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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Die pkf sind meines Erachtens mit ihren teilweisen unverschämten Forderungen fast genauso verachtenswert wie die Casinos selbst. Was man da alles findet.
Ein RA Dr R.. ähm Ratlos.aus NRW ist ein Familienmitglied von einem Geschäftsführer eines pkf. Der PKF nimmt seinen üblichen Satz und gibt die Fälle seinen RA Dr Familienmitglied der wiederum nach Textbaustein Klage seine Kostennote an den pkf schreibt, die sofort beglichen wird.
Ich habe dann in Verträgen gelesen, dass von den mitunter 50% auch die Zinsen komplett an den pkf gehen.
Pkf hat seine 50% plus Zinsen, der zur pkf Familie zugehöriger hat für 95%Textbaustein seine Anwaltskosten.

Der Verbraucher denkt, er hat einen glorreichen Sieg gegen ein Milliardenunternehmen gewonnen, was so super schwer ist für den pkf und den Anwalt.

Ich würde mich nicht wundern, wenn demnächst pkf verklagt werden, insbesondere die, die dir 5% sofort Erstattung angeboten haben.

Von daher sollte mE der pkf wahnsinnig gut verglichen werden, am besten überhaupt nicht beauftragt werden bei den Sätzen.

Da gilt doch wie überall vergleichen lohnt sich und sicherlich gibt es da auch schwarze Schafe. Der Abkauf ist natürlich mit den meistens 5-10 Prozent ein Witz aber auch der ist ja freiwillig für ungeduldige oder welche die damit abschließen wollen. Ich finde es ne gute Geschichte grundsätzlich wenn man überlegt das man ja bei sechsstelligen Beträgen gleich nochmal fünfstellig zahlt und wenn nichts gezahlt wird wie aktuell meistens dann das Geld auch  noch weg wäre

Zusätzlich sehe ich den Vorteil das die PKF alles versuchen  das Geld zu bekommen sonst haben sie ja nichts von ...

Das einzige , tatsächliche Kostenrisiko in so einer Konstellation besteht in den Gerichtskosten.
Selbst bei einer Million Streitwert,sind das im Vergleich zu den Anwaltskosten lächerliche 16000,00 Euro.

Wenn zuvor Monate und Jahre lang immer fleißig 35-50% von der Summe einbehalten wurde, usw, sind das Portokosten.

Es ist eher anzunehmen, bevor der pkf liquidiert werden müsste, daß in so einer Verwandtschaftsverhältnis Konstellation, wenn keine Kohle kommt, daß zunächst auf die Anwaltskosten verzichtet wird.

Kannst davon ausgehen, daß ein Anwalt in eigener Sache, in Sachen seiner Familie, Frau usw keine Kosten berechnet. Die Kosten entstehen in so einem Vertretungsverhältnis meistens erst dann, wenn entweder eine RSV dahinter steckt oder das Verfahren gegen den Gegner gewonnen wird und dieser liquide ist.

Daher kann ich das nicht begeisterte Regulierungsverhalten der Casinos bei pkf in der Tat teilweise nachvollziehen

Ja deine Argumente in der Konstellation wie du sie nennst ist natürlich dann wirklich speziell ... aber ich meine ja nur für viele wäre es ohne die PKF gar nicht möglich zu klagen und überhaupt erstmal das Geld aufzubringen ... 

Vergleichbare Geschäftsmodelle finden sich bei Inkassobüros. Da wird dem tatsächlichen Auftraggeber keinerlei Inkassokosten in Rechnung gestellt, diese werden aber natürlich in kompletter Höhe gegen den Gegner in Rechnung gestellt, und es wird so getan, als gäbe es diese Kosten tatsächlich, die tatsächlich der Auftraggeber gezahlt hat.
Einige private Sachverständige bei Autounfällen haben eine vergleichbare Klausel,dass die Kosten nicht bezahlt werden müssen,wenn man möglicherweise doch Schuld am Unfall hätte.

Ich bin mir daher relativ sicher,daß pkf ähnliche Klauseln mit ihrem Anwalt haben.
Ne, da würde ich Prozesskostenhilfe wesentlich sinnvoller halten, aber gut, zurück zum Thema ^^

Ja klar das die PKF verdienen wollen sonst würden diese das Geschäftsmodell nicht durchführen ... Ich kann bisher mit PKF und dazugehöriger kanzlei nur zufrieden sein ...

Aber wichtig zurück  zum Thema  ... da hat muss ich sagen hat, für mich, Balou echt die besten Infos ... Schönes Wochenende euch noch

#861
Bei mir steht auch bald das erste von zwei LG-Urteilen an, bin mal gespannt wie es dann weitergeht. Ich gehe aber natürlich von der maximalen Verzögerungstaktik aus.

Davon kannst du ausgehen am LG passiert da nichts.

Erst am OLG fängt es an interessant zu werden.
Von der Berufung vom LG zum OLG vergeht meistens mindestens 1 Jahr.

Wo wir gerade beim Thema Kostenrisiko sind...
Wenn man vor dem LG gewinnt und die Gegenseite die Kosten des Verfahrens trägt, zahlt die Gegenseite dann auch? Oder beruft man sich hier auch auf Bill55?


Hallo , das ist wohl allen durch gerutscht.

Das ist halt meistens so , dass sie ja gar nichts zahlen . Da du Kläger bist bleibst du beim LG dann auf deinen Kosten für Anwalt und die Gerichtskosten sitzen. In der Beeidigung beim OLG müssen die dann, wenn du gewonnen hast , die Gerichtskosten  vorstrecken

Gewinnst du dann und niemand zahlt hast du in zweiter Instanz beim OLG dann noch deine anwaltskosten ...


... insgesamt also 'Vabanque'. Kennt frau-man von irgendwoher. Alles Gute Euch!
--Meist ist Geist geil--

#868
Wie hoch muss der Streitwert sein, damit es weiter als das OLG geht?

Habe zuletzt ein Urteil bekommen:

1. Der Antrag der Beklagten vom xxx,,das Verfahren in entsprechender Anwendung
des § 148 ZPO bis zur einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in
der anhängigen Rechtssache xxx auszusetzen" wird abgelehnt.
2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom xxx,
Aktenzeichen xxx, wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf xxx (ca 17000) € festgesetzt.

Mein Anwalt antwortete danach, dass die Gegenseite die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bestehe, jedoch muss der Beschwerdewert € 20.000,01 betragen, da dies hier nicht der Fall ist,
kann die Gegenseite den Beschluß auch nicht mehr anfechten.
Die Gegenseite wird nun aufgefordert.

Heißt das übersetzt, dass ich nun mit dem Geld rechnen kann, oder gibt es auch hier wieder ein Hintertürchen?

Das Urteil ist rechtskräftig. Viele Anbieter zahlen aber wegen bill55 nicht, selbst sehr große Anbieter nicht.

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