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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Guten Abend zusammen,

bin seit geraumer Zeit stiller Mitleser hier in diesem Forum und wollte mich auch mal zu Wort melden.

Meine Klage geht gegen den selben Anbieter wie bei Jannik und wird diese Woche vorm LG verhandelt. Klage wurde im September eingereicht, also noch alles im zeitlichen Rahmen. Ansonsten geht es um einen 6-stelligen Betrag, im unteren Bereich. Finanziert durch PKF. So viel erst Mal dazu. Bei Fragen, gerne melden.


LG

#1231
Ich weiß nicht ob das allen klar ist, aber bei einem Vergleich von 50% und 36% PKF, bedeutet das nicht, dass man lediglich 14% der Klagesumme erhält.

Man erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32 = 32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.

Bei 20.000€ Klagewert wären das ungefähr 6.400€...



Wobei der PKF dann 3.600€ bekäme...
Was in etwa den Prozesskosten entspräche ... 🤷🏻‍♂️

Würdest du einen Vergleich annehmen wenn ja mi wieviel Prozent?

Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Würde alles unter 75 Prozent nicht annehmen. Mein Anwalt hat gemeint, dass der Anbieter nach der Verhandlung lediglich mit ca. 25 Prozent anklopft, deswegen stellt sich mir die Frage auch erst mal gar nicht

Zitat von: Zocker am 15 Juli 2024, 21:26:47
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.

#1236
*lach* ... 'Galileo':
ZitatMan erhält stattdessen:
Vergleich * Eigenanteil = Auszahlung
Also ->
0,50 * 0,64 = 0,32% der Klagesumme, also etwa ein Drittel.
;D ;D ;D

:o :o WOW  -  höhere Mathematik? 0,32 Prozent sind 1/3 eines Ganzen, also von 100 %8) 8) Da staunt der Mathematiker Kaublötze .... äääh Bauklötze. Vormals waren 0,32 % knapp 1/3 von 1 Prozent. Aber alles verändert sich wohl, hmm ... im Laufe der Zeit ;D ;D
--Meist ist Geist geil--

Jeder muss selbst entscheiden was er für richtig hält. Kommt auch auf die persönlichen Gegebenheiten an. Ich persönlich gehe davon aus dass das BGH Urteil auch im positiven Fall erstmal gar nichts ändern wird. Es gab schon immer Anbieter die zumindest mit Vergleichen kamen und andere die grundsätzlich alles ablehnen. Und selbst wenn Luxemburg und Recht spricht werden einige nicht zucken. Warum auch? In diesen Bananen Ländern ist doch alles angerichtet für Lug und ....
Die jetzigen Betreiber wenn halbwegs Hirn haben und keinen Mist bauen sind doch dein raus und nicht greifbar.

Zitat von: TAL am 15 Juli 2024, 22:04:07
Zitat von: Zocker am 15 Juli 2024, 21:26:47
Was hat ein Zivilverfahren mit zocken zu tun?? Muss ich und werde ich nicht verstehen!

Er wird jawohl seine persönliche Empfindung dabei zum Ausdruck bringen dürfen, auch wenn du sie nicht hören willst.
Ich kann das im Ürigen tatsächlich gut nachvollziehen.

Warum soll ich es nicht hören wollen??? Ist ja nicht mein Verfahren :). Fakt ist unterm Strich macht es kein Sinn. Das ist wohl keine Meinung! Man muss trennen was ich damit sagen möchte. Aber das wollt ihr wohl nicht verstehen oder. Nachdem BGH Urteil kann man kein Verfahren verlieren!!! Mehr sage ich nicht! Nach meiner Meinung ist der Fall beim BGH ganz gut für uns, weil es nur um die Lizenzfrage geht. Im Hinweisbeschluss ging es darum das der Anbieter auch keine Lizenz erhalten hätte. Der BGH hält die Schwelle ganz weit unten.

#1239
Dabei geht es nicht um irgendeine 'Meinung' (weder meine eigene, noch die von irgendwem anders), sondern um eine persönliche Empfindung. Die hat durchaus ihre Daseinsberechtigung, und sollte wohl ausgesprochen werden dürfen.
'Sinn' und 'Unsinn' sind dabei auch nicht relevant, zumal dies eh im Auge des Betrachters liegt.

Zu dem Rest, also sämtlichen Spekulationen rund um die eventuelle Tragweite eines BGH-Urteils, habe ich mich in keinster Weise geäußert.

Kann mir jemand sagen wann die Anbieter immer Berufung gegen das Urteil eines LGs einlegen?

Bei mir sind es noch 4 Tage und noch immer keine Berufung eingetroffen der Gegenseite.

Diese Woche hab ich einen Termin für ein Urteil bin mal gespannt, da dieser bereits 3 mal verlegt wurde.

Die kommt wahrscheinlich einen Tag vor Ablauf der Frist. Das bekannte Zeitspiel...

Zitat von: Balou2024 am 15 Juli 2024, 23:34:27
Kann mir jemand sagen wann die Anbieter immer Berufung gegen das Urteil eines LGs einlegen?

Bei mir sind es noch 4 Tage und noch immer keine Berufung eingetroffen der Gegenseite.

Diese Woche hab ich einen Termin für ein Urteil bin mal gespannt, da dieser bereits 3 mal verlegt wurde.

Wenn es Melchers dann wird immer am letzten Tag der Frist das Rechtsmittel eingelegt

Anbieter mit der Jahreszahl

Gegenseite ist fresh....

Guten Morgen zusammen,

ich halte mich schon lange hier auf dem laufenden.

Tatsächlich hätte ich nun doch ein Frage und wäre sehr dankbar, wenn mir diese jemand beantworten kann.

Ich habe meinen Rechtsstreit vor dem LG gewonnen. Daraufhin hat der Anbieter Berufung bei OLG eingereicht. Das OLG hat daraufhin das Verfahren ausgesetzt. Grund hierfür ist das Warten auf den EuGH.

Meine frage wäre jetzt, hat das das kommende BGH Urteil Auswirkungen auf die Aussetzung des OLG oder bleibt zumindest bei mir danach alles beim Alten und es wird auf den EuGH gewartet?

Vielen Dank im voraus:)

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