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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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au ja lese ich auch erst jetzt gerade. Also ich hatte nach Einzahlung gefragt, denke ein Tippfehler von denen.
Ich glaube es ist gut, wenn viele die GGL immer wieder anschreiben. In der Hoffnung das sie irgendwann aufwachen, bzw. der Druck zu groß wird.

#3151
@CRS, welche Kanzleien übernehmen diese Klagen bezüglich des Einsatzlimit? Also gerade für diese Übergangszeit 2020/2021. Gerne auch per PM.

Danke.

Einsatzlimit Dr.Hartung übernimmt Fälle.

Man sollte die GGL immer und immer wieder mit Mails nerven, damit sich hier was tut und diese Abteilung man ans arbeiten kommt.

Das kann man durchaus machen, je nachdem, um was es geht. Doch was soll das bringen? Das Versagen der GGL muss in die Öffentlichkeit getragen werden. Nur wenn dort die Proteste immer lauter werden, besteht die Hoffnung, dass der öffentliche Druck die Behörde zum Umdenken bewegt. Unsere Mails verschwinden dort einfach im virtuellen Papierkorb.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Mails, von der Behörde, hatten zumindest bei mir keinen namentlich genannten Ansprechpartner.

eine Versicherung, für die ich mal gearbeitet habe , hatte als Ansprechpartner "Ihr Service Team" oder vergleichbares. Als Grund wurde genannt, dass man ein "Service Team" nicht als Zeugen benennen kann etc.

Zu Bill 55 gibt es keine neuen Informationen. Es gibt noch keinen Termin für die Verhandlung.

Das gleiche für die Verhandlung zu Sportwetten am EUGH vom BGH( noch immer kein Aktenzeichen)

Beide Verhandlungen mit großer Wahrscheinlichkeit erst 2026 laut meinem Anwalt. Mit sehr viel Glück eventuell bereits ein Hinweis in dem Casino Verfahren zu Bill 55. ( Generalanwalt am 20 Juni)

warten auf Juli 2025

Nach mehrfacher Verzögerung – wenig überraschend dem maltesischen Ursprungsgericht geschuldet – kam es am 9. April 2025 schließlich zur mündlichen Verhandlung in der Rechtssache C-440/23 vor dem Europäischen Gerichtshof. In Luxemburg bot sich damit allen Parteien die Gelegenheit, ihre Positionen nochmals mündlich darzulegen. Der Begriff ,,Parteien" ist im Kontext eines EuGH-Verfahrens allerdings großzügig auszulegen. Neben Kläger und Beklagter traten auch Vertreter der Bundesregierung, der Regierung Maltas, der belgischen Regierung sowie der Europäischen Kommission auf den Plan – eine illustre Runde also, in der nationale Interessen, wirtschaftspolitische Erwägungen und unionsrechtliche Grundsatzfragen aufeinandertrafen.

Wer dabei gehofft hatte, die Anhörung würde bereits den künftigen Kurs des Gerichtshofs erkennen lassen, wurde enttäuscht – doch allein die Konstellation der Beteiligten und die Schärfe mancher Wortbeiträge lassen erahnen, dass es um mehr geht als bloß um einen Einzelfall. Für den 10. Juli 2025 ist der Schlussantrag des Generalanwalts angekündigt – ein Meilenstein, der dem Verfahren C-440/23 voraussichtlich deutlich mehr Kontur verleihen wird. Der Generalanwalt ist eine Besonderheit des europäischen Justizsystems: Eine dem Gerichtshof beigeordnete Institution, deren Pendant im deutschen Recht nicht existiert. Seine Aufgabe besteht darin, dem EuGH eine unabhängige rechtliche Einschätzung zu geben und eine Entscheidungsempfehlung zu formulieren.

Diese Empfehlung – der sogenannte Schlussantrag – hat kein rechtlich bindendes Gewicht, wird aber in der Praxis in der Mehrzahl der Fälle vom Gericht übernommen. Wer also wissen will, in welche Richtung die Reise geht, sollte den 10. Juli im Kalender markieren. Die Chancen stehen gut, dass der Schlussantrag bereits eine Vorahnung über das künftige Urteil vermittelt.

Wann werden ausgesetzte Verfahren endlich fortgeführt?

Allerdings wird auch nach dem Antrag noch Geduld gefragt sein: Bis zur Verkündung der Entscheidung durch den EuGH dürften weitere Monate vergehen – womöglich sogar viele. Und selbst dann ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Denn bevor in den ausgesetzten Verfahren wieder Bewegung kommt, wird auch der Bundesgerichtshof eine erneute Bewertung vornehmen müssen.

Nicht auszuschließen ist allerdings ein ganz anderes Szenario: Der EuGH könnte zu dem Schluss kommen, dass das Verfahren C-440/23 – in seiner Herkunft, Konstruktion und Zielrichtung durchaus umstritten – sich gar nicht eignet, um über die grundsätzliche Vereinbarkeit des deutschen Casino-Verbots mit europäischem Recht zu urteilen. In diesem Fall bliebe es bei einer Einzelfallentscheidung, während eine Klärung der grundsätzlichen Rechtslage in einem anderen Verfahren nachgeholt werden müsste.

So oder so: Die juristische Reise ist noch lange nicht zu Ende. Wer sich auf einen baldigen Abschluss gefreut hat, wird sich in Geduld üben müssen.

Quelle Staudt Rechtsanwälte

Sollte der EugH das Verfahren als Einzelfall betrachten verliere ich langsam auch den glauben an ihn. Man hat die Möglichkeit, klare Kante zu zeigen und so Bewegung in zig tausende Verfahren zu bringen

Ich würde es sogar gut finden wenn der EUGH den Fall als Einzelfall nimmt bzw. nicht als Fall nimmt für eine europarechtliche Klärung. Immerhin handelt es sich bei dem Fall um ein Fake Verfahren.

Zitat von: positve am 25 April 2025, 12:41:20
Zitat von: Balou2024 am 25 April 2025, 10:24:09
Zu Bill 55 gibt es keine neuen Informationen. Es gibt noch keinen Termin für die Verhandlung.

Das gleiche für die Verhandlung zu Sportwetten am EUGH vom BGH( noch immer kein Aktenzeichen)


In dem Artikel von Staudt werden aber mit Links Aktenzeichen genannt..

Gerade weil es fake ist bedarf es einer klaren Klärung um mal auf den Tisch zu hauen

Zitat von: Testo040 am 25 April 2025, 12:50:35
Gerade weil es fake ist bedarf es einer klaren Klärung um mal auf den Tisch zu hauen

Staudt schreibt es selbst: Gründlichkeit geht hier vor Geschwindigkeit.

G-E-D-U-L-D

Wieviel Geduld noch? Solange, bis sich noch mehr in Luft auflösen und die Urteile zum tapezieren benutzt werden können? Eine Richtung wäre immens wichtig

Geduld bis sich das geklärt hat. Wer die Geduld hatte Jahrelang beim Anbieter einzuzahlen, der muss auch Geduld für eine ordentlich Aufklärung mitbringen.

Aufklärung nützt nichts wenn die Zeit bis dahin nur den Beklagten hilft

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