?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 15 April 2024, 18:11:26
@whoknows23

Denke habe eine relativ unbekannte kanzlei, jedenfalls lese ich hier von ihr nichts
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 15 April 2024, 18:14:46
würde mich bei der Fragerei, mich immer nur kurz halten. Die Antwortmöglichkeiten "ich weiß es nicht mehr", "ich kann mich nicht daran erinnern" , sind immer gute Antworten, das weiß nicht nur Olaf Scholz
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 18:32:15
Das ist eine Anhörung und keiner von uns ist Angeklagter. Staudt hat in einem Video klar gesagt dass man auf deren Fragen nicht antworten soll. Die müssen das über den Richter stellen und dann kommt die Fragestellung in der Regel was ich gehört habe ganz anders an. Die von ExSpieler sind schon von der aller feinsten Sorte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 15 April 2024, 18:35:20
Jetzt von mir auch eine persönliche Frage an die Wissenden. Von welcher Mehrwertsteuer wird hier geredet? Ich glaube das verstehe nicht nur ich nicht.
Einzahlung minus Auszahlung sind wegen mir 10000 Euro Minus. Wie kommt hier dann die Mehrwertsteuer ins Spiel?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Whoknows23 am 15 April 2024, 18:41:34
HIER! Ich auch nicht 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 04:52:38
Mich würde vor allem interessieren, wie lange ihr denn schon trotz rechtskräftigem Urteil und ausgeschöpfter Rechtsmittel auf euer Geld wartet. Bei mir sind es schon mehrere Monate und mein Anwalt (Big Player) hat mit dem Urteil aufgehört mich bei Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Gegenseite (Big T) einzubinden. Bei Nachfragen schreibt mir immer nur jemand aus dem Support dass ich mich gedulden soll.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 April 2024, 06:02:14
Das ist keine gute Art. Ich habe noch kein rechtskräftigeres Urteil aber hörte das tipixo wenn ein solches dann wirklich da ist eigentlich auch zahlt und von daher Verwundert ….
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 16 April 2024, 07:44:42
Ich glaube nicht, dass der Anbieter in deinem Fall nach rechtskräftiger Entscheidung nicht zahlen will, sondern vielleicht nicht (sofort) zahlen kann.
Es geht um so viel Rückforderung. Da kommen schnell Summen jenseits 25-50 Mio€ zusammen. Hinzu kommt, dass für dass aktive Geschäft (Auszahlungsanforderungen durch die eigenen Kunden) Gelder zur Verfügung stehen müssen. Ein weiterer Aspekt ist wahrscheinlich auch die seinerzeit abgeführte Wett- bzw. Umsatzsteuer. Die Anbieter müssen dies aktuell auch abstimmen, inwieweit dass ruckforderbar ist oder nicht. Das braucht alles Zeit. Die großen Big Player der Branche kann man auch nicht mit z.B Volkswagen oder Mercedes im Dieselskandal vergleichen. Diese Firmen sind Weltkonzerne und fahren jährlich 2-Stellige Milliardengewinne ein. Da kann man vielleicht schneller Schadensforderungen ausbezahlen.

Es ist denke ich auf der einen Seite nachzuvollziehen, dass der Anbieter Gelder nicht an jeden und sofort auszahlen kann. Manche Gelder müssen erst freigegeben werden, oder hin und her überwiesen werden. Letztendlich wird schon gezahlt werden, Vorallem bei den Big Playern der Branche. Also nicht verrückt machen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 08:16:01
Ich sag mal so. Während ich diesen Post schreibe haben die den Streitwert schon wieder reingeholt, garantiert. Deswegen glaube ich nicht, dass sie Probleme haben das zu zahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 08:16:34
Mein PKF prüft heute ob wir meine Klage mit der 1.000 € Grenze einreichen. Habt ihr einen ähnlichen Fall? Beträge vor Lizenzerteilung verloren und nach Lizenzerteilung mehr als monatlich 1000€?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 16 April 2024, 08:24:12
Ja der liegt auch schon beim LG :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 08:26:46
Ja der liegt auch schon beim LG :)

ahh, super. Bei mir hieß es bis jetzt immer, dass da noch nicht viele Urteile vorliegen. Habe meinem PKF nun den Hinweis mit dem BGH gegeben. Wenn man nicht fragt, dann tut sich nicht viel. Verstehe ich aber auch, die haben genug zu tun ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 16 April 2024, 08:38:46
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 08:40:47
Gibt es den Hinweisbeschluss irgendwo zum nachlesen, ist dieser öffentlich einsehbar und / oder könnte mir jemand diesen oder den Link einmal zur Verfügung stellen? THX

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=137212&pos=26&anz=1331

I ZR 88/23
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 08:51:55
Jetzt von mir auch eine persönliche Frage an die Wissenden. Von welcher Mehrwertsteuer wird hier geredet? Ich glaube das verstehe nicht nur ich nicht.
Einzahlung minus Auszahlung sind wegen mir 10000 Euro Minus. Wie kommt hier dann die Mehrwertsteuer ins Spiel?


Scheinbar will keiner eine Antwort geben oder weiß es selber nicht aber quatscht einfach mal los von Mehrwertsteuer usw. Hab das Gefühl machmal wird einfach drauf los geschrieben ..

Hi Papajoe, mal in deinen PKF Vertrag geschaut wenn du einen hast? PKF Vertrag öffnen > Strg F drücken und einfach mal Steuer eingeben. Evtl steht da was drin über die Umsatzsteuer. Details aus seinem PKF Vertrag darf wohl niemand Preisgeben bzw. nur mit Zustimming des PKFs
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 16 April 2024, 08:56:28
Bezüglich der MwSt: Ich bin kein Fachmann, aber sollten wir Geld zurückbekommen, muss das nicht versteuert werden. Unsere Wette bestand aus 95 % Wetteinsatz und 5 % MwSt., die das OC weitergibt. Sollte das rückabgewickelt werden, bekommen wir 100 % zurück und das OC kann die 5 % auch wieder geltend machen (ist mir ziemlich egal). Zumindest der Einsatz ist normal versteuertes Geld (Lohn, was auch immer) und wird bei einem Chargeback nicht versteuert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 16 April 2024, 09:23:07
Also die 5 Prozent waren ja keine Mehrwertstsuer sondern eine Wettsteuer , die von den Anbietern dann  abgeführt wurde . Ob und wie die das wiederbekommen ist dann auch zu klären, richtig . Das sollte uns egal sein

Für uns private Verbraucher zählen die Einzahlungen abzgl. Auszahlungen.

Mit der Mehrwertsteuer war ja der jeweilige PKF gemeint der aufgrund der Tätigkeit unsatzsteuerpflichtig ist ( umsatzsteuerfreiheit dafür gibt’s meiner Meinung nach nicht ).

Für uns heißt es dann wenn zum Beispiel 100.000 Euro kommen in der Satz den der PKF bekommt 40 Prozent ..

Inklusive MwSt: er bekommt 40.000 und rechnet daraus die Mehrwertsteuer ab und führt sie ab

Zzgl. MwSt: er bekommt 40.000 plus 19 Prozent als sein Anteil ( heißt du hast weniger ) und er hat dann 40.000 rein Ertrag und für die zusätzliche Summe als MwSt ab

So denke ich ist es aber ohne Garantie 😉
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 16 April 2024, 09:51:30
Wir driften hier wieder ab, aber zu dem Thema noch meine 50 Cent.

Das mit der Wettsteuer ist richtig. Aber auch hier kann man sagen, dass die nach Urteil nicht angefallen ist und damit auch dem OC rückwirkend zusteht.

Privatpersonen haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Die PKF und Kanzleien müssen ihren Umsatz wie jeder Gewerbetreibende am Ende des Jahres verrechnen.

Hier geht es wahrscheinlich um gewerbliche Spieler. Wenn man professionell spielt, muss man auch Umsatzsteuer zahlen, weil du z.B. auch Aufwände geltend machen kannst. Internet, Laptop, Arbeitszimmer etc etc. Das wird für 99 % der Leute nicht zutreffen.


Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 April 2024, 09:54:20
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 16 April 2024, 10:07:37
Kurze Rückmeldung:
Kann es sein, dass ihr gerade wieder im Rausch seid! Kriegt ihr mit, was in anderen Threads passiert? Dass da evtl. jemand Unterstützung benötigt? Also, kommt mal runter vom Egotrip und guckt nach rechts und links.
LG Ilona

Hallo Ilona, ich denke nicht, dass es hier jemanden um irgendeinen Egotrip geht. Ich denke, wir haben alle unsere Päckchen zu tragen, die einen mehr, die anderen weniger. Für die meisten geht es wohl um sehr viel, da beschäftigt man sich vorerst mit sich selbst. Ich kann von niemanden erwarten, dass der mir Hilft, wenn der selbst bis zum Hals in der ***** steckt. Die meisten haben auch gar kein Kopf für andere Problem, trotzdem hoffe ich dass die, die helfen können dies auch tun.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 16 April 2024, 11:17:38
Zuerst darf man nicht außer Acht lassen, dass jeder der ein Verfahren hat entweder sich hat in der OASIS eintragen lassen oder durch die Verfahrenseinleitung eingetragen wurde. Das ist für alle mit Sicherheit ein großer Schritt in Richtung spielfrei sein gewesen. Das Ende des Verfahrens eröffnet ein neues Kapitel in dem sich zeigt, wie man danach mit sich und seiner Spielsucht umgehen wird. Daher ist der Austausch m.E. wichtig und in der jetzigen Phase unseres Lebens für viele mit Sicherheit im Fokus. So deute ich das rege Interesse hier im Gegensatz zum Rest des Forums.

Ich möchte damit sagen, dass hier mehr Reflexion betrieben wird als es vielleicht den Anschein macht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 16 April 2024, 11:32:53
@Muslera,
ja, ich glaube auch, dass die Auseinandersetzung hier dabei hilft, sich vom Glücksspielen zu lösen. Dazu gehört aber auch, zu gucken was hier sonst noch passiert. „Egotrips“ haben eher Menschen, die noch in der Sucht gefangen sind. Wer sich davon löst, sieht auch sein Umfeld und die Gemeinschaft wieder. Also, guckt mal bitte, was hier sonst noch so los ist. Ob zum Beispiel Anfragen offen sind etc.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 16 April 2024, 13:36:17
Hallo in die Runde!

Also wenn Ilona níx geschrieben hätte, dann wäre von mir noch was gekommen.

Jetzt möchte ich aber auf Speedys Antwort eingehen:

Zitat
Hallo Ilona, ich denke nicht, dass es hier jemanden um irgendeinen Egotrip geht. Ich denke, wir haben alle unsere Päckchen zu tragen, die einen mehr, die anderen weniger. Für die meisten geht es wohl um sehr viel, da beschäftigt man sich vorerst mit sich selbst. Ich kann von niemanden erwarten, dass der mir Hilft, wenn der selbst bis zum Hals in der ***** steckt. Die meisten haben auch gar kein Kopf für andere Problem, trotzdem hoffe ich dass die, die helfen können dies auch tun.

@Speedy: Zunächst möchte ich mich bedanken für Deine Worte. Ich glaube, sie waren ehrlich gemeint und kamen von Herzen.

Ich habe gerade durch Deine Worte eine Assoziation aus der Gruppenleiterschulung. Hier wurde uns ein Bild gezeigt, wo Leute in der Schlange an einer Kasse stehen.
Die Frage war: Bilden diese Leute eine Gruppe? Zwei scheinen die Tageszeit auszutauschen. Als die Kassierin nach hinten brüllt: "RIIIIITAAAAAHHHH! WAS KOSTEN DIE Kooooooo...kosmatten?"   meldet sich einer aus der Gruppe und sagt: "3,99" ... Bilden die Leute nun eine Gruppe?

Nun, die Antwort lautet nein, sie bilden keine Gruppe. Jeder ist dort auf seinem Egotrip ... jeder will nur für sich bezahlen und dann ab durch die Mitte. Wer der Kassierein den Preis freundlicherweise nennt, der hilft lediglich dabei die Schlange schneller aufzulösen.

Hier in diesem Thread ist das leider genauso ... "Wie lange dauert das da vorne noch?" "Wenn ich noch länger hier stehen muss, dann verlange ich Zinsen!" "Ich auch, uch auch" hallt es dann durchs Forum.

Du redest von Päckchen tragen und davon, dass jemand Dir hilft, der gerade unter der Last zusammengebrochen ist. Wie wäre es denn mal mit dem Gedanken mehr zu geben als zu nehmen? Die Last der Päckchen kann doch auf mehrere Schultern verteilt werden und Du kannst dem, der da am Boden liegt, die Hand reichen und im auf helfen! Er wird Dir dankbar sein und er wird Dir mit Freude helfen Deine Päckchen zu verteilen.

Auch der letzte Satz geht an einem Gruppenbewusstsein ... aber auch an dem eigenen, vollkommen vorbei. Dafür sollen dann die helfen, die es immer tun?
Du stehst in der Verantwortung für Deine Genesung! Die kommt nicht von alleine ... dafür müssen wir etwas tun. Dies geht am Besten, wenn wir die Situationen der anderen mit den eigenen abgleichen. Was hat der andere gemacht um zu genesen und wäre dieser Weg auch für mich gangbar?

Ich hatte heute ja schon die Wichtigkeit der Gruppe auch für "alte Hasen" genannt. Ergänzend dazu noch mein Empfinden zum Samstagsmeeting, als ich Glaubenssätze thematisierte, Nun, ich hatte nix vorbereitet und die anderen hatten auch keine Themen. Also habe ich dieses aus dem Ärmel geschüttelt.
Ich habe mir im Laufe der Zeit da ein wenig Wissen angeeignet und doch machte ich mir Sorgen, dass ich das Thema nicht tief genug intus hatte. Die Realität sah dann ganz anders aus. Ich konnte die Wissenstiefe gar nicht ausbreiten. Das Thema war so schon schwierig genug.
Na klar hätte ich mich da aufplustern können. Hätte bis zum Ende eines Vortrages in abwesende Augen geschaut und hätte den Applaus am Ende genießen können (Egotrip). Doch was hätte es den anderen gebracht? Nichts! Indem ich aber eben keinen Vortrag erstellt habe und wir das Thema erarbeiteten, war jeder dabei. Du konntest die Köpfe rauchen sehen ... Ich wette mit Dir (nur um die Ehre :) ), dass da jeder einzelne seine eigenen Hausaufgaben für diese Woche mit nach Hause genommen hatte. Bei der Erarbeitung habe ich hier und da die Richtung vorgegeben ... aber auch nicht viel. Was Du in Deinem Zitat da oben vergisst oder ausblendest: Jeder trägt einen Wissensschatz aus Lebenserfahrung mit sich herum, von dem andere Lernen können.

Ich wünsche mir von Dir, dass Du ... egal wie und wo ... an Deiner Genesung arbeitest! Sammle Deine Erfahrungen in einer SHG ... Das Thema CB wird Dich langfristig nicht davon abhalten wieder in alte Muster zu verfallen!

So ... entschuldige bitte, dass ich Deine Zeilen für Diesen Beitrag mißbraucht habe, Tatsächlich glaube ich, dass Du mit dieser Meinung absolut nicht alleine bist. Dahinter steckt aber noch mehr ... wenn Du es nicht schon weisst, dann finde es unter Gleichgesinnten in einer Gruppe heraus. Ich kann Dir nicht versprechen, dass es hier und da mal weh tut ... unterm Strich steigert sich aber Dein Wohlbefinden ...

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 16 April 2024, 15:48:59
Darf ich die 515. Antwort binnen 6 Wochen in diesem Thread schreiben?  ;D ;D

Eigentlich seid Ihr absolute Profis durch Euren Zocker-Werdegang und das viele verspielte Geld. Ihr wäret die Top-Berater für Menschen, die auf dem besten Weg sind, ähnlich wie Ihr damals alles zu verlieren, was sie haben und jemals hatten.

DESHALB wäre es so schade, wenn Ihr hier in Eurem 'Kämmerlein' bliebet. 'Die Welt' braucht Euch, hier im Forum sind es die neu angekommenen Spielenden, die noch 'blauäugig' sind und sich denken: Ich könnt' es ja noch mal probieren. Ihr könntet sie stoppen aufgrund Eurer bitterer Erfahrung. Mit ein wenig SOLIDARITÄT/LOYALITÄT

Viele Grüße R.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 16 April 2024, 18:37:51
Also ich mach's kurz. Sorry dass ich das mit der Mehrwertsteuer so ins Rollen gebracht habe.
Wäre für mich halt ausnahmsweise mal ein wichtiger Punkt da ich mich hier nicht auskenne. Anscheinend ist unser KSL der einzige der aber leider nicht des Rätsels Lösung gleich mit eingebracht hat.

Bin hier erstmal raus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 09:15:01
Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG‘s auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Andreas1978 am 17 April 2024, 10:32:40
Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 17 April 2024, 10:35:17
Ich habe nächste Woche einen Termin am LG Köln, wisst Ihr was die Richterin zwischen 9 und 10 Uhr denkt oder denken wird? Kann man irgendwie herausfinden wie sie denken wird, denkt Ihr die entscheidet positiv oder was denkt Ihr in diesem Fall? Denke

Edit: Meinte "Danke"

In Deutschland denkt sie sicher um 9.30 an Knoppers.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 10:44:06
... oder an den Fensterputzer ... :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 17 April 2024, 10:50:12
Guten Morgen zusammen,

wie ist eure Meinung bzw. habt ihr was von unseren RA gehört wie die OLG‘s auf die Berufung reagieren könnten? Würden die jetzt schneller die Berufungen abweisen durch das BGH? Durch die Abweisung müssten dann die Urteile rechtskräftig werden oder?

Wie schätzt ihr die Sachlage ein?

Dass weiß noch keiner so wirklich. Wenn du in erster Instanz gewonnen hast, dann wird das OLG die Berufung (stand jetzt) mit hoher Wahrscheinlichkeit zurückweisen (BGH Hinweisbeschluss). Wenn du Glück hast akzeptiert die Gegenseite das, wenn du Pech hast reicht die Gegenseite Nichtzulassungsbeschwerde ein. ( Möglich ab einem Streitwert von 20.000) Die Rechtssprechung ist soweit klar, wie auch vom BGH bestätigt. Ein BGH Hinweisbeschluss hat schon enormes Gewicht, wissen wie es weitergeht weiß jedoch niemand so richtig, da die Anbieter immer wieder in ihre Trickkiste greifen, aber auch die dürfte bald leer sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:51:26
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 10:57:56
Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 10:59:21
Er sagt, es ist nicht so einfach an das Bankkonto ran zu kommen… vielleicht hat einer hierzu ja eine Idee
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: pkrnet am 17 April 2024, 11:24:45
Was sollen sich denn MANDANTEN einen Kopf darüber zerbrechen. Du hast doch dafür deinen Anwalt. Wenn der keinen Plan hat und es für ihn erledigt ist, hast du einen falschen ausgewählt. Scheint auch bei dir nicht so dringend zu sein, du wirst das Urteil ja schon mehrere Jahre in der Tasche haben, stimmts? Wo hat der Anbieter denn seinen Sitz?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 11:31:44
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/OrdnungsgeldVollstreckung/KontenpfaendungEU/ZentraleBehoerde/ZentraleBehoerde_node.html

hatte letztens jemand gepostet hier. Darüber kann man die Konten der Betreiber im Inland ausfindig machen. Das Problem ist, die haben alle keine Konten hier oder kaum. Die meisten sitzen sowieso in Malta usw.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 11:33:31
GGL ist wirklich enttäuschend. Jahrelang alles verbockt und Auge zugemacht wie die Anbieter Ihre Spielchen veranstaltet haben und jetzt sich schön aus der Sache raushalten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 17 April 2024, 11:34:13
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

Schon eine lustige Aussage. bsp. Ich überfalle eine Bank, werde aber jetzt nicht betraft mehr, da ich mich jetzt an die Gesetze halte.. WTF?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 17 April 2024, 11:41:24
Hi,

eine Erfahrung von mir zum Thema Vollstreckung.

Gespielt in 2015. vollstreckbares Urteil in der Tasche.Unternehmen weigert sich zu zahlen. Selbes Unternehmen wie 2015 auch heute auf der Whitelist. GGL kontaktiert und gefragt, ob die Behörde eingreifen kann, da unternehmen heute ja über Lizenz verfügt.

Antwort der Behörde:
„….. dass mit Erlaubniserteilung die mit der Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele in der Vergangenheit begründete, zuverlässigkeitserhebliche Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Sofern nicht Umstände vorliegen, aus denen sich die Unzuverlässigkeit oder fehlende Sachkunde wegen Verletzung von Ansprüchen aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme ergeben, besteht Handhabe für Maßnahmen der Glücksspielaufsicht nicht“

Bedeutet, Vergangenheit ist Vergangenheit…. Nach Lizenzerteilung hält sich das Unternehmen ja an alle Regeln des Gluckspielstaatsvertrags, daher machen wir nichts.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Korrupter Haufen ist das!

So ein Bullshit. Die Anbieter haben sich schon nicht an den GlüStV 2012 gehalten und regelmäßig dagegen verstoßen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Niewieder!! am 17 April 2024, 11:53:03
@PKRNET

Meiner Meinung nach eine blöde Aussage, das Forum dient dazu sich gegenseitig zu helfen und auszutauschen…beleidigende Vermutung entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 11:56:20
Es wäre interessant wann die GGL die Aussage getroffen hat. Finde es wichtig das im Beschluss drin steht das die Anbieter keine Lizenz bekommen hätten. Könnte man auf die Zuverlässigkeit seinerzeit so auslegen!
Vorallem das Thema fängt ja jetzt erst so richtig zu brodeln.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 12:00:05
@Niewieder

Die Beleidigung war nicht so prickelnd. Sie zeigt mir eher, dass Du die Aussage von PKNET nicht ganz verstanden hast. Die Kernaussage ist nämlich richtig!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 17 April 2024, 12:17:08
ich hatte vor kurzem mit einen bekannten Anwalt (hat gute politische Kontakte  in Bayern) gesprochen wegen ein möglichen Vergleichs. Das Angebot war wirklich sehr  gering was ich direkt abgelehnt habe. Er sagte auch dass GGL da nichts machen wird und die Anbieter alles gelassen sehen. Auch wenn Malta's Bill55 kippen würde, die Anbieter würden einfach nicht zahlen. Da sieht man was für eine Rückendeckung die Anbieter haben dass die solche Aussagen tätigen.

Solange korrupte Politik denen so ein Rückendeckung gibt und nicht durchgreift, werden die tun was sie wollen. Das ist leider so gewesen und wird so bleiben
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 13:09:48
Pfände doch das Bankkonto ... Was sagt Dein Anwalt?
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.
Es gibt ja Ideen mal in die andere Richtung zu gehen und eine Entscheidung herbeizuführen so bei der Übergabe von illegal an legal kaum Änderungen stattfanden. Näheres weiß ich auch nicht mehr.
Firmen, Gerichtsvollzieher hätten es sicher auch gerne wenn sie der Frau die Hose ausziehen könnten für den Mist den der Mann gebaut hat. Oder bei Firmenverkäufen und es im Nachgang rauskommt dass der alte Besitzer Dreck am Stecken hatte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 13:27:08
https://www.n-tv.de/ratgeber/Sportwetten-ohne-Lizenz-unzulaessig-Geld-zurueck-fuer-Spieler-article24879523.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: BadSlot am 17 April 2024, 14:08:34
Mich stört in den Nachrichten, dass es irgendwie zur Normalität geworden ist, seine "Verluste" zurückzuholen. Die SUCHT bekommt da irgendwie keine Anerkennung.
Da wird jemand Abends vor dem Fernseher darauf aufmerksam und er erinnert sich dass er früher mal Regelmäßig gewettet hat und viel verloren hat, und denkt sich gegen die Provision können wir es mal machen...
Ich vermute, nur ein Bruchteil der anhängigen Klagen ist auf Spieler zurückzuführen die Suchterkrankt sind erfolgreich die Sucht besiegt haben.

Zum Thema Pfändung etc. :

Es gibt eine "große Mama" die setzt viele Töchter in die Welt und so nimmt alles seinen Lauf. Strukturen die meiner Meinung nach in Deutschland nicht zulässig sind. Ein Anbieter mit zig verschiedenen Ablegern, irgendwann kann man den Geldfluss nicht mehr verfolgen. Wo genau das Hauptkonto sitzt oder wer es besitzt dürfte nur sehr schwer ausfindig gemacht werden, schon allein durch die Zahlungsdienstleister etc.
Man ist sich eben in vielen Sachen nicht einig in Sachen europäische Union, am Ende kocht jeder seine eigene Suppe, und beißt nicht die Hand die einen füttert ;).



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 14:18:10
Zitat
Dein ernst?
Ich bin da ganz am Anfang von meinem Anwalt belächelt worden, bzw sagte er wenn wir auf die aktuellen Betreiber so Zugriff hätten wäre es ein Kinderspiel. Das geht nur bei Vergehen seit der deutschen Lizenz bei diesen Betreibern.

Hi Roy!

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 17 April 2024, 14:55:47

Meintest Du damit nicht die hinterlegten Sicherheitsleistungen?
Wenn ein Urteil vorliegt, macht es doch keinen Unterschied, aus welchem Grund ein Konto gepfändet wird. Dann gilt der Titel ... oder verstehe ich da was falsch?

Ich glaube in die Kontopfändung wird zu viel Hoffnung gesetzt. Darin sollte man sich realistischer Weise nicht verbeißen.
Dazu mal als Gedanken:

-   Ist denn tatsächlich ein „echtes Konto mit Geld“ bei der GGL als Sicherheit angegeben? Oder aber ist lediglich eine Sicherheit etwa durch eine Bankbürgschaft zur Höhe XX € hinterlegt? Kann ich dann auf solche eine Bankbürgschaft zurückgreifen?

-   Gleiches gilt, wenn nicht Anbieter ABC Ltd sondern eine verbundene Partnergesellschaft CDE Ltd. die Sicherheit für die ABC Ltd stellt. Kann ich dann einfach so im Wege der Pfändung auf das Konto der CDE Ltd zurückgreifen? Schließlich habe ich mit der CDE Ltd ja nichts zu tun.

-   Daneben: ist das Konto oder die Sicherheitsleistung für sämtliche Ansprüche gegen den Anbieter hinterlegt oder aber ist die Sicherheitsleistung beschränkt, beispielswiese auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung des lizenzierten Spielbetriebs? Dann wäre alles, was aus vorherigen Zeiträumen resultiert, sowieso nicht von der Sicherheitsleistung nicht umfasst und eine Pfändung eher schwierig.

-   Für Gesellschaften, die nicht lizenziert sind oder aber für Ansprüche aus einem Zeitraum vor der Lizenzierung sei auch mal die Frage gestellt: hat sich mal jemand die alten AGBs durchgelesen? Ich hoffe doch Eure Anwälte schon. Oft sah die Konstruktion wie folgt aus:

ABC Ltd. web-Seitenbetreiber/ Angebotsbetreiber (und Beklagte), CDE Ltd. Lizenznehmerin für die einzelnen Spiele selbst und die FGH Ltd. verantwortlich für die Zahlungsabwicklung.

Das bedeutet, die Zahlungen sind zwar am Ende an die ABC Ltd gegangen, jedoch von den meisten unbemerkt über die FGH Ltd. Dann besteht zwar der Rückzahlungsanspruch gegen die ABC Ltd, ich kann aber nicht so mir nichts dir nichts das Konto der FGH Ltd pfänden. Gegen diese habe ich ja keinen Titel und würde wohl auch keinen bekommen. Dann bliebe die große Frage: wie komme ich an die eigentlichen Kontodaten der ABC Ltd ran? Diese Konstruktionen haben schon ihren Sinn gehabt, darüber sollte man sich klar sein.

Nur am Rande, ich hatte es irgendwo schon mal gepostet: auch die vorläufige europäische Pfändung nach EuKoPfVO mit Blick auf Bill55 ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht möglich. Siehe dazu OLG Karlsruhe, welches dieser Idee eine klare Absage erteilt hat.

Die Pfändung ist sicherlich eine feine Sache – wenn sie denn funktioniert. Würde sie problemlos funktionieren, dann würden wir hier vermutlich nicht ewig über ausstehende Gelder philosophieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 15:01:49
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 15:05:33
Hallo Kaffeesatzleser,
wenn du schon da bist könntest du mal den gestrigen Wirbel aufklären was die MwSt im PKF Vertrag angeht. Was ist MwSt pflichtig und in welchem Fall zahlt der Kunde die.

Du kannst ja alles gut bildlich darstellen. Danke
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 17 April 2024, 15:14:06
Die Sicherheitsleistungen sind doch alle von Betreiber Neu hinterlegt und wir verklagen Betreiber Alt. Betreiber Alt hat vielleicht, so noch aktiv, auch welche und zwar in Malta und auf Gibraltar. Und da kommt man schwer ran. Anders sieht es bei Klagen aus die gegen Betreiber Neu. Einzahlungslimit etc. Hier bin ich der Meinung dass die Pfändung funktioniert.

Aber es gibt doch auch Anbieter die immer noch den gleichen Betreiber haben von den Big Playern?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 17 April 2024, 15:56:37
Es gibt sogar Betreiber, die weiterhin für den Mutterkonzern im Ausland ihre Dienste anbieten und in Deutschland mit einem anderen Betreiber mit Lizenz anbieten.

Der Betreiber der dann vor dem Glückspielgesetz illegal Dienste angeboten hat, zahlt natürlich nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 16:29:42
Klar Flute,
ich denke die wenigsten alten Betreiber werden abgewickelt. Oft so wie du schreibst für den Mutterkonzern halt in anderen Gebieten tätig im besten Fall für OC'S die gar nicht hier regulär tätig sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 17 April 2024, 17:02:47
Wie war das noch? Eltern haften für ihre Kinder! Wieso gilt das hier eigentlich nicht? Frage für einen Freund 😊
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 17 April 2024, 17:13:48
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 17 April 2024, 17:26:55
Also bzgl der Haftung ist das ja sehr komplex was Mutter und Tochtergesellschaftwn betrifft wie ich gelesen habe. Ein pauschales ja und nein kann man da nicht sagen aber klar dies wird mal ein relevantes Thema . Da ja aber der Name mit den der Anbieter auftritt gleich ist , weil wer gibt den schon auf hinsichtlich Bekanntheit, müssten halt andere Behörden greifen die ja aber bisher eher nichts tun …


Bin auch gespannt ob es ggf doch zu einer Verhandlung kommt oder nicht glaube jedoch weiterhin es wird abgesagt aber die müssen sich natürlich so darstellen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 17 April 2024, 17:28:34
@Ilona:
Doch nicht jede Mutter ist ein Konzern.  :) Und die Haft-Bar ist nicht immer auf ...
5 Freunde müsst Ihr sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 17 April 2024, 17:31:58
https://www.presseportal.de/pm/105254/5758737

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 17 April 2024, 18:20:35
Vergleichsverhandlungen sind wie Nasen ... manchmal laufen sie und manchmal ist die Luft raus ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 18:36:46

Die Vergleich Verhandlung sind wohl gescheitert..

Da steht doch, dass die Verhandlungen noch laufen. Der Artikel ist lediglich eine Wiederholung.
[/quote]

Es steht da dass sie anscheinend geplatzt sind.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 17 April 2024, 18:52:32
Dann bin ich auch nochmal dabei. Es steht beides drin  ;D

-Kurz vor dem ersten Verhandlungstermin am BGH war es zu Vergleichsverhandlungen gekommen. Die Gefahr, eine verbraucherfreundliche Entscheidung am BGH zu kassieren, war offensichtlich zu groß – und das bei einem Streitwert von knapp über 3000 Euro. Doch offensichtlich sind die Verhandlungen geplatzt, Anfang Mai 2024 steht ein Verhandlungstermin an und (ANBIETER) will eine Entscheidung am BGH.

-Ein(ANBIETER) Sprecher machte gegenüber Medien klar: "Und wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass der BGH in diesem Verfahren letztlich unsere Rechtsansicht teilen wird." Aktuell werde mit der Klageseite noch verhandelt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 17 April 2024, 20:28:43
Sei es wie es ist, der Anbieter macht sich lächerlich bei diesem Betrag was die Verhandlungen angeht. kSL hat schon recht, der Hinweis steht und eigentlich kann die Beklagte nicht mehr verlieren. Warum es nicht versuchen und es fehlen ja noch wichtige Aspekte mit denen sie sich trotzdem drücken können.
Solange die EU und der deutsche Staat hier nicht mit einwirken bleibt es schwer für uns Betroffene. Der Staat duldet ja ja nach wie vor das OC'S ohne Lizenz hier ihren Schrott anbieten können. Es gibt sicher technische Möglichkeiten hier vieles zu blocken. Steuereinnahmen? Oder mehr?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 13:25:14
Moin, das thema verjährung ist ja scheinbar noch ein recht sensibles thema. Und genau das macht mich rechts stutzig.
Mein fall scheint da gerade ein tolles beispiel zu sein für und so wie die erste einschätzung des gerichtes aussieht werde ich wohl nichts bekommen durch die verjährung da sich auf 3 jahre berufen wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 18 April 2024, 13:40:44
Geht’s bei dir im Casino oder Sportwetten Verluste ? Das wäre noch ein relevanter Punkt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 18 April 2024, 13:42:59
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 18 April 2024, 14:03:21
Dein Fall scheint ein Casino Fall zu sein. Bei Sportwetten hat sich die 10jährige Verjährung durchgesetzt.

Warum bei Verjährung zwischen Casino und Sportwetten unterschieden wird, hatte ich mal versucht ohne ins Details zu gehen zu  erläutern.Ich bin jetzt auch kein Experte aber grob geht es um folgendes:

Bei Casino gab es ein Totalverbot. Kenntnisunabhängig wird unterstellt, dass man hätte wissen müssen, dass es verboten ist. Somit beginnt die Verjährung mit Ende des Jahres, in der die Einzahlung geleistet wurde. BGH muss in Casinofälle die Verjährung noch klären. Zwei OLG#s haben sich für 3 Jahre ausgesprochen. Das letzte Wort wird aber BGH aussprechen.

Bei Sportwetten ist jedoch die Annahme so, da es für Sportwetten kein Totalverbot gab bzw. Graubereich war , beginnt die Verjährung erst ab Ende des Jahres, in dem man vom möglichen Verbot Kenntnis erlangt hat. Es ist noch nicht endgültig geklärt wann man hätte davon Kennnis erlange müssen. Erst jetzt mit BGH Hinweisbeschluss oder viel früher durch OLG Entscheiden oder LG Entscheidungen? Ich glabue erste LG Entscheidungen gab es nach meines Wissens erst ab 2020/2021. Das ist nicht endgültig geklärt. Aber taggenau spätestens in 10 Jahren sind auch Sportwetteneinzahlungen verjährt.

Es gibt auch OLG‘s die die 10Jährige annehmen. Düsseldorf hat es explizit im Urteil erwähnt. Karlsruhe kam danach mit 10 Jahren Casino.
Ob 3 oder 10 Jahre. Die Anbieter argumentieren immer noch das sie legal waren :). Die wollen gar nichts bezahlen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 18 April 2024, 14:27:52
Es kommt halt immer darauf an, wie der Richter/Richterin gepickt ist. Thema deliktischen Anspruch.

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine 3 jähriger Verjährungsfrist für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen vor. Hier ist strittig, wann diese Frist zu laufen beginnt. Das in der Verhandlung angesprochene Oberlandesgericht Oldenburg hielt kürzlich eine Entscheidung des BGH auf Ansprüche wir Ihre für anwendbar. Für bestimmte Ansprüche sieht der BGH es für ausreichend, dass der Anspruchsinhaber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Diese Umstände umfassen die Merkmale „Glücksspiel, Online, Veranstalten“ aus § 4 Abs. 4 GlüStV 2012, sodass eine fristauslösende Kenntnis mit Einzahlung bei der Beklagten vorliegen würde. Eine Verjährung ist nunmehr jedoch durch die Einreichung der Klage gehemmt.

Diese Rechtsprechung ist nicht einheitlich und wird von einigen anderen Oberlandesgerichten nicht geteilt, die entweder nicht von einer 3 jährigen Verjährungsfrist ausgegangen sind oder zumindest richtigerweise den Restschadensersatz aus § 852 BGB zugesprochen haben. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass das Gericht einen deliktischen Anspruch sieht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 14:30:14
@Kotek23 deine annahme ist korrekt.

Ich finde es recht interssant das man sowas hätte wissen müssen.

Zumal es sportwettanbieter gibt/gab wo es unterem den reiter casino gab.

Wie dem auch sei.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 April 2024, 15:42:36
Hatte Mal einen Richter, der den Quatsch glaubte, dass Malta zuständig sei. Die ersteinschätzung ist oft Käse und sehr oft Glücksspiel im Glücksspiel, welchen Richter man erwischt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 18 April 2024, 16:01:12
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt)

Sportwettenanbieter bzw. deren Anwälte haben Zweifel, ob der BGH bei einer möglichen mündlichen Verhandlung an den Auffassungen aus dem Hinweisbeschluss festhält.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 18 April 2024, 16:27:44
"Und das Angebot, das die betroffenen Unternehmen gemacht haben, war genau das, was ihnen später von den Behörden genehmigt wurde", erklärte Reichert.

Dass entspricht doch gar nicht der Wahrheit. Besagte Anbieter haben eine Lizenz beantragt und hätten nach Ihrer Meinung eine erhalten müssen. Das BGH sagt: Die 1000 € Grenze ist ein Verbotsgesetz! Da die Anbieter sich nicht an das 1000€ Limit gehalten hatten, ist der BGH der Auffasung, dass die Voraussetzungen für eine Lizenzerteilung nicht gegeben waren. Heißt für mich: Anbieter haben das 1000€ Limit ignoriert, bekommen jetzt die Quittung dafür und reden sich um Hals und Kragen.

Das 1000 € Einzahlungslimit gilt übrigens schon seit 2008 oder 2012 ( Bin mir gerade  nicht ganz sicher)  Da sich keiner daran gehalten hat, frage ich mich, mit welcher Begründung die Anbieter darauf bestehen, dass sie damals eine Lizenz hätten bekommen MÜSSEN?!

Ich bin der Meinung, dass ich sehr gut Auto fahren kann, da ich aber noch keine Lizenz zum fahren habe, fahre ich einfach erstmal ohne Führerschein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 18 April 2024, 16:30:14
Sagen die Anwälte der Casinos. Klar was auch sonst. 😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:13:02
Einfach mal nachdenken...worum geht es den Anbietern denn?

Es ist von einer Klagewelle die Rede. Da werden sie bestimmt kein Statement rausbringen a la: oh ja, das erwarten wir auch.
Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. Denke, dass sie das auch geschafft haben.

Alles Quark was da steht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 April 2024, 19:13:21
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/sportwetten-anbieter-bgh-einschaetzung-rueckzahlung-anwalt)
Was mich an dieser Meldung extrem wundert ist das Zitat:

"In unserem Verfahren handelt es sich beim Kläger um eine Prozessfinanzierungsgesellschaft, die dem Spieler seine Forderung abgekauft hat."

Wenn der PKF die Forderung dem Spieler tatsächlich abgekauft hat, dann ist der Spieler doch schon längst entschädigt. Und zwar über den PKF selbst. Dann klagt der PKF und der Spieler ist nur Zeuge (in eigener Sache)
Das wirft die ganz große Frage auf: was soll das ganze Drama dann mit dem Vergleich?? Der Spieler ist doch schon entschädigt und längst raus aus der Nummer. Warum zieht dann der PKF nicht komplett durch und erzwingt selbst die BGH-Entscheidung. Darauf kam es doch auch allen PKF die ganzen Jahre lang an?! Ein Vergleich würde nur dann Sinn machen, wenn gravierende Fehler in den Vorinstanzen geschehen sind, die der PKF nicht gegen sich vom BGH ausgewertet haben will. Wäre dem aber so, dann frage ich mich ehrlicherweise, warum der PKF überhaupt erst in Revision gegangen ist. Ich hoffe jedenfalls nicht, um sich allein aus Marketinggründen feiern zu lassen, der erste am BGH gewesen zu sein.....

Dieses Verfahren ist und bleibt in meinen Augen merkwürdig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 18 April 2024, 19:15:34

Sondern einen blödsinnigen Artikel der an mehreren Stellen falsch ist...aber der einen Laien vielleicht von einer Klage abhält. (....)Alles Quark was da steht.
Mal so  gesagt: beck-aktuell richtet sich nicht wirklich an Laien sondern in erster Linie an Juristen und Anwälte  ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:25:51
stimmt...aber der Artikel steht überall.

https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article242072162/Tipico-trotz-BGH-Einschaetzung-zuversichtlich.html
https://www.onvista.de/news/2024/04-11-roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-0-10-26260103
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17974895-roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/roundup-sportwetten-anbieter-tipico-trotz-bgh-einschaetzung-zuversichtlich-13413233

Mehr? :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 19:31:23
Ich denke, Eure Verfahren laufen alle schon?
Warum lasst Ihr Euch durch jeden Piep verunsichern - und warum kommentiert Ihr das? Ist doch völlig unnötig und wenig zielorientiert, oder?
Klar wird verunsichert, und klar: Tipi ist groß, allseits bekannt. Wenn die nicht groß rumtönen jetzt, dann verlieren sie ja an (neuen) Kunden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:38:12
Ganz einfach. Tipi hat jahrelang alles richtig gemacht und genau das angeboten, was auch lizenziert wurde. Punkt :)))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 19:49:17
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 19:50:50
Falsch. Sie sind es schon :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 18 April 2024, 20:01:20
... und Pipi Langstrumpf und Mickey Mouse werden Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auch das ist klar.

Schei** Kopfkino  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:03:14
Ich muss aus gegebenem Anlass mal was anmerken hier; Wluchten:
Naseweisheit ist ja *räusper* schon an der Tagesordnung, und nun Du mit der Besserwisserei.
Wo soll das nur hinführen? Ich bin damit völlig überfordert  ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:10:24
Von wegen Kopfkino, Speedy,

warum wohl ist es um die beiden Kandidaten in letzter Zeit stiller geworden? - Natürlich, damit sie eine reine Weste behalten! Ist doch klar. Du brauchst nur 1 und 1 zusammenzählen ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 18 April 2024, 20:22:46
2 :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 18 April 2024, 20:30:28
Kleine Ablenkung bis zum BGH Termin am 2.05

https://visdeurbel.nl/en/the-fish-doorbell/  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:46:40
Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 18 April 2024, 20:49:41
Wluchten, das war eine klasse Leistung, !! - dafür bekommst Du einen Stempel ins Heft. 2 ist völlig richtig. Bravo!!  ;D

Speedy: Und ich dachte, Du kümmerst Dich nur um die großen Fische! Da hab ich mich wohl geirrt. Danke für den Anreiz  ;D

Für die großen Fische habe ich Anwälte. Ich kümmer mich um die kleinen Fischis  ;D Wenn es sein muss, dann klingel ich auch für die Fischis  ;D ;D ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 18 April 2024, 20:52:18
 ;D ;D ;D ;D ;D
Was soll ich sagen? --- Ich glaub', Ihr seid beide hochbegabt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 18 April 2024, 21:11:38
Mal noch eine frage im sinne meiner.
Wenn das LG jetzt wirklich in meinem fall auf die 3 jahre das urteil fällt, würde ich ja leer ausgehen.
Wird der pkf dann berufung einlegen oder findet er sich damit ab, dass nichts zu holen ist?

Wenn er berufung einlegt und das ganze zum olg geht und dieses auch der verjährung zustimmt, könnte man den fall in dieser Konstellation selbst zum bis zum bgh bringen oder? (Falls der pkf mitspielt)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 18 April 2024, 22:56:46
Wenn Streitwert über 20k, ja, dann BGH möglich bzw Nichtzulassungsbeschwerde, wenn Revision nicht zugelassen wurde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 18 April 2024, 23:23:09
ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass casino fälle plötzlich nach 3 jahren ab einzahlung verjähren sollen, weil "man es hätte wissen müssen". so gut wie keiner wusste es und viele kläger haben ewig auf die einreichung ihrer klage gewartet, weil PKF und kanzleien völlig überlastet waren und sind. es gab doch sogar einen berliner richter, der in der glücksspielszene aufgewachsen ist und selbst im urteil sagte, sogar er hatte von der illegalität nichts gewusst. wieso sollte das also ein normaler mensch wissen? jedes verfahren lief bisher auf dem schwerpunkt, ob man von der illegalität wusste und wann man davon erfahren hat.
3 jahre ab kenntniserlangen kann man ja noch nachvollziehen, aber der rest ist totaler wahnsinn. sollte es so kommen, bedeutet das gleichzeitig auch ein wegbrechen an klageforderungen in wahrscheinlich milliardenhöhe.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mr T am 19 April 2024, 02:53:24
Okay hallo leute ich hab heute meinen Ein/Auszahlungsbericht abgefordert bei Teufelskraut… bin gespannt was kommt. Ich denke es sind um die 25000 die ich die letzten 10jahre dafūr ausgegeben habe. Ich soll also einfach abwarten oder? Und mit dieser Email dann zu einem vertrauten gutem Rechtsanwalt gehen? So hab ich das verstanden? Danke fuer Antwort LG T

Edit Olli: Anbietername entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 19 April 2024, 10:50:20
Welcome Mr T,
Ja, erst mal abwarten. Die haben bis zu 30 Tagen Zeit. Dann damit zum Anwalt.
Und bis dahin intensiv an der Glücksspielfreiheit arbeiten: Sperren lassen, bei der Familie outen, evtl Geld einschränken, Unterstützung organisieren (Selbsthilfegruppe, Beratungsstelle etc).
Alles Gute
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 14:20:06
https://web.de/magazine/news/aussergerichtlicher-vergleich-streit-unerlaubte-sportwetten-39571460

Jetzt wird es spannend! Eigentlich kann nur eine Entscheidung ergehen. Jetzt käme die Verjährung ins Spiel. Der neue Termin dürfte voll im EM Spielplan sein. Oder will man aktuelle Entscheidungen nur vertagen?!?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 19 April 2024, 14:23:36
The answer, my friend, is blowing in the wind ...
Aber Du wirst es erfahren. Wenn die Zeit reif ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 19 April 2024, 14:24:37
ich gehe davon aus, dass der Prozessfinanzierer bewusst Vergleichsverhandlungen eingegangen ist um den Fall am 02. Mai abzuwarten. Denn Ihr Fall war ja ziemlich wackelig und die wollten kein Risiko eingehen dass ein negatives Urteil ausgesprochen wird. Jetzt mit Rückendeckung des Hinweisbeschlusses haben Sie gesehen dass die Chancen gut aussehen und haben denke ich deshalb die Vergleichsverhandlungen als gescheitert erklärt. So ist meine Theorie
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 19 April 2024, 14:46:31
ja, das würde am meisten sinn ergeben und ist auch taktisch klug. warum sollte sonst ein PKF bei dieser lächerlichen streitsumme einen vergleich eingehen, wenn man es schon mal endlich bis zum BGH geschafft hat.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 15:01:25
Das Verfahren war in Verhandlungen, der BGH gibt dann ein Hinweisbeschluss raus!

Also wenn man jetzt noch über die Verjährung dieskutiert dann weiß ich es auch nicht.
Eine bessere Vorlage kann der BGH den „Verbrauchern“ nicht geben!

Indirekt zwischen den Zeilen ist doch schon alles gesagt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 19 April 2024, 16:15:16
Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 19 April 2024, 16:17:41
Ich verstehe nicht warum der Vergleich als gescheitert erklärt wird. Der Kläger in dem dortigen Fall hätte doch wahrscheinlich eine weitaus höhere Summer erhalten als die Klageforderung von 3700€. Verstehe aktuell nicht was die Absicht des Klägers ist. Wenn er vor BGH aller Wahrscheinlichkeit gewinnt, dann erhält er nur 3700€. Oder habe ich ein Denkfehler?

Alles spekulationen Kläger2021. Wir kennen keine Details. Wahrscheinlich ist nicht zu 100% Wir werden es aber früher oder später erfahren, bis dahin Geduld =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 19 April 2024, 16:24:46
Ich bin der Überzeugung Kotek123 liegt nahe dran. Ganz ehrlich um diesen lächerlichen Betrag ging es keine Minute. Der Hinweisbeschluss war jetzt die Kehrtwende. Ob es gut geht wird man sehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 16:39:30
Gamesright hat die Forderungen lt. Anbieter abgekauft! Erst heult ihr rum warum es kein Urteil geben kann. Jetzt gibt es ein Hinweisbeschluss und ganz klar lässt Gamesright Tritratrullala ins Leere laufen. Damit hat man eine Rechtssicherheit wegen der Verjährung und kann dadurch sicherlich auch noch weitere bzw. das Volumen bei den PKF ausreizen!!! Der PKF verdient weiter viel Geld, gut möglich sogar Einsätze ü1000€!

Der BGH lässt nach so einem Hinweisbeschluss auch nicht die Verbraucher ins Leere laufen :).

Edit Olli: Anbieternamen entfernt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 April 2024, 16:40:26
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-stuttgart-5-u-149-23-rueckforderung-nach-3-jahren-verjaehrt-oder-am-ende-doch-nicht-225596.html

Mal wieder was zur Verjährung und sehr gut erklärt wie ich finde
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 18:00:22
https://www.sportschau.de/regional/ndr/ndr-gamesright-vs-tipico-vergleich-vor-dem-bgh-gescheitert-100.html

Verjährung eine Baustelle für sich!

Ist es nicht peinlich für den Anbieter? Erst wir haben eine Lizenz aus Malta, wir waren immer legal. Danach OLG‘s, BGH Beschluss.
Jetzt wissen die das die nicht so durch kommen. Auf ein mal sind die Ansprüche verjährt 😀😀😀.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: AGrobb am 19 April 2024, 18:03:02
Bedeutet, dass das OLg Stuttgart die 10 Jahre Verjährung annimmt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 19 April 2024, 18:27:35
Ja haben sie aber über eine andere Grundlage  die halt bei Gerichten noch umstritten ist .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 20:23:04
Ich bin auf der Seite von Kläger2021. Mir ist der Fall auch nicht koscher. Die Summe ist einfach Banane...3700 Euro.
TippinsKlo will sich einigen, weil sie Angst vor einem Urteil haben = ok.
Gameswrong will auf den anderen Hinweisbeschluss warten, damit sie eventuell statt zB 2000 Euro 3700 Euro bekommen?? Hmm...

3700 Euro von 2013-2018 = die 1000 Euro Grenze wird wohl kaum greifen :)

Die einzige Erklärung wäre, dass Gameswrong wider des menschlichen Gemüts ein Urteil fürs Allgemeinwohl möchte. Ego einfach mal weggesperrt.

Sehr strange...

Ach so: ich denke, wir liegen hier bei 10 Jahren...das sollte passen. Deliktisches Dings...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 19 April 2024, 20:29:06
Mit einem BGH Urteil wird einfach noch mehr Kasse gemacht werden können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 20:43:07
Stimmt :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 19 April 2024, 20:57:11
Ich bin auf der Seite von Kläger2021. Mir ist der Fall auch nicht koscher. Die Summe ist einfach Banane...3700 Euro.
TippinsKlo will sich einigen, weil sie Angst vor einem Urteil haben = ok.
Gameswrong will auf den anderen Hinweisbeschluss warten, damit sie eventuell statt zB 2000 Euro 3700 Euro bekommen?? Hmm...

3700 Euro von 2013-2018 = die 1000 Euro Grenze wird wohl kaum greifen :)

Die einzige Erklärung wäre, dass Gameswrong wider des menschlichen Gemüts ein Urteil fürs Allgemeinwohl möchte. Ego einfach mal weggesperrt.

Sehr strange...

Ach so: ich denke, wir liegen hier bei 10 Jahren...das sollte passen. Deliktisches Dings...

Wer glaubt das es nur um die 3.700€ geht dann gute Nacht. Gemeint mit dem Einzahlungslimit ist wahrscheinlich das die anderen Fällen durchgehen.
Gamesrigjt wollte sicherlich gleich mehrere Fälle verhandeln. Darauf hat sich Timarisu nicht geeinigt ganz einfach.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 19 April 2024, 20:58:57
Sponsor von Mainz o5

Wenn die Verjährung auf 10 Jahre bestätigt wird, dann gehts richtig ab mit den Klagen und die verdienen sich dumm und dämlich.

Für uns gut dann ist dieses Thema auch endlich geklärt mit der Verjährung!

Hoffe auch einem schnellen Termin!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:04:53
Euer Ohr ins Gottes Worten :)
Warum hat mein Avatar eigentlich so eine schreckliche Fönfrisur?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 19 April 2024, 21:07:04
Alles spekulation... Mir z.b wurde gesagt, dass man mit Klagen wg. der Verluste über der 1000 € grenze noch abwartet, da es da nur wenige Urteile zu gibt. Deshalb wurden auch noch nicht viele Klagen eingereicht.

Bei Gameswrong geht es aber genau um diese Forderung. Deshalb war man wohl vor dem BGH Hinweisbeschluss in Verhandlungen. Nun wo der BGH klargemacht hat, dass das 1000 € Limit ein Verbotsgesetz sei, hat Gameswrong sich wohl gedacht, dann verhandel ich nicht weiter, da die Rechtslage nach dem BGH Hinweisbeschluss klar sei.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:17:18
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 19 April 2024, 21:26:15
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)

evtl. wurde eine 0 vergessen ;D
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 19 April 2024, 21:28:27
ach übrigens...ich war auch gerade zum ersten Mal auf der Seite von Gamesxy und mir ist auch direkt "offiziellerPartner von Mainz 05" aufgefallen :))
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 19 April 2024, 23:07:13
Macht Sinn...aber bei 3700 Euro zwischen 2013-2018? Dann hat der Spieler wohl 1000 Euro in 2013 und 2700 in ein oder zwei Monaten in 2018 verloren :)
Randziffer 54 des Hinweisbeschlusses: es spielt keine Rolle, ob sich das Einzahlungslimit nun auf den konkreten Fall ausgewirkt hat. Entscheidend ist, dass keine Vorkehrungen für ein solches Limit getroffen worden sind.
Sprich: besteht kein Einzahlungslimit, dann greift das Verbot auch dann, wenn der Spieler jeden Monat nur 5,00 € eingezahlt hat.

Leute, verfangt Euch doch nicht in wilden Spekulationen. Es ist doch nun endlich klar, dass es eine Entscheidung geben wird. Warten wir doch einfach ab, was der BGH sagt und was er nicht sagt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 08:26:01
Als ich das erstenmal von der illegalität hörte und das man verluste zurückfordern könne.

Ich war super skeptisch und sah das ganze als eine art neue betrugsmasche um anzahlungen zu bekommen oder was weiß ich. Habe nach der erstberatung ca 6 monate gewartet und mich versucht schlau zu lesen ob es betrug ist oder nicht.

Habe dann in der zeit hier viel gelesen und mich dazu entschieden es zu probieren.

Ich habe 3 fälle am laufen alle über pkf. Ich renne noch meinen schulden hinterher und konnte und wollte nicht weiteres geld verbrennen. Und selbst wenn der pkf 50% genommen hätte, hätte ich es wohl gemacht. Das geld war für mich abgeschrieben und selbst wenn nur ein bruchteil davon zurück kommt wäre ich happy.

Es gab jetzt eine mündliche verhandlung und diese sieht nicht gut aus für mich.

Egal wie es endet werde ich mich jedenfalls nicht weiter verschuldet haben damit 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 09:11:46
Wieso sah die mündliche Verhandlung nicht gut aus wenn ich fragen darf?

Meine Verhandlung sind sehr gut gelaufen und nun warte ich auf die Urteile, welche nächsten Monat gesprochen werden.

Mir wurden unglaublich viele Fragen gestellt von der Gegenseite.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 09:16:16
Ich war nicht bei der verhandlung. Allerdings sah das lg die verjährung bei 3 jahren. Damit würde ich nichts bekommen (geht um casino und nicht sportwetten)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 20 April 2024, 09:56:14
Ist es eigentlich normal, dass man nicht zur Verhandlung muss? Habe auch bald Termin und muss nicht anwesend sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 20 April 2024, 10:05:12
Bei mir geht es z.b zu 98% um Sportwetten ( 3 Fälle). Ich weiß nicht so wirklich wie das mit der Verjährung ist. Mein RA meint nur, dass ich mir bei der Verjährung keine Sorgen machen muss.

Ich hatte eine Ladung bekommen, musste jedoch nichts sagen und mir wurden auch keine Fragen gestellt. Anwalt meint, dass das positiv sei, dass ich nichts sagen musste. Abwarten  ::)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 10:15:18
@speedy bei mir sind es 95% casino.

Ich kann nicht verstehen wie die gerichte so unterschiedlicher auffassung sein können. Einige LG und OLG sagen 10 jahre andere wieder 3 jahre.

Da es bei mir um keine kleine summe geht, denke ich das der pkf in die nächste Instanz gehen wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 20 April 2024, 10:33:17
 Bzgl  der Anwesenheit wird unter so üblich verfahren wohl Richter und Gerichts abhängig …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 11:03:01
Ich war bei einem Verfahren ( verloren) Sportwetten nicht geladen. Bei 3 anderen geladen 2 davon kommt das Urteil bald.

Sieht gut aus !
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 11:09:36
Darf man fragen aus welchem grund das verfahren verloren wurde?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 12:18:25
Ja es ist schon was her und der Richter hatte sich dem OLG Frankfurt in der Begründung angeschlossen, obwohl es damals auch schon Dresden als positives Urteil und ein weiteres gab.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 April 2024, 12:52:21
Manchmal frage ich mich ob die Richter am LG sich überhaupt bis ins Detail damit befassen.
Aber eigentlich egal wer gewinnt, geht doch eh fast alles zum OLG.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 20 April 2024, 13:05:03
Hallo;

Ich habe 3 klagen laufen , bei 2 davon steht jetzt im Mai die erste Verhandlung an, bei der dritten habe ich seit einreichen der Klage gar nichts gehört. Es geht um sehr unterschiedliche Summen, 400k, 20k und 10k. Wenn man sich aussuchen könnte welches wie ausgeht …… Schöne Grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 13:32:21
Was geil wäre wenn der BGH den neuen Termin auch auf den 2.Mai legt, weil sie davon ausgehen das die Revision zurückgenommen wird und am 2. Mai trotzdem verhandelt. Wahrscheinlich wäre es aber zu kurzfristig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 15:01:46
Ich hoffe nun das der BGH den Termin schnell ansetzt, damit hier klar und schnell entschieden wird.

Somit wäre die Verjährung auch vom Tisch und die Anbieter müssten sich was neues einfallen lassen.
Im Notfall Bill55 anwenden, solange das noch nicht gekippt wurde.

Diese Berufungen nerven langsam auch die Gerichte ungemein.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 20 April 2024, 15:14:12
Nehmen wir mal Evanders Fall...400k selbstfinanziert :)
Evander gewinnt vor dem LG
Ich habe gerade mal den Prozesskostenfinanzierer bemüht...eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten mehr als 19000 Euro.

Kostenfestsetzungsantrag und der Buchmacher zahlt nicht, legt aber Berufung ein.
Macht dann nochmal mehr als 20000 Euro.

Gut angelegtes Geld, wenn man es hat :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 20 April 2024, 15:41:07
@Balou2024 gehst du in berufung bei dem verlorenen urteil?

@evander welches LG falls du es sagen willst
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 20 April 2024, 16:40:31
Manchmal frage ich mich ob die Richter am LG sich überhaupt bis ins Detail damit befassen.
Aber eigentlich egal wer gewinnt, geht doch eh fast alles zum OLG.

Das Problem ist einfach dass die Rechtslage derzeit nicht geklärt ist mit der Verjährung und jeder Richter es selbst auslegen kann wie er/sie/es will. Bei dem Richter in Österreich sah man sofort auf welcher Seite er war. Leider bei der in Deutschland auch....
Das ganze sollte jedoch demnächst geklärt sein.

Mein Anwalt sagte mir auch dass entweder wir oder die Gegenseite, je nach Verjährung,  bzw sogar beide Seiten  :P Berufung einlegen werden.
Aber, auch wenn das angebotene Vergleichsangebot sagen wir mal nett ausgedrückt nicht akzeptabel war, werden die Summen von vergleichen zu 100% bezahlt. Lustigerweise habe ich gegen den selben Anbieter einen Titel in Österreich und dort steht die Pfändung an ;) Also egal welcher Anbieter, sie machen es einfach frei Schnauze nach keiner Logik.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 17:48:47
Ich bin da nicht in Berufung, weil selbst bezahlt. War mir zu viel Risiko.

War zum Glück ein kleiner Betrag in Vergleich zu meinen anderen Klagen die alle mit PKF laufen.

Ich wäre froh, wenn die Verjährung bald vom BGH noch geklärt würde.

Gericht möchte ich nicht nennen, allerdings sieht das Gericht die Sache nun zum Glück anders :)!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 18:25:25
Ich bin da nicht in Berufung, weil selbst bezahlt. War mir zu viel Risiko.

War zum Glück ein kleiner Betrag in Vergleich zu meinen anderen Klagen die alle mit PKF laufen.

Ich wäre froh, wenn die Verjährung bald vom BGH noch geklärt würde.

Gericht möchte ich nicht nennen, allerdings sieht das Gericht die Sache nun zum Glück anders :)!

Wie du hast selbst finanziert und dann nicht Berufung eingelegt ? Hätte man doch gucken können wie die Rechtslage sich entwickelt. Wenn man schon selbst finanziert muss man auch durchziehen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 20 April 2024, 18:50:27
Es ging um 10 K
Kosten gesamt Gerichtskosten und Anwalt beide Parteien waren 5200 Euro

Bei der Berufung nochmal das gleiche sogar etwas höher. Hätte ich wieder verloren hätte ich über 10 K bezahlt für nichts.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 20 April 2024, 19:16:00
Naja wieso sollte man bei dem OLG verlieren wenn das in jüngster Vergangenheit wäre. So haben die natürlich ein LG Urteil für sich und sparen sich die Ansprüche…Die RA Kosten können sie sich bestimmt von der Steuer absetzen oder so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 20 April 2024, 20:01:11
Die Anwaltskosten schlagen schon heftig ein (wie ein Komet). 5200 Euro bei einem 10k Fall, der 30min vor einem LG besprochen wird.

Welchen PKF kann man denn so empfehlen? Und wie läuft das dann? Bekommt der PKF dann zB 35% der Summe? Und sagen wir, dass Casino möchte sich vergleichen. Stimmt der PKF dem dann zu oder geht er "immer" all in?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 20 April 2024, 20:14:19
Die Anwaltskosten schlagen schon heftig ein (wie ein Komet). 5200 Euro bei einem 10k Fall, der 30min vor einem LG besprochen wird.

Welchen PKF kann man denn so empfehlen? Und wie läuft das dann? Bekommt der PKF dann zB 35% der Summe? Und sagen wir, dass Casino möchte sich vergleichen. Stimmt der PKF dem dann zu oder geht er "immer" all in?

Derjenige der entscheidet bist du. Sagst du nein, wird nicht verglichen. Die wollen ja Kohle verdienen.
Und ja die bekommen von der Summe dann z.b. dein Beispiel 35%, dafür hast du keine Kosten.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 20 April 2024, 21:20:36
Das kommt auf den Vertrag an wer das letzte Wort hat. Der PKF will alles nur keine Vollstreckung. Kostet und dauert ewig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 20 April 2024, 21:27:45
Das kommt auf den Vertrag an wer das letzte Wort hat. Der PKF will alles nur keine Vollstreckung. Kostet und dauert ewig.

Kommt auf den Vertag drauf an  ;D Manche PKF übernehmen keine Kosten für die Vollstreckung. Vertrag checken!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 08:48:20
https://lrz.legal/de/lrz/die-europarechtswidrigkeit-gluecksspielrechtlicher-erlaubnisvorhalte-und-ihre-konsequenzen-kritik-der-spielerklagen-rechtsprechung?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal wieder was zum BGH Urteil
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 April 2024, 10:00:06
Melchers vertritt übrigens OC'S.... und schießt regelrecht gegen den BGH.in seiner Zusammenfassung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 21 April 2024, 10:21:11
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-olg-stuttgart-5-u-149-23-rueckforderung-nach-3-jahren-verjaehrt-oder-am-ende-doch-nicht-225596.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Stiwie am 21 April 2024, 11:27:54
https://lrz.legal/de/lrz/die-europarechtswidrigkeit-gluecksspielrechtlicher-erlaubnisvorhalte-und-ihre-konsequenzen-kritik-der-spielerklagen-rechtsprechung?trk=feed_main-feed-card_feed-article-content

Mal wieder was zum BGH Urteil

War klar, dass genau die Kanzlei so ein Statement veröffentlicht ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 11:34:52
Melchers hatte ich auf das Vergnügen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 21 April 2024, 11:54:11
Haha, jetzt Episode 2.0 von Prof Dr Köhler oder wie. ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 12:07:03
Nächste Woche dürfte die Absage vom BGH wohl kommen.

Ich denke nicht das am 29 oder 30 noch angesagt wird, da der 1 Mai Feiertag ist. Obwohl man auch am Tag des Termins noch absagen kann, was aber kaum niemand macht.

Wenn nächste Woche nicht abgesagt wird dann findet der Termin wohl statt.

Ich hoffe das nun echt schnell der abgesagte Ternin vom BGH terminiert wird.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 21 April 2024, 12:48:01
wie ist es eigentlich mit sportwetten? hat man dort eine 10 jährige frist oder auch nur eine 3 jährige? ich hab bei all den artikeln leicht den überblick verloren...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 13:07:41
Alle OLG Urteile haben 10 Jahre durchgewunken. Ist aber umstritten.

Müssen auf den 1 Fall vom bgh nun waren, wo der Vergleich nicht erfolgreich war.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 21 April 2024, 14:43:01
Ja Günni das wollte ich auch noch anmerken.
Einzahlungslimit gab es auch bei meinem keines, man konnte nur für sich selbst eines setzen. Casino war bei den Sportwetten oben über einen Reiter zu erreichen. Es konnte auch mit hohen Einsätzen im Casino gespielt werden etc.... Also wäre das alles auch im Fall dass es regulär gewesen wäre jeweils ein Vergehen.
Die wollen im besten Fall auch bei Sportwetten ein aussetzen erreichen um wieder 1-2 Jahre Zeit zu schinden. Dass ist illegal war wissen die auch, aber jedes verzögern und jede Abschreckung der Kunden bringt ihnen Kohle die sie nicht zurück zahlen müssen. Und das dürfte nicht wenig sein. Meine persönliche Meinung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 21 April 2024, 15:17:04
Bezüglich 1000 Limit nach der Lizenz Erteilung wird dem Anbieter folgendes vorgeworfen.

Der Anbieter hätte von sich aus auf den Spieler zugehen müssen und prüfen, ob er die finanziellen Mittel hätte, um das Limit von 1000 Euro zu erhöhen.( wenn es selbst erhöht wurde)

Das hätte zum Beispiel durch übersenden von Konto Auszügen passieren können.

Bin gespannt was da raus kommt und ob diese Klagen auch Erfolg haben können.



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 21 April 2024, 15:25:14
Ja aber bzgl des 1000 Euro Limit nach Lizenz gibts ja nicht wirklich viel Urteile bisher was ich so gehört habe außer zwei drei LG
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 21 April 2024, 15:52:11
Wie gesagt es gibt noch ganz viele andere Punkte die nicht eingehalten wurden das ist nur ein Punkt von vielen ..
Daher war nie eine Lizenz Vergabe möglich und es müsste das Recht bestehen das wir auch die 10 Jahre unser Geld bekommen selbst wenn entschieden wird das nach der Einzahlung nur 3 Jahre zählen.
Sind ja zwei verschieden gesetzte auf die sich hier berufen wird ich glaube im BGB

3 Jahre nach der ersten Einzahlung macht überhaupt keinen Sinn. Richtig wäre ab Kenntnis. Anbieter täuschen uns über 15 Jahre und dürfen Geld behalten was Ihnen gar nicht zusteht? Wenn ich 15 Jahrelang schwarzarbeiten gehe und das kommt im 16. Jahr raus, da könnt ihr euch vorstellen was ich da Rückwirkend an Zahlungen leisten muss, abgesehen von den Strafen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 21 April 2024, 16:51:07
3 jahre ab einzahlung ist auch absoluter schwachsinn. OLG stuttgart sagt ja aktuell, direkt mit der ersten einzahlung bekommt man automatisch kenntnis über die illegalität...das ist unglaublich dämlich und ergibt keinerlei sinn.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 21 April 2024, 19:34:18
Nehmen wir mal Evanders Fall...400k selbstfinanziert :)
Evander gewinnt vor dem LG
Ich habe gerade mal den Prozesskostenfinanzierer bemüht...eigene Anwaltskosten + Gerichtskosten mehr als 19000 Euro.

Kostenfestsetzungsantrag und der Buchmacher zahlt nicht, legt aber Berufung ein.
Macht dann nochmal mehr als 20000 Euro.

Gut angelegtes Geld, wenn man es hat :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 21 April 2024, 20:05:05
@Balou2024 gehst du in berufung bei dem verlorenen urteil?

@evander welches LG falls du es sagen willst


Ist das wichtig welches LG ? Glaube ich würde es hier jetzt mal nicht schreiben wenn es ok ist .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 22 April 2024, 06:43:37
Nein, nicht wichtig. Hat mich nu persönlich interessiert ^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Tototom am 22 April 2024, 16:23:13
Hallo Zusammen, dies ist in diesem Forum mein erster Beitrag…

Ich habe meine Berichte in den letzten Wochen auch schon alle fleißig angefordert und schaue dem ganzen entspannt entgegen.
Das Geld ist abgeschrieben und trotzdem geht es um einen gewaltigen Betrag.

Ich merke aber auch, wie sehr mich der aktuelle Prozess vom zocken entfernt hat. Ich habe die Zahlen sicher bewusst immer in den Hintergrund gedrängt, aber 13 Anbieter in 10 Jahren sprechen sicher für sich.

Nun aber meine konkrete Frage:

Unter anderem waren meine Anbieter die drei goldenen Haare des Teufels.
Da alle 3 sich inzwischen aus dem deutschen Markt zurückgezogen haben, meinte mein RA zumindest schon mal per Email, dass es hier eher schwierig werden wird.

Kann dies jmd aus der Runde bestätigen bzw hoffentlich widerlegen!?

Ich freue mich von Euch zu hören!

LG

Edit Olli: Anbieternamen entfernt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 22 April 2024, 17:26:59
Achtung, Werbung auf YT: https://www.youtube.com/shorts/YkbW2Yw_pJU?feature=share
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 22 April 2024, 17:29:25
@Tototom

Zwei deiner Anbieter sind halt auf Malta … Rückforderung wird aktuell schwierig sein wegen Bill55…

Der andere Anbieter sitzt auf Gibraltar…

Keiner der genannten steht auf der Whiteliste…
Haben also kein Interesse mehr am deutschen Markt.

Du kannst natürlich versuchen einen PKF zu finden um kein finanzielles Risiko einzugehen.

Oder du wartest ab bis Bill55 gekippt wird.
Allerdings kann das noch dauern und du solltest die Verjährung im Blick haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 April 2024, 19:00:51
Nicht am deutschen Markt? Sind die so nett und nehmen keine deutschen Zocker mehr illigal an?
Für mich schwer vorstellbar aber was weiß ich schon.
Wenn dann jetzt gleich mit PKF klagen. Oder abschließen. Warten ist die schlechteste Variante.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Galileo am 22 April 2024, 19:36:19
@Roy

Ich kann keine der drei genannten Seiten aus Deutschland öffnen.

Mit VPN habe ich’s nicht versucht.


Es gibt sogar Anbieter die auf der Whitelist stehen und vom Ausland aus nicht geöffnet werden können.
Das war schon vor 10 Jahren so.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 22 April 2024, 19:56:22
So müsste das grundsätzlich sein. Anscheinend gibt es ja noch viele Curacao OC'S die man trotzdem besuchen kann. Wäre auch bei Verfehlungen der Whitelist Kandidaten eine Möglichkeit die mal eine Zeitlang aus dem Verkehr zu ziehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 22 April 2024, 20:34:04
Wer hat denn Interesse daran, die Curacao Anbieter auszuschliessen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 22 April 2024, 22:08:27
Hat eigentlich hier jemand schon einmal entweder nach Urteil oder über Vergleich Geld zurückbekommen?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Aviridertschi am 22 April 2024, 22:29:28
Hat eigentlich hier jemand schon einmal entweder nach Urteil oder über Vergleich Geld zurückbekommen?

Ich kann dir aus sicherer Quelle sagen dass nach Vergleichen schon Geld bezahlt wurde. Nur dürfen diese Personen halt nichts veröffentlichen. Deshalb hörst du da auch nichts von denen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 23 April 2024, 05:41:26
Weiß jemand wie die Anbieter und deren Anwälte aktuell eingestellt sind in Punkto Vergleiche - nach dem Hinweisbeschluss des BGH?!
Immer noch eine undurchsichtige Taktik (sprunghaft)?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 07:37:10
Ich würde behaupten es ändert sich nichts, weil der positive Beschluss vom BGH eh da ist. Die Kosten für die Verfahren haben die eh deshalb denke ich werden sie die Verfahren auch durchziehen und sich auf die 3 Jährige Verjährung konzentrieren. Auf die Zinsen wird es dann auch nicht mehr drauf ankommen.

Und du sagst es selber indirekt. Warum sollte man dann noch ein Vergleich annehmen. Jetzt bedeutet für mich ein Vergleich 100% und Verkürzung des Verfahrens.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Evander am 23 April 2024, 07:53:41
Danke, und bezüglich eines Urteils ? Hast du da auch schon von einer Zahlung gehört ?



[/quote]

Ich kann dir aus sicherer Quelle sagen dass nach Vergleichen schon Geld bezahlt wurde. Nur dürfen diese Personen halt nichts veröffentlichen. Deshalb hörst du da auch nichts von denen.
[/quote]
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 April 2024, 08:11:25
Man konnte an den letzten Verfahren hier im Forum und auch bei meinem Anwalt sehen, dass sich überhaupt nichts geändert hat.

Auf den Hinweis vom BGH wird auf Anbieter Seite gar nicht eingegangen. Weiterhin keine Vergleiche der Top 3 Anbieter in Deutschland.

Die Frage bleibt weiterhin offen, wann der BGH das Verfahren gegen Rot wieder aktiviert und einen Termin festsetzt.

Auch ob nun das Verfahren am 2 Mai stattfindet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Mk83x am 23 April 2024, 14:21:48
Man konnte an den letzten Verfahren hier im Forum und auch bei meinem Anwalt sehen, dass sich überhaupt nichts geändert hat.

Auf den Hinweis vom BGH wird auf Anbieter Seite gar nicht eingegangen. Weiterhin keine Vergleiche der Top 3 Anbieter in Deutschland.

Die Frage bleibt weiterhin offen, wann der BGH das Verfahren gegen Rot wieder aktiviert und einen Termin festsetzt.

Auch ob nun das Verfahren am 2 Mai stattfindet.

Naja, solang auch noch Bill55 steht, sehen die Anbieter die Verfahren eh locker entgegen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 23 April 2024, 15:07:04
Mahlzeit,

auch ich verfolge das ganze schon seit einiger Zeit und hab selbst ne Klage am laufen.

Mein zuständiges LG hat mit in allen Punkten zugestimmt. In der mündl. Verhandlung hatte es auch auf das OLG Karlsruhe schon verwiesen.
Im Urteil wurden die drei Jahre ab Kenntnis der Illegalität angenommen, so wie es andere LG auch schon geurteilt hatten. Mit den normalen drei Jahren ab Einzahlung wäre auch bei mir alles verjährt gewesen.
Vom Hinweisbeschluss des BGH steht im Urteil nichts.
Anbieter steht auf der WL, wahrscheinlich werden die aber sicher in Berufung gehen. Entweder wg den drei Jahren oder weil die Eigentümer der Seiten damals anders hießen (aber die jetzigen könnten mir dennoch ne Aufstellung zu kommen lassen :D )
Alles Geld was kommt, ist Bonus!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: pkrnet am 23 April 2024, 15:19:43
Altobelli

wenn es für dich und für gewisse andere Leute ein Bonus ist, dann habt ihr nur aus reinem Freizeitvergnügen gespielt und wart nie süchtig. Andere Leute haben ihre Zukunft zerschossen und depressives Verhalten an den Tag gelegt (keine Freunde/getroffen, kein großartigen Kontakt mit der Familie usw.)

Das kommt auch davon, weil die Chefs des Forum den Leuten immer eintrichtern will, dass Geld aus Rückzahlungen ein gewisser Bonus ist.

Da die illegalen Casinos systematisch ihre Kunden kaputt gemacht haben und es keine Aufsicht gab, müsste es normal noch einen erweiterten Anspruch denen gegenüber geben. Nur mal so am Rande.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 23 April 2024, 15:35:29
Hobby Psychologe?

Geld, welches man verloren, verspielt hat - garantiert weil man süchtig war und immer auf den großen Schein und der Glückssträhne gehofft hatte, ist nun mal weg und man plant im jetzt und in der Zukunft damit nicht, sondern man kommt mit dem aus was man dann verdient oder spart.
Wenn man aber nach x-Jahren die Chance hat etwas davon wiederzubekommen, womit man all die Jahre nicht mitgerechnet hatte, dann ist es für die jetzige Lebensplanung ein Bonus oder kalkulierst Du mit Geld, was du nicht hast?
Geld, was ungeplant/unregelmäßig stattfindet, ist halt ein Bonus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 18:17:37
Kostenlos bis 19:02!!

https://www.rnd.de/wirtschaft/showdown-vor-dem-bundesgerichtshof-warum-sportwetten-kunden-womoeglich-bald-ihre-verluste-B4XQ6QZC6VBF3HXZWOT3K2OAL4.html?outputType=valid_amp
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 23 April 2024, 18:44:38
"Dass sie keine deutsche Lizenz erhielten, obwohl sie die Bedingungen erfüllten, sei wiederum nicht ihr Verschulden. Tatsächlich hatten es die deutschen Behörden nicht geschafft, schon vor 2021 eine gerichtsfeste Vergabe der Konzessionen zu regeln.

Die kennen wohl die Bedingungen nicht..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 23 April 2024, 19:10:24
Sollte die Verjährung nun auf 3 Jahre mal vom BGH bestätigt werden sind wohl fast alle Klagen wertlos.

Die LG nehmen wohl nun vermehrt die 3 Jahresfrist an.

Das wird leider noch spannend!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 19:29:47
Genau hör wieder auf Panik zu vertreiben!!!
Was interessiert mich das LG??? Die OLG‘s nehmen 10 Jahre. War am Anfang der Klagen auch so.! Für mich ist das OLG Karlsruhe eines schweres Schwert. 10 Jahre und keine Revision! Es kann nur die 10 Jährige geben!

Und außerdem der Anbieter wollte sich vergleichen :)!!! Der PKF und die RA haben sicherlich schon was mitbekommen das sie jetzt durchziehen. Das war uns allen klar. Ruhe bewahren und Speilfrei bleiben!!! Noch etwas geduldig sein sein!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: pkrnet am 23 April 2024, 19:37:17
Deswegen hat man auch nur eine begrenzte Zeit, seine Verluste einzuklagen. Und wer auf Anraten des Forums wartet und sich erstmal um seine Gesundheit kümmert, was auch parallel geht, der hat verloren.
Da muss man auch schon etwas Biss und Hoffnung haben, sonst landet das Geld sowieso wieder bei den Casinos. Wer keinen Biss hat, sollte auch nicht klagen. 3 Jahresfrist werden die meisten auch durchgesetzt haben, von 10 Jahren war Stand 2021 z.B. wenig zu lesen. Aber das ist für die meisten irrelevant, da viele mit PKF klagen und nur ihr Zubrot benötigen und nichts zu verlieren haben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 23 April 2024, 19:53:41
Na ja politisch gesehen und als kleine Ausschweifungen Frau Brorhilker an der Hand, traue ich Deutschland alles zu. Urteil gegen die bösen illigalen Riesen und auf Grund der drei Jahre kaum Zahlungen für diese.

Ich sage damit nicht dass es so kommt, aber zutrauen würde ich es diesem Land alles.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 23 April 2024, 20:12:32
Genau deswegen habe ich mich für pkf entschieden. Bei 3 jahren bekomme ich bichts wieder.

Bei 10 jahren trotz pkf sehr viel.
Zu verlieren habe ich nichts. Ich kann nur gewinnen.


Achso, bei mir sind es 90% casino
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 23 April 2024, 20:22:46
Fängt schon wieder gut an…
Ist klar es gibt OLG Entscheidungen und jetzt kommt der BGH und sagt nur 3 Jahre. Das würde dann nur für bereits Kläger gelten.

Jungs überlegt doch mal. Die Anbieter verdienen Mrd. Wäre es nicht geil wenn das Geld ins Land zurück kommt?? Wir zahlen unsere Schulden ab, kaufen uns was von dem Geld…Ihr müsst auch mal drum herum schauen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 23 April 2024, 20:33:04
3 Jahre nach der ersten Einzahlung macht jedenfalls keinen Sinn, mal abgesehen von irgendwelchen Klagen. Die Anbieter wussten, dass das was sie tun Illegal ist. Sollte die Entscheidung auf 3 Jahre nach der ersten Einzahlung fallen, wäre das nur ein schützen der Anbieter, da die Bewusst auf die 3 Jahre spekuliert haben, sollte mal was kommen. Es wäre ein Unding. Anbieter täuschen und betrügen uns unwissende über Jahre, können Illegal Geld scheffeln und kommen dann so davon? Ich gehe fest von den 10 Jahren aus, alles andere wäre totaler Bullshit.

In meinem Fall wurde jedenfalls 2 mal der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt, mit dem Hinweis auf den Hinweisbeschluss vom BGH
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 23 April 2024, 20:37:27
Ich hätte dann spätestens Ende 2015 anfangen müssen zu klagen. Wie soll das gehen wenn ich von nichts wusste? funktioniert nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 23 April 2024, 21:07:21
Genau diese Unruhe wollen die Anbieter erreichen. Lasst euch nicht verunsichern und nicht entmutigen.

Am 2 Mai geht es um den Zeitraum 2018. Wenn ich richtig rechne ;) sind das mehr als 3 Jahre ab erster Einzahlung :o ;D

Dazu hat der BGH einen Hinweisbeschluss rausgehauen, indem er sich auf die Seite des Klägers stellt!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 23 April 2024, 21:12:50
@PKRNET

Du schießt heute zum zweiten Mal gegen das Forum, bzw. gegen die Prinzipien des FAGS. Deine Aussagen sind aber aus dem Zusammenhang gerissen. Somit sind sie falsch! Daher bitte ich Dich, die entsprechenden Passagen, die Dir aufstoßen herauszusuchen und noch einmal akribisch zu lesen!

Ich danke Dir!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 April 2024, 22:29:20
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 23 April 2024, 23:31:45
Der ein oder andere pkf ist auch pleite gegangen.

welche?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 23 April 2024, 23:37:06
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/probleme-mit-prozessfinanzierern-legal-tech-unternehmen-insolvent-100.html


Hab den Beitrag gesehen.
Ich habe auch schon festgestellt, dass der ein oder andere Anwalt eine Beteiligung beim pkf hat.

Wenn das komplette Kostenrisiko im Falle einer Insolvenz auf den Spieler liegt, sind die 40-60% Beteiligungen ja aberwitzig.

Da ist die Prozesskostenhilfe wohl immer noch die beste Option, wenn man sich den Prozess nicht leisten kann.

Man stelle sich vor, der BGH entscheidet tatsächlich Verjährung drei Jahre...dann sind die pkf doch allesamt pleite.. unwahrscheinlich, aber ich finde solche Unternehmen ziemlich suspekt und vorallem wenn man dann im Internet liest, dass das Unternehmen erst dann zufrieden ist, wenn der Spieler sein Geld zurück erhält ... Ehrlichkeit sieht anders aus.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 24 April 2024, 00:13:18
§ 199 Abs 1 BGB
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren
1.ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an

Gute Nacht =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 08:00:59
Noch immer keine Absage zum BGH Termin. Bin gespannt, ob diese noch diese Woche kommt.

Nächste Woche wäre echt sehr knapp.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: msgo am 24 April 2024, 10:30:47
Es wäre das Beste wenn der BGH-Prozess stattfindet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 11:07:46
Find ich auch.
Noch besser wäre es, wenn der BGH den Fall vom März schnell ansetzen würde, wenn der Vergleich geplatzt ist.

Dann wären nahezu alles beim BGH geklärt auch die Verjährung.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Muslera am 24 April 2024, 12:43:57
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 April 2024, 12:44:08
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 24 April 2024, 12:46:56
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 April 2024, 12:59:40
Die Beklagte wäre nach dem Hinweisbeschluss für mich ungeschickt wenn sie es absagen würden. Warum? Das Teil steht und bei einem Prozess können sie wenigstens noch ihre Argumente vorbringen. Deshalb glaube ich nicht an eine Absage.

Selbstverständlich werden die Absagen. Welche Argumente? Meine damit echte Argumente.
Der 1. Fall wird 100% stattfinden. Warum sollte der Anbieter sich nochmal medial ins Rampenlicht bringen??? Es geht um lächerliche 12 K. Was wir nicht vergessen dürfen. Beim BGH arbeiten auch nur Menschen. Es gibt Fristen und formale Richtlinien die eingehalten werden müssen.

Die warten auch sicherlich ab was der Anbieter macht. Die Ladungsfrist darf nach meinem Wissen mindestens 1 Woche sein. Ich gehe von einem unverzüglichen Termin aus.

Lieber später die Entscheidung als früh und falsch!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 24 April 2024, 14:22:12
Edit Olli: Link entfernt

Recht interessant zu sehen dass die Anbieter in Ihren Bilanzen Gelder  als Rückstellung für Rechtstreitigkeiten  bilden.

Achtung  die Seite ist eine Zockerseite. Triggergefahr!!!!!!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 24 April 2024, 15:16:37
Muslera das ist bei allen so. Die wenden mehr Kraft auf um noch mehr Klagen zu rekrutieren.
Anwälte dito. Das mit dem nicht nachfragen ist inzwischen auch zum Baustein geworden.

das geht aber auch anders. ich bekomme innerhalb von wenigen stunden, teilweise sogar in minuten immer eine antwort auf meine fragen von meinem anwalt und kann ihn auch jederzeit anrufen. gehört für mich zu einem guten anwalt auf jeden fall dazu. dennoch kann ich nachvollziehen, warum ein PKF nicht will, dass ihn jeder wegen den immer wieder gleichen fragen bombardiert.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 24 April 2024, 15:36:06
Mein Urteil ist von Januar... Habe immernoch kein Geld gesehen. GR sagt "Bleib ruhig, wir sind dran", ansonsten höre ich nichts mehr. Ich denke mir man wartet auf den OLG Termin, aber wie sollte das mein rechtskräftiges Urteil beeinflussen? Ich war so froh als ich gewonnen hatte und das Gericht keine Revision erlaubt hat, und die Gegenseite die Frist für die Nichtzulassungsbeschwerde hat verstreichen lassen. Aber jetzt passiert einfach nichts mehr. GR scheint so überlastet zu sein mit Fällen, dass Sie in jedem Schreiben eingehend erinnern, dass man von Nachfragen absehen solle.

Zwangsvollstreckung ist teilweise mühesam, an Fristen gebunden, etc., und ganz wichtig: Bei Zwangsvollstreckung verdient der Anwalt nicht so viel, weswegen das gerne nach hinten geschoben wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 24 April 2024, 15:44:30
Bezüglich dem 1 Fall am BGH welcher ja durch einem Vergleich auf Eis gelegt wurde, liegt dem BGH aktuell keine Information vor, dass die Verhandlung gescheitert sind ( FYI)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 24 April 2024, 15:51:22
Bezüglich dem 1 Fall am BGH welcher ja durch einem Vergleich auf Eis gelegt wurde, liegt dem BGH aktuell keine Information vor, dass die Verhandlung gescheitert sind ( FYI)

Die verhandeln bis zum 02.05 11.29Uhr und 11.29:30 einigen sie sich und der Termin wird abgesagt. Mir aber eigentlich egal. Auch eine erfolgreiche Verhandlung wäre ein eingeständnis.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 24 April 2024, 15:54:33
Hätte jetzt gesagt ist ein bluff gewesen vom
PKF aber der Artikel vom NDR ist noch online und da wird der BGH zitiert. Die werden auch den Artikel kennen..ob sie es so stehen gelassen hätte…Vlt. wurde verhandelt bis zum 2.5. nichts zu unternehmen!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 24 April 2024, 17:50:08
https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/online-gluecksspiele-verfahren-zu-rueckzahlungsanspruechen-wird-nicht-ausgesetzt/

https://www.cllb.de/online-gluecksspiel/olg-karlsruhe-online-casino-muss-verlust-in-hoehe-von-95-000-euro-erstatten/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Alexx13 am 24 April 2024, 23:14:47
@Speedy im zweiten ist was von Curacao erwähnt, hieß es nicht das man Curacao kaum zur Rückzahlung zur Zeit bekommt?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 24 April 2024, 23:24:09
@Speedy im zweiten ist was von Curacao erwähnt, hieß es nicht das man Curacao kaum zur Rückzahlung zur Zeit bekommt?

Von da Geld zu bekommen kann schwierig werden. Darum geht es mir aber nicht so wirklich. Mich interessiert eher, dass die Gerichte noch die gleiche Einstellung haben und eben die Urteile sprechen mit der Begründung dass die Anbieter keine Lizenz hatten und deshalb Ihr Angebot in DE etc. nicht hätten Anbieten dürfen.

Das hier ist das wichtigste:

Zur Begründung führte das OLG Karlsruhe aus, dass im Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 die Beklagte gegen das Totalverbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verstoßen habe. Obwohl sie nicht über die Erlaubnis verfügte, in Deutschland öffentlich Glücksspiele im Internet zu veranstalten, habe sie dem Kläger von seinem Wohnsitz in Baden-Württemberg aus die Teilnahme an den Online-Glücksspielen ermöglicht.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 16:07:34
Mal eine doofe Frage…warum klagt man gegen Curacao??? Da gibts doch niemals Geld zurück, oder sehe ich das falsch? Und wenn nein, dann habe ich nichts ausser Spesen…klärt mich auf.

Ich hab mir gerade noch eine andere kranke Sache überlegt, Da die Illegalität ja jetzt in aller Munde ist, könnten doch sämtliche Anbieter wieder alles anbieten ohne Lizenz. Denn: der Spieler würfe sich selbst strafbar machen und, weil er von der Illegalität wusste, kann er nicht klagen. Ergo: die Lizenz wàre obsolet, oder nicht? :)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 25 April 2024, 16:22:28
curacao gehört zu niederländischen kolonien und ist damit nicht rechtlich unverwundbar. auch da versuchen anwälte, genau wie bei malta casinos, rechtsmittel einzulegen und exekutionen durchzusetzen. zumindest gibt es dort kein bill55, auch wenn die chancen dadurch aktuell natürlich nicht besser stehen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 17:26:42
Weiss ich alles.
Aber mein Anwalt hat gesagt: vergiss es. Denke noch schlimmere Verbrecher als auf Malta

Daher halte ich eine Klage und einen Anwalt, der Dir dazu ràt, eher für fragwürdig…oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 25 April 2024, 17:34:53
Wie man so schön sagt - abwarten und Tee trinken. Curacao rückt als OC-Oase auch immer mehr in den Fokus und die wollen ihren Glücksspielapparat überarbeiten hinsichtlich Transparenz und Spielerschutz. Ewig werden die sich nicht mit ihrer Bananenlizenz vor der Verantwortung entziehen können.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Eddy am 25 April 2024, 19:00:04
Frage zwischendrin, wie lange dauert es eigentlich bis nach der Verhandlung das Urteil verkündet wird?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 25 April 2024, 19:05:00
Frage zwischendrin, wie lange dauert es eigentlich bis nach der Verhandlung das Urteil verkündet wird?


ca 4-5 Wochen
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 25 April 2024, 19:32:49
laut Gesetz, drei Wochen, aber ist eher die Ausnahme ,...

 https://dejure.org/gesetze/ZPO/310.html
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 25 April 2024, 20:08:04
Das stimmt aber nach einem Hinweisbeschluss beim BGH dürfte es hoffentlich schneller gehen…. Egal wie ist die Sachlage klar. Die Anbieter warten mit Absicht damit sie keine Schwäche zeigen..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 25 April 2024, 20:21:04
ich muss nochmal fragen...

Ja, alles illegal ohne Lizenz. Aber wenn jetzt alle davon wissen, dass es illegal ist, kann ich doch ein illegales Angebot wieder starten, weil ja niemand klagen kann...oder nicht?
Es braucht also keine Lizenzvergabe mehr...ausser der Staat geht dann gegen die Anbieter vor. Aber das macht er ja nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Also man schreibt einfach ganz easy in seine AGBs: Der Kunde ist selbst verantwortlich :)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: User2023 am 26 April 2024, 02:38:40
hallo leute,

ich habe einige klagen selbst finanziert und vor gericht gewonnen. unter anderem befindet sich darunter ein anbieter der sich aus dem österreichischen markt zurückgezogen hat.

kann ich dort das geld abschreiben? oder besteht eine chance sobald bill55 gekippt wird...

grüße
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 April 2024, 13:05:10
ich muss nochmal fragen...

Ja, alles illegal ohne Lizenz. Aber wenn jetzt alle davon wissen, dass es illegal ist, kann ich doch ein illegales Angebot wieder starten, weil ja niemand klagen kann...oder nicht?
Es braucht also keine Lizenzvergabe mehr...ausser der Staat geht dann gegen die Anbieter vor. Aber das macht er ja nicht.

Oder habe ich einen Denkfehler?

Also man schreibt einfach ganz easy in seine AGBs: Der Kunde ist selbst verantwortlich :)

so einfach ist das nicht.
Es gibt auch Urteile, die sagen, dass selbst, wenn der Kläger davon gewusst hat ,dass er dennoch seine Kohle wieder bekommt.

Wenn ein Spieler eine OASIS Sperre einrichtet, dann weiß er auch, dass er nicht spielen darf. Aber auch dann bekommt er nach einigen Urteilen sein Geld zurück, wenn er
trotzdem spielen konnte und einen Verlust erlitten hat.

Einer der Gedanken vom Glücksspielstaatsvertrag ist der, den Spieler auch vor sich selbst zu schützen. Nur so wird das mE erreicht.

Zu Mal der Glücksspielanbieter am besten wissen müsste, dass er das Glücksspiel X nicht anbieten darf. Insofern handeln beide "illegal".

Gff. könnte das Verhalten also strafrechtlich relevant sein.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 16:26:00
Keine Absage für den Termin am 2. Mai.
Somit kann man nun echt davon ausgehen, dass die Verhandlung stattfinden wird.

Find ich sehr gut die Entwicklung!
Eine Absage am Montag oder am Dienstag wäre echt unwahrscheinlich.

Dann haben wir bald ein finales Urteil!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 April 2024, 16:58:34
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 26 April 2024, 17:06:11
teilweise werden Termine keine 2 Stunden vorher abgesagt. kommt hin und wieder auch vor, dass "anwaltlich versichert" wird, dass der als "allein bearbeitende Sachbearbeiter" erkrankt ist und die übrigen X Anwälte allesamt verhindert sind, auch wünscht der Mandat ausschließlich eine Vertretung durch den RA X.
zu Mal jetzt auch tatsächlich einige krank sind. ..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 26 April 2024, 17:40:48
Aber es wäre das Verfahren wo die 10 hörige Verjährung keine Rolle spielt oder ?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 26 April 2024, 18:38:21
Aber es wäre das Verfahren wo die 10 hörige Verjährung keine Rolle spielt oder ?

Meines Wissens handelt es sich da um die 10 jährige. Der Verlust stammt aus 2018. Wäre also bei 3 Jahren verjährt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 26 April 2024, 18:41:42
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??

Auf der BGH Seite steht, dass die Verhandlung noch nicht terminiert ist. Du meinst Butterblümchen oder?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 20:42:51
In der Verhandlung am 2 Mai spielt die Verjährung Krone Rolle, da die Klage frühzeitig eingereicht wurde. Sie liegt somit noch in der Frist.

Die andere Klage welche sich wohl noch in Verhandlung befindet wäre sehr wichtig, da es hier um die Verjährung gehen würde.

Laut BGH ist noch kein Termin bestimmt zur Wiederaufnahme
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 26 April 2024, 21:36:24
Sehr gut hoffentlich bleibt das auch so. Wisst ihr was über den anderen Fall was jetzt nun ist? Wird der dann irgendwann doch verschwinden oder wie?? Können ja nicht so lange verhandeln??

Auf der BGH Seite steht, dass die Verhandlung noch nicht terminiert ist. Du meinst Tipsinsklo oder?

Ja genau, wurde ja auch schon kommentiert von Balou. Wollte dir wenigstens antworten. Danke dir!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 26 April 2024, 22:11:00
Mich müsste mal jemand aufklären.. Hier wird ständig über die Verjährung diskutiert, ob 3 oder 10 Jahre. Ich frage mich halt, WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 26 April 2024, 22:40:48
In diesem Prozess am 02.05 geht es hauptsächlich um die Lizenz Frage und diese wurde im Hinweis bereits vom BGH bestätigt, dass die Anbieter keine Lizenz haben.

Wir brauchen dringend einen Fall mit der Verjährung, damit die Berufungen aufhören.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 26 April 2024, 22:50:17
Boah ... diese Spekulierei geht mir sowas von auf den Sack ...

Ehrlich ... wenn Ihr Euch nicht zusammenreißen könnt, dann werde ich diese Threads hier schließen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 26 April 2024, 23:17:29
Boah ... diese Spekulierei geht mir sowas von auf den Sack ...

Ehrlich ... wenn Ihr Euch nicht zusammenreißen könnt, dann werde ich diese Threads hier schließen.

Ich spekuliere nicht. Ich stelle lediglich eine Frage die mich interessiert, da ich die Entscheidungen der LGs und OLGs nachvollziehen möchte! Denn, MEIN Gericht wartet nur auf das BGH, obwohl es bei meinem Gericht nicht um die Lizenzfrage geht, sondern um die Verjährung, die aber , so wie ich das gelesen habe, am 02.05 aber kein Thema ist.

Olli, du musst nicht gleich am Rad drehen, nur weil ich manche Entscheidungen nicht verstehe, sie aber nachvollziehen möchte.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 26 April 2024, 23:32:34
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.

Schweigt ihr euren Suchberater/Therapeut auch an? Stellt ihr dem keine Fragen? Sucht ihr bei dem nicht nach Antworten? Sorry Olli, aber deine Reaktion war etwas daneben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Ilona am 27 April 2024, 00:31:24
Nein! Ollis Reaktion ist nicht daneben. Halt mal die Füße still! Ihr benehmt euch rauschhaft. Übt euch mal in Geduld und wartet ab, was weiter passiert.
LG Ilona
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 27 April 2024, 07:03:40
Eher wie ein kleines kind kurz vor weihnachten. Und das finde ich auch in ordnung.

Die Diskussion hier ist weder feindlich noch sonst irgendwas. Ich lese hier gerade sehr gerne mit
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: wluchten66 am 27 April 2024, 07:14:31
Dito. Wichtiger Thread und absolut hilfreich. Auch wenn sich Dinge wiederholen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Michael12 am 27 April 2024, 07:45:46
Absolut hilfreiche Diskussion hier. Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Spielfrei und wieder Kapital um schuldenfrei zu sein. Das wünsche ich vielen.

Auch wenn ich mich nun komplett unbeliebt mache, finde deine Reaktion auch komplett unangemessen, Olli.

Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.
Klar sollst und darfst du deine Meinung sagen. Aber so aus der Haut zu fahren finde ich komplett unprofessionell.

Die Androhung du würdest hier den Thead schließen kann ich nicht verstehen.
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.
Außerdem kommen auch immer wieder Fragen auf, die durch die Diskussion entstehen.

Ich hoffe du nimmst meinen Post nicht persönlich, sondern gehst professionell damit um. So habe ich dich jedenfalls immer in der Vergangenheit wahrgenommen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 April 2024, 08:44:01
Moin!

Wie wäre es einmal mit dem besagten Blick über den Tellerrand?

Ilona, Rubbel, Olaf und einige andere äußern hier seit Monaten (!) immer wieder... Leute! Kommt mal runter. Ihr seid wie im Rausch.

Dieses wird von den meisten geschickt ausgesessen. Gar nicht drauf reagieren und in ein paar Stunden geht es normal weiter für euch. Es interessiert euch gar nicht. Oder aber ihr beschwert euch. Das wäre hier alles wichtig und ihr hättet das Recht dazu.

Natürlich ist es wichtig, für ganz viele hier von uns. Vielleicht merkt ihr es gar nicht mehr aber es ist immer und immer wieder das gleiche was ihr diskutiert. Immer wieder - oft im Minuten takt - ich glaube, ich weiß, ich nehme an, ich denke... Man kann sich auch mal heiß diskutieren aber doch nicht jeden Tag über viele Monate!

Ihr seid wie Ilona übrigens schon sehr oft angemerkt hat wie im Rausch (Suchtkrankheit - Rausch, ihr wisst was ich meine). Dieses ignoriert ihr einfach oder aber ihr beschwert euch jedesmal, es ist wichtig!

Dieses CB Thema hat auch bei mir mit in die Spielfreiheit geführt, daher unterschreibe ich mit "ja es ist immens wichtig". Aber es nimmt bei euch viel mehr Raum ein als es eigentlich gesund ist. So rein zusteigern über einen so langen Zeitraum, hier ist schon oft das Wort Suchtverlagerung gefallen. Erinnert ihr euch? Das ignoriert ihr zu 100% oder teilt böse aus.

Seit Monaten fragen viele... Leute hier geht es auch um Sucht, unsere Krankheit, unterstützt mal die Neuen welche sich hier dem forum anvertrauen. Oder wenn mal jemand fragt was macht ihr für eure Spielfreiheit? Erzählt doch mal. Denn auch dafür ist dieses forum geschaffen. Da wollen die meisten von euch nichts von hören. Die wollen nur spekulieren, jeden Tag, jede Stunde.

Vielleicht denkt ihr mal drüber nach warum Olaf so reagiert hat. Seit Monaten versuchen hier viele euch mal zu sagen... Hallo ihr seid wie im Rausch, kommt mal runter... Aber ihr ignoriert das seid Monaten. Vllt staut sich sowas auch auf, unter anderem auch bei Olaf.

Erst gestern hatte Olaf ja mal raus gelassen was ihn stört. Ich ärgere mich über EUCH. Erinnert ihr euch noch daran? Reagiert hat da ja nicht wirklich jemand drauf. Leise aussitzen und weiter machen.

Mir persönlich und einigen anderen ist kurz davor übrigens aufgefallen... Ihr lebt hier wie im Rausch euer CB Thema. Immer wieder die sind illegal, unser Geld steht uns zu, das sind Betrüger, wir müssen unser Geld zurück bekommen. Ihr wisst mittlerweile wie das LG, OLG und auch der BGH denken. Zumindest diskutiert ihr so.

Meldet sich ein neuer User hier an und klagt, er hat bei einem illegalen Anbieter gespielt und der zahlt ihm sein Geld aber nicht aus antwortet ihr... Die müssen dir das Geld auszahlen. Du hast gewonnen und dir steht das Geld zu.

Da bin ich sehr nachdenklich geworden. Das beist sich ziemlich und so erfahren wie ihr ja scheinbar alle hier seid bin ich erschrocken über diese antworten. Das deckt sich mit dem wenn viele hier mal predigen, Leute... Kommt mal runter, erzählt doch mal was ihr für eure spiefreiheit aktuell macht... Oder jemand sagt macht mal langsam, ihr seid schon wieder im Rausch. Aber so etwas wollt ihr ja nicht hören.

Das grad geschriebene soll nicht böse klingen, ihr habt da eh eure eingefahrene Meinung. Aber das forum gehört ja nicht nur euch. Und wenn jemand mal Kritik äußert poltert ihr direkt dann lese es doch nicht, lese einen anderen thread, lass uns in Ruhe. Wir alle hier sind suchtkrank und sollten alle miteinander und für den anderen da sein. Rücksichtnahme ist vllt auch so ein Stichwort. Zudem ist spekulieren in Ordnung aber doch nicht Tag und Nacht und immer und immer wieder das gleiche durch kauen. Und wenn Ilona zig Fach schreibt Leute ihr seid schon wieder im Rausch, kommt mal runter... Vielleicht denkt ihr da mal drüber nach... Sie wird es nicht aus Langeweile schreiben oder um euch zu ärgern. Und wenn Olaf über Monate in dem thread nahezu ignoriert wird, dann steht ihm wohl auch zu das ihm iwann mal der Arsch platzt...

Dieser thread ist wichtig, ihr wisst viel, diese Infos sind auch für stille Mitleser wichtig aber das doch bitte im normalen Rahmen. Mal diskutieren, je nach Situation mal mehr und mal weniger. Aber was hier seit Monaten abgeht, ich sage nur wie im  Rausch...

Denkt auch mal an was anderes. Freut euch über eure Spielfreiheit, geht in euch das es auch so bleibt und genießt mal bisschen das Leben. Auch wenn es wichtig für sehr viele ist, ihr ändert eh nichts an dem was kommt, ihr könnt es nicht beeinflussen. Daher denkt auch mal an was anderes, genießt mal den Tag und macht was schönes!

Habt ein schönes Wochenende!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 April 2024, 08:45:28
Zitat
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.

Guten Morgen erst einmal!

Wem ist denn aufgefallen, dass die Spekulationen sehr häufig zu Verunsicherungen geführt haben?
Wem ist geholfen, wenn anstelle von Fakten Spekulationen die Runde machen?

Es hat keiner etwas dagegen, wenn sinnvolle Fragen gestellt und anschließend geklärt werden.

Zitat
WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!

So etwas hier ... was soll das? (Sorry, Speedy!) Wer soll die Frage konkret beantworten? Dies kann hier niemand! Das liegt daran, dass nun mal keiner der Richter hier anwesend ist. Selbst wenn der BGH so oder so entscheidet ... dann können die anderen Gerichte immer noch ihre eigenen Entscheidungen treffen. Was bringt also eine solche Frage ... nur noch mehr Fragen ... oder nicht?

Es gilt von jedem hier zu akzeptieren, dass es nun mal Fragen gibt, auf derren Beantwortung man warten muss! Auch wenn es schwer fällt ...

Zitat
Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.

Gerade in meiner Rolle als Moderator empfinde ich es als meine Pflicht hier einzuschreiten. Wir haben in letzter Zeit so oft darauf hingewiesen, dass das nichts bringt und geht immer munter weiter. Es wird mal kurz durchgeatmet und schon geht die Flut der Beiträge weiter ...
Vielleicht übernimmt mal einer von Euch eine Vorbildfunktion und beendet das Spekulieren?

Zitat
Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.

Für Unsicherheiten habe ich vollstes Verständnis.
Die werden aber nicht gelöst, indem Du das Forum als Informationsquelle Deinem Anwalt gleichsetzt! Hier sitzen Laien!
Auch wenn ich mich wiederhole: Dadurch entstehen weitere Unsicherheiten!

Zitat
Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Genau deshalb gibt es hier diesen Bereich! Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun!

Übt Euch in Geduld! Das wird alles schon ...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 08:48:20
Nein! Ollis Reaktion ist nicht daneben. Halt mal die Füße still! Ihr benehmt euch rauschhaft. Übt euch mal in Geduld und wartet ab, was weiter passiert.
LG Ilona


Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: flute8- am 27 April 2024, 08:56:04
Was nützt uns denn vorab zu wissen, wie die Gerichte entscheiden werden, mit welchen Inhalten sie sich beschäftigen usw.

Ich sage es euch, obwohl ich hier auch ständig lese aus Interesse, kann ich euch als Feedback geben, dass ihr mich mit eurem „Fachwissen“ ziemlich verunsichert. Genau so verunsichert wie ich damals die Verteidigungsschrift des Beklagten laß, dass ich mich strafbar gemacht habe usw. Mit der Verjährungsthematik bin ich erneut verunsichert, mag sein, dass da was dran ist, aber kann ich daran was ändern? Was nützt es mir zu wissen, wenn ich keine Einflussmöglichkeiten habe ausser, dass ich mir mein Kopf zerbreche.

Ich denke, dass wir die Diskussion den Fachleuten lassen sollten, die uns ständig auf dem Laufenden halten. Dass noch zusätzlich zu kommentieren mit halbwissen macht es dann aber auch nicht besser.





Letztlich
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 09:07:30
Zitat
Ja hier wird spekuliert. Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.

Guten Morgen erst einmal!

Wem ist denn aufgefallen, dass die Spekulationen sehr häufig zu Verunsicherungen geführt haben?
Wem ist geholfen, wenn anstelle von Fakten Spekulationen die Runde machen?

Es hat keiner etwas dagegen, wenn sinnvolle Fragen gestellt und anschließend geklärt werden.

Zitat
WARUM warten die Gerichte (LG, OLG) auf das Urteil am 02.05, wo es gar nicht um die Verjährung ( 10 Jahre ) geht, um sich dann nach dem BGH zu richten?! Also geht es doch gar nicht um die Verjährung, sondern nur um die Entscheidung ob das BGH für oder gegen den Kläger entscheidet, wonach sich dann die unteren Gerichte nach richten?!

So etwas hier ... was soll das? (Sorry, Speedy!) Wer soll die Frage konkret beantworten? Dies kann hier niemand! Das liegt daran, dass nun mal keiner der Richter hier anwesend ist. Selbst wenn der BGH so oder so entscheidet ... dann können die anderen Gerichte immer noch ihre eigenen Entscheidungen treffen. Was bringt also eine solche Frage ... nur noch mehr Fragen ... oder nicht?

Es gilt von jedem hier zu akzeptieren, dass es nun mal Fragen gibt, auf derren Beantwortung man warten muss! Auch wenn es schwer fällt ...

Zitat
Gerade in deiner Rolle als Moderator und Vorbildfunktion.

Gerade in meiner Rolle als Moderator empfinde ich es als meine Pflicht hier einzuschreiten. Wir haben in letzter Zeit so oft darauf hingewiesen, dass das nichts bringt und geht immer munter weiter. Es wird mal kurz durchgeatmet und schon geht die Flut der Beiträge weiter ...
Vielleicht übernimmt mal einer von Euch eine Vorbildfunktion und beendet das Spekulieren?

Zitat
Aber weil einfach Unsicherheiten bestehen.
Klar kann man auch seinen Anwalt fragen, aber den mal ans Telefon zu bekommen ist nicht so einfach wie einige sich evtl. vorstellen.

Für Unsicherheiten habe ich vollstes Verständnis.
Die werden aber nicht gelöst, indem Du das Forum als Informationsquelle Deinem Anwalt gleichsetzt! Hier sitzen Laien!
Auch wenn ich mich wiederhole: Dadurch entstehen weitere Unsicherheiten!

Zitat
Es geht hier bei vielen um Existenzen. Die Rückzahlungen würden für viele ein neues Leben bedeutet.
Genau deshalb gibt es hier diesen Bereich! Das Eine hat aber mit dem Anderen nichts zu tun!

Übt Euch in Geduld! Das wird alles schon ...


Alles gut. Ich setze mich mal zu den stillen mitlesern
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 27 April 2024, 09:29:26
Finde ich auch alles übertrieben.

Dann warten wir nun erstmal den Termin am Donnerstag hab.

Schönes Wochenende an alle!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 09:44:54
Zitat
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.
Richtig, doch die Threads, die dem zitierten Kriterium entsprechen, werden von den Teilnehmern hier gekonnt ignoriert.
In diesem Thread tauscht keiner 'Erfahrungen' aus, sondern es wird nur wild spekuliert - das ist ein Unterschied.
Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.
Darüber zu orakeln, was Richter X denkt, hat auch wenig bis gar nichts mit 'Wissen' zu tun.
Über das Thema Sucht an sich schreibt hier jedenfalls keiner.

Als einer der in dem anderen Thread von Olli erwähnten 'Kritiker' muß ich daher sagen... die Einzigen, denen du hier 'Futter gegeben' hast, sind die Protagonisten dieses Threads selbst. Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.
Wenn ich jemandem vor Augen führen will, wie ein Suchtkranker denkt, dann wäre eine einfache Möglichkeit, ihm das nahezubringen, ihn einfach mal diesen Thread lesen zu lassen.
Kurz gesagt: er würde höchstens zu 'Anschauungszwecken' dienen, was eigentlich das Letzte sein sollte, was irgendjemand hier will - mich eingeschlossen.

Daher wundere ich mich über die doch sehr späte, längst überfällige Reaktion der Moderation.
Aber immerhin kam da überhaupt mal was.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 27 April 2024, 10:47:55
Es geht um Existenzen? Ihr rechnet wirklich mit dem Geld um euch da auszuhiefen?(50% von euch verspielen es eh wieder)
Keiner hier, hat erwähnt wie er es alleine rausschafft. (Was wäre gebe es die Möglichkeit nicht)
Also ich begebe mich nicht in Warteposition und warte auf dass Geld BEVOR ich wieder zu leben beginne.
Ihr könnt jetzt sowieso nichts tun. Und ich frage mich,....was ist euer Lebensinhalt?
"Schexxx doch bitte innerlich auf das Geld, und ....ups.....irgendwann freut ihr euch darüber. Aber lasst euer Leben doch nicht so sehr von diesem Thema lenken.

Danke Olli.

Ps: ein Forum für Spielsuchtkranke, gut und streng geführt, richtig so.
Empfehle "guru" für wilde Spekulationen

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 10:52:29
Zitat
Ich bin doch hier im Forum-glücksspielsucht, oder? Ein Forum ist für mich eine Plattform wo man sich austauscht, Fragen stellt um ggf. Hilfe durch wissen oder Erfahrungen zu erhalten.
Richtig, doch die Threads, die dem zitierten Kriterium entsprechen, werden von den Teilnehmern hier gekonnt ignoriert.
In diesem Thread tauscht keiner 'Erfahrungen' aus, sondern es wird nur wild spekuliert - das ist ein Unterschied.
Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.
Darüber zu orakeln, was Richter X denkt, hat auch wenig bis gar nichts mit 'Wissen' zu tun.
Über das Thema Sucht an sich schreibt hier jedenfalls keiner.

Als einer der in dem anderen Thread von Olli erwähnten 'Kritiker' muß ich daher sagen... die Einzigen, denen du hier 'Futter gegeben' hast, sind die Protagonisten dieses Threads selbst. Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.
Wenn ich jemandem vor Augen führen will, wie ein Suchtkranker denkt, dann wäre eine einfache Möglichkeit, ihm das nahezubringen, ihn einfach mal diesen Thread lesen zu lassen.
Kurz gesagt: er würde höchstens zu 'Anschauungszwecken' dienen, was eigentlich das Letzte sein sollte, was irgendjemand hier will - mich eingeschlossen.

Daher wundere ich mich über die doch sehr späte, längst überfällige Reaktion der Moderation.
Aber immerhin kam da überhaupt mal was.

Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen', gekünstelte Entrüstung, Tunnelblick, Uneinsichtigkeit, Intoleranz, Drama, weißes Rittertum, und teilweise schon echt skurrile 'Rechtfertigungen' für die Existenz dieses Threads und die Beteiligung daran.

Liebe User, bitte sofort alles abstellen und normal denken.

Dass man durch Austausch, Erfahrungen und Diskussionen eine andere Sichtweise auf all das bekommen kann wird hier nicht gesehen. Auch wird hier nicht gesehen, dass das schreiben für den ein oder anderen User eine Art Befreiung ist. Es wird gesagt, dass hier keiner über Sucht spricht?! Ich bin im BGH Urteil Thread und nicht im Spielsucht Thread und bin der Meinung, dass man dann auch alles zu dem Thema schreiben sollte.

Und Fragen zu stellen, die ohne Spekulationen gar nicht beantwortet werden können, hilft auch keinem.

soviel zum Thema Orakel. Du weißt also, dass keiner auf diese Fragen antworten kann? Hier gibt es User, die sich mit dem Richter unterhalten haben.

Wenn jeder seine Erfahrungen und Informationen für sich behält, dann besteht das Forum nur noch aus der SHG!

Ich habe fertig. ;)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 10:54:47
Es geht um Existenzen? Ihr rechnet wirklich mit dem Geld um euch da auszuhiefen?(50% von euch verspielen es eh wieder)
Keiner hier, hat erwähnt wie er es alleine rausschafft. (Was wäre gebe es die Möglichkeit nicht)
Also ich begebe mich nicht in Warteposition und warte auf dass Geld BEVOR ich wieder zu leben beginne.
Ihr könnt jetzt sowieso nichts tun. Und ich frage mich,....was ist euer Lebensinhalt?
"Schexxx doch bitte innerlich auf das Geld, und ....ups.....irgendwann freut ihr euch darüber. Aber lasst euer Leben doch nicht so sehr von diesem Thema lenken.

Danke Olli.

Ps: ein Forum für Spielsuchtkranke, gut und streng geführt, richtig so.
Empfehle "guru" für wilde Spekulationen

(50% von euch verspielen es eh wieder)
bravo, Therapeut wirst du in diesem Leben nicht mehr. Bissl überlegen was du da von dir gibst

Nach dem Motto: lasst es alles, ihr seid eh zu dumm
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 11:01:00
Was für eine andere Sichtweise soll man durch Spekulationen bekommen?
Wenn mal wirklich einer sagt "Man könnte das als neutraler Beobachter auch anders sehen", wird er beschimpft, als 'Panikmacher' bezeichnet, oder gar der 'Gegenseite' zugeordnet.
Soviel also zu 'sachlicher Diskussion'.

Ja, bisher konnte keiner diese Fragen beantworten - auf 49 Seiten nicht. Ist auch gar nicht möglich, denn dazu bräuchte er eine Glaskugel. Was soll da also auf Seite 50 noch kommen?

Und was wäre so schlimm daran, wenn das hier nur noch 'aus SHG' bestünde? Genau das ist doch der Sinn und Zweck.
Und es ist das Einzige, bei dem wir wirklich etwas erreichen können, die einzige 'Hilfe', die wir wirklich geben können - jeder Einzelne von uns.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Substi13 am 27 April 2024, 11:06:18
@speedy
Ich habe sehr gut überlegt.
Therapeut nein danke.
Wenn du "dumm" da rausliest, ist es deine Einschätzung, nicht meine.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: pkrnet am 27 April 2024, 11:09:35
Wenn ihr so um eure Existenzen fürchtet, dann hättet ihr auch selbst (mit PKH) ohne PKF klagen sollen. Denn es zählt jeder Euro. Warum einem PKF 40% abdrücken?
Angenommen es gibt Leute die haben 30.000 Euro Schulden und verdienen 2000 Euro im Monat, müssen davon noch Miete, Lebensmittel usw. alles einkaufen. Ist doch logisch, dass viele nicht ruhig bleiben können. Die Zeit rennt, sondertilgen geht nicht und jünger werden die meisten von uns auch nicht. Darum ist es auch wichtig, dass man guten Kontakt zu seinem Anwalt hat. Wer seinem Anwalt keine Fragen stellen kann und dieser nur "??" im Kopf hat, der hat den Falschen.

Meiner Meinung nach war es dann auch euer Fehler mit einem PKF die Sache anzugehen. Denn ohne könntet ihr euch vielleicht vernünftig vergleichen, anstatt wie ein bissiger Hund die Sache bis zum BGH zu bringen. Bei einem PKF der 40% nimmt , sich noch zu vergleichen - da bleibt ja kaum noch was übrig.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 11:16:29
Wenn ihr so um eure Existenzen fürchtet, dann hättet ihr auch selbst (mit PKH) ohne PKF klagen sollen. Denn es zählt jeder Euro. Warum einem PKF 40% abdrücken?
Angenommen es gibt Leute die haben 30.000 Euro Schulden und verdienen 2000 Euro im Monat, müssen davon noch Miete, Lebensmittel usw. alles einkaufen. Ist doch logisch, dass viele nicht ruhig bleiben können. Die Zeit rennt, sondertilgen geht nicht und jünger werden die meisten von uns auch nicht. Darum ist es auch wichtig, dass man guten Kontakt zu seinem Anwalt hat. Wer seinem Anwalt keine Fragen stellen kann und dieser nur "??" im Kopf hat, der hat den Falschen.

Meiner Meinung nach war es dann auch euer Fehler mit einem PKF die Sache anzugehen. Denn ohne könntet ihr euch vielleicht vernünftig vergleichen, anstatt wie ein bissiger Hund die Sache bis zum BGH zu bringen. Bei einem PKF der 40% nimmt , sich noch zu vergleichen - da bleibt ja kaum noch was übrig.

rechne dir mal die Gerichts und Anwaltskosten bei einen Streitwert von 510k aus =) da komme ich bei über 3 Instanzen auf ca. 132.440,89 kosten, sollte ich verlieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 April 2024, 11:42:37
Speddy du kämpfst hier ja grad richtig. Aber was bringt es dir?

Du schreibst von über 500k...

Du möchtest trotz der Summe aber kein Wort von "was tue ich persönlich jeden Tag dafür spielfrei zu bleiben" hören. Du schreibst ja nicht im sucht thread.

Du rechtfertigst dich mit dem Argument "du bist nicht im Sucht thread sondern im bgh thread..." denke bei über 500k mal über diese Aussage nach. Ich denke sich hier auch mit den anderen threads zu befassen könnte nicht zu deinem Nachteil sein...

Du versuchst uns gerade zu erzählen, 24/7 immer und immer wieder über die gleichen Themen zu spekulieren beruhigt dich... Glaubst du das eigentlich selbst?

Deine Aussage heute morgen

"Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht."

zeigt ja schon deutlich wie es in dir aussieht... Du bist seit Monaten wie im Rausch... Es geht nur um spekulieren...

Obwohl du genau weißt das du es Null beeinflussen kannst. Absolut null. Ihr alle im bhg thread nicht. Auch hier im forum wird dir keiner das Geld zurück holen können. Dennoch haltet ihr panisch dran fest, wir müssen weiter Orakeln, es geht um unsere Existenz...

Ihr könnt es nicht beeinflussen. Mach mal bisschen ruhiger. Rausch Verhalten hattest du doch früher schon zur genüge. Wohin dich das geführt hat weißt du selbst.

Genieße das schöne Wetter und denke mal an was anderes... Du kannst es eh nicht beeinflussen!!





Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 11:51:52
Speddy du kämpfst hier ja grad richtig. Aber was bringt es dir?

Du schreibst von über 500k...

Du möchtest trotz der Summe aber kein Wort von "was tue ich persönlich jeden Tag dafür spielfrei zu bleiben" hören. Du schreibst ja nicht im sucht thread.

Du rechtfertigst dich mit dem Argument "du bist nicht im Sucht thread sondern im bgh thread..." denke bei über 500k mal über diese Aussage nach. Ich denke sich hier auch mit den anderen threads zu befassen könnte nicht zu deinem Nachteil sein...

Du versuchst uns gerade zu erzählen, 24/7 immer und immer wieder über die gleichen Themen zu spekulieren beruhigt dich... Glaubst du das eigentlich selbst?

Deine Aussage heute morgen

"Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht."

zeigt ja schon deutlich wie es in dir aussieht... Du bist seit Monaten wie im Rausch... Es geht nur um spekulieren...

Obwohl du genau weißt das du es Null beeinflussen kannst. Absolut null. Ihr alle im bhg thread nicht. Auch hier im forum wird dir keiner das Geld zurück holen können. Dennoch haltet ihr panisch dran fest, wir müssen weiter Orakeln, es geht um unsere Existenz...

Ihr könnt es nicht beeinflussen. Mach mal bisschen ruhiger. Rausch Verhalten hattest du doch früher schon zur genüge. Wohin dich das geführt hat weißt du selbst.

Genieße das schöne Wetter und denke mal an was anderes... Du kannst es eh nicht beeinflussen!!

Ich bin seit über 2 Jahren Spielfrei und habe auch nicht das verlangen wieder zu spielen. Ich Kämpfe auch nicht. Wenn ich noch Probleme mit dem spielen hätte, dann würde ich nicht im BGH Urteil Thread schreiben, sondern in einem Thread der mir hilft Spielfrei zu werden.

Seit Monaten kann auch nicht sein, bin gerade mal ein paar Wochen hier. Aber alles gut. Ich behalte meine Erfahrungen und Informationen für mich, dann fühlt sich keiner durch meine Aussagen auf den Schlips getreten =)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 April 2024, 12:00:12
Ich habe es mal ganz anders gemeint und das weißt du auch.

Dann arbeite in deinem Kopf mal weiter mit deinen Erfahrungen und Informationen. Was bringt es dir? Geld? Nichtmal einen Euro bringt es dir außer das du dich selbst weiterhin verrückt machst.

Schalte mal ab von dem ganzen...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Rubbel am 27 April 2024, 12:02:59
Hallo,
seit ca. 2 Wochen geht's mir körperlich schlecht, und ich habe keine Kraft im Körper, muss aber i'wie schaffen, in die Apotheke zu gehen. Von ca. 9.30 bis vorhin bin ich nur  soweit gekommen, mich anzuziehen - und bin schon wieder total fertig. Deshalb bin ich über den Link in den Musikthread gegangen, um ermunternde Musik zu hören, für den Kreislauf. Irgendwas MUSS helfen.
Dadurch hab ich auch in diesen Thread geguckt u. frage mich: Ist das Runde 5 oder schon Runde 7?

Ich gestehe hierzu:
Zitat
(50% von euch verspielen es eh wieder) bravo, Therapeut wirst du in diesem Leben nicht mehr. Bissl überlegen was du da von dir gibst

Nach dem Motto: lasst es alles, ihr seid eh zu dumm
Gemeint ist: dass ich befürchte, ein großer Teil wird rückfällig werden.

Ich hab das auch schon oft gedacht! Mittlerweile vergleicht Ihr also schon Eure Verlusthöhen. (Wer hat mehr Recht, hier zu schreiben, was er will?)
Was sich hier auch schon länger hindurchzieht, ist: Was glaubt, denkt ... Ihr ...? -DAS ist schon WETTEN-
Ich glaub, ich brauche noch Zeit, bis ich hier evtl. wieder aktiv werden kann oder möchte.

Vielleicht bin ich einfach zu sehr angeschlagen, aber -- ich bitte Euch, nicht für's Forum, für Egowetzerei, für Olli oder sonstwen, NUR FÜR EUCH:
Hört auf damit. Ihr quält Euch. Und Ihr braucht es nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 April 2024, 12:20:36
Moin liebe Rubbel

Ja dieser Rausch ähnliche Zustand 24/7 hilft niemand. Eher das Gegenteil ist der Fall. Eigentlich sollten wir alle wissen was dieser Rausch Zustand mit uns macht bzw gemacht hat.

Ich wünsche dir gute Besserung liebe Rubbel. Wohnst bisschen weit weg, sonst wäre ich schnell zur Apotheke geflitzt für dich. Mein E Scooter hat nur 65km Reichweite. Vielleicht mag Olaf ja helfen mit seinem neuen E-Bike... Das hat mehr Reichweite :)

Gute Besserung 🍀

@olaf

So würde das teure Teil auch mal rauskommen aus deinem kleinen Dorf und sieht mal was von der Welt 😊
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 12:30:28
Ich habe es mal ganz anders gemeint und das weißt du auch.

Dann arbeite in deinem Kopf mal weiter mit deinen Erfahrungen und Informationen. Was bringt es dir? Geld? Nichtmal einen Euro bringt es dir außer das du dich selbst weiterhin verrückt machst.

Schalte mal ab von dem ganzen...

Ach Norddeutsch. Egal was man hier schreibt, es wird grundsätzlich alles in die CB und Geldschublade gesteckt. Dass hier Leute sind, die das Thema spannend finden (unabhängig vom Geld)und sich dafür interessieren wird ignoriert. Das CB Thema wird erst nach Urteilen inreressant. Mich interessieren grundsätzlich erstmal nur erfahrungen und Informationen, die von allen Usern über verschiedene Anwälte gemacht wurden um sich auszutauschen. Nicht wegen dem Geld, sondern weil ich es einfach spannend finde und mich allgemein mit solchen Dingen beschäftige. #binkeinjuristundkeinAnwalt
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 27 April 2024, 12:35:05
Wenn ich jetzt starten würde und permanent 25 km/h fahren würde ... nur 8 Mal aufladen würde, und das im Fahren ... und auf der Autobahn fahren würde ... käme ich morgen Mittag gegen 14 Uhr an ... Rezept abholen ... Notfallapotheke suchen ...
Ne, ne ... dann lieber sollte sich Rubbel das Medikament per Taxi kommen lassen ... aus ihrem Heimatstädtchen ...

Gute Besserung, Rubbel!

Zitat
Mich interessieren grundsätzlich erstmal nur erfahrungen und Informationen, die von allen Usern über verschiedene Anwälte gemacht wurden um sich auszutauschen.

Dann beschränke Dich bitte genau darauf!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Norddeutsch am 27 April 2024, 12:36:28
Nehme es mir bitte nicht krumm aber deine Aussage von vorhin beißt sich ziemlich mit der von heute morgen. Oder etwa nicht? Also geht es doch nicht um Existenzen und Geld? Mir wird das grad zu anstrengend, es führt eh zu keinem Ziel.

Ich gehe mal raus in die Sonne, den Garten, mal durchatmen, Kraft tanken und was produktives schaffen




Nein! Ollis Reaktion ist nicht daneben. Halt mal die Füße still! Ihr benehmt euch rauschhaft. Übt euch mal in Geduld und wartet ab, was weiter passiert.
LG Ilona


Unfassbar, noch so eine freche Reaktion von einem Admin. Ich halte meine Füße nicht still. Wie hier schon jemand erwähnt hat. Es geht hier um Existenzen. Da ist man froh über jedes kleine Detail. IHR solltet man die Füße steillhalten und uns User Duskutieren lassen. Es hilft nämlich manchen sich zu beruhigen, aber soweit denkt ihr nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: TAL am 27 April 2024, 13:11:53
Zitat
Aber alles gut. Ich behalte meine Erfahrungen und Informationen für mich, dann fühlt sich keiner durch meine Aussagen auf den Schlips getreten =)
Ist das ein Versprechen? Wäre schön.

Ich hatte denselben Gedanken wie Norddeutsch. Immer alles Gesagte so 'hindrehen', daß man sich als der 'Ungerecht-Behandelte' darstellen kann. Daß das völlig skurril klingt - und oft  noch zusätzlich im Widerspruch zu vorherigen Aussagen steht, merkt derjenige selbst nichtmal - nur nach 'außen hin'  hat es schon eine Wirkung.
Das meinte ich mit "Nur das zu hören, was man hören will, Dinge zum eigenen Vorteil 'verdrehen..."

Wie Substi schon sagte... du kannst die nächsten Jahre damit verbringen, wie ein Besessener täglich Foren und Internetmeldungen zu lesen, dich mit anderen Betroffenen 'hochschaukeln', in der Hoffnung, dein Verfahren zu gewinnen, weil alles Andere einfach nicht sein darf, oder du kannst unabhängig davon schonmal anfangen, dein Leben neu zu ordnen. Wenn dann etwas kommt, ist es super, wenn nicht, dauert es halt etwas länger, finanziell wieder 'auf die Füße zu kommen'.

Ihr sprecht von 'verlorener Zeit'. Was ist, wenn du am Ende doch verlierst? Dann hast du noch mehr Zeit verloren, bist noch älter - und hast noch immer nichts erreicht, außer 'Aussitzen'.
Willst du bis dahin warten, dich darum zu kümmern?

Alles auf eine Karte zu setzen, ohne 'Backup-Plan' - das ist ganz sicher nicht der einzige Weg, sondern bloß der Einfachere.
Und jeder hier sollte eigentlich sehr gut wissen, daß das nicht die beste Idee ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 April 2024, 16:32:24
Ich habe mir jetzt ewig überlegt etwas zu diesem Aufruhr zu schreiben, es allerdings als sinnlos verworfen.

Olli schließe den Thread, im besten Fall die komplette Cashback Kategorie. So bleibt mir wenigstens das arrogante Dasein eines Users erspart. Danke!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 27 April 2024, 16:36:47
Eines was mir wichtig ist möchte ich noch loswerden. Liebe Rubbel ich wünsche dir von ganzem Herzen gute Besserung und komm schnell wieder auf die Beine!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: never8gain am 27 April 2024, 19:22:32
Was wurde ich für meine Meinung gesteinigt das der Cb- Bereich "viel zu viel Aufmerksamkeit" bekommt und meiner Meinung nach am eigentlichen Thema vorbei geht.

Leider beflügelt mich der Gedanke "hab ichs doch gewusst und keiner hat gehört" und -was sehr selten vorkommt bei mir- mit einer ziemlichen Portion Schadenfreude...

Vieleicht ist ja nun mal der Zeitpunkt gekommen diese ganze "Cashbacksache" zu überdenken ob man das nicht anders lösen kann, Outsourcing geht glaub ich nicht soweit ich mich erinnere aber da ist auch nicht meine Aufgabe mir darüber Gedanken zu machen was ich dennoch tue, so bin ich halt,..

Es freut mich sehr zu sehen das auch einem Olli mal der Kragen geplatzt ist, denn DAS macht Ihn endlich mal wieder menschlicher und zeigt das er nicht ganz so abgehoben ist wie er oft den Eindruck macht und viele denken, aber es ebend nicht aussprechen und auch hier lange lange Zeit eine Scheinwelt "gelebt" wurde was gerade für Suchtkranke Menschen der falsche Weg ist

Nun bin ich wieder da und bin wieder derjenige der es macht, aber was solls, das ist scheinbar mein täglich Brot...
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 27 April 2024, 20:13:37
Ich kann Speedy total verstehen! Möchte ich nur mal erwähnen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 21:10:07
 ;D ;D ;D ;D ;D ;D es ist schon lustig zu sehen, wie viele sich zu dem Thema CB und Geld äußern, obwohl das gar nicht das Thema war. Macht euch ein eigenes Bild und blubbert nicht alles nach. Hauptsache irgendwas schreiben :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 27 April 2024, 21:14:57
Ich habe mir jetzt ewig überlegt etwas zu diesem Aufruhr zu schreiben, es allerdings als sinnlos verworfen.

Olli schließe den Thread, im besten Fall die komplette Cashback Kategorie. So bleibt mir wenigstens das arrogante Dasein eines Users erspart. Danke!

Du hättest deinen ersten Satz mal in Taten umsetzen sollen. Wirfst einem Arroganz an den Kopf ohne jegliche Begründung. Dein letzter Satz ist Arrogant, nur mal so..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 13:36:36
Im Verfahren I ZR 90/23 ist nunmehr Termin zur Hauptverhandlung auf den 27. Juni 2024 - 12.00 Uhr anberaumt.

Das war der Termin der nun wieder verhandelt werden muss. Hier kommt die Verjährung ins Spiel.

Fyi
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 06 Mai 2024, 13:41:33
Der Anbieter wird wahrscheinlich jetzt darauf drängen den Verfahren auszusetzen mit Hinweis auf EugH Vorlagen. Bin mal gespannt wie BGH darauf reagieren wird
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 14:11:27
Alleine das der BGH ein Termin ansetzt ist ein sehr gutes Zeichen würde ich behaupten. Warum jetzt noch die OLG‘s warten kann ich nicht verstehen. Die können jetzt auch Hinweisbeschlüsse raushauen. Nach dem Urteil ist es eh erledigt..
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 14:33:38
Gut das der Termin nun erstmal steht und das Verfahren weiter gehen kann.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 06 Mai 2024, 14:38:10
Aber auch dieser Termin kann doch wieder zurück genommen werden oder sehe ich das falsch. Wenn die Gegenseite das OLG Urteil akzeptiert, kann der BGH doch wieder nur einen Beschluss verfassen.... Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege....
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 06 Mai 2024, 14:41:23
In diesen Fall kann nur der Spieler  die Revision zurückziehen. Man muss aber sagen dass her ein Startup die Forderung aufgekauft hat. Also ist hier nicht der Spieler Kläger sondern ein auf Rückforderung spezialisierte Startup.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: 8lu88er8lase am 06 Mai 2024, 14:45:31
Also könnte man den "Kläger" mit einer ordentlichen Summe dazu bewegen "zurückzuziehen" - weiß man den. Um welches Startup es dort geht?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 16:16:28
Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 06 Mai 2024, 16:26:30
Wer sich mit dieser Sache beschäftigt muss diesen Fall kennen.

Außerdem leicht bei Google zu finden.

Ich bin froh, dass der Termin nun terminiert wurde und jetzt vom BGH hoffentlich die Verjährung und auch ein klare kannte bezüglich dem Europäischen Gerichtshof gezeigt wird.

Nur der Kläger kann hier zurück ziehen, somit eine gute Ausgangslage für ein Urteil!

Die Anbieter möchten kein Grundsatzurteil, also müssen sie entweder das Portemonnaie weit öffnen um den BGH Termin zu umgehen,  oder auf Aussetzung drängen um weiter auf Zeit zu spielen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 16:39:43
Der Kläger hat hier die Kontrolle und die Firma G….. wird schon wissen was sie tun.

Wenn sie gewinnen werden noch mehr Leute klagen.

Schade das es noch so lange bis zum Termin hin ist.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 16:57:20
Woher stammt eigentlich die Info, dass der Termin am 27.06.2024, 12:00 Uhr angesetzt ist?
Auf der Terminsseite des BGH sind für den 27.06. diverse andere Termine der I. ZR-Kammer diverse andere Verfahren angesetzt. Das Verfahren I ZR 90/23 wird dort weiterhin als "ausgesetzt" geführt.  :o
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:13:31
Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!

Du kannst auch persönlich die Pressestelle des BGH per Mail anschreiben.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 17:25:18
https://www.rnd.de/politik/illegale-sportwetten-muessen-verluste-nachtraeglich-erstattet-werden-BNLI2JGAHNGS5PCFNHDKP24RMU.html?outputType=valid_amp

Alleine die Argumentation vom LG Erfurt ist lächerlich. Ich glaube das sind 2 Paar Schuhe.
Ja klar hätten die eine Erlaubnis kriegen müssen. Aber dann müssten die Anbieter auch sich dran halten. Warum haben die gegen den Glückspielstaatsvertrag verstoßen.
Das spielt uns glaube ich in die Hände. Hätten die sich an die Erlabnisfähigkeit gehalten hätten wir ein Problem.

Vielleicht haben auch die Richter 100 Fach Hebel auf die Glückspielbranche gesetzt. Ist schon ein Unding das sich ein LG das zutraut!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 17:37:58
Und außerdem wenn die wissen würden das sie eine Chance haben würden die, die Traktionsliste ohne Probleme rausrücken!
Warum machen sie so ein Stress drüber.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 17:44:43
Du kannst mir da schon vertrauen. Der Termin steht an diesem Datum!
Na ok, dann warten wir mal ab. Ist ja noch ein ganzes Ende hin.

Bleibt zu hoffen, dass es am Ende auch eine Entscheidung geben wird und das Ganze nicht auch noch ausgesetzt wird.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 17:48:20
Der Termin wird wichtig sein und vor allem die detaillierte Begründung des BGH zur Verjährung und wieso Casino ausgesetzt wird und Sportwetten nicht.

Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.

Sehr schade das wir alle nun noch so lange warten müssen. Bin aber auch froh, dass dieses Verfahren nun terminiert wurde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 17:51:41
Wahrscheinlich keine Aussetzung weil es kein total verbot gegeben hat.
Darauf dürfte es nicht ankommen. Wenn das Landgericht Erfurt schnell genug ist, dann wäre ein EuGH Verfahren auch zu Sportwetten noch vor einem Verkündungstermin anhängig. Dann könnte der BGH statt einem Urteil auch die schlichte Aussetzung mit Verweis auf den EuGH im Verkündungstermin verkünden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:03:03
Korrekt allerdings hat der BGH sich im Hinweisbeschluss klar bekannt, dass der Europäischen Gerichtshof nicht kontaktiert werden muss.

Ich bin gespannt, ob die nun durch das LG Erfurt einknicken. Das wäre echt sehr bitter!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:06:44
Der BGH muss nicht einknicken. Er kann ja bei seiner Auffassung bleiben und trotzdem aussetzen. Allerdings kann er so den schwarzen Peter dem LG Erfurt zuweisen und sagen "es ist ein EuGH Verfahren anhängig, welches relevant für die Entscheidung ist". Dann wird ausgesetzt, ohne dass der BGH seine eigene Argumentation nochmal umwerfen muss.  ;)

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 18:07:50
Wer sagt den das trotz Aussetzung kein Geld fließt? Die Klagen sind einfach zu viel geworden. Die Anbieter hätten danach das gleiche Problem nicht auf einmal zu zahlen.

Ich bin immer noch sehr optimistisch.
8% Zinsen + Rückforderungen sind schon eine Hausnummer. Wie gesagt der BGH hat sich sehr ausführlich mit der Thematik auseinander gesetzt. Mag ja sein das die grundsätzlich eine Erlaubnis erteilt bekommen sollen aber so war es nicht erlaubnisfähig von vornherein nicht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:09:34
Und wenn ich das hier richtig verstehe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-plant-vorlage-zum-eugh-in-mehreren-verfahren-lg-erfurt-8-o-392-23-und-8-o-1125-23-226216.html

dann wäre dieses Vorgehen noch nicht einmal außergewöhnlich: BGH ist einer festen Meinung und will dem EuGH nicht vorlegen, ein niedrigeres Gericht macht die Vorlage und der EuGH kippt dann den BGH.
Es bleibt also spannend.  8)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:11:36
Das wäre meiner Meinung nach auch ein einknicken, wenn man selbst der Meinung ist und das noch schriftlich verfasst. Alle anderen LG Haben sich auch klar bekannt kein Europäischen Gerichtshof zu kontaktieren.

Die Anbieter haben die Strategie nicht geändert. Bei mir wurde Berufung eingelegt, dabei hat das zuständige OLG sich klar bekannt.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 18:21:50
Wie im Artikel steht für neue Kläger wird es schwerer, weil durch eine Aussetzung die Verjährung nicht gehemmt wird. Selbstverständlich legen die Berufung ein. 2-3. K ans Gericht zahlen und dir Zahlung verschieben…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 18:25:28
Und wenn ich das hier richtig verstehe:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-gluecksspiel-lg-erfurt-plant-vorlage-zum-eugh-in-mehreren-verfahren-lg-erfurt-8-o-392-23-und-8-o-1125-23-226216.html

dann wäre dieses Vorgehen noch nicht einmal außergewöhnlich: BGH ist einer festen Meinung und will dem EuGH nicht vorlegen, ein niedrigeres Gericht macht die Vorlage und der EuGH kippt dann den BGH.
Es bleibt also spannend.  8)

Meiner Meinung nach werden mit der EuGH-Vorlage irgendwelche Dinge konstruiert, um den Apparat am laufen zu halten/beschäftigen.
Für mich sind das alles Pseudo/Schein-Argumente, wenn man sich das mal alles genau durchliest - alles etwas inszeniert wirkend.

Allein das:
"Das bedeutet, dass das LG Erfurt zumindest einmal in Betracht zieht, dass das Vorlageverfahren aus Malta möglicherweise in einer Form konstruiert ist, dass es als Vorlagefrage an den EuGH gegebenenfalls nicht zulässig sein könnte. Im Ergebnis würde es dann keine klärende Entscheidung geben..."
Muss es das denn?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:28:16
Meiner Meinung nach werden mit der EuGH-Vorlage irgendwelche Dinge konstruiert, um den Apparat am laufen zu halten/beschäftigen.
Für mich sind das alles Pseudo-Argumente, wenn man sich das mal alles genau durchliest.
Inwiefern? Konstruiert bzw. Pseudo-Argumente seitens des LG Erfurt oder des Anwalts?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 18:31:14
Vom LG Erfurt meiner Meinung nach...

Die haben sich wohl "zu sehr" mit der Thematik auseinandergesetzt...^^
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kaffeesatzleser am 06 Mai 2024, 18:35:06
Vom LG Erfurt meiner Meinung nach...
Das kann natürlich sein. Rechtsanwalt Grunow schreibt ja in seinem Artikel auch, dass er es auch für eher dünn hält, wie das LG Erfurt seine Begründung gibt. Dabei eben genau aus dem Grund, da je alle anderen Gerichts sich umfassend mit den bisherigen EuGH-Entscheidungen auseinandergesetzt haben, nur das LG Erfurt irgendwie nicht. Aber gut, da muss man vermutlich wohl abwarten, was dann wirklich im Beschluss zur endgültigen Abgabe an den EuGH drin steht.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 06 Mai 2024, 18:50:30
Hallo , ich hätte mal eine Frage , bekomme ich eine Sonderverhandlung ? Ich habe beim Anbieter mit den Jahreszahlen nur live Eckbälle , Lotto 
und wann in welcher Minute was passiert   gespielt  , natürlich 1000 Euro nicht eingehalten und Verlinkung auf Slots . Alles was Verboten war und
für was es keine Lizenz gegeben hätte ,  . In knapp 2 Jahren über 100.000 Euro NUR auf Verbotene Wetten . Mann kann ja sagen , wir armen
Anbieter hätten eine Lizenz bekommen müssen aber dann hätten die sich auch an unsere Gesetze halten müssen. Kein Unternehmen bekommt in
Deutschland eine Lizenz - Konzession   wenn er die Gesetze nicht einhält . Besteht hier nicht ein  Unterschied  wenn ein Anbieter Ausschließlich
nur Verbotene Wetten einen Spieler angeboten hat? Sonderverhandlung war ein Scherz bevor es hier wieder ab geht   ;)



Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:56:41
Kurz und knapp kein unterschied!

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Balou2024 am 06 Mai 2024, 18:59:33
Edit Olli: Link zur schädlichen Seite gelöscht
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 19:01:37
Sollte der von Balou angesprochene Termin vom BGH wirklich gesetzt sein ist es durchaus vorstellbar dass der BGH trotz der Vorlage nach Luxemburg die Verfahren nicht aussetzt.
Auch seitens der Kanzleien wird das nicht einfach so hingenommen werden.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 19:07:07
Edit Olli: Link zur schädlichen Seite gelöscht
Einer der Staranwälte des roten Riesen. Überraschung dass er so argumentiert.😁
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 06 Mai 2024, 19:09:38
Wenn ein Verfahren beim EuGH liegt wird der BGH immer das Verfahren für „eine gute“ Zusammenarbeit aussetzen. D.h. das es nicht falsch liegt sondern aus „Loyalität“ und der EuGH dem BGH übersteht aber die Nationalen Gerichte selbst entscheiden können. Man merkt wie sehr die Kanzlein bemüht ist Zeit zu gewinnen.

Immer die Ruhe bewahren. Der BGH hat klar gestellt. Es war überhaupt nicht mal erlaubnisfähig!

Die Casinofälle wurden ausgesetzt, weil es ein Verfahren gibt.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: altobelli am 06 Mai 2024, 19:10:20
Ehrlich gesagt find ich die Begründung, warum Erfurt dies zum Eugh gibt, schlüssig. Wer sagt das es nicht auf mal ein Anbieter gemacht hätte und dann?
Das BGH und auch mein Gericht haben ja gesagt das sie es mit EU-VO konform halten. Erfurt hat halt noch ein paar Fragezeichen, was auch legitim ist.
So wie die Begründung bei anwalt.de zu lesen ist, würden sie ja mit dem BGH mitgehen.
Find es am Ende eher positiv also, vor allem kann die erheblich Zeit einsparen.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Hans1 am 06 Mai 2024, 19:36:30
es ist zumindest positiv, dass erfurt erkannt hat, dass es sich bei EuGH C-440/23 um ein scheinverfahren handelt und diesen hinweis nochmal direkt an den EuGH weiter gibt. da läuft nämlich überhaupt nichts gutes.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Fury am 06 Mai 2024, 19:41:47
Nachdem das eh schon jeder erkannt hat, kann man damit natürlich nun andersrum bzw. in eigener Sache argumentieren... ::)

Alles fadenscheinig...

Auf so einem Niveau wird halt mit anderen Bandagen/Mitteln gekämpft und Gerissenheit hilft hier natürlich weiter.

Kann aber auch sein, dass ich Gespenster sehe... ;D
Aber man sollte sowas immer mit einkalkulieren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 06 Mai 2024, 20:00:29
ist das am 27.06 der Fall wo gemunkelt wurde, dass der Kläger die Revision am 3. März zurückziehen wollte?
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 06 Mai 2024, 20:57:10
Wenn der Olaf tausend Male darauf hinweist, dass eine bekannte schädliche Seite hier nicht verlinkt werden soll, gilt die Tausendergrenze dann nur je Monat oder für immer?

Ob das der EuGH beantworten kann? Oder der BGH?

Hmm ... ich weiss das nicht ... allerdings schmeckt es mir nicht, wie jemand ganz bewusst für sich Risiken eingeht und noch dazu hier im Forum dazu verführt diese Seite zu öffnen.

Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 06 Mai 2024, 21:30:16
Häh... natürlich ist das ein sehr großer Unterschied, ob ein Anbieter nur keine Lizenz hatte oder Wetten angeboten hat, die gar nicht erlaubnisfähig gewesen sind und waren.

Viele Livewetten sind und waren illegal und hierfür gibt es und gab es keine Lizenz. Dass das den Anbietern völlig egal ist, lässt sich eher dadurch erklären, dass sich dadurch einfach zu viel Geld verdienen lässt.

Jede illegale Wette lässt sich meines Erachtens rückabwickeln.

Das ist ein sehr großer Unterschied, ob mit beantragter, aber nicht erteilter Lizenz, mit Lizenz oder ohne Lizenz Wetten angeboten worden sind und Wetten, die nicht erlaubnisfähig sind.
https://akh-h.de/news/aktuelles-urteil-geld-zurueck-nach-livewette-im-wettbuero/
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 06 Mai 2024, 22:29:03
Hallo Ive,
so ist es. Selbst wenn die Kollegen damals eine Lizenz erhalten hätten wären viele Wetten illegal gewesen. Ich habe natürlich keine Statistik aber ich bin mir sicher dass die meisten Wetter auf Live Wetten waren.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: glüstv 2021 am 07 Mai 2024, 14:38:04
Hallo  ISTVOELLIGEGAL , also ich bin auch der Meinung das es ein Unterschied macht , da ich ausschließlich auf Live Ecken
in welcher Minute passiert was und Lotto gespielt habe und dabei über 100.000 Euro in knapp 2 Jahren verloren , mit Lizenz wäre
es nicht passiert .Woher weiß Balou 2024 das es keinen Unterschied macht ? 
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: RoHi1234 am 07 Mai 2024, 14:43:24
Hier weiß keiner irgendwas😂
Alles Spekulatius
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 15:43:00
Hier weiß keiner irgendwas😂
Alles Spekulatius
Bei aller Aufregung, sollten wir aber nicht vergessen,dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat! “
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Istvoelligegal am 07 Mai 2024, 15:46:13
Hallo  ISTVOELLIGEGAL , also ich bin auch der Meinung das es ein Unterschied macht , da ich ausschließlich auf Live Ecken
in welcher Minute passiert was und Lotto gespielt habe und dabei über 100.000 Euro in knapp 2 Jahren verloren , mit Lizenz wäre
es nicht passiert .Woher weiß Balou 2024 das es keinen Unterschied macht ?

Keine Ahnung. Der alte Glücksspielstaatsvertrag war noch viel restriktiver, was Livewetten anbelangt.

Immerhin bei Ecken haben die meisten Glücksspielanbieter festgestellt, dass diese tatsächlich auch nicht mit Lizenz nicht angeboten werden dürfen.
Die Über-/Unter-Tor Geschichte, vielleicht werden diese auch bald nicht mehr angeboten, wenn viele Leute das rückabwickeln.

Allein, daß Ecken nicht mehr angeboten werden, wie auch Karten, zeigt doch, dass die genau wissen, dass ein solcher Vertrag unwirksam
wäre.
Gleicher Effekt, wie bei den Online Casinos. .
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: kotek123 am 07 Mai 2024, 15:56:54
Es gab zu dem GlüStV 2012 Gesetz auch eine von Ländern herausgebrauchte Erläuterungsteil, wo alles nochmal ausführlich erklärt wurde und es gab sogar eine LIste welche Wetten angeboten werden dürfen. Dass kein der Anbieter sich an dieses Gesetz und Erläuterungen orientiert hat, ist mittlerweile klar. Es wäre erbärmlich für ein Rechtstaat, wenn EuGH jetzt sagt,  die Anbieter hätten eine Lizenz bekommen müssen. Dass die Anbieter aber  kaum die Gesetze beachtet haben (wie z.b. offensichtlich verbotene Wetten angeboten, Einsatzlimit usw) sei unbeachtlich. Das wäre ein Schlag ins Gesicht. Ich habe so ein Gefühl dass EuGH oft nicht verbraucherfreundlich entscheidet.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Zocker am 07 Mai 2024, 16:06:43
Quatsch das der EuGH nicht Verbraucherfrreundlich urteilt. Letztes Jahr Diesel Thermofenster Urteil! Der BGH hatte 2.000 Klagen ausgesetzt, weil es auf eine Entscheidung gewartet hat. Der EuGH hat geurteilt das es Schadensersatz geben kann das Nationale Gerichte entscheiden. Der BGH hat darauf hin 5-15% vom Kaufpreis angesehen!

Natürlich muss immer die „goldene Mitte“ genommen werden sonst verjagt man die Konzerne…
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 16:27:59
Freundlich hin oder her, hier geht's in erster Linie darum ob das Land D Europa-konform in seinen Entscheidungen war. War es das ist der BGH wieder Chef im Ring. Hoffe mal nicht dass viele Richter gerne Urlaub auf Malta machen.😁
Achtung dieser Satz war Ironie oder ist als Scherz zu verstehen...!!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Olli am 07 Mai 2024, 17:21:30
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 07 Mai 2024, 20:05:46
Quatsch! Al Bundy war Schuhverkäufer!
Nicht nur😂😂
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Kläger2021 am 08 Mai 2024, 10:36:43
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einem renommierten Anwalt, der sich seit Jahren in diesem Fall Kreis spezialisiert hat. Er hat mir mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof die Verfahren mit aller Wahrscheinlichkeit nicht aussetzen wird, Weil der Bundesgerichtshof ganz klar der Auffassung ist, dass hier kein Verstoß gegen das Unionsrecht vorliegt. Der Beschluss von März soll mehr oder weniger das eigentliche Urteil darstellen. Weil die Anbieter jedoch immer wieder die Revision zurückgezogen haben, konnte sich der Bundesgerichtshof nie dazu äußern. Der EuGH, Habe bereits auch in den Entscheidungen in den letzten Jahren klar zum Ausdruck gebracht, dass es den Mitgliedstaaten freisteht, selbst im Bereich des Glücksspielsektors zu entscheiden, weil Glücksspiele besondere Gefahren beherbergen.
Der Anwalt meinte weiterhin erst, wenn tatsächlich der Gerichtshof der europäischen Union eine Entscheidung für die Anbieter treffen sollte, was der Anwalt im übrigen für sehr unwahrscheinlich hält, dann würde der BGH überlegen, seine Rechtsauffassung anzupassen. Bis zu der Entscheidung des Gerichtshofes der europäischen Union sollen aber keine Verfahren ausgesetzt werden und es gilt die höchst richterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom März 2024, so der Anwalt.

Ob es stimmt, bleibt abzuwarten. Unglaubwürdig war es jedoch nicht.

Aus meiner Sicht bedeutet das, dass Spieler die bereits Geklagt haben und sich vielleicht im Berufungsverfahren befinden, sehr gute Chancen haben, ein rechtskräftiges Urteil zu erhalten, weil der Bundesgerichtshof die Revisionen beziehungsweise die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisen würde.
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: CRS 2024 am 08 Mai 2024, 10:43:08
Ja habe es auch aus einer anwaltlichen Quelle so gehört aber man kann nur leider spekulieren …
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Roy1234 am 08 Mai 2024, 13:01:45
Kläger2021
Schön dann muss ich nichts mehr schreiben.

Gruß Roy
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Speedy am 08 Mai 2024, 16:06:33
https://www.anwalt.de/rechtstipps/online-sportwetten-spieler-bekommt-rund-106-000-euro-zurueck-226408.html

Nach dem lesen könnt ihr euch wieder in die Sonne legen und den Puls schonen =)
Titel: Re: BGH Urteil
Beitrag von: Duffi am 09 Mai 2024, 09:36:01
Nur aus interesse, kann mir einer erklären, wieso bei wetten und casino unterschiede gemacht werden was die Verjährungen betrifft?

Ist dort irgendein unterschied der illegalität, den ich nicht verstehe?