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Guckt mal!!!! PayPal verzichtet auf Geld für Online-Casinospiele

Begonnen von Ilona, 03 Juni 2015, 18:10:52

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@Wluchten66

Da wird auch gegen Ende des Jahres erst was kommen, warten doch selber auf Urteile " haben ja angeblich auch schon was am laufen" müssen aber warten, finde ich komisch.

Alle hängt vom 30.10 ab- da entscheidet es sich wie weiter vorgegangen werden wird....

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Es laufen noch weitere Verfahren. Man braucht halt Geduld.

LG Ilona
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Sollte diese Frist wiederum fruchtlos verstreichen, wird das Verfahren unverzüglich fortgesetzt.

Solch ein nichtssagender Satz....

Frag sie mal nach dem Urteil aus Ulm, mal gucken ob die dann immer noch so ein sch... Schreiben.

Die braucht man dazu nicht fragen - die wissen das alle - nur wird gerne immer das positive, was dem OC und Zahlungsdienstleister hilft, angeführt^^
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Wahrscheinlich ist der 30.10 nur eine momentaufname.
Wenn stuttgart positiv für uns entscheidet wird PP dies anfechten und umgekehrt.

Eine sehr wichtige Momentaufnahme^^

Fakt ist jedoch, das beide Parteien, egal wie es ausgeht, sich vor dem BGH wiederfinden, sofern nicht ein Wunder geschieht aber auch nur dann, wenn die Revision vom OLG vor dem BGH zugelassen wird.

Das OLG kann auch eine Urteil sprechen und die Revision nicht zulassen. Dann ist eine Partei gearscht...
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Zitat von: Vetram am 23 Juli 2020, 12:45:56
Dann hoffen wir dass PP ausgebremst wird

Genau DAS machen gerade alle denn die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!^^
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Ich hatte 10/2016 sehr viele über Paypal abbuchen lassen. Danach Konto aus Ärger geschlossen und neues Konto mit der selben Emailadresse eröffnet. Ist es möglich, mein Geld von damals zurückzuholen? Danke

Die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren endete am 31.12.2019.
Einige Rechtsanwälte mutmaßen zwar, dass diese Verjährungsfrist auf 10 Jahre ausgweitet werden könnte, doch dies müsste gerichtlich erstritten werden.
Dazu müsste man aber erst einmal Borns Urteil abwarten ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

@Olli

Nur der BGH kann die Verjährungsfrist auf 10 Jahre verlängern da nur selbiger die Befugnis dafür hat.
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Ah ... ok ... und danke!

Hieße das dann, dass man mit entsprechender Klage direkt zum BGH geht ohne die vorherigen Instanzen?
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#3659
ZitatIn allen Verfahren vor dem BGH findet ausschließlich eine Rechts– und Verfahrenskontrolle statt. Der Prozessstoff ist der der Vorinstanz, die Parteien können also vor dem BGH keine neuen Tatsachen vortragen. Was also bis zum Abschluss der Vorinstanz nicht vorgetragen worden ist, bleibt auch vor dem BGH unberücksichtigt.

Die vorherigen Instanzen müssen durchlaufen werden.

Wenn sich jeder an den BGH wenden könnte dann bräuchte man keine AG, LG oder OLGs^^
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