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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

Begonnen von Born4Nothing, 21 Januar 2020, 09:43:54

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#213
Werde höchstwahrscheinlich auch kommen, Stuttgart ist nur 30km weit weg. Nachdem es bei mir bisher recht erfreulich verlaufen ist, hoffe ich, dass ich dir damit wenigstens auch ein bisschen den Rücken stärken kann.

Born, einige kurze Infos für Dich:

Es gibt ja ein Urteil aus Wuppertal, bei dem anders als bei Dir zugunsten von PayPal entschieden wurde:
https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4251.0.html

Hier ist der Spieler in die Berufung gegangen.
Am 17.12.2020 findet die mündliche Verhandlung am OLG Düsseldorf statt.

Es wird also spannend, wie sich das OLG Düsseldorf dazu aufstellt.

Tendenziell nicht unbedingt pro Spieler. Denn:
In dem Kreditkartenverfahren, in dem das Landgericht Düsseldorf pro Zahlungsanbieter entschieden hatte, siehe hier

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4111.0.html

war kürzlich am 17.08.2020 mündliche Verhandlung. Der Spieler hat dann die Berufung zurückgezogen, weil die Richter zu erkennen gegeben haben dass sie die Berufung zurückweisen werden.

Und auch in dem Verfahren gegen Skrill war das OLG Düsseldorf auf seiten von Skrill, siehe hier:
https://buse.de/nachrichten/buse-heberer-fromm-gewinnt-fuer-zahlungsdienstleister-skrill/

Wenn Dir also das OLG Stuttgart Recht gibt und das OLG Düsseldorf PayPal, dann geht es auf jeden Fall zum BGH!

Wenn aber das OLG Stuttgart und das OLG Düsseldorf PayPal recht geben, dann dürfte der Weg zum BGH versperrt sein.

Hat das OLG Stuttgart denn schon eine Tendenz erkennen lassen?
Und wie stellst Du Dich auf, wenn die Richter Dir einen Vergleich wie vorschlagen?

#215
Der Kläger in Wuppertal war total unvorbereitet denn

ZitatDer Schaden sei nicht schlüssig, weil der Kläger nicht dargelegt habe, welche Gewinne und Verluste er mit den Spieleinsätzen gemacht habe.

Man kann doch nicht einfach blindlinks klagen wenn man von den Behauptungen nichts unwiderruflich Nachweisen kann!

Zum anderen hat das LG Ulm ja alle Punkte demensprechend, aus meiner Sicht, auch korrekt wiedergegeben und klargestellt sowie alle anderen Punkte aus München widerlegt und das war auch richtig. Auch darf man nicht vergessen, dass sich das OLG Stuttgart auch als verbraucherfreundlichstest OLG in Deutschland tituliert wird und hier steht der Verbraucherschutz - wie vom LG Ulm bereits beschieden an Erster Stelle! Alles andere währe blanker Hohn!

ZitatHat das OLG Stuttgart denn schon eine Tendenz erkennen lassen?
Und wie stellst Du Dich auf, wenn die Richter Dir einen Vergleich wie vorschlagen?

Bisher kam noch kein Schreiben vom OLG

Was für ein Vergleich soll das sein? Bekomme doch schon 9600 EUR + Zinsen....


Was passiert werde ich schon sehen also abwarten und werde mir sicher nicht das Kopfkino geben was passieren könnte, egal ob positiv oder negativ!^^
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Zitat von: ekip61 am 10 September 2020, 17:27:39


Und auch in dem Verfahren gegen Skrill war das OLG Düsseldorf auf seiten von Skrill, siehe hier:
https://buse.de/nachrichten/buse-heberer-fromm-gewinnt-fuer-zahlungsdienstleister-skrill/


@ekip61

ich habe mir mal den genannten Fall im Netz aufgerufen. Ich kann aus dem Urteil nicht herauslesen, dass es sich bei diesem Fall um ein Glücksspielgeschichte handelt. Wie kommt ihr darauf?

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/duisburg/lg_duisburg/j2019/2_O_31_15_Urteil_20190218.html



#218
Stimmt, Gewichtung bemesse ich aber nur dem LG Ulm, der Leitsatzentscheidung vom BGH und diversen anderen Urteilen sämtlicher Gerichte bei sowie dem BVG Berlin-Brandenburg welches die Unzulässigkeit von bet@home bereits bestätigt hat. Urteile die positiv für die Zahlungsdienstleister sind, sind eben so aber es kann nicht rechtens sein, trotz dem eindeutigen Verbot, man ungestraft, und das Jahrelang, damit auch noch durchkommt ohne Konsequenzen für sein handeln zu befürchten.

Selbst jeder Falschparker wird bestraft wenn man erwischt wurde - hier wird man ständig erwischt, egal, einfach weitermachen... das kann es nicht sein.

Was kommt das kommt eben...
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Wer schön wenn es klappen würde aber ein altes Sprichwort:
Vor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.


Ich drücke dir auf alle Fälle die Daumen 💪

ZitatVor Gericht bekommt man keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil.

Wieso!? Hab ich doch auch eins vor dem LG Ulm bekommen womit ich super leben kann^^

"Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen - man weiß nie was man kriegt."

Meine Schachtel Pralinen hat schon dem LG Ulm geschmeckt und sollte auch dem OLG Stuttgart munden^^
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Zitat von: Bastian0307 am 10 September 2020, 20:08:55
Ging aber um Glücksspiel,

Hier die Vorgeschichte zu dem Fall:

https://buse.de/nachrichten/buse-heberer-fromm-gewinnt-fuer-zahlungsdienstleister-skrill/

mich wurndert es nur dass in dem urteil kein wort über das mitwirkungsverbot der zahlungsanbieter gesprochen wird. 

vielmehr erwidert der beklagte die klage in folgenden punkt ab:

Der Beklagte beantragt,

11
                            die Klage abzuweisen.

12
Er ist der Auffassung, die Klage sei bereits unzulässig, da es sich um eine Teilklage handele und nicht erkennbar sei, welche Teilbeträge geltend gemachten würden.

13
Der Klägerin stünden die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, weil sie den Beklagten nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht belehrt habe und sie keine Erlaubnis habe, in Deutschland Zahlungsdienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus habe die Klägerin offensichtlich auf nicht bestehende Forderungen gezahlt, so dass ihr auch deswegen kein Erstattungsanspruch zustehe.

#222
Alles etwas verwirrend - hier müsste man mal die Klageschrift in die Finger bekommen denn ich steh da auch voll auf dem Schlauch und weiß auch nicht worum es hier letztendlich überhaupt gegangen ist.
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Ich hoffe auch dass die Verhandlung öffentlich bleibt. Hab zwar 260km einfach, aber bin in ähnlicher Situation.

Nach wie vor handelt es sich um eine öffentliche Sitzung - allerdings kann es auf Grund der Corona-Bestimmungen, da Stuttgart jetzt wohl ein Corona-Hotspot ist, demensprechend Einlasseinschränkungen geben.

Wer damit liebäugelt, am 30.10 um 10:30 Uhr aufzutauchen sollte sich vorher beim OLG Stuttgart, telefonisch, über evtl. Beschränkungen, informieren.
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