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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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War das nicht beim Diesel-Skandal ähnlich?
Hier hatte der BGH auch irgendwann genug davon, dass Fälle immer wieder - kurz bevor diese vom BGH behandelt wurden - zurückgezogen wurden.
Hat mir meine RAin erzählt.

ja das spricht alles dafür dass wir im Recht sind.  Sonst würden die Anbieter sowas niemals machen. Die Anbieter und deren Anwälte sind die größten Gauner

Bei dem Fall wird der Anbieter zu 100 Prozent zurück ziehen!!

Man darf auch nicht die Strategie der Anbieter vergessen. So lange sie das Spiel immer wieder aufs Neue durchziehen müssen sie erstmal nicht zahlen und Jahre vergehen. Nur irgendwann kommen sie nicht mehr raus.

Der Anbieter aus Österreich mit 0 hinten im Namen wird die Klage zurück ziehen, da bin ich mir sehr sicher.


Ein Anbieter aus Österreich???Wer soll das den sein??

Ist die Verjährungsfrist in D nur 3 Jahre? Man lernt nie aus.

Findet man bei Google und durfte allen bekannt sein, da es der erste positive Fall eines OLG in Dresden war.

Es ist kein Big Player aber global Sponsor der
UEFA

Die Frage ist welche Frist die Gerichte ansetzen 3 oder 10 Jahre.

Bei 3 Jahren wären die Sportwetten nicht mehr erfolgreich, da die Lizenz ja im Oktober 2020 erteilt wurde.

Muss man alles mehrmals Diskutieren?
Bei einer 3 Jährigen Verjährungsfrist würden Klagen kein Sinn machen wie gesagt wurde!

Warum hat sich der Anbieter bei dem Fall vor dem BGH geeinigt? Weil ganz klar die 10 Jährige Verjährungsfrist gilt!

Der Dresdener Fall war der 1. selbstverständlich gehen die in Revision um zu schauen wie sich die Lage entwickelt.
In Österreich gilt die 30 Jährige Frist!

Die Anbieter haben auch paralele Verfahren sicherlich ausgezahlt! Die können nicht jeden Tag Geld auszahlen! Es gibt auch Leute die aktuell so Geld Gewinnen! Die Steuern selbst die Auszahlungen. Das haben wir doch schon hier mehrmals gesagt.

Wie in dem Artikel geschrieben der BGH wird sich nur auf das Verfahren beziehen. Deshalb wird es wahrscheinlich nichts zu 10 Jährigen Verjährung nicht äußern!

Den einzige Anbieter, den es in Ö gibt ist w2d.
Also ist diese Aussage im Text mehr als fragwürdig.

Also wenn selbst deren Impressum Hohenzell als Firmensitz angibt wird es wohl stimmen.
Also ist eher deine Aussage fragwürdig.

Piep, piep, piep ... wir alle ha´m uns lieb ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Bin nicht böse, ich finde es nur seltsam, da es in ö nur ein Monopol gib,.....wenn dem so ist, .....net schlecht.
Nun wen würde es aber wundern, zahlen ja auch die illegalen Unternehmen hier Steuern😅


Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.

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